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Allgemeine Zeitung des Judenthums · 1906-03-02 · Heft 9 (2.3.1906) · page 13

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Journal
Allgemeine Zeitung des Judenthums
Volume
70 (1906)
Issue
Heft 9 (2.3.1906)
Date
1906-03-02
Page
– (sequence 13)
Language
German
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Beilage zur „Allgemeinen Leitung drK IudrntumK". Siorrrsponürnrrn und Kachrichtm. Deutschland. 8. Berlin, 28. Februar. Aus Anlatz der silbernen Hochzeit des Kaiserpaares und der Vermählung des Prinzen Eitel Friedrich wurden dm Sonnabend in allen Synagogen der hiesigen jüdischen Gemeinde und am Sonntag im Gotteshause der Reformgemeinde besondere Gebete gesprochen. Auch in allen anderen Gemeinden Preußens sanden Gottesdienste statt. Daß die größten jüdischen Gemeinden Deutschlands (Berlin, Breslau, Frankfurt a. M., Posen u. a.) ferner auch einzelne Mäcene das Ehejubiläum des Kaiserpaares zum Anlaß nahmen, um milde Stiftungen ins Leben zu rufen, die die Namen Wilhelm und Auguste Viktoria auch kommenden. Generationen zu überantworten bestimmt sind, haben wir bereits in jedem einzelnen Falle mitgeteilt. Auch der Deutsch- Israelitische Gemeindebund hat Sr. Majestät von dem Beschlüsse des Ausschusses die Meldung gemacht, auf dem von der Stadtgemeinde Beelitz bei Potsdam geschenkten Terrain mit den von jüdischen Gemeinden und Privatleuten gespendeten Mitteln als Jubiläumsstiftung eine Erziehungsanstalt sür geistig zurückgebliebene israelitische Kinder auS ganz Deutschland zu begründen. In einer Anlage zur Adresse sind die Namen der Spender aufgeführt worden. Die bisher gestifteten Summen betragen insgesamt 35 000 Mark. Es steht zu hoffen, daß es bald gelingen wird, die zum Bau noch fehlende beträchtliche Restsumnw zusammen zu bringen. Wie schon früher bei patriotischen Anlässen hat der D. I. G. B. auch diesmal zum Gebrauche beim Festgottesdienst eine von einem Berliner Rabbiner verfaßte Festpredigt durch Vermittlung des Verbandes der jüdischen Lehrervereine und des provisorischen Vorstandes des Kantoren-Verbandes den eines Predigers entbehrenden kleinen Gemeinden zugestellt. Rückhaltlos in Liebe , und Treue huldigte so die Judenheit des Deutschen Reiches dem erlauchten Fürstenpaar bei seinem Jubelfeste 8. Berlin, 26. Februar. Die Adresse, welche der Gemeindevorstand und die Repräsentantenversammlung unserem Kaiserpaar zur Silberhochzeit hat überreichen Lassen, hat folgenden Wortlaut: „Das ist der Tag, den Gott gemacht, daß Iwir an ihm jubeln und sein uns freuen! (Psalm 118, 24.) Allerdurchlauchtigster, Großmächtigster Kaiser und König, Allergnädigster Kaiser, König und Herr! Allerdurchlauchtigste, Großmächtigste Kaiserin und Königin, Allergnädigste Kaiserin, Königin und Frau! Eure Kaiserlichen und Königlichen Majestäten wollen huldvollst gestatten, daß in Gemeinschaft mit den übrigen Bürgern des Vaterlandes auch die Vertreter der Berliner jüdischen Gemeinde ihre Glück- und Segenswünsche an den Stufen des Thrones ehrfurchtsvoll niederlegen. Unsere Herzen find erfüllt von innigem Dank gegen den himmlischen Vater, daß Er uns den Tag hat erleben lassen, an dem das geliebte Herrscherpaar zurückblicken kann auf ein Vierteljahrhundert gottgesegneten Eheglücks und zugleich mit freudigem Elternstolz bereits zum zweitenmal einen geliebten Sohn die Auserkorene seines Herzens heimführen sieht in das Schloß seiner glorreichen Ahnen. Das ist der Tag. den Gott gemacht hat, daß wir an ihm jubeln und sein uns freuen! Die Erinnerung an diesen Festtag des Vaterlandes für dauernde Zeiten zum Segen der Hilfsbedürftigen lebendig zu halten in unserer Gemeinde, ist uns eine heilige Herzenspflicht. Euere Kaiserlichen und Königlichen Majestäten bitten wir alleruntertänigst, mit unserem Glückwünsche den ehrfurchtsvollen Bericht verbinden zu dürfen, daß wir am heutigen Tage die Summe von hunderttausend Mark zu einem Grundstock für die Errichtung einer Abteilung für Frauenkrankheiten nebst einer Entbindungsanstalt in dem neuen Krankenhause, an dessen Bau wir demnächst schreiten werden, bestimmt haben. Möge der Jubeltag Euerer Majestäten zum bleibenden Heile sür kommende