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Allgemeine Zeitung des Judenthums · 1906-03-09 · Heft 10 (9.3.1906) · p. Seite 114

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Journal
Allgemeine Zeitung des Judenthums
Volume
70 (1906)
Issue
Heft 10 (9.3.1906)
Date
1906-03-09
Page
Seite 114 (sequence 6)
Language
German
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114gleiche Weise gestattet, daß die Privalschülanstalt, an deren Spitze ein Jude steht, von christlichen Kindern, wie umgekehrt die, an deren Spitze ein Christ steht, von jüdischen Kindern besucht werde, der bei der Anstellung der Lehrer an öffentlichen Schulen das Bekenntnis der herrschenden Religion nicht zur Bedingung macht und es so deutlich zu erkennen gibt, daß in seinem ganzen Unterrichtswesen keine ausschließenden Grundsätze vorwalten. In einem solchen Staate würden wir unseren Glaubensgenossen allerdings anraten, auf besondere Schulen durchaus keinen Wert zu legen. Hier würde man, falls sie in diesem Streben nur Kosten ihres Geldes und vielleicht selbst der Güte ihrer Schulen beharrten. allerdings berechtigt sein, von ihnen 31t behaupten, daß sie an Aufklärung, an aufrichtigem Streben nach Einigung und Anschließung hinter den Gesetzgebern und Regierern jenes Staates zurückgeblieben seien; man könnte dann vermuten, es sei in ihrer Religion ein gewichtigeres Moment der Absonderung und Entfremdung als in den herrschenden vorhanden." So weit zunächst Rießer. Er führt dann fort, daß von allen den hier vorausgesetzten Verhältnissen in Preußen das gerade absolute Gegenteil vorwalte, daß, wenn die christliche Mehrzahl die positive Religion zum Mittelpunkte der Jugendbildung zu machen suche, man bei der jüdischen Minderzahl dasselbe Streben nicht für Vorirrteil, Fanatislllus oder „Hang zirr Absonderung" erklären müsse. Das christliche Prinzip, wie es hier gedeutet werde, erfordere, daß der Rechenlehrer so gut wie der Religionslehrer, der Professor der Mathematik und des heidnischen Pandektenrechtes so gut wie der Professor der Theologie sich zum Christentum bekenne. „Zieht mau diese gewichtigen Tatsachen in den Kreis der Betrachtung, so gewinnt die Frage über das Fortbestehen der jüdischer' Schulen sür Preußen eine garrz andere Gestalt und es muß uns jener Wunsch eines Verbots der jüdischen Schulerr, welchem Herr Streckfuß das Gepräge eines Strebens nach Einigung und Aufklärung aufdrücken will, als ein Gedanke der ernpörendstcn Unterdrückung und gehässigsten Verfolgung erscheinen. Herr Streckfuß nimmt freilich in seiner harnrlosen Unschuld nicht die mindeste Notiz von alten jenen Tatsachen; da er aber nicht für die Juden im Monde, sondern für die Juden in Preußen Gesetzentwürfe macht und verteidigt, so müßte er, um einigermaßen redlich zu Werke zu gehen, jene Tatsachen entweder offen mißbilligen oder seine Vorschläge mit ihnen kombinieren, seine Forderungen an ihnen messen und prüfen. Also während das christliche Prinzip es nicht zuläßt, daß unter den vielen Hunderten, unter welche der Staat das Werk der Belehrung verteilt, ein einziger oder einige wenige Männer jüdischen Glaubens zugelassen werden, sott es jüdischen Eltern zur Pflicht und zur Notwendigkeit gemacht werden, ihre Kinder in diesen Schulen, in welchen nicht nur keiner ihrer Glaubensgenossen lehrt, sondern auch keiner lehren darf, erziehen zu lassen? Während das christliche Prinzip für gefährdet erachtet wird, wenn eine geringe Anzahl christlicher Kinder eine freilich von einem Juden geleitete, aber gewiß nicht in den verschiedenen Lehrgegenständen von eigentümlichen Vorstellungen des Judentums durchdrungene Schulanstalt besucht, wahrend die Gefahr für so bedenklich gehalten w,ird, daß mau zu einem die natürlichste Erziehungsfreiheit der Eltern verletzenden Verbote schreitet, will man, daß die ganze jüdische Jugend genötigt werde, ihre Bildung aus den Schulen zu schöpfen, welche nicht etwa zufällig von Christen geleitet werden, sondern ihrem ganzen Wesen nach christliche sind und heißen. Und wenn die Juden sich dabei wegen der religiösen Erziehung ihrer Kinder nicht hinlänglich gesichert glauben,, und es vorziehen, sie in solchen Schulen