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Allgemeine Zeitung des Judenthums · 1906-03-09 · Heft 10 (9.3.1906) · p. Seite 113

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Journal
Allgemeine Zeitung des Judenthums
Volume
70 (1906)
Issue
Heft 10 (9.3.1906)
Date
1906-03-09
Page
Seite 113 (sequence 5)
Language
German
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—- 113 ——- Casablanca gebraucht. Ich gab den Unglücklichen Kost und schrieb dem englischen Konsul, er möge sich bei dem Kaid verlvenden, damit man die Frau zurückgebe. Konsul Mac Lean schickte mir einen seiner persönlichen Freunde, der mich zum Kaid begleitete. Wir erhielten ein Schreiben an den Kaid von Oudariga und veranstalteten eine kleine Sammlung. Die Flüchtlinge marschierten zurück, um die junge Frau zurückzuholen, und ich erfahre soeben, daß sie ihren Angehörigen übergeben worden ist. Im April 1905 setzte folgender Borfall die jüdische Gemeinde von Casablanca in Bewegung. Ein arabischer Trunkenbold hatte die Gewohnheit, täglich in dem Laden eines unserer Glaubensgenossen zu betteln. Eines abends, voller noch als gewöhnlich, und erbittert durch die Abweisung die er erfuhr, wollte er aus dem Laden eine Flasche Getränk gewaltsam wegnehmen. Der jüdische Budiker entriß sie ihm. Ein Handgemenge folgte. Die einen sagen, daß der Budiker den Trunkenbold stieß, so daß er rücklings hinfiel und auf der Stelle einem Schlaganfall erlag. Andere meinen, daß der Jude ihn auf den Kopf schlug und der Araber an den Folgen dieser Schläge starb. Wie dem auch sei, die Bevölkerung fand darin eine schöne Gelegenheit, ans die Juden loszugehen. Mehrere wurden schwer, andere leichter verwundet. Während einiger Tage herrschte Panik. Auf meine Anregung schritt der französische Konsul energisch ein. Die Unruhen legten sich allmählich, aber der Kaid sperrte den angeblich Schuldigen, um den Anforderungen der Menge ein wenig entgegen zu kommen, ein. Die Zeugen, auf welche dieser sich berief, wurden festgenommen und ebenfalls, ohne irgend ein Prozeßverfahren, auf brutalste Weise eingekerkert. Bon dieser Zeit an verblieben die Aermsten im Gefängnis trvtz aller zu ihren Gunsten unternommenen Schritte. Erst vor wenigen Tagen wurden sie in Freiheit gesetzt, dank dein neuerlichen Eingreifen des französischen Konsularsekretärs, der sich auf mein Betreiben beim Gouverneur für sie verwendete. Einer der bisher gefangen Gehaltenen verfiel soeben in schwere Krankheit. Der Konsularsekretär begab sich darauf zum Gouverneur und erklärte ihm, daß er ihn persönlich verantwortlich mache, wenn der Kranke sterben sollte. Darauf befahl der Gouverneur, daß man für die Wiederherstellung der Gefangenen Sorge trage. Puch ein Gedenlcklatt. Bon M. Andorn in Hattingen. 4n wenigen Wochen wird die deutsche Judenheit den 100jährigen Geburtstag ihres unsterblichen Vorkämpfers und Befreiers Gabriel Rießer begehen. Hoffentlich ist dann die drohende Gefahr, die über die jüdischen Volksschulen Preußens herangezogen ist, schon wieder abgewendet. Da dürfte es denn gerade jetzt von Interesse sein, zu hören, wie einst unser Gabriel Rießer, wie immer, auf der Wacht stand und diesmal für. Lehrer und Schulen eintrat. Im Februar des Jahres 1833 erschien in verschiedenen Zeitungen, gleichzeitig in der Leipziger, der Frankfurter Oberpostamts- und der Augsburger Allgemeinen Zeitung ein. wie Ulan annahm, von oben inspirierter Artikel über den Entwurf einer allgemeinen Judenordnung für den preußischen Staat, mit der in vielen Hauptpunkten eine Verordnung für die Verhältnisse der Juden im Großyerzogtum Posen vom 1. Juni 1883 überemstimmte. Die Bestimmungen erregten Bestürzung und Schrecken bei allen Juden; der berüchtigte Entwurf hat einige Tage hindurch bei allen, auch den am wenigsten warmen Freunden der Gewissensfreiheit und der Gleichheit vor dem Gesetze, eine Art von Grauen, wie über die Erscheinung eines der Nacht des Grabes entstiegenen Gespenstes, hervorgebracht. Der Glaube an das vorherrschende Prinzip des Guten in dem Gange menschlicher Dinge, an die Gerechtigkeitsliebe der Regierung eines mächtigen Staates hat aber doch gesiegty; die