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Allgemeine Zeitung des Judenthums · 1906-04-27 · Heft 17 (27.4.1906) · p. Seite 198

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Journal
Allgemeine Zeitung des Judenthums
Volume
70 (1906)
Issue
Heft 17 (27.4.1906)
Date
1906-04-27
Page
Seite 198 (sequence 6)
Language
German
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198 wie den Geistlichen anderer Konfessionen gewähre»?, einen Minislerialerlaß von» 10. Januar 1818 in Erinnerung, demzufolge die Rabbiner von dem Genüsse der Steuervorrechte der Geistlichen der christlichen Konfessionen ausgeschloffen seien. Bei dieser Gelegenheit wies ich darauf hin, daß es Sache des Rabbiuerverbandes wäre, die Gleichstellung der Rabbiner »nit den Geistlichen zn bewirken. Und wahrlich nicht »nn die Steuern und Abgaben war es mir zu tun, sonder»? um den engherzigen Geist, den dieser Minislerialerlaß atmet »rnd der geeignet ist, das Ansehen der Rabbiner in den Augen der christlichen Bevölkerung und in dem der Magistratsbeamten herabzusetzen. Denn aus der Tatsache, daß die Rabbiner im Gegensätze zu den Geistlichen Abgaben zu entrichten haben, inüsien ja die Beamten folgern, daß die Rabbi»»er, sei es in bezug auf ihre wissenschaftliche Ausbildung, sei es in bezug auf ihre soziale Stellung, »ninderwertig sind und daß daher ihnen nicht die Achtung gebührt, die man den anderen Geistliche»» entgege»»bringen zu müssen sich verpflichtet fühlt. iVergl. O. Oertel: „Kommunalabgabengesetz", Liegnitz 1894, S. 122: „Es gehören nicht zu den Geistlichen . . . ebenso- »venig die jüdischen Rabbiner" (M.-R. 10. Jan»»ar 1848 N.-M.-B. S. 40.) Diesein U»ustal»de ist es auch zuzuschreiben, daß bei Denkmalsenthüllungen, Kaiserbesuchen oder anderen städtischen Festlichkeiten, der Magistrat, wenn er nicht höflich ist, gar oft „vergißt", den Rabbiner znr Teilnahiue offiziell einzuladen. Wie gesagt, die Abgaben waren und sind für »nich Nebensache; denn der Stadt, in der ich lebe, von deren Verwaltung ich saubere Straßen, gutes Pflaster und, ausreichende Beleuchtung verlange, will ich gern, ohne Bevorzugung »neines Standes, wie alle »»»eine Mitbürger, die erforderlichen Ausgaben nach Maßgabe meines Einkommens decken helfen. Hier handelt es sich hauptsächlich um die Stellung des Rabbiners, sowie um das Prinzip der Ungerechtigkeit, das in diesem Erlaß ausgesprochen ist. Und gegen dieses Prinzip zu kämpfen, glaubte ich vor vier Jahren den Rabbinerverband ai»regen zu dürfen. „Eine solche ministerielle Bestimmung," — so schrieb ich damals — „die den jüdischen Rabbiner dem Geistlichen der anderen Konfessionen in allen» gleichstellt, inüßte der Rabbinerverband zu erwirken suchen. Er müßte es tun im Interesse seiner Mitglieder, im Jilteresse der Standesehre und der jüdische»» Gemeinden, deren erste u»»d vornehmste Vertreter die Rabbiner nun einmal fiitb. Der Verband müßte die jetzigen Minister, die einen weiteren Gesichtskreis haben dürften als ihre Vorgänger vor 50 Jahren, darüber aufklären, daß die Rabbiner unserer Zeit nicht bloß „Kouscherivächter" oder „Tierbeschauer" sind, »vie die Herren Experten jüdischen Glaubens bei den Beratungen des Juden gesetzes vorn Jahre 1847 sich so geschmackvoll ausgedrückt haben, daß sie vielmehr neben ihrer Ausbildung an den vo»n Staate anerkannten jüdisch-theologischen Anstalten auch noch auf den Universitäten gleich den christlichen Kollegen mit Ernst und Eifer den profanen Studien obliegen und ihre Universitätsstudien sogar d»»rch ein philosophisches Examen in der Regel zürn Abschlriß bringen, »vas bei den christlichen Geistlichen nur in Au snahinefällen geschieht. Und darum »vürde eine Gleichstellung der Rabbiner mit den Geistlichen anderer Konfessionen nicht etwa ein Zeichen besonderer Gunst, sondern nur ein Akt der Gerechtigkeit bedeuten." Der Rabbinerverband ging seinerzeit auf meine Anregung, die allerdings von mir nur in dieser Zeitung (4. Juli 1902) gegeben ward, nicht ein, wahrscheinlich aus den» einfachen Grunde, weil die Tagesordnung der dainaligen Versainmlung zu reichhaltig war, so daß keine Zeit blieb, ne,»e Fragen anzuschneiden »»nd zu beraten. Da aber derselbe Geist der Engherzigkeit, »vie er sich in dem Ministerialerlaß vom Januar 1848 knndgibt, noch jetzt, nach mehr als 50 Jahren, in den betreffenden Kreisen den Rabbinern gegenüber herrscht, »vie dies der Regierungsvertreter in der erwähnten Schulkommissionssitzung unverhohlen ausgesprochen hat, so müßte der Rabbinerverband jetzt die Sache in die Hand nehmen und aus die Gleichstellung de» Rabbiner mit den Geistlichen mit allen ihm zu Gebote stehenden Mittel»» hinarbeiten. Die Gelegenheit Hier;»» ist jetzt noch günstiger als vor vier Jahren, da es sich jetzt nicht auch r»m eine Geldsache handelt, sondern nur int» die Standesehre, nicht um ein Vorrecht, sondern um ein dein Rabbiner zukomrnendes Recht. Aber auch die Gemeinden haben die Pflicht, gegen die ungleiche und ungerechte Behandlung der Rabbiner ihre Stimme zu erheben. Die Synagogengemeinde Glogau hat es ja in anerkennenswerter Weise bereits getan (s. diese Zeitung Nr. 6, Gemeindebote S. 3). Mögen diesem nachahnlenswerten Beispiel die übrigen Gemeinden Preußens bald^folgen.' Tu;» res agitur. Es liegt im Interesse der Gemeinden, wenn die ersten Beamten die ihnen gebührende Stellung vom Staate endlich erlangten. Muß ja doch in der Zurücksetzung der Rabbiner auch eine Geringschätzung und Minderbewertung der Religionsgenoffenschaft erblickt werden. Ja, nicht bloß das Ansehen der Religionsgemeinschaft, sondern auch das der jüdischen Religion leidet unter dieser Ausnahmestellung der Rabbiner. Denn dadlrrch wird der Anschein erweckt, als wäre unsere Religion von geringerem Werte, die auch von minderwertigen, mit angeblich geringerer Vorbildung ausgestatteten Männern vertreten werden könne, »vähreyd die anderen Konfessionen nur besser qualifizierte, „erstklassige" Geistliche zir Vertretern haben »Nüsse». Den» ist aber nicht so. Den»» wenn auch keine Vorschriften über die Vorbildung der Rabbiner von seiten der Regierung bestehe»», »veil dieselbe, wo es sich un» die jüdische Religion uud deren Institutionen harldelt, dem sozialdemokratischen Grundsatz: „Religion ist Privatsache" z»» huldigen scheint, so haben doch die Gemeinden selber stets darauf gesehen, daß ihre Rabbiner »nindcstens dasselbe Maß von Vorbildung besitzen, wie die Seelsorger anderer Bekenntnisse. Diese Belehrung müßten die Gemeinden den Regierungsvertretern behufs besserer Orientierung geben und sie auf die Rabbinerseminarien verweisen, die von ihren ordentlichen Hörern beider Aufnahine ein Abiturientenexamen und später akadeinische Studien verlangen, ohne die sie zu den Räbbinatsprüfungen nicht zugelaffen »verden. Auch dürften die jüdisch-theologischen Anstalten sicherlich nichts dagegen haben, »venn die Regierung die Studienordnung von Zeit zn Zeit einer Durchsicht unterziehen und z» den Abschlußprüfungen irgendeinen Geheimrat als Vertreter schicken würde. Wenn sie es bis jetzt unterlassen hat, so ist deshalb kein Regierungsvertreter berechtigt, die genügende Vorbildung der Rabbiner in Zweifel zu ziehen und ihiren das Recht, das ihnen zusteht, vorzuenthalten.' Vor kurzem haben wir das Andenken eines Mannes gefeiert, der als Deutscher und Jude uns den Weg gezeigt, wie wir für unser Recht aus allen Gebieten des öffentlich-rechtlichen Lebens einzutreten haben. Möge der Geist Rießers uns erfüllen und »ins z»mr Kampfe gegen jede Engherzigkeit und Ungerechtigkeit anspornen! Schweigen die Rabbiner und die Gemeinden jetzt zu der Zurücksetzung, die ihyen das neue Schulgesetz zugedacht hat, so wird dieses Unrecht sich vererben und wie der Ministerialerlaß vom 10. Januar 1848 als „überliefertes" Recht weiter fortlebe»». Noch nach 50 Jahren wird man, wenn es sich um

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