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Allgemeine Zeitung des Judenthums · 1906-03-30 · Heft 13 (30.3.1906) · p. Seite 147

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Journal
Allgemeine Zeitung des Judenthums
Volume
70 (1906)
Issue
Heft 13 (30.3.1906)
Date
1906-03-30
Page
Seite 147 (sequence 3)
Language
German
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:■ —- 147 eiche das gesamte rassische' Judentum monatelang beschäftigt hat. nämlich ob sich die Juden an den Wahlen zum ersten russischen Parlament beteiligen sollen oder nicht, gegenstandslos geworden sein. Die Duma ist nun da! Wie Ivird sie aber aussehen. und was haben die Juden von ihr zu ei warten? Die russische Reichsduma ist durch zwei Zarenmanifeste b gründet worden; beide waren, wie jetzt klar erkennbar, S> lgstprodukte der in eine Sackgasse geratenen Reaktion. Der; tr, welcher noch im November 1904 einen die Gewährung >! wr repräsentativen Verfaffung fordernden Beschluß des L mstwokongresses als „frech" bezeichnet hatte, sah sich kaum e i Jahr darauf zum Erlaß des Manifestes vom 30. Oktober g nötigt, in welchem dem russischen Volke nicht nur llnver- (, Bchkeit der Person, Rede-, Preß- und Versammlungsfreiheit v csprochen wurde, sondern auch eine Volksvertretung, ohne d reu Einwilligung in Rußland fortan kein Gesetz Rechtskraft h den soll. Die unmittelbare Ursache dieser zarischen „Großii at" war ein zehn Tage vorher ausgebrochener Generalstreik, ir e er in der Geschichte bisher ohne Beispiel dasteht. Die Riaktion glaubte eine wohlorganisierte, vortrefflich geleitete i! id ganz Rußland umfassende revolutionäre Macht vor sich z . haben, der gegenüber schleuniges Nachgeben die einzige!> ettung war. Es stellte sich jedoch bald heraus, daß gar kein bwund zu einer solchen hasenmäßigen Furcht vorhanden war. Tie Revolution war weder organisiert noch allmächtig; sie hatte weder eine allgemeine Leitung, noch irgendeinen Plan. T ie erste Probe aufs Exempel bildeten die kurz nach Erlaß d s Zarenmanifestes gleichzeitig an zahlreichen Orten wie auf Verabredung ausgebrochenen Judenkrawalle. Zu ihrem großen bestaunen sah die russische' Regierung, daß die Revolutionäre i ren bedeutendsten und einflußreichsten Verbündeten, die uden, vor Mord und Plünderung nicht zu schützen vermocht I' wen. Immer aber glaubte sie noch an die Uebermacht der A evolution, die einzulullen man sich große Mühe gab. Witte b ck beständig um Vertrauen und war einige Wochen lang j rn bereit, den Liberalen mehrere Sitze im Ministerium einz räumen. Allein eine weitere Reihe von Tatsachen, auf deren i inzelheiten wir hier nicht näher eingehen können, hat schließlich i r Regierung volle Gewißheit erbracht, daß sie sich ihrerseits i. m der Revolution hat täuschen lassen. Man suchte nun die I gangenen Fehler wieder gut zu machen und die Revolu-! onäre mit Stumpf und Stiel auszurotten. Eine wütende Reaktion, eine Säbel- und Knutenwirtschast begann nunmehr. lle diejenigen, die irgendwie mit der Revolution zu tun!> habt haben, wurden verhaftet, geprügelt oder nach Sibirien v rbannt. Die verstärkte Aufsicht, der Belagerungszustand, ja selbst der Kriegszustand wurde über das weite Ländergebiet bis Zarenreiches verhängt. Von der in der Konstitution verbrochenen Unverletzlichkeit der Person, geschweige gar von ^ersammlungs- und Preßfreiheit, war keine Rede mehr. Man vankte sogar eine Zeitlang, ob man die feierlich rsprochene Reichsduma wirklich wählen lassen, oder ob man e nicht wie alle andern Konzessionen einfach ad acta legen Me. Man entschied sich jedoch in zwölfter Stunde schweren Gerzens, die Wahl zur Reichsduma auszuschreiben und diese lbft zum 10. Mai einzuberufen. Eine mächtige Potenz, mäch- >ger selbst als der Zar und das in Rußland selbstherrschende ischinowniktum, legte nämlich gegen die Hintertreibung der Duma in Veto ein — die Geldnot. Das Geld muß durch Anleihe ans dem Ausland