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Allgemeine Zeitung des Judenthums · 1906-02-23 · Heft 8 (23.2.1906) · p. Seite 89

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Journal
Allgemeine Zeitung des Judenthums
Volume
70 (1906)
Issue
Heft 8 (23.2.1906)
Date
1906-02-23
Page
Seite 89 (sequence 5)
Language
German
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WMMWWOMMWMx-- '«■: 89 Die Inlpektion des Milchen Neligisnsunterrichts im lkegierungsbesirk Machen. lNcich amtlichen Berichten.) Von Rabbiner Dr. Ianlus, Königlicher Schulinspektor. ls mir zu Anfang des Jahres 1895 von der Königlichen Regierung die Inspektion des jüdischen Religionsunterrichts im Regierungsbezirk Aachen übertragen wurde, war es vor allen Dingen notwendig, eine genaue Kenntnis des bisherigen jüdischen Religionswesens auf dem Platten Lande — die Aachener Ortsschulinspektion hatte ich bereits mehrere Jahre inne — zu gewinnen. Die zu diesem Zwecke angestellten örtlichen Untersuchungen zeigten kein erfreuliches Bild. Es stellte sich heraus, daß unter den rund 500 schulpflichtigen Kindern annähernd 140 ohne jeden Religionsunterricht aufwuchsen. Aber selbst da, wo ein solcher erteilt wurde, war er nicht selten einseitig und mangelhaft, da er sich auf die Erlernung des Hebräischlesens und des kantilierenden Vortrages der betreffenden Paraschah eines Barmizwah, verbunden mit oberflächlicher Aneignung der biblischen Geschichte, beschränkte. Ein tieferes, nach modernen pädagogischen Grundsätzen beigebrachtes Verständnis der heiligen Sprache und ein daraus sich ergebendes rechtes Erfassen des Inhalts und Geistes der Gebetstücke sowie des heiligen Schriftwvrtes, eine klare und lebendige Vorstellung von der Bedeutung der jüdischen Vergangenheit, eine an der Hand der biblischen Erzählungen gewonnene, das Gemüt befruchtende und die Gesinnung beeinflussende Morallehre, wurde vielfach vermißt. Leider bot auch die häusliche sittlich-religiöse Erziehung, sowie die ganze Umgebung, nur geringen Ersatz für den mangelhaften Schulunterricht. Denn wenn sich auch nicht verkennen ließ, daß die jüdische Landbevölkerung im Regierungsbezirk Aachen im allgemeinen auf einem höheren sittlichen und kulturellen Niveau stand, als etwa 30 Jahre vorher, so gab eS doch noch manche Schäden und Uebel, gegen deren Einfluß auf die Heranwachsende Jugend nur durch einen guten Religionsunterricht der Kampf mit Aussicht auf Erfolg ausgenommen werden konnte. Die beregten Uebelstände hängen offenbar damit zusammen, daß die Zahl der vorhandenen jüdischen Volks- und Religionsschulen eine zu geringe war, ferner, daß an manchen Religionsschulen der Unterricht von Personen, die dazu ganz ungeeignet waren, wie Hausierer und Viehhändler, erteilt wurde. Da zudem die Vorgesetzte Schulbehörde dem jüdischen Religionsunterricht aus dem Lande keine oder nur geringe Beachtung geschenkt hatte, so war es bei der Indolenz der jüdischen Landbevölkerung erklärlich, daß nichts geschah, um in den traurigen Schulzuständen eine Besserung eintreten zu lassen. Angesichts dieser Sachlage konnte die buchstäbliche Ausführung des Auftrages, die Inspektion der bereits vorhandenen Schulen, allein nicht genügen. Der Pflichtenkreis nmßte vielmehr freiwillig weiter gezogen werden. Es mußte nicht allein für einen zweckmäßigeren Religionsunterricht und einen regelmäßigeren, der Willkür der Eltern entzogenen Besuch desselben seitens der schulpflichtigeu Kinder gesorgt, sondern auch die Errichtung neuer Religionsschulen und die dadurch bedingte Gewinnung vermehrter und geeigneter Lehrkräfte angestrebt werden. Beide Ziele waren nur schwer und allmählich zu erreichen. Denn es widerstrebte mir, die Gleichgültigkeit der Eltern, der ich anfänglich