Allgemeine Zeitung des Judenthums
- Journal
- Allgemeine Zeitung des Judenthums
- Volume
- 70 (1906)
- Issue
- Heft 11 (16.3.1906)
- Date
- 1906-03-16
- Page
- Seite 3 (sequence 15)
- Language
- German
- Belongs to
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selbst das Wort. Er schilderte eingehend ' den Antistmitisrnus in unsrer Stadt, der zwar kein öffentlicher, ober desto mehr ein verborgener sei. Nach ihm meldeten sich mehrere Herren zum Wort, die verschiedene Mitteilungen, machten, um zu beweisen, daß inj geeigneten Falle sich jeder selbst helfen müsse, und nicht erst seine Sache vor den Verein bringen könne- Auch allerlei Vorschläge wurden gemacht. So wünschte einer der Anwesenden, daß öfter Versammlungen stattstnden sollten, um den Mitgliedern Gelegenheit zur Aussprache zu geben Ein anderer schlug eine Organisation unserer Jugend vor. Alle Vorschläge wurden von dem Vorsitzenden dankend zur Berücksichtigung vorgemerkt. Zahnarzt Schachtel regte eine Diskussion über die Frage an. daß verschiedene hochgestellte Persönlichkeiten unter unS noch immer Vereinen angehören, die jetzt keine Juden mehr aufnehmen, und fragte an. wie sich der Zentralverein dazu stelle. Dr. Loewh versprach in dankenswerter Weise in seinem Schlußwort, alle Wünsche und Anregungen dem Berliner Vorstand zu unterbreiten und über den Erfolg demnächst zu berichten. — Am Montag starb hier nach langen Leiden der Justizrat Dr. Paul Honigmann im 46. Lebensjahre. Er entstammte einer angesehenen Breslauer Familie — der Vater war eine hochgeachtete und bekannte Persönlichkeit — und war ein ebenso liebenswürdiger, wie mit den gediegensten Fachkenntnissen ausgestatteter Mensch. Seine Vorträge und Arbeiten auf dem Gebiete der Sozialpolitik und Arbeiterversicherung waren ein Muster geistiger Klarheit und Sachkenntnis. Vor zwei Jahren wurde er in die Stadtverordnetenversammlung gewählt. Die Erfolge auf diesem Gebiete erlebte er nicht mehr. Eine tückische Krankheit ergriff ihn, der er nun in so jungen Jahren erlegen ist. Die Beerdigung, die am Mittwoch stattfand, bewres in vollstem Maße, welche Achtung sich der Heimgegangene erworben hatte. Vertreter deS Magistrats und der Stadtverordneten waren in Amtstracht erschienen. Ferner waren anwesend der Vorsitzende der Anwaltskammer und Stadtverordnetenvorsteher Tr. Freund. Außerdem waren der Vorstand und das Repräfentantenkollegium der Gemeinde fast vollzählig anwesend, deren Syndikus Dr. Honigmann gewesen ist. Rabbiner Dr Guttmann hielt die Gedächtnisrede, in der er den Verdiensten des Verstorbenen als öffentliche Persönlichkeit, als Menschenfreund und als Mensch, in herzlicher und beredter Meise gerecht wurde. * ~ Danzig, 2. März. Tas Casper Lachmannsche Provinzial-Waisenhaus zu Graudenz hat seinen dritten Rechenschaftsbericht für 1905 herausgegeben. Die Anstalt zählte am Ende des Berichtsjahres 14 Knaben und 12 Mädchen. Die Zöglinge Hab n sich geistig und körperlich gut entwickelt; zwei der Mädcken, die in der Volksschule nicht mitkamen, besuchten seit dem 1. April 1905 die städtische Hilfsschule für zurückgebliebene Kinder und haben dort überaus erfreuliche Fortschritte gemacht. Der Gesundheitszustand ließ im ganzen nichts zu wünschen übrig, wenng eich 19 Erkrankungsfälle vorkamen, die jedoch schnell und leicht verliefen. Die finanzielle Lage stellt sich etwas günstiger als im Jahre 1904, da ein Ueberschuß. von 6000 Mark dem Reservefond zugeführt werden konnte, obwohl sich infolge der höheren Preise für die Lebensmittel der tägliche Verpflegungssatz auf 51 Pfg. gegen 49 Pfg. im Vorjahre stellte. Der Rechnungsabschluß bilanziert in Einnahmen und Ausgaben mit 32 268,44 Mark. Ter Vorstand besteht aus folgenden Herren: Rechtsanwalt Behrendt-Danzig, Vorsitzender; Ph. Stmson-Danzrg, stellvertretender Vorsitzender; Martin Kadisch-Danzig, Kassenkontrolleur und stellvertretender Schriftführer; Paul Herzfeld-Graudenz, Schriftführer und stellvertretender Kassenkontrolleur; Stadtrat H. Belgard-Graudenz; Stadtrat Löwenstein-Elbing; Siegfried Levy-Elbing; D. Wolff-Thorn; Adolf Jacob-Thorn; Kommerzienrat Ari Goldfarb-Pr.»Stargard; I. Lippseld-Dirfchau. U Hamburg, 2. März. Die Amtseinführung des neuerwählten Stiftrabbiners Dr. Lichtig an dem Wallichschen Klausinstitut fand in feierlicher Weise in der Klanssynagoge Elbstraße statt. Außer den. Rabbinern und Vorstehern einzelner Institutionen hatte sich noch eine große Anzahl Andächtiger ein gesunden, so daß das schmucke Gotteshaus dicht besetzt war. Herr Oberrabbiner M. Hirsch führte den neuen Geistlichen in sein Amt ein. er sprach die Hoffnung auH daß der junge Rabbiner in die Fußtapfen der Männer