erziehen zu lassen, worin jüdische und christliche Lehrer vereint unterrichten — wie es in den größeren von und für Juden eingerichteten Lehranstalten in der Regel der Fall ist — so ist das ein tadelnswerter „Hang zur Absonderung!" Was die Negierung im Interesse der herrschenden Religion ihren Bekennern verbietet, dazu sollen die Anhänger eines unterdrückten Glaubens zum Nachteil des ihrigen gezwungen werdend Vor allen Dingen würde auch mit dem Aufhören der jüdischen Schulen den jüdischen Lehrern ihre bedeutsame Wirksamkeit entzogen, neben den Aerzten seien sie die eigentlichen Träger des Gemeindelebens. Fast alle inneren Verbesserungen, die in den kleineren und ein beträchtlicher Teil derjenigen, die in den größeren jüdischen Gemeinden Deutschlands ins Werk gesetzt wurden, seien von dem Lehrerstande ausgegangen, dessen achtungswerte Mitglieder hier großenteils mit der größten Uneigennützigkeit, aus Liebe zur Sache und zur Ehre ihres Berufs, gehandelt hätten. Wir haben also alle Ursache, unseren Lehrerstand in Ehren zu halten und darauf bedacht zu sein, ihn mit tüchtigen Mitgliedern möglichst zu vermehren." Auch der Besuch der christlichen Schulen von jüdischen Kindern wird von Rießer eingehend gewürdigt, veranlaßt durch eitlen Punkt in der „Judenordnung", wonach „es bei christlichen Lehrern disziplinarisch gerügt werden sollte, wenn sie die jüdischen Schüler nicht gegen jede Art von Beleidigung zu sichern wüßten". Ferner wird den Juden eine doppelte Last auferlegt, indem sie neben der Erhaltung ihrer eignen Schulen auch auf gleiche Weise mit den christlichen Einwohnern zur Erhaltung der Gemeindeschulen beisteuern müßten. Wichtiger als dieser rein pekuniäre Punkt sei der Umstand, daß den jüdischen Jünglingen, die sich dem Lehrfache und zwar auch denen, die sich dem Religionsunterricht widmeten, die Befreiung vom Kriegsdienste, die den christlichen in gleichem Falle gestattet sei, unter verschiedenen Vorwänden abgeschlagen zu werden pflege, sowie, daß mehrere preußische Schullehrer- Seminarien den Jllden die Aufnahme verweigerten. Mit dein Hinweis auf die damals nachgesuchte Anerkennung der Marks- Haindorfschen Stiftung in Münster als öffentliche Schule schließt der Teil der Ausführungen. Das Gesuch war seinerzeit von der Regierimg noch nicht genehmigt worden. Den Vergleich zwischen einst und jetzt wollen wir den geschätzten Lesern selbst überlassen. Die Iüdrlche Enzyklopädie. Von Pros. Wilhelm Bacher. u beiden Seiten des Atlantischen Ozeans rüstete sich die englisch redende Judenheit am Ende des vorigen Jahres zur Feier von Jubelfesten. In England selbst sollte die nach mehr als drei Jahrhunderte dauernder Verbannung unter Cromwell erfolgte neue Niederlassung der Juden im britischen Jnselreiche gefeiert werden, da ein Vierteljahrtausend seit jenem denkwürdigen Zeitpunkte verflossen war. Und in Newyork sollte ebenfalls das erste Vierteljahrtausend des Bestandes dieser alle jüdischen Gemeinden an Seelenzahl weit übertreffenden jüdischen Niederlassung zum Gegenstände von stolzen Erinnernngsfesten gemacht werden. Die russische Katastrophe, die alle jüdischen Herzen auf dem Erdenrunde in Schmerz und Trauer erbeben machte, vereitelte die beiden Jubelfeste und nur stille, eher in Wehmut als in Freude getauchte Rückblicke wurden den beiden Ereignissen gewidmet, mit denen die Entwicklung der heute zum leitenden Teile des gesamten Israel gewordenen englischen Judenheit begonnen hat. Die bescheidenen Anfänge ließen nicht ahnen, welche gewaltige Ausdehnung nach zweihundertundfünfzig Jahren die Herrschaft der englischen Sprache innerhalb der Judenheit erlangt haben werde. Heute stehen wir vor der Tatsache, daß diese Herrschaft sich über einen beträchtlichen Teil der ehemals dem Sprachgebiete des Jargon gehörenden russischen und polnischen Juden erstreckt, die in massenhaften Einwanderungen von Jahr zu Jahr die jüdische Bevölkerung Großbritanniens und der Vereinigten Staaten von Amerika um viele Tausende vermehren und dem Geltungsgebiete der englischen Sprache innerhalb der Judenheit eine stetig wachsende Ausdehnung verleihen. Durch nichts kann die

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