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Allgemeine Zeitung des Judenthums · 1906-03-16 · Heft 11 (16.3.1906) · p. Seite 126

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Journal
Allgemeine Zeitung des Judenthums
Volume
70 (1906)
Issue
Heft 11 (16.3.1906)
Date
1906-03-16
Page
Seite 126 (sequence 6)
Language
German
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als einzigen bestimmenden Faktor den anthropologischen bezeichnet, wo der domo delinquens lediglich als eine besondere Art der Gültung domo sapiens gilt und das Milieu durchaus keine Rolle spielt. Der andere extreme Standpunkt Wird neuerdings besonders durch die orthodoxen Marxisten vertreten. Bei Karl Marx selbst ist dieser Gesichtspunkt nur angedeutet. In der jüngeren marxistischen Generation tritt er mit Schärfe hervor. Die Amsterdamer Juristenfakultät hatte vor einigen Jahren einen Preis ausgeschrieben Mv Hie Bearbeitung des Themas, welchen WrOnß drö^miÄschäftlichWyMWW. -We-c-auf^^-^ZuKWdeZMMM-'.r-.ZNn -Kerbrechen ausüben. Unter dM Krßisschriften ist von besonderem Interesse die von Bonger, der vom streng marxistischen Standpunkt aus sagt, das Verbrechen wachse nur aus den wirtschaftlichen Verhältnissen heraus: Schafft die kapitalistische Produktionsweise ab und das Verbrechen wird schwinden! Bloß die wirtschaftlichen Faktoren sollen also ausschlaggebend sein. Meine Ansicht steht in der Mitte mit einer stärkeren Betonung der gesellschaftlichen Faktoren, unter welchen die wirtschaftlichen eine große, aber nicht die alleinige Rotte spielen. Wenn wir nun an die Betrachtung unseres Themas herantreten, so sehen wir sofort, es ist die Fassung des Themas: Kriminalität der Juden im Deutschen Reich" durchaus nicht wissenschaftlich einwandfrei. Wir werden sofort bedenklich gegen die Stellung des Themas selbst. Man verlangt, daß wir die Gesamtziffer der Kriminalität teilen. DaS ist ein durchaus berechtigtes Verlangen. Aber nach welchen Gesichtspunkten sollen wir diese Teilung vornehmen? Die Christen, evangelische und katholische, sollen wir auf die eine, die Juden auf die andere- Seite stellen. Was ist nun aber ein Jude im Sinne der Kriminalstatistik? Der Angehörige der jüdischen Religionsgesellschaft? Mit aller nur wünschenswerten Deutlichkeit hat unser Kaiserlich Statistisches Amt in den betreffenden Abschnitten der Jahrgänge der Reichskriminalstatistik immer und immer wieder betont: wir müssen davon ausgehen, daß die monotheistischen Religionen ungefähr denselben Stamm an ethischen Vorstellungen und ethischen Normen haben, und es kann daher die Zugehörigkeit zu dieser oder jener Religion überhaupt kein Faktor der Kriminalität sein. Es wird dieser Erwägung weiter Hinzugesügt werden müssen, daß die Religion, d. h. die Religiosität, als ein für die Kriminalität wichtiger, weil abhaltender Faktor angesehen werden muß. daß aber dieser Faktor, dieses innere Erfülltsein von ethisch-religiösen Vorstellungen, sich statistisch.überhaupt nicht ersoffen läßt. Es wird also-auch die Kriminalität der Juden nicht abgeleitet Werden dürfen von der Zugehörigkeit zur jüdischen Religion. Dieser gesellschaftliche Faktor.^der uns durch die Zugehörigkeit zu einer bestimmten religiösenGruppe gegeben wird, scheidet also aus, - .1 : ‘ Es bleibt nur die MöglichßM, denBegM^Mr-JuKen jltzMWiiNlstatistifcheu Sinne ^MiVidmll^EMKM^WisW zu^MhWeN s mch zu W j dLffiMprtzraWtzfder -Snderr als Raffe? Also nicht dis, Zugehörigkeit zu einer bestimmten Religion, die der freien Wille kür des einzelnen überlassen bleibt, sondern die Zugehörigkeit zu einer bestimmten Rasse, in die man hineingeboren wird, soll das Entscheidende sein. Auch gegen die Auffassung des Themas in diesem Sinne ließen sich schwere Bedenken geltend machen. Vom wissenschaftlichen Standpunkte aus wäre es nicht unmöglich, daß die Kriminalität der jüdischen Rasse gewisse Eigentümlichkeiten darbietet. Aber kriminalstatistisch können wir diese jüdische Kriminalität, das