Publikation eines jenem Entwürfe entsprechenden Gesetzes für die preußische Monarchie kam, wie R. hoffte, nicht zustande. In jenem Entwurf, der aus 64 Paragraphen in 5 Abteilungen .bestand, wurde eine Klasseneinteilung der Inden in Staatsbürger und Schutzjuden gemacht. Es würde zu weit führen, auch nur den Entwurf hier zu skizzieren, hier soll nur der Teil in Betracht kommen, der die jüdischen Schulen betraf. Rießer erhob seine Stimme gegen die „Judenordnung" und schrieb die „Betrachtungen über die Verhältnisse der jüdischen Untertanen der preußischen Monarchie." Unter allem, was damals über den Gegenstand geschrieben wurde, sagt R/s Biograph Jßler, ist dies das Ausführlichste und Eingehendste, überall aus die Grundprinzipien des Staates zurückführend; zugleich enthält diese Schrift eine ausführliche Widerlegung der zur Verteidigung des Regierungsentwurfs erschienenen Broschüre des Geheimen Oberregierungsrates K. Streckfuß „lieber das Verhältnis der Juden in christlichen Staaten", der allgemein für den Urheber des Entwurfes galt. Doch nun wollen wir Rießer selbst das Wort geben: „Es ist hier der passendste Ort, einige Bemerkungen in bezug auf das jüdische Schulwesen in Preußen beizufügen, die wir ebenfalls an eine von Herrn St. geäußerte Ansicht anzuknüpfen Gelegen, heit haben. Nachdem er nämlich die Vorteile, welche die Erziehung der jüdischen Kinder in den „christlichen" Schulen darbietet, auseinandergesetzt, bezeichnet er das Streben der Juden, besondere Schulanstalten zu besitzen, als „ihren Hang zu fernerer Abweisung beweisend, der mit ihrem Streben nach Gleichstellung in größtem Widerspruche steht" und schließt mit den Worten: „Hiernach scheint es dem Zwecke, der für Christen und Juden ein gemeinschaftlicher sein muß, entsprechend, die besonderen jüdischen Schulen ganz zu verbieten." Es versteht sich, daß er einen besonderen Religionsunterricht von dieser Regel ausnimmt. Wir bemerken hier zuerst, daß die Frage über die Existenz jüdischer Schulen und die ausschließliche Erziehung der jüdischen Knaben in denselben keineswegs eine Parkeisrage zwischen Juden und Christen ist, daß vielmehr in unfern Tagen eine große Anzahl, vielleicht die Mehrzahl der Stimmen unter den Juden, sich gegen den Wert der besonderen jüdischen Schulen ausspricht, während sie an vielen christlichen Schriftstellern, und unter ihnen an sehr aufgeklärten, wohlwollenden und duldsamen Männern, z. B. an Joh. Lud. Ewald, eifrige und ausschließliche Verteidiger gefunden haben. Was uns betrifft, so halten wir natürlich vor allen Dingen ein Verbot der Art als den widerrechtlichsten Eingriff in die allernatürlichste Freiheit der Erziehung und des Gewissens für absolut verwerflich. Was aber die Sache selbst angeht, so können wir uns, wenn wir von den Verhältnissen, wie sie in Preußen und anderen Staaten wirklich sind, ganz und gar absehen, sehr wohl Verhältnisse denken, unter welchen es einer in schwacher Minorität befindlichen Religionspartei ganz unnütz sein und, falls sie sich auf ihren Vorteil verstände, gar nicht in den Sinn kommen würde, für die übrigen Gegenstände der Jugendbildung, außer dem Religionsunterricht, ihre besonderen Schulanstalten besitzen zu wollen. Man denke sich einen Staat, in welchem die positive Religion der Mehrzahl von den bürgerlichen Einrichtungen überhaupt und so auch von den bürgerlichen Schulen so getrennt erscheint, das; ein besonderer Einfluß derselben auf die Unterrichtsgegenstände außer der Religion eben nicht zu vermuten ist, daß man die Schulen öffentliche Schulen, Gemeindeschulen, Bürgerschulen, aber nicht „christliche" Schulen nennt und ihnen nicht durch die Benennung schon einen ausschließenden religiösen Charakter beilegt; man denke sich ferner einen Staat, der bei der Wahl der Jugendlehrer keinerlei Unterschied der Religion eintreten läßt, der. um der Sache einen bestimmteren Ausdruck in Beziehung ans unseren Fall zu geben, z. B. es ans *) S. Gabr. Rießers Gesammelte Schriften, von Dr. M. Jßler. „Betrachtungen über die Verhältnisse der jüdischen Untertanen der preußischen Monarchie."

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