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Allgemeine Zeitung des Judenthums · 1906-03-30 · Heft 13 (30.3.1906) · p. Seite 151

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Journal
Allgemeine Zeitung des Judenthums
Volume
70 (1906)
Issue
Heft 13 (30.3.1906)
Date
1906-03-30
Page
Seite 151 (sequence 7)
Language
German
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151 Gesetze M eheliche Verbindung mit Christen verbiete. Derartige Ausnahmegesetzehäbenüberall,wo man sie versucht, nicht, dem Äebel Msteuert, -sondern namenloses Ninheil Herauf-' beschworen. Er'sagte dann-Wörtlich-: ' " .. " „Wenn nach der Ansicht. deS Vorredners der Unterschied des Rechts fortan Nicht im Glauben, sondern in der Volkstümlichkeit ruhen soch, so geben Sie doch den Ort an, auf dem es möglich ist, sich diese Volkstümlichkeit anzueignen, ohne ein Religionsbekenntnis abzulegen. Wenn der Jude sagt: Ich weiß nichts von. einem besonderen Volkstum, was für einen Weg wollen Sie ihm dann anweisen? Was haben diejenigen, welche dieses Traumgebilde der Nationalität seit vielen Jahren von sich weisen, denn für ein Mittel, züm deutschen Volkstum überzugehen? Auf diesem Wege gelangen Sie glücklich dazu, Volkstum und Religion mit einem Schlage zur Lüge zu machen ... Vertrauen Sie der Macht des Rechts, der Macht des einheitlichen Gänzen und dem großen Schicksal Deutschlands. Glauben Sie nicht, daß sich Ausnahmegesetze machen lassen, ohne daß das ganze System der Freiheit einen verderblichen Riß erhalten, ohne daß der Keim des Verderbens in dasselbe gelegt würde. Es ist Ihnen vorgeschlagen, einen Teil des deutschen Volkes der Intoleranz, dem Hasse, als Opfer Hinzuwersen: das werden Sie aber niinmermehr tun, meine Herren! Rießer war kein Revolutionär, sondern ein freiheitlicher und. freisinniger Mann, der für Deutschlands Einheit, aber auch für Deutschlands Freiheit schwärmte, und als die Frankfurter Nationalversammlung den König Friedrich Wilhelm IV. von Preußen zum Deutschen Kaiser wählte, begrüßte er diese Wahl mit jubelnder Begeisterung und freudig schloß er sich der Deputation an, die dem genannten Monarchen die deutsche Kaiserkrone anbot. Es ist merkwürdig, daß gerade zwei Juden — Rießer und Simson — die führende Nolle , in der Deputation spielten. Simson als Präsident der Deputation hielt, wie man weiß, am 3. April 1848 im Rittersaale des königlichen Schlosses zu Berlin die Anrede an den König, der sich jedoch weigerte, die deutsche Kaiserkrone aus der Hand des Volkes anzunehmen, da er die freie Zustimmung der Fürsten und Freien Städte als unerläßlich erklärte; ihnen allein käme es zu, die Rechtsverfassung zu prüfen, und von dem Ergebnis dieser Prüfung werde es abhängen, ob ihm Rechte zuerkannt würden, die ihn in den Stand setzten, mit starker Hand die Geschicke des Vaterlandes zu leiten.- Friedrich Wilhelm IV. zeichnete bei jener Audienz Rießer auch durch eine Ansprache aus. Varnhagen von Ense, der in seinen Tagebüchern bekanntlich sehr viel Klatsch zusammengetragen, behauptet, der König habe Rießer gegenüber ein Wort gesprochen, das diesen als Juden beleidigen sollte. Rießer beeilte sich, in einer Zeitung, betitelt: „Das neue Hamburg", Jahrgang 1862 Nr. 103, - die Varnhagensche Behauptung für eine „alberne Erfindung" zu erklären. Rießer gehörte 1850 dem Unionsreichstag in Erfurt gleichfalls als Mitglied an, und er verteidigte dort den Liberalismus gegen die Angriffe der reaktionären Gerlach-Stahlschen Partei. Seiner Schwärmerei für ein geeintes deutsches Reich, für die Größe und die Macht des Vaterlandes gab er wiederholt in beredten Worten Ausdruck. Sv führt er am 25. April 1850, als man in Erfurt über den Satz debattierte, daß jeder deritsche Staat eine Verfassung mit Volksvertretung haben sollte, in flammender Rede den Gedanken ans, daß nicht das Interesse einer Partei oder eines Landes, sondern das des Bundesstaats, das Interesse des gesamten Deutschland zu berücksichtigen sei. Das alte Wort des Dichters, daß man im Alter in Fülle habe, was Man sich in der Jugend wünsche, erfüllte sich auch bei Rießer. 