kommen, und die ausländischen Bankiers stellten es lls conditio sine qua non hin, daß vorher in Rußland geordnete und dauernde Zustände geschaffen werden. Diese erblickten sie nicht in der Wiederherstellung des Selbstherrschertums, sondern in der Einführung einer Verfassung. Es galt nun in erster Reihe, die altsländischen Bankiers in Sicherheit zu wiegen. In zweiter Reihe kam wohl noch ein Rest von Schamgefühl hinzu, das die Regierung hinderte, ein in einem feierlichen Manifest gegebenes Versprechen so ohne weiteres zu brechen. So hat das russische Volk doch endlich seine Duma erhalten. Sehen wir uns die Beschaffenheit dieser Duma auf Grund des betreffenden Gesetzes näher an. Das Ideal einer Volksvertretung, wie sie allen edelsten und besten Denkern vorschwebt, ist eine aus allgemeinen, gleichen, direkten und geheimen Wahlen hervorgegangene. Die Wahlen zur Duma sind nun in der Tat nahezu allgemein. Fast jeder erwachsene Mann in Rußland, der sich selber zu erhalten vermag, hat Wahlrecht. Wie sieht aber dieses Recht aus? Der Wähler kann nicht etwa den betreffeilden Dumaabgeordneten direkt wählen, die Wahl erfolgt vielmehr illdirekt, d. h. der Wähler hat das Recht, in eine Wahlversammlung zu kommen und dort einen Wahlmanu zu wählen. Weite Schichten des russischen Volkes, darunter auch die Kleingrundbesitzer und die Bauern, haben sogar nur das Recht, Männer zu wählen, welche ihrerseits das Recht erhalten, sich an den Wahlversammlungen zu beteiligen. Auch von der Gleichheit ist bei den Wahlen keine Spur zu sehen. Der Einfluß der Städte, der Hauptsitz der Intelligenz und der Freiheit, ist auf ein Minimum reduziert worden. Nur die Wahlmänner von 22 großen Städten haben das Recht, selbständige Dumamitglieder zu wählen. Die Wahlmänner der übrigen Städte dagegen können nur im Verein mtfc den Wahlmännern der Groß- und Kleingrundbesitzer und der Bauern Abgeordnete wählen. Allein schon diese letztgenannte Bestimmung macht es den Freiheitsfreunden unmöglich, irgendwelchen nennenswerten Einfluß auf die Zusammensetzung der Duma zu gewinnen, da die Wahlmänner der freiheitlich gesinnten Stadtbevölkerung einfach durch die der Grundbesitzer und der reaktionären Bauern majorisiert werden. Zu den gesetzlichen Hindernissen kamen bei den jetzt stattgehabten Vorwahlen noch die ungesetzlichen hinzu. Da ganz Rußland unter Kriegszustand steht, da die Bureaukratie alle freiheitlichen Elemente durch unerhörte Gewaltakte aus dem Wahlkampf eliminiert hat, da kein Versammlungsrecht bestand und es in den von der Polizei erlaubten Versammlungen keine Redefreiheit gab, so konnten die liberalen Elemente gar nicht einmal zu Worte kommen. Nur der Rechtsordnungspartei, dem Tschinowniktum, den Reaktionären und den Hooligans wurde das Dersammlungsrecht eingeräumt. Man kann sich denken, wie die unter dem Schutz der Bajonette so gewählten Wahlmänner aussehen werden. Für die jüdischen Wähler kam zu den für die gesamte russische Bevölkerung aufgetürmten Hindernissen noch eine ganze Reihe weiterer Schwierigkeiten hinzu. In vielen Städten weigerte sich die Polizei, jüdische Wähler in die Wahlliste einzutragen, in andern wurde von ihnen die Beibringung von schwer zu beschaffenden Zeugnissen gefordert. In manchen Orten wiederum wurden die von den Juden mit großer Mühe auf privatem Wege hergestellten Wahlregister von der Polizei vernichtet. Zum weißen Terror von seiten der Polizei kam noch überall der von den Bundisten ansgeübte rote hinzu. Die Mitglieder des Bundes, welche die Parole der Boykottierung der Duma ausgegeben, haben in sehr zahlreichen Städten leider nicht ohne Erfolg versucht, die jüdischen Wähler von der Teilnahme an den Wahlen mit Gewalt zurückzuhalten. Rechnet man noch die weiten .Wege vom Wohnort der Wähler bis zum Ort der Wahlversammlung, eine Entfernung, die in manchen Städtchen bis zu 20 Werst S

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