Geschlechter werden! Möge des Allmächtigen Huld walten über Euere Kaiserlichen und Königlichen Majestäten, über dem Kaiserlichen und Königlichen Hause und über j.dem gesamten ^.Deutschen Vaterlande für und für!" s. Berlin, 25. Februar. In der heutigen Repräsentanten- Versammlung erfolgte zunächst die debattelose Annahme dreier Stiftungen. Das Ehepaar Julius und Julie Cassierer hat anläßlich der goldenen Hochzeit des Manheimerschen Ehepaares dem Hospital der jüdischen Gemeinde 6000 Mark zur Errichtung eines Freibettes schenkungsweise überwiesen. Frau Friederike Friedmann geb. Hehmann hat fünf Legate der jüdischen Gemeinde ausgesetzt, und zwar 10 000 Mark zur Grabeserhaltung, 3000 Mark für das zweite Waisenhaus, 3000 Mark für sieche und verkrüppelte Kinder, 3000 Mark für erwerbs- oder arbeitsunfähige alte Frauen, 3000 Mark sür Mädchen, die ihren Lebensunterhalt durch Ausübung eines Berufes erwerben müssen und, sei es wegen Stellenlosigkeit, sei es aus einem anderen Grunde, in Not geraten sind. Ueber die drei letztgenannten Legate soll der Gemeindevorstand das ausschließliche Verfügungsrecht besitzen, doch soll er gehalten sein, dieselben bereits bestehenden Stiftungen oder Vereinen, welche die gleichen Zwecke verfolgen, anzugliedern oder zu überweisen. Das Ehepaar Israel und Ernestine Behr hat 4000 Mk. zu Grabeserhaltungszwecken ausgesetzt. Zur Kenntnisnahme liegt alsdann der Versammlung das Urteil in der Prozeßsache Fromer contra Jüdische Gemeinde vor. Das Kammergericht hat den ehemaligen Bibliothekar kostenpflichtig mit seiner Klage abgewiesen. Die Motivierung des Urteils ist zwar sehr interessant und charakteristisch, enthält aber zu viel Persönliches, um — den Gepflogenheiten unseres Blattes entsprechend — hier erörtert zu werden. Wir entnehmen deshalb dem Referat des Berichterstatters, Rechtsanwalt Cohn nur folgende Tatsachen: Das Landgericht hat den Kläger mit seiner Klage abgewiesen, indem es ausführte, daß es nicht darauf ankomme, ob der Aufsatz auf Wissenschaftlichkeit Anspruch erheben könne und ob er Beschimpfungen und Herabsetzungen der jüdischen Religion enthalte. Es könne der beklagten Gemeinde nicht zugemutet werden, das Verhältnis mit dem Kläger fortzusehen, nachdem dieser in dürren Worten zur Auflösung des Judentums aufgefordert hätte. Die gegen dieses Urteil seitens des Klägers eingelegte Berufung beim Kammergericht hatte ebenfalls keinen Erfolg. Das Kammergericht hat in der Veröffentlichung des Aufsatzes einen wichtigen Grund erblickt, welcher die Beklagte zur Aufhebung des Dienstverhältnisses ohne Einhaltung einer Kündigung berechtigte. Der Kläger hat, so ist das prägnante Urteil formuliert, den Zwecken der Beklagten, die aus Erhaltung und Förderung des Judentums gerichtet sind, entgegengearbeitet, indem er in dem Aufsatz in einer sür Juden verletzenden Weise das Judentum besprochen und zum Abfall vom Judentum aufgefordert hat. — Es folgte eine Reihe von Bewilligungen, welche debattelos genehmigt wurden: 491,90 Mark für die drei aus Anlaß der russischen Judenverfolgungen im vorigen Monat veranstalteten Trauergottesdienste, 150 Mark zur besseren Honorierung der Chorknaben der alten Synagoge, 140 Mark zur Anschaffung eines Podiums für die Aula der Mädchenschule, bis zur Höhe von 5000 Mark für den Anschluß der Turnhalle der Knabenschule an die Dampfheizung des neuen Schulgebäudes, 425 Mark zur Anschaffung einer zweiten Schreibmaschine für das Verwattungsbureau, 75 Mark zum Ankauf einer Thorarolle, 600 Mark als einmalige außerordentliche Snbvention an die jüdische Religionsgemeinde Charlottenburg, 400 Mark als Beihilfe zu den Kosten des Religionsunterrichts an der Brühlscheu höheren Mädchenschule.. Die Bewilligung einer Ausgabe zur Erneuerung zweier Grabstätten der Muhrschen Eheleute auf dem Fried- Hofe Schönhauser Allee wurde vertagt, weil zunächst bei wohlhabenden Verwandten der Verstorbenen ungefragt werden soll, ob sie zur Zahlung bereit seien. Es wurden ferner 504 Mark bewilligt zur Herausgabe und Versendung eines Berichts über die Gemeindebibliothek. Der Referent Professor Geiger bittet, diesen Bericht allen Interessenten zugänglich

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