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Allgemeine Zeitung des Judenthums · 1906-05-11 · Heft 19 (11.5.1906) · p. Seite 218

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Journal
Allgemeine Zeitung des Judenthums
Volume
70 (1906)
Issue
Heft 19 (11.5.1906)
Date
1906-05-11
Page
Seite 218 (sequence 2)
Language
German
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subalternen Beamten, die an den Ausschreitungen gegen die Juden teilgenommen haben, oder auch nur dabei untätig geblieben sind, würden zur Verantwortung gezogen und nach Gebühr bestraft werden. Es wurde auch in den^Städten, wo großes Unglück angerichtet worden war, eine senatorische Untersuchung eingeleitet, deren Ergebnis für manche hohe Beamte geradezu vernichtend war. Aber bald daraus änderte Graf Witte seine Taktik. Zuerst halb stotternd und verschämt, und dann klar und unverschämt, wurde gesagt, jene Beamten hätten nur ihre Pflicht und Schuldigkeit getan und seien als treue Diener des Zaren zu behandeln. Man feierte die Mörder von Odessa und Kiew als die Niederkämpfer der Revolution, als die Retter des Vaterlandes. Wie man sich auch zu der Niederwerfung der Revolution in Rußland stellen mag. es kann nicht vergessen werden,' daß die russische Regierung ihren Kampf gegen das revolutionäre Element unter den Juden in der Weise führte, daß sie durch den Pöbel ruhige Bürger überfallen und mißhandeln ließ, daß zehntausende Juden zu Bettlern geworden sind, daß man Frauen und Mädchen schändete, Greise und Kinder niedermachte. Indem Graf Witte diese Schandtaten ungesühnt ließ, hat er sich zum Mitschuldigen der beamteten und nichtbeamteten Hooligans gemacht. Und was ist unter seiner Regierung aus der bürgerlichen Befreiung der Juden in Rußland geworden? Er hat unzählige Mal seinem Bedauern über die unerträgliche Lage der Inden Ausdruck gegeben. Stets Überflossen seine Reden von Menschenliebe und Gerechtigkeit, für die Juden hegte er die besten Wünsche, und an,-liebsten hätte er sie ganz frei gesehen. So sprach er sich allerdings nur ausländischen Zeitungskorrespvndenten und Bankiers gegenüber aus. Gegen die „echt russischen Leute" hingegen benahm er sich ganz anders. In den Gesprächen mit ihnen scheute er sich nicht, sich als der Retter Rußlands vor der jüdischen Gefahr auszugeben. Drangen solche Aeußerungen in die Oeffentlichkeit, so beeilte ex sich freilich, sie kategorisch in Abrede zu stellen. In der ersten Zeit konnte man noch geneigt sein, diesen Ableugnungen Glauben zu schenken. Aber das Verhalten Wittes in der Jndenfrage mußte durchaus als Bestätigung seiner judenfeindlichen Gesinnung dienen. Auch nicht eine einzige von den unmenschlichen Bestimmungen gegen die Juden in Rußland ist während seiner Regierung beseitigt oder geniildert worden. Graf Witte hat zur Judenfrage in Rußland dieselbe Stellung genomnien, wie vor ihm Plehwe und vor beiden Jgnatiew. Es mag dies hart für ihn sein, daß man seinen Namen mit den Jgnatiews und Plehwes in einem Atemzug zn nennen hat, aber er hat es so gewollt, zumal er nicht damals abging, als er es noch mit Ehren tun konnte, sondern solange den Reaktionären bei ihrer Arbeit das Licht hielt, bis sie seiner nicht mehr bedurften und ihn verabschiedeten. Bit Woche. Berlin, 8. Mgi. er Reichstag hat am 2. d. M. abermals, wie schon an manchem Schwerinstage in dieser Tagung, den Toleranz-Antrag des Zentrums beraten. Es handelt sich jetzt um die zweite Lesung. Das Zentrum zeigte gegenüber Abänderungsanträgen, die aus den Reihen der Linken eingebracht wurden, ein ziemlich großes Entgegenkommen, während die lonscivative, srciklmstrvative und auch