1859 wurde er bei Einführung der neuen Verfassung in Hamburg, als das Öb'ergericht vom Senat getrennt wurde, zum Obergerichtsrat in diese neue konstituierte Behörde seiner Heimat gewählt — der erste Jude, dem diese Auszeichnung zuteil wurde. Er, dem 1829 die Zulaffung zur Advokatur in Hamburg versagt worden war, erhielt nun die höchste Richterstelle, so durch seine Person den Sieg der edlen Sache besiegelnd, für die zu kämpfen er sich zur Lebensaufgabe gemacht hatte. Auch in dieser seiner neuen Stellung erwärb er sich große Verdienste um seine Vaterstadt und um die Verfassung derselben, indem er als Vizepräsident der neuen Bürgerschaft im Sinne der Humanität und Gerechtigkeit mit rastlosem Eifer tätig war. Der edle Mensch, der begeisterte Kämpfer für Recht und Wahrheit, der Stolz des Judentums, starb leider nach kurzer schwerer Krankheit, erst 57 Jahre alt, am 22. April 1863, in den weitesten Kreisen von alt und jung aufrichtig betrauert und beweint. Sein Leichenbegängnis fand unter einer Beteiligung statt, wie sie bis dahin in Hamburg kaum vorgekommen war. Mitglieder des Senats, der Gerichte, der Bürgerschaft, der Kaufmannschaft, der höheren Lehranstalten, Deputationen aus nah und fern fanden sich zusammen, um dem Entschlafenen die letzte Ehre zu erweisen. An seinem Grabe führte Dr. I. Wolffsohn, der damalige Präsident der Hamburger Bürgerschaft, den Gedanken aus, daß das Leben Rießers ein schönes harmonisches Ganzes gewesen, und wie bei ihm fast wunderbar in Erfüllung gegangen sei, daß der Vorkämpfer einer edlen Sache auch noch ihr Gedeihen erlebe und noch die reifsten Früchte davon genieße. Er, den die Idee des Rechts sein ganzes Leben hindurch beseelt habe, dem der gerechte Richter das höchste Ideal der Menschheit gewesen, sei auch der erste jüdische Gerichtsbeamte in Deutschland geworden. Auch von einem Christen, dem bekannten Professor Dr. Aegidi, wurde eine Leichenrede gehalten; derselbe sprach als unsterblichkeitsgläubiger Christ zu ebensolchen Israeliten, benutzte viele biblische Stellen aus dem alten und neuen Testament und schloß mit den besten Stellen aus der herrlichen Erzählung Nathans des Weisen von den drei Ringen. Die gesamte Presse Deutschlands beklagte seinen Verlust, und Männer wie Moritz Veit, Karl Biedermann, Berthold Auerbach u. a. widmeten ihm tiefempfundene Nachrufe. Bald nach dem Ableben Gabriel Rießers forderte der unvergeßliche Redakteur der „Allgemeinen Zeitung des Judentums", Rabbiner Dr. Philippson, zur Errichtung eines Denkmals für Gabriel Rießer auf — allerdings eines Denkmals in Gestalt einer Ausgabe seiner sämtlichen Schriften und Reden. „Ein solches Denkmal — heißt es in dem Aufruf — wäre der heiligen Sache des Rechts für alle Zeiten ein großer Dienst und zugleich am meisten im Sinne des Verewigten, da hierdurch fort und fort die Wirksamkeit seines geistigen Lebens ermöglicht und gesichert würde." Und dieses Denkmal kam zustande. Gs war dies die Ri eß er- Stiftung, der wir u. a, die vortreffliche vielbändige Ausgabe der gesammelten Schriften Gabriel Rießers, besorgt durch Dr. M. Jsler, zu verdanken haben. (Frankfurt a. M. 1867.) Dr. M. Jsler hat auch eine sehr umfangreiche und interessante Biographie des großen Mannes geliefert. Nun noch ein Wort über Rießer als Mensch. Er war ein sanfter Mann mit einem kindlich-heiteren Gemüt, der in seinem Leben niemand etwas Böses getan. Ein angenehmer Gesellschafter, ein liebenswürdiger Plauderer, war er ein Liebling der Frauen; doch war es ihm nicht vergönnt, einen eigenen Hausstand zu gründen, weil er sich allezeit seine Unabhängigkeit waren und nur den politischen und sozialen Idealen, die sein ganzes Sein in. Anspruch nahmen, widmen wollte. Ein pietätvoller Sohn und Bruder, war er immer bemüht, den Seinen Gutes zu tun sowie seinen

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