Allgemeine Zeitung des Judenthums
- Journal
- Allgemeine Zeitung des Judenthums
- Volume
- 70 (1906)
- Issue
- Heft 14 (6.4.1906)
- Date
- 1906-04-06
- Page
- Seite 161 (sequence 5)
- Language
- German
- Belongs to
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161 Als ich im Alter von sieben Jahren in eine Blindenanstalt kam, mußten wir Kinder dort alle häuslichen Dienste verrichten, mußten in der Küche den Mädchen zur Hand gehen, mußten Fenster, Treppengeländer, Türklinken usw. putzen, mußten Gartenarbeiten machen, wie Kies ausschütten, Laub zusammenfegen, Sand sieben, Rasen und Beete sprengen, mußten ferner Rolle drehen, Kohlen schippen, gespaltenes Holz aufschichten, mußten unsere Stiesel putzen und unsere Kleidung in Ordnung bringen usw. Neben dem Schulunterricht war diese hauswirtschaftliche Ausbildung das Wichtigste, .was uns die Anstalt für unser ferneres Leben mit auf den Weg gegeben hat. Sie macht das blinde Kind sicher, selbständig, und, soweit dies möglich ist, von der Hilfe Sehender unabhängig, und das ist ungemein wichtig. Wichtiger ist selbstverständlich die schulmäßige Ausbildung, welche seit der Einführung der nach ihrem Erfinder benannten Brailles-Punktschrift die denkbar größten Fortschritte gemacht hat. Diese Schrift, welche, wie nachstehendes Schema zeigt, auf einem System von sechs Punkten aufgebaut ist, wird mit Hilfe eines Apparats geschrieben, oder besser gesagt, gestochen, und, da sie erhaben ist, mit den Fingern gelesen: A B: C" D ': E ’. F :• 6 :: H I .' J .: K * L: M ' ’ N-: O ■. P ■ ' Q ■: R:. 8 .' T.: U V X Y Z ü : 0 W . : au * eu : ei * * ch *: sch ': ii . * äu . ’ Während lange Zeit hindurch alle Bücher handschriftlich hergestellt werden mußten, hat man feit einigen Jahrzehnten ein Druckverfahren ersonnen, durch welches es nun möglich ist, allerdings noch mit ziemlich' erheblichen Herstellungskosten. Vervielfältigungen zu bewirken und die Werke aller Gebiete den Blinden mehr und mehr zugänglich zu machen. Seit etwa zwanzig Jahren gibt es auch Blindenzeitschristeu, welche sich großer Beliebtheit erfreuen. Auf dem Gebiete der Reliefdarstellungen ist besonders durch die rastlosen Bemühungen des Direktors der Berliner Blindenanstalt bisher wirklich Großes geleistet; besonders ist durch die Herstellung von Reliefbildern das Anschaunngsvermögen bedeutend gefördert, und durch die Herstellung von Relieflandkarten und Stadtplänen — so gibt es auch einen ganz vorzüglichen Stadtplan von Berlin — der Orientierungssinn sehr geschärft worden. Alle Gegenstände des Volksschulunterrichts sind in den Lehr- und Stoffplan des Blindenunterrichtes ausgenommen, und die Schulbildung des aus der Blindenanstalt entlassenen Kindes gleicht durchaus derjenigen, die stch das sehende Kind in der Volksschule erwirbt. Leider gibt es für blinde Kinder noch keinen allgemeinen Schulzwang. Weshalb dieser noch iinmer auf sich warten läßt, ist nicht recht zu verstehen,, um so weniger, als man die Beobachtung machen kann, daß er dort, wo er existiert, wie' z. B. im Königreich Sachsen nnd einzelnen kleinen süddeutschen Staaten, für die Hebung des ganzen Blindenwesens vorzüglich wirkt. Nach den neuesten Zahlen sind noch keine 50 Prozent aller schulpflichtigen blinden Kinder des deutschen Reiches in den 38 deutschen Blindenanstalten untergebracht, und dieser Mangel macht sich dann später für das berufliche Leben der Blinden recht fühlbar. Daher kommt denn auch die beschämende Tatsache, daß von 29 642 über 15 Jahre alten Blinden vom Jahre I960 23 240 ohne Beruf waren, also nur 2t,6 Prozent