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Allgemeine Zeitung des Judenthums · 1906-03-09 · Heft 10 (9.3.1906) · p. Seite 118

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Journal
Allgemeine Zeitung des Judenthums
Volume
70 (1906)
Issue
Heft 10 (9.3.1906)
Date
1906-03-09
Page
Seite 118 (sequence 10)
Language
German
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Vertragsbrüchige» Stiefsohn. Abraham rief dagegen das tirvlische Regiment an. Seine vom 1. August 1 ü-io datierte Eingabe läuft im wesentlichen darauf hinaus: „Obgleich es im Gesetz verboten ist, daß man sich gegenseitig diffamiere, und jeder verpflichtet ist, sich an die ordentliche Obrigkeit 31t wenden, so hat Gentilia im Verein mit Leon Bassevi sich dennoch an das Prager Rabbinat gewandt, damit es gegen mich mit der Exkommunikation vorgehe. Ich ersuche daher die Donati nach Innsbruck zu zitieren und ihr für den Fall, als sie ihre Anklage nicht beweisen kann, ewiges Stillschweigen aufzulegen, „alles eum rekusione expensarum". Ich stehe nicht unter der Jurisdiction des Rabbiners, sondern bin erzherzoglicher Untertan." — Aus diese Eingabe erfolgte die Zitierung der Mutter nach Innsbruck „bei verlierung. ihrer anforderung". Die weitere Entwicklung schildert ein Bericht eines ungenannten und unbekannten Zeitgenossen, den Hirn wiedergibt. Er tautet: Die alte gebrechliche Frau machte sich wirklich im Winter (1630) von Prag auf rmd ging nach Innsbruck. Das hatte Abraham nicht erwartet. Es erscheint wie ein Wunder, daß die Frau die' Strapazen der Reise durchmachen konnte; aber nicht weniger wunderbar schien es vielen, daß nach Gottes Schickung Gentilia gerade zu der Zeit ihren Prozeß zur Austragung bringen konnte, als Herr Wilhelm Bienner tirolischer Kanzler wurde und als solcher sein Amt begann. Nach der Ankunft Gentilias spürte Abraham, daß es mit seinen Anschlägen nicht mehr gehen wolle, „indem er nicht allein die Wittib vor Augen gehabt, sondern weil er sich auch bei den schreibern und bedienten des Bienner bekannt zu machen beflissen und von diesen ihres Herrn moros und 1 nodos procedendi zu erforschen sich bemüht und gern versuchen wollte, ob er den Bienner corrumpieren könnte." Aber darüber erlangte er soviel Bescheid, „daß Bienner ein aufrecht gemüt habe und daß derselbe dem gerechten teil "dre->zustitia gönne." Um sich nun vor Schande und Schaden zu bewahren, hielt Abraham mit seinen „confidenten" Rat. Ich habe von einigen „domesticis“ des Abraham erfahren, wie man sich darüber aussprach, daß er allein nichts ausrichten werde; „wenn er aber sein fortuna zu suchen gedacht sei, so sollte er sich mit andern Parteien, bevorab mit einigen fürnehmen Herren und litiganten vereinigen, denn einmal sei es bei solchen Herren gemein und ehrlich, ihre opinion zu behaupten, lassen sich auch nicht leicht convinciren; so werd er ein hilf bekommen und könne es nit leer (fehl) schlagen, daß einer oder mehr unter denselbigen einen guten freund in der regiernng habe und wann dann die auch mit ihren votis zusammenstimmen möchte», müßt er per regulas indiciales auf ihr seiten die conclusiones schlagen", mag der Kanzler dagegen was immer sagen. Kommt es aber zu Appellationen oder Revisionen am Hof, so müssen sich die Klagen Allesamt auf einen Mann vereinigen. Eine solche Klage pflegt oft angehört zu werden und wird beim Erzherzog „etwas gilten und wirken". Damit wird es leicht sein, den Kanzler „in ungelegenheit zu bringen". Wenn man nur einmal „den seltsamen kanzler aus dem land wiederum getrieben hätt, so würde sich niemand mehr sobald an euch, Abraham, reiben." Dieser Rat leuchtete Abraham ein und er befleißigte sich, demselben „auf ein Haar" nachzukommen. Es hat ihn denn auch „das eventum dazu getrieben, sintemal er kurz hernach bei der regierung m mehrangeregter causa der mit lue gänzlich verstellt worden." Dieses „eventum“ unseres Berichtes bestand darin, daß die Regierung unter Bienners