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Allgemeine Zeitung des Judenthums · 1906-03-16 · Heft 11 (16.3.1906) · p. Seite 128

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Journal
Allgemeine Zeitung des Judenthums
Volume
70 (1906)
Issue
Heft 11 (16.3.1906)
Date
1906-03-16
Page
Seite 128 (sequence 8)
Language
German
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. , „ ... . . .. ...... . -■ ■■ :- .- ■:;Üg?■ V'';: ^^5'r v^:;w In der ersten dieser beiden Tabellen fällt besonders auf die Zahl der zum Zweikampf verurteilten Juden, die sich zu der wegen des gleichen Delikts verurteilten Christen wie 360:100 verhält. Hierzu ist zu bemerken, daß hieraus nicht auf eine besondere Tapferkeit der Juden geschlossen werden muß. Zweikampf ist ein Delikt, düS vorzugsweise in akademisch gebildeten Kreisen begangen wird. Unter diesen sind die Juden mit einem viel stärkeren Prozentsatz beteiligt. Dazu kommt, daß der Reserveoffizier, bereden Zweikampf begeht, in der Tabelle überhaupt nicht vorkommt; er steht in den Tabellen der Militärgerichtsbarkeit: und die Juden sind unter den Reserveoffizieren selten anzutreffen. Ich möchte die mitgeteilten Ziffern noch nach einigen Richtungen ergänzen. Zunächst möchte ich diejenigen Delikte anführen, bei denen in den ganzen 20 Jahren überhaupt kein Jude verurteilt wurde, und die in der mitgeteilten Statistik nicht enthalten sind. Ich gebe unserm Kaiserlichen Statistischen Amte im allgemeinen recht, wenn es sagt, es handelt sich hierbei zum großen Teil um Delikte, bei denen überhaupt nur sehr wenig Verurteilungen Vorkommen, die absoluten Ziffern also sehr gering sind, so daß das Nichtbeteiligtsein der Juden nichts beweist. So ganz „nichts beweisend" ist es aber doch nicht, wenn wegen bestimmter Delikte im ganzen Deutschen Reiche in den 20 Jahren nicht ein Jude verurteilt wurde. Es handelt sich hier um: Hoch- und Landesverrat, Androhung eines gemeinen gefährlichen Verbrechens, Unzucht unter Mißbrauch eines Vertrauensverhältnisses, Mord (ein Jude ist in den 20 Jahren wegen Totschlag verurteilt worden, keiner wegen Mord), Kindestötung, Aussetzung Schlägerei, Vergiftung, Raub und Entführung, vorsetzliche Gefährdung eines Eisenbahntransportes, Sprengstoffdelikte und endlich die passive Bestechung. Wir sehen, unsere erste Uebersicht schließt mit der Ziffer 360. Ich habe nun noch diejenigen Delikte herausgeholt, bei denen die jüdische Bevölkerung immer noch stärker beteiligt ist als die christliche, aber diese stärkere Beteiligung unter dem Dreifachen zurück bleibt. Es stellt sich da heraus, daß die jüdische Bevölkerung ungünstiger steht bei einer ganzen Anzahl von Verletzungen der Gewerbeordnung nach den verschiedensten Richtungen hin und in bezug aus eine Reihe anderer Delikte, die sich in ähnlicher Richtung bewegen, dann bei Münzvergehen, bei Meineid, fahrlässigem Falscheid, bei unternommener Verleitung zum Meineid und bei der gelungenen Verleitung zum Falscheid, ferner bei den Delikten: Kuppelei, Erregung eines öffentlichen Aergernisses, Beleidigung, Erpressung, Betrug, Untreue, Urkundenfälschung, einfacher Bankrott und aktive Bestechung. Günstiger stellt sich das Verhältnis der Juden, ohne bis auf ein Drittel herunterzugehen, bei den Delikten: Majestätsbeleidigung, Hausfriedensbruch, Arrestbruch, widernatürliche Unzucht, Unzucht mit Gewaltandrohung, Nötigung und Bedrohung, einfacher Diebstahl, Unterschlagung, Begünstigung, einfache Hehlerei, Verletzung fremder Gebrauchsrechte, fahrlässige Brandstiftung usw. Die Gesamtziffer löst sich so auf, und die Elemente, aus denen sich diese Ziffer zusammensetzt, find ganz ungleichartiger Natur Zwischen den Extremen 1400:100 und 0,00:100 bewegt sich die jüdische Kriminalität, und sie beweist damit ganz charakteristische Eigentümlichkeiten. Es fragt sich jetzt, in welcher Weise haben wir diese Eigentümlichkeiten zu erklären? Da möchte ich noch etlvas weiter theoretisch ausholen. Eigentlich erst in den allerletzten Jahren sind wir als Kriminalstatistiker zu der klaren Erkenntnis gekommen, daß das Verbrechen nur erklärt werden kann aus dem normalen gesellschaftlichen Leben heraus, als eine Erscheinung der Atrophie oder der Hypertrophie des normalen gesellschaftlichen Lebens. Wir müssen die Kriminalität als eine Erscheinung im gesellschaftlichen Leben betrachten, die ihren Grund entweder haben kann in einem Verfall, einem Rückgang der gesellschaftlichen Betätigung, in einer Atrophie, oder in einer besonderen Steigerung der Lebensbetätigung. Dann aber ist das Verbrechen, da nur das gesellschaftliche Leben