Judentum als Rasse betrachtet, überhaupt nicht festftellen. Derjenige, der gestern noch Jude war, von unzweifelhafter jüdischer Abstammung, und der sich heute taufen läßt, wird morgen bei der Volkszählung oder wenn er eine strafbare Handlung begeht, als Christ und nicht als Jude erscheinen. Wir sind also gar nicht in der Lage, selbst wenn wir von der Annahme ausgehen sollten, es beständen bestimmte Eigentümlichkeiten der jüdischen Rasse, die sich kriminell bemerkbar machten, es wissenschaftlich durch die Statistik nachzuweisen. Aber selbst wenn wir einen solchen anthropologischen Einfluß der jüdischen Rasse auf die Kriminalität Nachweisen könnten, so dürfen wir doch nie das Nebergewicht vergessen, das die gesellschaftlichen Faktoren auf die Gestaltung der Kriminalität ausüben, wenn nicht in der einen Generation, so doch in den vorausgegangenen Generationen. Wenn es uns also möglich Ist, auf Grundlage der gesellschaftlichen Faktoren zu einer Erklärung derjenigen Erscheinungen zu kommen, die uns bei der Betrachtung der jüdischen Kriminalität ausstoßen, so würde es wissenschaftlich jedenfalls ein viel sicheres Ergebnis sein, als das an sich nicht unmögliche, aber kaum nachweisbare Zurückgreifen auf die Rasseneigentümlichkeiten. Ich habe zunächst die Aufgabe, Ihnen die Ziffern vorzuführen, und muß von vornherein bitten, sich einmal die Einrichtung unserer Kriminalstatistik einigermaßen zu vergegenwärtigen. Ich habe zu diesem Zwecke Ihnen zunächst die folgende Tabelle vorgelegt: Spalten J 1 | 2 3! * 5 6 ■ 7' 8 1 9! 10 1_! 11! 12 13 | 14! 15! 16 j Spalten Jahr- 1 gang j Veri urteilte überhaupt Aus 100000 der strafm rindigen Zivilbevölkerung Ber- : urteilte 1 Jugend-; liche 1 j Vorbe-; strafte i auf; 1000! Verurj teilte i I Delikte gegen Staat, Religion, öffentl. Ordnung Delikte gegen die ] Person 1 Delikte j gegen | da- Ver« j mögen Gewalt und Drohung gegen Beamte Hausfriedensbruch Unzucht mit Gewalt. an Kindern usw. Beleidigung 1 Gefährliche Körperverletzung Nötigung und Bedrohung Einfacher Diebstahl,- auch im Rückfall j Betrug; auch im Rückfall Sachbeschädigung Jahrgang 1882 |! 829 968 1 1040 30 719! 249 51 623 107 898 169 384 1-1 948 13 826 1 2852 38 971 38 291 3 623 91132 11 969 11639 ■ 1882 1883 i j 830128 1034 29 966 259 51684 112237 164 590 11 853 13 306 2738 89 911 40 933 4 021 >9120 12 387 11 153 i 1883 1884 j! 345 977 1080 31 842 : 264 56 082 125 299 162 898 12 462 15 353 2756 42 616 48118 5 243 86158 12 690 12 379 (1884 1885 i 343 087 1062 30 704 | 274 56 367 127 865 157 275 12 607 14 855 2864 40 859 51449 5820 80 516 > 12 618 12 812! 1885 1886! | 353 000 1080 31 513 281 60 456 184 019 156 932 13 127 15 983 3188 42 586 53 759 6498! 79 785! 18 609 12 798 1886 1887!! 356 857 1081 33 113 289 62 348 137 745 154 745 13 447 15 969 3134! 44 084 55821 6602 | 76 198 114 560 13 099 1887 1888 350 665 1048 33 069 293 61 806 134 669 152 652 12 387 14 851 3044; 42 959 55 223 6279 75 245 j 14 978 12 239 1888 1889 369 644 1087 36 790 313 62 817 139 639 165 621 12 713 16 244 3171 43 600 57191 6995 82 966 16 848 12880 1889 1* 90 381 450 1105 41 003 328 63 748 148 096 168 107 13133 17 104 3254 45 351 60 948 .7 813 81 928 17 364 13 959 1890 1891 391064 1124 42 312 340 61 994 149 750 177 835 13 268 17 031 3295 44809 61 896 8 011 86 739 18 949 13 889 1891 1892 422 327 1202 46 496 j | 347 66 392 157 928 196 437 13 9 5 17 725 3452 46 458 65 666 8802 95 526 20 711 14 768 1892 1893 || 430 403 : 1212 1 i 43 776 I 352 '! 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Sie enthält also durchaus nicht die sämtlichen hier enthalten. LandesrechLlich verpönte Handlungen erscheinen in Delikte, wegen deren eine Aburteilung stattgefunden hat. Alle Ueberdiesen Ziffern nicht. Ferner erscheinen hier nur diejenigen Urteile, relungen scheiden aus. Bloß die Verbrechen und Vergehen, und die von den bürgerlichen Gerichten gefällt find, also nicht die von

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