begegnete, durch Anwendung von mir zu Gebote stehenden Zwangsmaßregeln zu beseitigen. Es sollte, soweit wie möglich, nicht in streng amtlicher, sondern mehr seelsorgerischer Weife vorgegangen werden. Es wurde daher versucht, die Eltern auf gütlichem Wege von dem Nutzen und der Notwendigkeit eines zeitgemäßen und geregelten Religionsunterrichts zu überzeugen. Ein Versuch, der den erfreulichen Erfolg hatte, daß mit geringen Ausnahmefällen, wo allerdings der behördliche Zwang angewendet werden mußte, die Eltern sich bereit zeigten, ihre Kinder zum regelmäßigen Besuche des Religionsunterrichts anznhalten, sowie die dazu erforderlichen Mittel zu gewähren. Hand in Hand mußte damit die Errichtung neuer Schuten gehen. Bei. Uebernahme der Inspektion waren im Regierungsbezirk Aachen im ganzen 11 jüdische Volks- und Religionsschulen vorhanden, eine Anzahl, die den Bedürfnissen nicht entsprach. Die jüdischen Einwohner des Regierungsbezirks Aachen leben vielfach zerstreut in weit voneinander liegenden Ortschaften, und es nmßte zu Unzuträglichkeiten führen, daß bei der ungenügenden Anzahl der Schulen die Schulkinder gezwungen waren, oft einen stundenweiten Weg bis zur nächsten Religionsschule zu machen. Diesem Uebelstände konnte nur dadurch abgeholfen werden, daß in möglichst vielen Ortschaften Religionsschulen eingerichtet wurden. Große Schwierigkeiten bot da die wirtschaftliche Lage verschiedener kleiner Landgemeinden, die nicht imstande waren, aus eigenen Mitteln Religionsschulen zu erhalten. Indessen wurden auch diese Schwierigkeiten allmählich glücklich überwunden. Die Opferwilligkeit der Synagogengemeinde Aachen, die die Unterstützung der wirtschaftlich schwachen Landgemeinden als Ehrenpflicht betrachtete, ein jährlicher nicht unerheblicher Beitrag des Herrn Jacob Lippmann in Aachen und die von dem Israelitischen Gemeindebunde gewährte Subvention ermöglichten es, daß im Laufe mehrerer Jahre 14 neue Religionsschulen gegründet und sechs neue Lehrkräfte gewonnen wurden, so daß gegenwärtig im Regierungsbezirk Aachen 25 jüdische Volks- und Religionsschulen vorhanden, 15 Lehrpersonen — und zwar sämtlich staatlich geprüfte — tätig sind und mit verschwindenden Ausnahmen alle schulpflichtigen jüdischen Kinder geregelten Religionsunterricht erhalten. Das Verhältnis zu den Lehrern war stets eilt recht angenehmes. Dem Pflichttreuen und tüchtigen Lehrer mußte es nur Befriedigung gewähren, seine Leistungen durch die vorgenommene Schulrevisiou von fachmännischer Seite anerkannt zu sehen. Ratschlägen und Anweisungen, die, wie selbstverständlich, nur in milder Form erteilt wurden, waren die Lehrer gern zugänglich. Immer mehr konnten sie sich davon überzeugen, daß die Schulinspektion für sie keine Belästigung, sondern, ihr pflichtmäßiges Verhalten vorausgesetzt, oft einen recht wirksamen Schutz und Beistand bedeutet. Der früheren willkürlichen Entlassung der Religionslehrer aus ihrem Amte konnte ein Ziel gesetzt werden teils dadurch, daß die Gemeinden darüber belehrt wurden, daß den Lehrern eine viel rücksichtsvollere Behandlung gebühre, als es in früheren Zeiten insbesondere aus dem flachen Lande Gepflogenheit war, teils, daß bei der königlichen Regierung die Regelung der Anstellung und Entlassung der jüdischen Religionslehrer zum Schutze derselben bewirkt wurde. Ebenso gelang es, in verschiedenen Gemeinden die Erhöhung des Lehrergehalts durchzusetzen. Die Gemeinden selbst haben die Schulinspektion als dankenswerte Einrichtung schätzen gelernt. Daß dadurch der Religionsunterricht und damit die religiöse und sittliche Erziehung der Heranwachsenden Jugend bedeutend verbessert Ivnrde, mußten auch sie schließlich wahrnehmen und anerkennen.

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