berufstätig waren, gegen 67 Prozent bei den Taubstummen. Dieses das Blindenproletariat von Jahr zu Jahr steigernde Mißverhältnis läßt sich nur durch Einführung des Schulzwangs beseitigen; denn jedes blinde Kind, welches einer Anstalt angehört, lernt nach Absolvierung der Schule in den an die Anstalt angeschlossenen Werkstätten irgendein. Handwerk und wird in den Stand gesetzt, sich seinen Lebensunterhalt, wenn auch häufig nicht ganz, so doch zu einem guten Teile selbst zu verdienen, und in dem Maße, wie die Zahl der erwerbstätigen Blinden steigt, würde das traurige Bild der armen blinden Straßenbettler verschwinden. Was nun die blinden Kinder jüdischer Eltern betrifft, so geht aus den amtlichen wie aus den vom Deutsch-israelitischen Gemeindebunde angestellten diesbezüglichen Erhebungen hervor, daß es im Deutschen Reich deren zirka 150 gibt, während aber noch nicht 15 in Blindenanstalten untergebracht sind. Dr. W. Feilchenfeld hat seinerseits bereits auf die Gründe für diese auffallende Tatsache hingewiesen und kommt ebenfalls zu dein Schluß, daß die Gründung einer israelitischen Blindenanstalt für das Deutsche Reich eine dringende Notwendigkeit ist. Die christlichen Anstalten lehnen ja keineswegs die Aufnahme jüdischer Zöglinge ab, doch es ergeben sich immerhin leicht allerhand Unzuträglichkeiten, die durchaus nicht zum Wohlbehagen der Kinder beitragen, und die gewiß auch als Grund dafür anzusehen sind, daß sich jüdische Eltern so schwer entschließen, ihr blindes Kind einer christlichen Anstalt zuzuführen. Oesterreich ist uns hier vorausgeeilt, und wir hätten seinem Beispiele schon längst folgen müffen. Für Taubstumme haben wir bereits eine gute konfessionelle Fürsorge, und für Blinde, die, weil sie für ihre Betätigung im Berufsleben einen fo eng begrenzten Wirkungskreis haben, einer mindestens ebenso umfassenden Fürsorge dringend bedürfen, ist bisher noch nichts getan worden. Der Deutsch-israelitische Genwindebund hat denn auch in Ansehung der Wichtigkeit einer solchen Fürsorge den Plan, eine israelitische Blindenanstalt zu gründen, nicht aufgegeben, sondern seine Verwirklichung nur auf eine günstigere Zeit hinausgeschoben. Von der oben erwähnten Kommission, wie auch vom Verfasser dieses Artikels (NW. 20 Claudiusstraße 6) wird bereitwilligst jede auf diese Gründling bezügliche Auskunft erteilt. Es bleibt nur zu hoffen, daß sich gütige Philanthropen der Sache freundlich annehmen und die größte Schwierigkeit, die Frage nach dem Nervus rerum, lösen helfen. flnsttsllus Grün in leinen Bestehungen rü dem Judentum. Ein Gedenkblatt zu seinem 100. Geburtstage. Von Dr. Adolph Kohut. ^^^er hervorragende und verdienstvolle deutsche Dichter und Politiker, Anton Alexander Graf von Auersperg, einer der edelsten öffentlichen Charaktere Oesterreichs im 19. Jahrhundert, der seine poetischen Schöpfungen unter dem Namen Anastasius Grün veröffentlichte, hat am 11. April 1806 in Laibach das Licht der Welt erblickt. Dieser Säkulartag wird gewiß aufs neue die Aufmerksamkeit auf den Genius lenken, dessen fein- und freisinnige, für die höchsten Güter der Menschheit im allgemeinen und des deutschen Volkes insbesondere eintretenden Gesänge Tendenzpoesien in des Wortes bester Bedeutung waren, d. h. stets das Ziel vor Augen hatten, eine bessere Zeit des Edlen, Schönen und Guten, der Freiheit und Dllldung, der vollständigen Gleichberechtigung aller Konfessionen, herbeizuführen. Auch als Politiker und Parlarnentarier, beziehungsweise als Mitglied des deutschen Vorparlaments, der Frankfurter Nationalversammlung, des