erfassen als das Leben der gesellschaftlichen Gruppen, eine Krankheitserscheinung in der normalen Lebensbetätigung der einzelnen Gruppen. Wir werden nun ohne weiteres sagen, wenn eine solche gesteigerte Lebensbetätigung zwischen Gruppen mit entgegengesetzten Anschauungen sich entwickelt, so muß die Kriminalität in die Höhe gehen. So finden wir auch z. B. bei einer Reichstagswahl, wo die verschiedenen Parteien gegeneinander gestellt sind, einen Anlaß zur Erhöhung der Kriminalität. Ich möchte also aus einen doppelten Gesichtspunkt aufmerksam macheneinmal müssen wir die Kriminalität anknüpfen an die Lebensbetätigung bestimmter Gruppen; dann aber dürfen wir aus einer Steigerung der Kriminalität nicht ohne weiteres auf einen Verfall dieser Gruppen schließen, es kann sich auch um eine besonders gesteigerte, energische Lebensbetätigung handeln. Können wir uns nun die Eigenart der jüdischen Kriminalität, soweit sie ziffernmäßig festzustellen ist, aus demjenigen Gruppenleben, das heute das intensivste ist, erklären, aus der Zugehörigkeit zu einem bestimmten Erwerbsberufe? Ist nicht diese scheinbare Rassenkriminalität in Wirklichkeit eine Gruppenkriminalität? Ein sehr gewandtes Mitglied unserer Berliner Kriminalpolizei, Assessor Dr. Lindenau, hat in der Zeitschrift für Strafrechtswissenschaft diesen Gesichtspunkt, daß das Verbrechen eine Erscheinung des Berufslebens sei, mit besonderer Eindringlichkeit darzustellen versucht. Ich hebe hier im Anschluß an die Tabelle nur einzelne Erscheinungen hervor. Wir unterschieden die folgenden Gruppen: 1) Land- und Forstwirtschaft. 2) Industrie, Bergbau. 3) Handel und Verkehr mit Einschluß des Gast- und Schankgewerbes. Dabei unterschieden wir weiter zwischen den Selbständigen und den Gehilfen. Wenn dann die ziffernmäßig zu erwartende Beteiligung der Gruppe an der Kriminalität gleich 1 gesetzt wird, so würde 0,50 als wirkliche Beteiligung an der Kriminalität ein sehr günstiges, 250 ein sehr ungünstiges Verhältnis bedeuten. Da stellt sich denn heraus, daß jeder Beruf seine besonderen Delikte hat. und daß dabei vielfach ein ganz grober Unterschied zwischen den Selbständigen und den Gehilfen vorhanden ist. Bei der Landwirtschaft sind die häufigsten Verbrechen sowohl bei den Selbständigen als bei den Gehilfen: Meineid, Körperverletzungen und Brandstiftungen; die Gesamtkriminalität beträgt bei den Selbständigen 0,67, bei den Gehilfen 1,21. In der Industrie mit Einrechnung des Bergbaus finden wir sehr stark vertreten bei den Selbständigen den Meineid (1,80) und den Wucher (2,16); Gesamtkriminalität 1,14, also ungefähr normal. Demgegenüber zeichnen sich die Gehilfen der industriellen Bevölkerung, also die gewerblichen Arbeiter, durch ganz andere Delikte aus: Gewalt und Drohung gegen Beamte 2,73, Unzucht mit Gewalt 2,55, Körperverletzung 2,43; Gesamtkriminalität 1,78. Nun komme ich zur dritten Gruppe: Handel uitb Verkehr mit Einschluß der Gast- und Schankgewerbe. Hier weisen die Selbständigen eine sehr hohe Kriminalität mit 2,48 auf. Es ist dies die höchste Kriminalität der Selbständigen, die wir überhaupt in der Kriminalstatistik finden. Handel und Verkehr sind also in ihren selbständigen Gewerbtreibeuden etwa 2,5 mal so stark beteiligt, als nach ihrem Anteil an der Bevölkerungsziffer anzunehmeu wäre. Das tritt am schärfsten hervor beim Wucher: 26,00; also 26 mal so stark als wir erwarten dürften, sind die selbständigen Handeltreibenden beteiligt. Ferner bei Meineid 3.09, Hehlerei 2,96, Betrug 3,65. Ganz anders beiden Gehilfen: Diese find hauptsächlich au der Unterschlagung und teilweise auch am Betrug stärker beteiligt. Wucher, Meineid, Hehlerei, Betrug sind kllso ganz spezifische Handelsdelikte. Es sind aber auch dieselben Delikte, bei denen die jüdische Bevölkerung stark vertreten ist. Es waren nun tätig von der Gesamtbevölkerung in der Landwirtschaft 34,19 °;i) darunter Inden 1,38 °M) in der Industrie 34,15 0,'o darunter Juden 18,80 o,, in Handel und Verkehr 9,64 °/0 darunter Juden 54,56 °/0 d. h. also, es ist über die Hälfte der jüdischen Bevölkerung überhaupt im Handel beschäftigt, und es ist die jüdische Bevölkerung sechsmal so stark am Handel beteiligt wie die christliche. Es ist daher klar, daß die jüdische Kriminalität all die Züge aufweisen muß, die bezüglich der Kriminalität dieser Gesellschaftstruppe eigentümlich sind, und daß, wenn die jüdische Bevölkerung bei diesen Delikten sechsmal so stark beteiligt wäre wie die christliche, das überhaupt nur ihrer Ziffern-, mäßigen Beteiligung entsprechen würde.

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