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Allgemeine Zeitung des Judenthums · 1906-02-16 · Heft 7 (16.2.1906) · p. Seite 76

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Journal
Allgemeine Zeitung des Judenthums
Volume
70 (1906)
Issue
Heft 7 (16.2.1906)
Date
1906-02-16
Page
Seite 76 (sequence 4)
Language
German
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76 politischen Standpunkt aus kann die jüdische Besiedlung Kanadas nicht warm genug empfohlen werden. Im Jahre 1897 erklärte Sir Wilfried Laurier Herrn Hermann Landau: „Wenn die Juden eine Planvolle Organisation nach Kanada einleiten wollten, so will ich ihnen in Manitoba, das weniger als 100000 Einwohner hat, einen Platz reservieren und den jüdischen Kolonisten daselbst volle Autonomie gewähren; dann könnten sie meinetwegen an Stelle des Sonntags den Sonnabend für den gesetzlichen Ruhetag erklären." Auch Baron Hirsch soll nach Hermann Landaus Angaben ursprünglich die Idee gehabt haben, den Wirkungskreis der von ihm geplanten Jewish Colonisation Association nach Kanada zu verlegen. Gerade aber als die Pläne für ein Kolonisationswerk in Kanada ausgearbeitet wurden, faiKierte dasLondonerBankhausMouriettaLCo., bei dem Baron Hirsch mit 20 Millionen Mark interessiert war. Das Geld wurde von ihm gegen Hypotheken auf argentinische Ländereien geliehen und Baron Hirsch benutzte die ihm so ohne sein Zutun zugefallenen großen Landstrecken, um auf ihnen eine jüdische Ansiedlung anzulegen. Der Schulgrlrtzrntwurk. Von Justizrat Dr. Lövinson.*) enn in Preußen heute ein Gesetzentwurf erscheint, der die Verhältnisse der jüdischen Bevölkerung als solcher betrifft, so wird man ihm von vornherein mit einem gewissen Mißtrauen entgegensetzen müssen. Bündige Beweise einer großzügigen, freien oder auch nur toleranten Politik sind wir in den letzten mehr als dreißig Jahren auf diesem Gebiete nicht begegnet. Wohl aber waren kleine Nadelstiche und gelegentlich auch tiefer greifende Verwaltungsmaßregeln immer wieder dazu angetan, in unserer jüdischen Bevölkerung Mißmut, Bitterkeit, in temperamentvollen Naturen selbst Empörung oder Verzweiflung anzufachen. Die Verheißung der Verfassung, daß alle Preußen vor dem Gesetze gleich seien, ist sicherlich noch nicht in Erfüllung gegangen. Nur in seltenen Ausnahmefällen bemerkte man bei der Aemterbesetzung eine wahre Anerkennung bewährter Leistungen, die von Juden kommen. Vergebens haben wir daraus hingewiesen, daß bei der Auswahl der Aemter jede andere Rücksicht mitsprechen dürfe, nur nicht die Rücksicht auf Religion und Abstammung, nachdem das Reichsgesetz vom 3. Juli 1869 diese Rücksichtnahme ausdrücklich verboten habe. Alle Vorstellungen blieben vergeblich; vor aller Augen lag die Tatsache, daß man in Preußen als Jude weder im Heere noch in der inneren Verwaltung den entsprechenden und gebührenden Platz zu finden vermochte. Heute sind die Beamten, welche durchdrungen von der Meinung jüdischer Inferiorität zu Amt und Würden gelangt waren, und bei gleicher Verteilung von Lust und Licht vielleicht nicht dort säßen, in die höchsten und ausschlaggebenden Stellen der Verwaltung eingerückt. Mußte da nicht die jüdische Bevölkerung fürchten, daß die von solchen Stellen kommenden Gesetzvorschläge Spuren derjenigen Engherzigkeit Zeigen, in der ihre Verfasser erzogen und aufgestiegen sind? Prüfen Sie selbst, ob der Schulgesetzentwurf die Befürchtungen unserer Glaubensgenossen rechtfertigt. Die Fragen der Erziehung, die Fragen der Heranbildung des Heranwachsenden Geschlechtes sind zu ernst, ihre Tragweite ist zu unübersehbar, als daß ich sie im Rahmen dieses kurzen Vortrags vollkommen erschöpfen könnte. Auch bin ich nicht berufen, an dieser verantwortungsvollen Stelle eine Meinung hierüber auszusprechen, die doch nur meine persönliche und darum für Sie wohl schwerlich von besonderem Werte sein könnte. Ob die Erziehung der Jugend in konfessionellen oder in gemeinschaftlichen Schulen aller Bekenntnisse die bessere Durchbildung gewährleistet, ob das Leben die Absonderung oder die Anschließung unserer Kinder an die andersgläubigen Altersgenossen zur gebieterischen Pflicht macht, das sind Fragen, die sich der einzelne nach Parteistellung im Staate und in seiner Religionsgemeinschaft m einer kritischen Zeit, wie der heutigen, wohl oft hat vorlegen müssen, über welche *) Ein Vortrag, gehalten in der Versammlung des Zentralvereins deutscher Staatsbürger jüdischen Glaubens am 31. v. M. aber auch jeder gefestigte Charakter und