trete, die^ seit vielen Jahren an diesem Institut gewirkt und die so viel zur Förderung des Studiums der GotteSlehre in der Gemeinde beigetragen. Die Gemeinde selbst bringe dem neuen Rabbiner volles Vertrauen entgegen. Hierauf hielt Herr Rabbiner Dr. Lichtig seine Antritts- Predigt; anknüpfend an ein Thorawort schilderte er die Pflichten eines Schristgelehrten, er sei sich seiner schweren Aufgabe wohl bewußt, als Nachfolger des unvergeßlichen Rabbiners Chaim Weiß, seligen Andenkens, hier zu fungieren; er appelliere an die Nachsicht seiner Gemeinde. Mit erhebenden Segensworten sür den Stifter des Instituts, für die Vorsteher und die Gemeinde, schloß die Feier. — Herr Isaak Salomon Levien, Inhaber der bekannten gleichnamigen Hausmaklerfirma, ist im 83. Lebensjahre verstorben. Der Verblichene, ein geborener Hamburger, erfreute sich weit über unsere Gemeinde hinaus großer Beliebtheit und Wertschätzung. Schon seit vielen Jahrzehnten war Herr I. S. Levien in gemeinnützigen und Wohltätigkeits-Institutionen der Gemeinde tätig; so gehörte er unter anderem auch früher dem Repräsentantenkollegium an, auch zählte er zu den Begründern der früheren Gewest Lekolrmm-Shnagogen-Gemeinde, welche Anfang der achtziger Jahre des vorigen Jahrhunderts, als der unvergeßliche Oberrabbiner Dr. Jsaaksohn, seligen Andenkens, noch in Hamburg wirkte, in hoher Blüte stand. Bis zu seinem Tode wirkte der Greis im Vorstand des Vereins für Krankenpflege, im Ausstattungsverein, im Verein zur Unterstützung für Gebrechliche usw. Dem Vorstand des ersteren Vereins gehörte er seit 44 Jahren an. Ueberall auf dem Gebiete der^Wohltätigkeit hat er eine außerordentlich segensvolle Wirksamkeit entfaltet. Der Dahingeschiedene war auch einer der Begründer der hiesigen Henry Jones-Loge, deren ältestes Mitglied er war. Tie Bestattung fand unter außerordentlich großer Beteiligung vom Trauerhause Grindelallee 23 aus statt. Unter der großen Anzahl von Leidtragenden bemerkten wir außer Herrn Oberrabbiner M. Hirsch Delegierte der verschiedenen Institutionen, viele Mitglieder der Loge usw. Nur ein geringer Teil konnte zur Trauerfeier im Sterbehause Einlaß finden. Die Trauerrede hielt Herr Rabbiner Dr. A. Löwenthal, der, anknüpfend an ein Sckristwort aus^Exodus, ein getreues Lebensbild des Dahiugeschiedenen entwickelte, dessen Wirken im Dienste der Wohltätigkeit in der Gemeinde stets unvergessen bleiben wird. Mit erhebenden Trostesworten an die Hinterbliebene Gattin und die Kinder schloß die wirkungsvolle Rede. Der imposante Leichenkondukt bewegte sich nach dem Friedhof in Ohlsdorf. In der Friedhofskapelle sprach im Namen der Verwandten Herr I. David ein tief empfundenes Avschiedswort, während Herr Jonas Bing dem Nestor der Henry Jones-Loge noch herzliche Gedenkworte widmete. § Hannover, im März. Eine für das jüdische Schulwesen der Provinz Hannover sehr wichtige Entscheidung ist in diesen Tagen vom hiesigen Landgerichte getroffen worden. Ein hiesiger Rechtsanwalt war im Jahre 1893 aus der Religionsgemeinschaft ausgetreten, hatte aber nach mehreren Jahren diesen Austritt beim Amtsgerichte schriftlich zurückgenommen und nur den Austritt aus der Synagogengemeinde aufrecht erhalten. Da er gleichwohl seine Kinder nicht am jüdischen Religionsunterrichte teilnehmeu ließ, so wurde gegen ihn seitens des Schulvorstandes der Synagogengemeinde Strafantrag gestellt. Das Schöffengericht hatte ihn freigesprochen, weil die einfache Rücknahme der Austrittserklärung keinerlei Rechtswirkung habe und nur durch erneuerten Eintritt in die Religionsgesellschaft die Zugehörigkeit zu Herfelben bewirkt werden könne. Würde der Betreffende^aber auch wirklich als Zugehöriger zu betrachten sein, so könne er doch nicht verpflichtet werden, seinem Kinde jüdischen Religionsunterricht geben zu lassen, sondern es genüge, daß dieses überhaupt Religionsunterricht erhalte, was in diesem Falle durch Teilnahme am christlichen Religionsunterrichte geschehen war. Die Strafkammer des Landgerichts schloß sich zwar der Entscheidung an, daß ein einfacher Widerruf eines früher erfolgten Austritts nicht genüge und sprach "ften Angeklagten frei; im Prinzip dagegen entschied dieselbe, daß die Kinder jüdischen Glaubens nach den hannoverschen Gesetzen ^zweifellos auch an einem jüdischen Religionsunterrichte teilzunehmen hätten. Es bestehe die Verpflichtung für diejenigen, welche der jüdischen Elaübensgemeinschaft angehörten, selbst, wenn sie aus der Synagogengemeinde ausgetreten wären, ihre Kinder^ in der jüdischen Rellgion unterrichten zu lassen, und sei es nicht zulässig, statt dieses ReUgiorrsunterrichtes den einer anderen Konfession treten zu lassen.