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Allgemeine Zeitung des Judenthums · 1906-05-02 · Heft 21 (2.5.1906) · p. Seite 247

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Journal
Allgemeine Zeitung des Judenthums
Volume
70 (1906)
Issue
Heft 21 (2.5.1906)
Date
1906-05-02
Page
Seite 247 (sequence 7)
Language
German
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247 lehnte, .Herr Rosen t ha l-Dortmund gewählt. Herr Isidor Goldschmidt wurde in Anbetracht seiner großen Verdienste um das Altersheim einstimmig zum Ehrenmitgliede des Vereins ernannt. Nach Schluß der Verhandlungen fand ein Festmahl statt, an dem 100 Personen teilnahmen, und das, von ernsten und heiteren Reden gewürzt, einen sehr schönen Verlauf nahm. Karlsmmtsgedanken. Von Dr. S.Grzy misch. icht selten treten Fragen in unseren Gesichtskreis, die das Interesse des Juden erwecken müssen, obwohl sie einen jüdischen Zug nicht auf ihrer Stirne tragen. Scheinbar einem anderen Gebiete angehörend, führen uns erst Schlußfolgerungen von ihnen zum Judentum hin, und dennoch eröffnen sich uns dabei Ausblicke von solcher Wichtigkeit, daß eine eingehendere Betrachtung wohl gerechtfertigt erscheint. Dieser Gedanke konnte unwillkürlich in uns aufsteigen, während wir den Bericht der Reichstagssitzung vorn 11. d. M. an uns vorüberzieheu ließen. Wohl die meisten sind über den Gegenstand dieser Sitzung schnell hinweggegangen, bot ihnen doch schon am nächsten Tage das preußische Abgeordnetenhaus eine weit interessantere Frage dar, die Ausweisung der russischen Flüchtlinge; daß er aber eine solche Vernachlässigung nicht verdient, dürfte aus den folgenden Ausführungen hervorgehen. Zur Beratung stand die Erbschaftssteuer. Die Kommission hatte unter Zustimmung der Regierung dem Plenum vorgeschlagen, von Zuwendungen für kirchliche oder gemeinnützige Zwecke, welche bisher stellerfrei geblieben waren, eine Steuer von fünf Prozent festzusetzeu. Es ist nun besonders interessant, die Stellung der einzelnen Parteien zu diesem Anträge zll beobachten, da sich in ihr die verschiedenen Lebensanschauungen der Menschen klar wiederspiegeln. Das Zentrum beantragt dlrrch der: Abgeordneten v. Savignh, es bei den bisherigen Zuständen zu belassen llnd sowohl kirchliche als auch rein wohltätige Spenden überhaupt mit keiner Steller zu belasten, lllld es wird unterstützt von der Rechten, deren Sprecher der Abgeordnete Stöcker ist, die Nationalliberalen vertreten beit vermittelnden Standpunkt der Kommission, die Freisinnigen stellen durch den Abgeordneten Dr. Müller-Meiningen den Antrag, mildtätige Gaben von einer Steuer ansznuehmen, hingegen der Kirche zufallende Erbschaften wie rein weltliche zu behandeln, während die Sozialdemokraten überhaupt jede Begünstigung, auch die gemeinnütziger Stiftungen, verwerfen. Bei den Erörterungen über diese Frage ist von der jüdischen Religionsgemeinschaft nirgends ausdrücklich die Rede. Mit Recht hat der Abgeordnete Bernstein auf diese ungerechte Behandlung hingewiesen, und es wäre eine dankbare Aufgabe für den Zentralverein deutscher Staatsbürger jüdischen Glaubens oder den Verband deutscherJnden, hier vor der dritten Lesung noch einzugreifen?) Darum erwächst uns noch besonders die Pflicht, zu diesem Problem Stellung zu nehmen. Wenn wir über die Besteuerung kirchlicher und mildtätiger Stiftungen eine wohlbegründete, von jedem Vorurteil freie Meinung erlangen wollen, so müßten wir eigentlich auf die Frage zurückgehen: Welches ist das rechte Verhältnis zwischen Staat und Kirche? Hat der erstere für die letztere wie für sein Kind zu sorgen oder soll er sich um sie überhaupt nicht kümmern? Es wäre ein törichtes Unterfangen, diese Frage hier entscheiden zu wollen, haben doch seit vielen Jahrh Der Gesetzentwurf ist inzwischen