Allgemeine Zeitung des Judenthums
- Journal
- Allgemeine Zeitung des Judenthums
- Volume
- 70 (1906)
- Issue
- Heft 10 (9.3.1906)
- Date
- 1906-03-09
- Page
- Seite 117 (sequence 9)
- Language
- German
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-117 seiner Regierung traten dem! auch manche fremde Handelsleute in Innsbruck auf, besonders niederländische, auch einzelne jüdische. Juden sehen wir beim Handel und bei den Geldgeschäften in den Ferdinandeischen Landen in verhältnismäßig großer Zahl beteiligt. Relativ gering ist dagegen ihre Anzahl im Gebirgslande, obwohl man ihnen auch hier, wenigstens in den Städten, durchwegs begegnet. Dafür zeigen die Vorlande einen starken Prozentsatz jüdischer Bevölkerung; in Günzburg war eine ganze Gasse von ihnen bewohnt und nach ihnen benannt; ganze Orte, berichtet die vorländische Regierung, sind nun bald in ihren Händen; im Hohenbergischen Obernau zählte man mehr Juden als Christen. Wie im tirolischen Riva, so unterhielten die Juden in der Markgrafschast Burgau eine Druckerei, deren Bücher bis nach Polen und Siebenbürgen gesendet wurden. Von manchen Orten liefen Beschwerden ein, denen zufolge die Leute unter dem Drucke wuchernder Juden litten. An die Beschwerden knüpften die Untertanen gewöhnlich die Forderung nach der Ausweisung der Juden. Am häufigsten wurde die Regierung in diesem Sinne von den Vorlanden her bestürmt, zuweilen gab sie Ferdinand den Rat, dem Verlangen Folge zu leisten, weil die dortigen Stände zu höheren Geldbewilligungen sich herbeilassen würden, wenn die Austreibung der Juden erfolgte. Um die Bevölkerung der Herrschaft Läufer zur Bezahlung des Schenkpfennigs zu bewegen, wurden auch wirklich die dort seßhaften Juden ausgewiesen. Aber zu einer allgemeinen Maßregel entschloß sich Ferdinand und seine Regierung nicht. Man müßte, erklärte dieser, dafür sorgen, daß die jüdischen Gläubiger vor ihrem Auszüge aus dem Lande von den Untertanen bezahlt würden, was jedoch unmöglich sei. Zudem würden die Vertriebenen doch bald wieder ihre Rückkehr erwirken, und wenn sie auf dem benachbarten Gebiete fremder Herren sich niederlassen würden, könnten sie noch größeren Schaden verursachen. Einzelne Konzessionen an Städte, innerhalb ihrer Mauern keine Juden zu dulden, stehen ebensoviele, ja bedeutend mehr Erlaubnisbriese gegenüber, in denen der Landesfürst den Konsens zur Niederlassung von Juden auf städtischem Gebiete erteilte. Nur dann, wenn sie sich schwerer Vergehen, wie des Unterschleifs und Kaufes von gestohlenem Gute, schuldig machten, erfolgte die Landesverweisung. Meistens fanden die Juden im Erzherzog einen wohlwollenden Herrn. Schon während seiner Statthalterschaft in Böhmen verwendete er sich zu ihren Gunsten^ und die Ausweisung eines Juden aus Burgau konnte weder eine Augsburgische Ratsbotschaft, noch die Vorstellung seiner Regierungsräte bei ihm durchsetzen. Einer, der gegen einen Burgauischen Juden Drohungen ausgestoßen, wurde auf Verlangen Ferdinands in Haft genommen. Gegenüber den Beschwerden der vorländischen Untertanen erlaubten sich die Juden der Landvogtei Schwaben, den Erzherzog um Einsetzung einer Kommission zu bitten, die diese Klagen untersuchen sollte, „damit Eure Fürstliche Durchlaucht nit weiter überlaufen werden." Mitunter lieh Ferdinand wohl auch einem Juden seine Verwendung, damit er von dem Schuldner die Bezahlung erlange. In Innsbruck nahmen die Juden, seitdem es Residenz geworden, sichtlich zu. Die zahlreichen Geschäfte mit dem Erzherzog und seiner Kammer sicherten ihnen unbeanstandete Niederlassung. Vorlündische Juden erschienen nicht selten mit hohen Posten als Kreditoren der Kammer; ein Jude Abraham, der seinen Wohnsitz von Bozen nach Prag verlegt