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Allgemeine Zeitung des Judenthums · 1906-03-02 · Heft 9 (2.3.1906) · p. Seite 100

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Journal
Allgemeine Zeitung des Judenthums
Volume
70 (1906)
Issue
Heft 9 (2.3.1906)
Date
1906-03-02
Page
Seite 100 (sequence 4)
Language
German
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-—- 100 '■-- dürfen, hat Italien in der Person des General Ottolenghi sogar einen jüdischen Kriegsminister gehabt. Signor Leone Wollemberg ist noch jetzt Staatssekretär im Kriegsministerium. Das gegenwärtige Ministerium hat sogar zwei Minister jüdischer Abstammung aufzuweisen. Finanzminister Signor Luigi Luzzatti wurde 1841 in Venedig geboren und hat schon als 20 jähriger Jüngling nationalökonomische Vorträge gehalten. 1863 zum Rektor des technischen Instituts zu Mailand gewählt, wurde er vier Jahre später, als 26 jähriger Jüngling. Professor der Nationalökonomie zu Padua und kurz darauf zum Ausstellungskommissar an der Pariser Ausstellung ernannt. Im Jahre 1868 wurde er Staatssekretär des Ackerbauministeriums und im Jahre 1870 in die Kammer gewählt. Seine Bedeutung auf dem Gebiete des Finanzwesens ist schon längst in Italien allgemein anerkannt. Nicht nur hat er über ganz Italien ein Netz von Kreditbanken und gegenseitigen Genossenschaften errichtet und dadurch das bis dahin die Bauern und Handwerker vernichtendeTreiben der Wucherer ausgerottet, er war zweimal Finanzminister und hat die italienischen Finanzen in schwierigen Zeiten vor dem Zusammenbruch gerettet. Luzzatti stand bei allen von Italien abgeschloffenen Handelsverträgen stets in dem Vordergrund. Als Freund Frankreichs und Vertreter der Idee des Zusammengehens aller lateinischen Völker hat er nach einem langen und heftigen Zeitungskrieg 1902 den Handelsvertrag mit Frankreich zustande gebracht, wofür er von Loubet das Großkreuz der Ehrenlegion erhielt. Nachdem er unter Rudini und Giolitti zweimal Finanzminister war und an der Universität zu Rom Professor der Nationalökonomie wurde, ist er jetzt unter dem neuen Ministerium Sonninos gleichfalls Finanzminister geworden. Dieser letztere ist zwar niemals Jude gewesen. Allein er stammt von einem jüdischen Vater und einer protestantischen Mutter ab, die ihn von Geburt an in der christlichen Religion erzogen hatte. Es ist also nicht wahr, daß Sonnino sich getauft hat, und wir Juden haben keinen Grund, ihn anders als den Lord Beaconsfield, der ja auch ein Christ jüdischer Abstammung war, zu behandeln. Geboren 1847 in Alexandrien, kam er frühzeitig nach Italien, wo er in Florenz sich niederließ. 1882 zum erstenmal ins Parlament gewählt, beschäftigte er sich vornehmlich mit Finanzen und auswärtigen Angelegenheiten und war lange Zeit zweiter Sekretär im Finanzministerium. 1893 wurde er unter Crispi Finanzminister und trat nach Crispis Tod als Führer des linken Zentrums in die Opposition. Im Gegensatz zu Luzzatti, der ein Freund Frankreichs ist, galt Sonnino von jeher als Vorkämpfer des deutschitalienischen Bündniffes. H Die Handhabung der englischen Fremdenbill hat das Logrä ok Deputies, bekanntlich die einzige von der Regierung offiziell anerkannte Vertretung des englischen Judentums, in seiner Sitzung vom 18. d. M. lebhaft beschäftigt. Der Präsident des Board, Mr. D. L. Alexander, führte Beschwerden über das Benehmen der Einwandernngsbeamten und die von den Einwanderungsgerichtshöfen gefällten merkwürdigen Urteilssprüche. Laut dem Gesetz und den von der Regierung erlassenen Vorschriften über die Handhabung der Fremdenbill müssen zur Landung zugelassen werden: 1. Sämtliche politische und religiöse Flüchtlinge. 2. Alle gesunden Emigranten, die fünf Pfund bar Geld vorweisen. 