Allgemeine Zeitung des Judenthums
- Journal
- Allgemeine Zeitung des Judenthums
- Volume
- 70 (1906)
- Issue
- Heft 7 (16.2.1906)
- Date
- 1906-02-16
- Page
- Seite 74 (sequence 2)
- Language
- German
- Belongs to
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der jüdischen Gemeinden, wenn er fordert, daß die jüdischen - Gemeinden in Deutschland konkurrierend mit dem Staat und den Kommunen soziale Gesundung schaffen könnten. W ist ein nicht ungefährliches Gebiet, sich dem Staate als Konkurrenz — namentlich in sozialen Angelegenheiten — gegenüberzustellen; es ist auch wenig erziehlich, in den Gemeinden Hilfsstationen für jedwede Aktion zu schaffen. Es kann dies sogar direkt gefährlich werden, wenn, wie es der Verfasser von den Gemeinden verlangt, Existenzen auf die „Aufgaben der jüdischen Gemeindepolitik" hin aufgebaut werden. Außerdem möchten wir nur auf die zwar programmlose, sich aber doch stetig steigernde soziale Betätigung der jüdischen Gemeinden Hinweisen, um darzutun, wie geräuschlos, und dabei intensiv, so vieles geleistet wird. Man braucht wirklich nur den modernen Jahresbericht einer Großgemeinde durchzulesen und einen Vergleich anzustellen mit dem, was noch vor etwa fünfzig Jahren als ausschließliches Betätigungsgebiet einer jüdischeil Gemeinde allgemein zu gelten pflegte. Die kleine Schrift stiegt in vielen Exemplaren in die Welt, und sie wird in den Gemeinden sicher viele Aufmerksamkeit finden — aber noch mehr Widerspruch. Hätte der Verfasser recht, dann wären nur die sozial schlecht stehenden Juden zum Judentum zurückzuführen und nach oben hin wäre alles gut. In Wirklichkeit sieht es aber ganz anders aus; wir wissen sehr genau, daß auch oben, ja gerade dort, Manches fehlt. Aber wir wissen, was der Verfasser nicht sagt, daß wir als Juden, und die Gemeinden als solche, ihre Aufgaben unabhängig von Kultus- und Magenfrage, vor allem in der Ausbreitung der jüdischen Idee, erblicken sollen, derjenigen jüdischen Idee, die den Monotheismus und die Nächstenliebe betätigt hat, lange bevor überhaupt soziale Programme aufgestellt wurden. Dir Woche. Berlin, 14. Februar, ie aus parlamentarischen Kreisen berichtet wird, ist auch die zweite „berichtigte" Wiedergabe der Erklärung des Justizministers über die jüdischen Referendare in der Kommission nicht ganz korrekt; in Wirklichkeit lautete sein Verdikt über das Verhalten der antisemitischen Referendare noch weit schärfer. Hoffentlich wird dieses Verdikt im richtigen Wortlaut bald bekannt gegeben werden. Uebrigens hat sich, woran die „Königsb. Hart. Ztg." jetzt erinnert, schon einmal im preußischen Abgeordnetenhause eine lebhafte Debatte über diesen Punkt entspannen, als eine Tischgesellschaft von Referendaren zu Hildesheim den Referendar Meyer-Benfey abwies, obwohl dieser, wie der nationalliberale Abgeordnete Sattler erklärte, einer der verdienstvollsten älteren hannoverschen Familien angehörte. Damals erklärten sich alle Parteien des Hauses, außer der Rechten, am lebhaftesten die Nationalliberalen und das Zentrum — letzteres hatte allerdings einen Außenseiter — gegen ein derartiges Vorgehen. Und das gewichtigste Wort in der Debatte fiel vom Ministertische, „daß unter allen Umständen auf außeramtliche Kollegialität gesehen werden müsse." Der es sprach, war der damalige preußische Justizminister von Schelling. Sonst ist aus den Parlamenten wenig zu melden. Im Reichstag leistete sich der Zentrumsabgeordnete Oser gelegentlich eine kleine, aber recht gehässige Entgleisung; ferner suchte der fortschrittliche Abgeordnete Eickhoff einen getauften