hatte, bot Ferdinand nicht weniger als 200000 Gulden zu 5 Prozenten an, ein anderer, Daniel Levi, erschien bei Hof als Tanzmeister und Harfenspieler. Jüdische Händler effektuierten nicht selten die fürstlichen Bestellungen italienischer Waren. Als der angesehenste unter seinen Glaubensgenossen galt, wie aus Josef Hirns Monographie: „Kanzler Bienner und sein Prozeß" (Innsbruck 1898) erhellt, Samuel May, der aus Polen nach Prag und von da nach Innsbruck gewandert war. Seine polnischen Verwandten durften ihn daselbst besuchen, ohne auf der Reise den üblichen Behelligungen ausgesetzt zu sein. Fremde, die durch das Land zogen, mußten nämlich an jeder Zollstätte einen Jndenzoll entrichten, ein Reiter 20 Kreuzer, ein Fußgänger die Hälfte. Samuels Angehörige nahmen eine Ausnahmestellung ein. Das Haus, das er trotz des Protestes der Stadt erwarb, war der Sammelplatz der in ihr wohnenden Juden. Die Firma ward von ihm in Gemeinschaft mit seinem Sohne Marx begründet. Zwei Warenhäuser in Innsbruck trugen ihren Schild; sie waren angefüllt mit Spezereien, Tuchstoffen, Kleinodien und Waffen. Der Hof machte bei May seine Einkäufe, seinem Beispiele folgte der größte Teil des Landadels. Man fand, daß man nirgends billiger kaufe und eine größere Auswahl habe. Die Fanülie erhielt vom Kaiser einen Freisitz und behauptete sich dank hoher Protektion im Besitze dieses und anderer Privilegien, obgleich die übrige Innsbrucker Kaufmannschaft gleichfalls durch Verbindung mit vornehmen Persönlichkeiten die Konkurrenz derselben sich vom Halse zu schaffen suchte. In den Kammer- und Hofrechnungen figuriert die Familie Jahr für Jahr als einer der ansehnlichsten Gläubiger. Obersthosmeister und Regimentsräte kommen in ihren Schuldbüchern vor. Sie erfreute sich eines solchen Ansehens, daß sie während des Mantuanischen Erbfolgekrieges zugunsten der durch Aldringens und Collatos Soldaten bedrängten Juden in Mantua einschreiten konnte. 1631 zahlte das Haus May dem Grafen Niklas Fugger Schulden in der Höhe von 30000 Gulden und wurde dafür Pfandgläubiger der südtirolischen Herrschaften Enn und Caldif. Marx starb um das Jahr 1618 und hinterließ drei Söhne: Abraham, Samuel und Ventura (Bonaventura). Chef der Familie blieb Abraham. Er beschäftigte in seinem Hause mehrere Juden. Samson Snavi, Joachim Marburg aus Gradiska, Jsak und Jakob Ried aus Modena waren bei ihm Kommis, Elias Pollaph war sein Küchenmeister, Jsak Preper der Lehrer seiner Kinder. Wie fest geschlossen auch die Familie als Handelshaus nach außen auftrat, im Innern derselben herrschte fortwährend Zwietracht. Abraham führte endlose Prozesse mit seinen Brüdern, desgleichen mit seiner Stiefmutter, welche zugleich seine Schwiegermutter war. Zur Führung seiner Rechtssachen bediente er sich nicht allein seines Innsbrucker Advokaten Dr. Schmidlin, sondern er berief zu diesem Zwecke auch Stammesgenossen aus dem Reiche, so aus Frankfurt den Jsak Westfellinger und den Rabbiner Elias Remeldt. Große Kreise zog der unerquickliche Prozeß zwischen Abraham und seiner Stiefmutter. Die zweite Frau des Marx . May war die Veroneserin Gentilia Donati. Nach seinem Ableben begab sie sich zu ihrem Sohne aus erster Ehe, dem Hofjuden Leon Bas sev i, nach Prag, um bei ihm ihr Witwendeputat von jährlich 400 Gulden zu verzehren, das ihr ein auf Grund des Marx Mayischen Testaments aufgerichteter und „mit starken elausulis roborierter" Vertrag vom Jahre 1618 zusicherte. Jahrelang hielt sich Abraham an dieses Abkommen, bis es ihm eines Tages in den Sinn kam, dasselbe „abzulainen". Gentilia wendete sich darauf zunächst an die geistliche Behörde, das Rabbinat in Prag, und erwirkte hier in Form des Bannfluches (Lllerem) einen Strafantrag gegen den