3. Alle diejenigen, welche ein seinen Mann ernährendes Handwerk ausüben. Endlich 4. alle diejenigen Transemigranten, die sich im Besitze einer Schiffskarte nach dem Bestimmungsort befinden. Gegen alle diese Punkte wird fortwährend von den Behörden verstoßen. Jüdische Deserteure, Führer der lettischen Revolution, sowie Juden, die das Opfer eines Krawalls geworden sind, werden fortwährend zurückgewiesen. Ferner wird Leuten das Landen verboten, obwohl sie das erforderliche Minimum von 5 Pfund vorweisen können, und Handwerker werden unter lächerlichen Vorwänden zurückgewiesen. Schneidern wird durchweg das Landen nicht gestattet, weil England schon genug Schneider besitzt. Böses Blut hat die Zurückweisung eines achtjährigen taubstummen Mädchens verursacht, das mit seinen Eltern und sieben Geschwistern nach England kam. Der ganzen Familie wurde das Landen gestattet, während das unglückliche Kind allein und verlaßen nach Rußland zurück mußte. Endlich ist auch borgekommen, daß Auswanderern nach überseeischen Ländern das Betreten englischen Bodens verböten wurde, obwohl sie im Besitz von Schiffskarten nach Newhork waren. Das Verbot erfolgte unter dem Vorwand, daß die Betreffenden wahrscheinlich in Amerika keinen Einlaß finden und infolgedessen nach England zurückgeschickt werden könnten. Die Mitteilung Mr. Alexanders rief unter den Anwesenden große Aufregung hervor. Das Unterhausmitglied B. S. Strauß beantragte darauf, eine Kommission einzusetzen, welche die Praktiken der Behörden registrieren und das gesammelte Material dem Minister des Innern und den Mitgliedern des Unterhauses zukommen lassen sollen. Redner freut sich, daß von den jüdischen Freunden der Fremdenbiü im früheren Unterhaus nur ein einziger zurückgekehrt ist. Der ganze Kampf gegen die Fremden ist von East London ausgegangen, und die Rufer im Streite waren meistens Gasthofbesitzer, die die Juden nicht leiden mochten, weil sie zn wenig trinken. Einige dieser Gastwirte sitzen nunmehr im Einwanderergerichtshof und diese stimmen die drei jüdischen Mitglieder dieses Gerichtshofes regelmäßig nieder. Schließlich wurde ein siebengliedriges Komitee eingesetzt, welches diese Angelegenheit weiter verfolgen soll. $ Der zwischen Frankreich und Deutschland aus der Konferenz zu Algeciras tobende Kampf um Marokko, dessen Ausgang auch das Schicksal der dortigen Juden im hohen Grade beeinfluffen dürfte, lenkt von neuem unsere Aufmerksamkeit auf die Läge der Juden in Tunis. Was Frankreich in Marokko anstrebt, hat es in Tunis schon vor 25 Jahren erreicht. In welcher traurigen Lage sich aber die dortigen Juden jetzt noch befinden, beweist die Eingabe einer großen Anzahl tunesischer Inden an die französische Kammer. Danach ging es den Juden vor der Proklamierung des französischen Protektorats allerdings sehr schlecht. Allein ihre Lage wurde dadurch wesentlich gemildert, daß ein sehr großer Teil von ihnen sich unter den Schutz auswärtiger Mächte stellen konnte. Und gerade Frankreich war damals sehr erpicht darauf, recht viele „Schutzjuden" zu bekommen, um so möglichst oft Anlaß zu haben, sich in die innern Angelegenheiten des Landes zu mischen. Kurz nach dem Jahre 1881 wurde aber die Konsulargerichtsbarkeit aufgehoben und sämtliche Untertanen der fremden Mächte an den französischen Gerichtshof verwiesen. Mit Ausnahme der Juden! Letztere wurden als Tunesier erklärt und auf die gleiche Stufe mit den Eingeborenen gestellt. Alle den Familienstand betreffenden Angelegenheiten, wie Ehen, Geburten, Todesfälle- Erbschaftsfragen wurden dem jüdischen Beth-Din überwiesen. Streitigkeiten zwischen Juden und Mohammedanern aber mußten vor den eingeborenen Gerichtshöfen ausgefochten werden, wobei die Urteilssprüche, gegen welche es keine Appellation gibt, merkwürdigerweise regelmäßig gegen die Juden ausfallen. Verhaftungen werden von den Gerichtshöfen in großer Zahl oorg Mitt Rech tune fran so tt So Tun völk« ist d sität RaN Elen Jede entü gew« tune dehn Tun recht Abgl sämt Mr. Cren folg« zu e Bey tane Wü, Mac Beh ist schlä troll den lisat oore Jud zu v ist b zu 1 öeve oon auch Mr. merz sein« Pro dem übe, Kar ehre,

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