Kollegen von den Scherzen der Sozialdemokraten über den Reiz der Neuheit, den das Christentum auf chiesen ausübe, zu retten — aber ohne großen Erfolg. Wahr ist freilich das eine, daß die Sozialdemokraten am wenigsten Ursache haben, über die getauften Inden anderer Parteien zu spotten. . v Das Jahr 1906 hat dem französischen Judentum viel Kummer und Sorge gebracht. Es ist nämlich in Frankreich das Gesetz über Trennung von Staat und Kirche in Kraft getreten. Zum erstenmal seit vielen Jahrhunderten hat dem Neujahrsempfang "des Staatsoberhauptes kein Vertreter der Geistlichkeit beigewohnt. Es gibt eben in Frankreich offiziell keine Religion mehr. Wohlverstanden nur offiziell! In der Wirklichkeit besteht das Christentum sowohl wie das Judentum in Frankreich nach wie vor. Ersteres ist sogar so allmächtig, daß es nicht nur jede Staatshilfe leicht entbehren kann, es darf sich sogar erlauben, seinerseits agressiv vorzugehen und die weltliche Macht immer von neuem zu bedrohen. Weniger günstig ist dagegen die Lage des Judentums. Ein volles Jahrhundert lang vom Staate gestützt und getragen, sieht es sich plötzlich jeder Stütze beraubt und ausschließlich auf sich selbst und die eigenen schwachen Kräfte angewiesen. Seine Organisationen sind von der Regierung aufgelöst, die Beamten erhalten vom Staate keine Gehälter mehr, und selbst die Rabbiner bleiben einstweilen auf eine ihnen vom Gesetz bewilligte kärgliche Pension, in vielen Fällen sogar auf eine einmalige Abfindungssumme, angewiesen. Das Judentum in Frankreich muß lernen, aufeigenen Füßen zu stehen und sich ohne Gängelband zu bewegen. Dieses muß ihm um so schwerer fallen, als es gerade jetzt sein großes Oberhaupt verloren hat. Wer soll, da Zadoc Kahn nicht mehr unter den Lebenden weilt, die Juden Frankreichs lehren, sich vollständig zu reorganisieren und äußerlich neue Formen anzunehmen. Einstweilen kann mit der Reorganisationsarbeit kaum begonnen werden. Zwar hat die Kammer bei der Dotierung des Gesetzes über die Trennung von Staat und Kirche die Regierung verpflichtet, binnen drei Monaten ein Reglement auszuarbeiten, einen Rahmen, innerhalb dessen die verschiedener: religiösen Gemeinschaften sich neugestalten könnten: Allein dieses Reglement ist noch nicht veröffentlicht und solange dieses nicht geschehen'ist, kann man mit der Arbeit nicht beginnen. Selbstredend besteht ein allgemeiner Plan, wenigstens ein Schema, für die Neugestaltung. Danach sollen je 150 erwachsene steuerfähige Personen zu einer selbständigen religiösen Genoffenschaft zusammentreten, deren einzelne Mitglieder sich verpflichten, zu der Bestreitung der Bedürfniffe der Genoffenschaft alljährlich einen bestimmten freiwilligen Beitrag zu leisten. Diese Genossenschaften sollen an Stelle der bisher in Algier und Frankreich bestandenen neun Konsistorien treten. Je 500 Mitglieder solcher Genossenschaften bilden einen Verband, welcher seinerseits einen Vertreter in eine zentrale Körperschaft, die den Namen Zentralunion erhält und das gegenwärtige Zentralkonsistorium ersetzen soll, entsendet. Für jeden in die Zentralunion entsandten Vertreter hat der Verband eine gewisie Summe in einen Zentralfond zu zahlen, aus dessen Bütteln die ärmeren Genossenschaften regelmäßig subventioniert werden sollen. 'Nebst den Delegierten der einzelnen Verbände sollen in der Zentralunion noch eine Anzahl Rabbiner Sitz und Stimme haben. So werden die eben vom Gesetz aufgelösten Provinzialkonsistorien mitsamt dem Zentralkonsistorium in Paris durch freiwilligen Zusammentritt von. neuem entstehen. Ob das Mut eines