Vorsitz am 13. Februar 1632 folgendes Urteil fällte: „Es wird zu Recht erkannt, daß die May'schen Erben nicht berechtigt sind, „die Donatin in ihrer cjuasi-possession zu turbiren, sondern sie daran unrecht getan 15. -- solche Pension neben erstatt»»;; der hinterstelligen jeden jahrs fürder zu reichen schuldig." Drr Harrer, der Rechtsanwalt der Witwe, die sich außerbeut auch von einem Juden, Josef Ellenbogen, vertreten ließ, sagte der Regierung seinen Dank für das Urteil und bat um dessen Ausfolgung. Nach dem damaligen Nechtsgang war jedoch mit der Entscheidung der Regierung nicht unbedingt das letzte Wort gesprochen. Abraham rief den Erzherzog an „pro revisione et avocatione actorum ac inhibitione wider Gentilia Donatin". War auch nun damit diese Angelegenheit der Regierung und dem Kanzler entzogen, so ließet: sie es sich doch nicht nehnten, den Erzherzog darüber genau zu informieren. Zum Schluffe ihres Berichtes heißt es: Wenn Abraham in seiner Revisionsschrift darauf verweist, daß Gentilia nicht arm sei, so kann dies doch nicht entscheidend sein, denn jeder ist verpflichtet, arnr wie reich, zu bezahlen, was er ihnen schuldig ist. Wenn May jetzt aus einmal eine Vergleichskommission wünsche, in der auch ein Rabbiner sitze, so sei dies um so sonderbarer, als er früher, da Gentilia eilten ähnlichen Antrag gemacht, denselben abgelehnt und sie einfach, auf den Rechtsweg verwiesen habe.. Uebrigens sei nichts einzuwendeit, wenn sich die Parteien gütlich vertragen. Bei Hof griff man, bevor man die förmliche Revision bewilligte, zu detn vott Abrahaur angedeuteten Mittel eines Vergleichsversuches. Erzherzogin Claudia, die nach dem Tode ihres Gemahls die Regentschaft führte, ernannte hierfür drei Regimentsräte zu Komnüssären. Dagegen hatte auch Bienner nichts einzuwenden. Aber diese Kommission konstituierte sich zu einer „Verhörscommission", welche die Parteien bei Strafe vorlud und den ganze» Prozeß, als wäre kein Urteil erfolgt, zu reassumieren gesonnen schien. Das war nun Wohl im Sinne Abrahams, aber nicht in dem seiner Gegnerin. Auch der Kanzler fühlte sich berufen, dagegen entschieden Einsprache 31t erheben. Trotz aller Anstrengungen gelang es Abraham uicht, einen Zwangsbefehl gegen die Stiefmutter, daß sie den von ihm diktierten Bergleich annehme, zu erwirken. Gentilia hätte sich mit einer Abfindung von 5000 Gülden begnügt, Abraham wollte sich aber nur auf 1200 Gulden einlassen. Schließlich erfolgte Claudias Befehl, es sei dem Revisionsbegehren stattzugeben. Der für Abraham günstige Wind scheint nach einigen Jahren umgeschlagen zu haben. Er und sein Bruder Samuel suchten 1640 um die Bestätigung jener Freiheiten an, welche die Erzherzöge Ferdinand, Maximilian und Leopold ihrer Familie erteilt hatten. Verinöge dieser Privilegien hatten sic das in der Landesvrdnuug vorgeschriebene. Judenzeichen nicht zu tragen, sie brauchten ferner nicht den gang und gäben Judenzvll zu zahlen. Die Regierung, welche sich über dieses Gesuch äußern mußte, erklärte, von Verdieusten des Hauses May um Oesterreich sei ihr nichts bekannt, sie müsse also die Gewährung der Bitte ganz der Erzherzogin anheimstellen, jedenfalls aber sollen sich die beiden Brüder „des ungebürlichen sollicitirens, procnrirens und agirens" enthalten. Die Prozesse Abrahams mit seinem Bruder Samuel und mit dem Fiskus spannen sich viele Jahre fort. Beim Streit der Brüder handelte es sich um große Summen. In einer Eingabe von 1649 führt Samuel bittere Klagen, daß ihm anstatt des väterlichen Vermögens von 50000 Gulden nur eine monatliche Einnahme von 40 Gulden zufließe, während sich der Bruder mit „pankettieren" erlustige. Unbekannt ist die Veranlassung zu einem Hosdekrete an zwei der ersten Hofbeamten. , Erzherzog Ferdinand Karl spricht darin anr 29. Dezember 1648, an welchem Tage er von Abraham einen Ring um 1000 Gulden kaufte, von der Notwendigkeit einer

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