jeder im politischen Denken geschulte Mann zu einer Ueberzeugung schon gelangt sein wird. Diese Fragen der Schulpolitik haben wir heute und hier nicht zu erörtern. Die uns gegenüberstehende Bewegung hat es erreicht, die bestehenden Meinungsverschiedenheiten in rmseren jüdischen Kreisen zum Schweigen zu bringen; die Freunde und die Gegner der jüdischen Volksschule zu einer geschlossenen Phalanx zu vereinigen. Allen Juden, die es mit ihrer Relrgion und Abstammung ernst meinen, ist nun die angstvolle Frage auf die Lippen gedrängt, ob nicht tatsächlich die heiligsten Güter hier vom Staat, der zu ihrem Schutze berufen wäre, am schwersten bedroht werden. Vier Punkte sind es, an denen ich Ihnen heute zeigen will, daß ich nicht zuviel sage, wenn ich einen preußischen Gesetzentwurf mit dieser herben Frage charakterisieren muß. Sie wissen alle, daß das heutige Preußen und Deutschland seinen beispiellosen hundertjährigen Aufschwung in erster Linie seiner Schule verdankt. Der Schulmeister von Königgrätz hat nicht nur unsere blutigen Schlachten gewonnen, er hat auch unseren Handel, unsere Industrie, nicht zu reden von seiner eigentlichen Domäne, unsere Kunst und Wissenschaft auf eine Höhe gebracht, auf die wir als Preußen und Deutsche stolz sein können. Fern sei mir jede Ueberhebung, fern das Gefühl, das wir es nun. so herrlich weit gebracht und alle anderen Nationen überflügelt hätten, Aber so viel darf ich als allgemeine Meinung auch des Auslandes festlegen, daß nirgends früher als in Preußen und Deutschland mit der allgemeinen Schulpflicht als einer Ergänzung der allgemeinen Wehrpflicht vollkommener und bitterer Ernst gemacht worden ist. Der Segen der Schulpflicht hat nirgends mehr Anerkennung finden können als in der Judenheit; Bildung und Gelehrsamkeit erfreuten sich hier, traditionell einer höheren Anerkennung als der Besitz materieller Güter. Wo man aber die Kinder in die Schule zwingt, da muß man ihnen auch die Sicherheit geben, daß Schule und Haus sich nicht entgegenarbeiten. Erfüllt, wie es sein soll, gerade das jüdische Haus ein Hauch religiösen Empfindens, so darf nicht mit harter Hand die Schule den zarten Blütenstaub der Religion von den jugendlichen Kinderpflanzen hinwegwischen. Sollen wir unsere jüdischen Kinder mit Vertrauen den öffentlichen Volksschulen übergeben, so müssen wir die Ueberzeugung haben, daß ihnen dort weder ihre Jugend durch den Spott ihrer Mitschüler verbittert, noch daß ihnen von ihren Lehrern der Zweifel in das jugendliche Herz geprägt, wenn nicht gar Haß und Verachtung gegen die elterliche Religion eingeimpft werde. Die Volksschule ist nach dem Ausspruche des preußischen Landrechtes eine Einrichtung des Staates. Sie ist also nicht eine Einrichtung der Kirche und sie darf von dieser weder beherrscht noch für ihre Zwecke als Werkzeug verwendet werden. Eine reine und freie Bildungsstätte für die Kinder aller Staatsbürger — das ist das Ideal der Aufklärnngszeit des 18. Jahrhunderts gewesen — das auch niemanden um seiner Religion willen, wie dasselbe Landrecht wörtlich sagt, beunruhigen, verspotten,* zur Rechenschaft ziehen oder gar verfolgen lassen wollte. (§ 4, T. II, T. 11 Pr. A. L.-R.) Unser Gesetzentwurf schafft aber mindestens dieBeunruhigung der Eltern aller jüdischen Schulkinder. Nur Lehrer des gleichen Glaubensbekenntnisses wie die Schüler und nur Schüler eines Bekenntnisses sollen grundsätzlich derselben Schule angehören. Der 8 22 stellt, nachdem vorher einige, wie Sie sehen werden, wenig ernst zu nehmende Ausnahmen vorangeschickt sind, die Regel auf, daß cm öffentlichen Volksschulen mit mehreren Lehrkräften entweder nur Evangelische oder ausschließlich Katholiken als Lehrkräfte anzustellen seien; und wo bisher nur eine, sei es evangelische oder katholische Lehrkraft wirkte, also an kleinsten Schulen, soll der Glaube des einzigen Lehrers in Zukunft die Konfession der ganzen Schule bestimmen. Von Schulen mit jüdischen Lehrern sind christliche Kinder fernzuhalten. Umgekehrt ist das jüdische Kind zum Besuche der christlich-konfessionellen Schule gezwungen, wo ausschließlich mit jüdischen Lehrern besetzte Schulen fehlen. (ß 18.) Unter 30 000 Schulverbänden soll bei 200 Schulen das jüdische Prinzip den Ausschlag geben. Soll man in diesen Vorschriften mehr sehen als ein bloßes äußerliches^Auskunftsmittel im Streite der um die Herrschaft ringenden beiden christlichen Kirchen, so kann man nur annehmen, was ja auch von den Vor-

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