am 10. d. M. angenommen worden. Dic Red. Hunderten die bedeutendsten Geister sich um sie gestritten, ohne daß eine endgültige Lösung erzielt worden wäre; und hat auch eben'erst Frankreich sich zugunsten einer Trennung von Staat und Kirche entschieden, so lehrt doch ein Blick auf unsere Reichstagsverhandlung. wie zersplittert die Ansichten hierüber in unserm deutschen Vaterlande sind. In einem solchen Falle aber gebietet die Gerechtigkeit, die Stimmung der überwiegenden Mehrheit zu berücksichtigen, und die dürfte denn doch bei uns eine Unterstützung der Glaubensgemeinschaft seitens der weltlichen Macht wünschen. Da die Gleichgültigkeit gegen den positiven Glauben nicht den größeren Teil Deutschlands beherrscht, so kann kein Unbefangener verlangen, daß der Staat seine helfende Hand von ihm abziehe, und wer etwa dem entgegenhält, daß es viele religiös Gesinnte gebe, die von einer solchen Hilfe nichts wissen wollen, der möchte doch bedenken, daß hier der Staat ja nichts geben, sondern nur nichts nehmen soll. Die Religion ist etwas rein Ideales, die Gesellschaften also, welche sich ihrem Dienste weihen, sind ebenfalls rein ideal, sie wollen das Herz zu dem emporziehen, was nach ihrer Auffassung einen göttlichen Charakter hat; das kann doch füglich auch von dem nicht bestritten werden, welcher nicht ihr Anhänger ist. Ist es aber recht, ist es eines modernen Staates würdig, davon einen Tribut zu fordern? Sollte inan nicht gerade in unserer Zeit, die von einem nüchternen, praktischen, selbstsüchtigen Geiste beherrscht wird, bemüht sein, alles was die höhere Natur des Menschen zu entwickeln vermag, zu fördern, anstatt ihm durch Steuern einen Teil seiner Kräfte zu entziehen? Es ist eine Ehrenpflicht des Gemeinwesens, der Religion und Wohltätigkeit unter seinem Dache Schutz zu gewähren, es darf sich dafür nicht bezahlen lassen. Die Auffassung der äußersten Linken stellt Kirchensvenden wie wohltätige Stiftungen den Erbschaften von Privatpersonen völlig gleich; widerspricht das aber nicht unserm tiefsten Empfinden, heißt das nicht, dem Ideal seine höhere Stellung rauben, muß das uns nicht von gemeinnützigen Bestrebungen geradezu abziehen und dem Egoismus noch mehr in die Arme treiben? Wenn es gar keinen Vorzug bedeutet, die Stimme Gottes in unserm Gemüte zu erwecken oder Hilfsbedürftige aufzurichten, ja wenn man sich die Erlaubnis dazu noch besonders erkaufen muß, wie sollen dann diese Triebe sich entwickeln. die den Menschen in seinem lautersten Fühlen offenbaren? Viel verständlicher erscheint die Ansicht des Freisinns. Sie gibt wenigstens den gemeinnützigen Zuweuduugen, was ihnen zukommt, während sie dem positiven Glauben offenbar die gleiche Würde und Bedeutung abspricht und darum seinen Legaten das gleiche Recht versagt. Diese Anschauung kann sehr bestritten werden und wird in der Tat von der Mehrheit nicht geteilt. Die verschiedenen Glaubensgedanken und Einrichtungen gewähren noch heute unzähligen Menschen Trost im Elend, Stärkung zu neuer Lebenstätigkeit, und sind, da die Stimme des Gewissens noch lange nicht ihre eigene, selbständige Sprache redet, auch die wirksamsten Mittel zur sittlichen Veredelung geblieben. Aber zugegeben einmal, jene Ansicht enthielte die Wahrheit, so dürfen deren Verfechter darum doch nicht auf ihrer gesetzlichen Dnrchsührnug beharren. Zu den heiligsten und herrlichsten Gütern des Liberalismus gehört der Grundsatz, jede geistige Unterdrückung nach Möglichkeit zu verhindern, jeden Bürger in seinem Glauben selig werden zn lassen, solange es irgendwie das Staatswohl zuläßt. Ist nun dem aber so, dann sollte mau doch wohl so gerecht sein, znzugeben, daß wer seiner Glanbeusgemeinde etwas weiht, damit einem edleren Triebe

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