die ixiicr.cBilnoIc Partei erklären ließen, daß der Tvleranzantrag für sie in allen seinen Teilen (!) unannehmbar sei, und daß sie nur in den Landtagen der Sache näher treten wollen. So war das Zentrum auf eine Verständigung mit der Linken angewiesen, und nahm den 8 1 seiner Vorlage in derjenigen Fasiung an, die der Abgeordnete Dr. Müller-Meiningen beantragt und begründet hatte. Diese unterscheidet sich von der Zentrumsfassung dadurch, daß es statt „Freiheit des religiösen Bekenntnisses", was leicht im konfessionellen Sinne ausgelegt werden könnte, heißt „volle Glaubens- und Gewissensfreiheit" und dadurch, daß der alte Rechtsgrundsatz: „Der Genuß der bürgerlichen Rechte ist unabhängig von dem religiösen Bekenntnisse" noch einmal ausdrücklich festgelegt wurde. Einen Zusatz, der das behördliche Ausfragen des Religionsbekenntnisses verbietet, wurde seitens des Antragstellers Dr. Müller-Meiningen, der dabei die vom „Verband deutscher Juden" in seiner Petition vorgeschlagene Fassung akzeptiert hatte, bis zur dritten Lesung zurückgezogen, nachdem Abgeordneter Dr. Spahn redaktionelle Bedenken erhoben hatte. Interessant war es übrigens, von so authentischer Seite, wie der des Landesgerichtspräsidenten Dr. Spahn, zu hören, daß auch heute schon niemand verpflichtet ist, eine solche Frage zu beantworten. Und noch interessanter dürfte vielleicht die Mitteilung sein, daß der 8 5, Titel 11, Teil ll des allgemeinen Landrechts für Preußen vom 5. Februar 1794 also lautet: 8 5. Auch der Staut kann von einem einzelnen Untertan die Angabe, zu welcher Religionspartei sich derselbe bekenne, nur alsdann fordern, wenn die Kraft und Gültigkeit gewisser bürgerlicher Handlungen davon abhängt." O ja, wir haben es herrlich weit zu Beginn deS 20. Jahrhunderts gebracht! Dem vierten Paragraph des Toleranzantrags, der in der Vorlage folgenden Wortlaut hat: „Zur Teilnahme an einem Religionsunterricht oder Gottesdienst, welcher der religiösen Ueberzeügung der Erziehungsberechtigten nicht entspricht, kann ein Kind gegen den ausdrücklichen Willen der Erziehungsberechtigten nicht angehältcn werden" wurde von den Abgeordneten Dr. Müller-Sagau und Müller- Meiningen wieder die vom „Verband deutscher Juden" vorgeschlagene Fasiung vorgezogen. Dagegen beantragten die Abgeordneten Albrecht und Genossen (soz.) in der Zentrumsfassung die Worte: „welcher der religiösen Ueberzeugung des Erziehungsberechtigten nicht entspricht", zu streichen. Der Paragraph wurde auch in der sozialdemokratischen Fassung angenomnien, nachdem Abgeordneter Dr. Müller-Soigan (fr. Vpt.) erklärt hatte, diese Fassung der des Zentrums vorzuziehen. In jedem Falle war der „Verband deutscher Juden" zur rechten Zeit am Platze. Und es hat sich gezeigt, daß entschiedenes und rechtzeitiges Vorgehen immer von Nutzen sein kann. Das Komischste bei der Sache war. daß diesmal nur der sozialdemokratische Abgeordnete Hoffmann die Aufmerksamkeit des Hauses darauf lenken zu müssen nieinte, daß der Wortlaut des Antrages der freisinnigen Volkspartei dem der Eingabe des „Verbandes der deutschen Juden" entspräche, worauf der Abgeordnete Müller-Mei,ringen sofort replizierte: „Das ist zutreffend. Wird aber hierdurch die Sache, die wir vertreten, etwa schlechter?" Am darauffolgenden Tage gab es wieder eine große Debatte über die Russenausweisungen auf Grund einer sozialdemokratischen Interpellation. Wir sind diesmal der Mühe überhoben, das Fazit dieser Debatte zu ziehen, da alle Blätter — mit Ausnahme natürlich der antisemitischen jeder Couleur — ebensogut wie alle politischen Parteien — wieder

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