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Allgemeine Zeitung des Judenthums · 1906-02-09 · Heft 6 (9.2.1906) · p. Seite 2

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Journal
Allgemeine Zeitung des Judenthums
Volume
70 (1906)
Issue
Heft 6 (9.2.1906)
Date
1906-02-09
Page
Seite 2 (sequence 14)
Language
German
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2 den Wunsch rege rpevden küssen, das Gedächtnis cm den. BerewiKen! dauernd zu ehren. Im Einverständnis "mit Der Witwe des Der-^ . storbenen ist deshalb beschlossen worden, an dem Martin Sinronffchen Erbbegräbnis eine Bronzetafel anbringen zu küssen mit der Inschrift: „Martin Simon, Gemeindeältester. Im Ehrendienste der jüdischen Gemetnve'Don 1886 bis 1905. Das Gedächtnis feines segensreichen Wirkens ehrt durch diese Erinnerungstafel die jüdische Gemeinde zu Berlin." Die Versammlung tritt einstimmig diesem Beschlüsse bei. Vach Genehmigung einer Ausgabe. zur Beschäftigung einer Schreibkraft in der Gemeindebibliothek gab die Versammlung ihre Zustimmung. der „Tiergarten-Synagogen-Gesellschaft" für die Zeit vom ^.Oktober 1905 bis 30. September 1906 eine Subvention von 2000 Mark zu bewilligen. Allgemein wurde anerkannt, daß die Synagoge an der Potsdamerbrücke einem dringenden Bedürfnis entspricht und somit die Subventionierung des zur Erhaltung dieser Synagoge gegründeten Vereins durchaus wünschenswert ist. Die Subventionskommission hatte die jährliche Beihilfe auf 5000 Mark festgesetzt. Herr Hirsch stellte in Aussicht, daß der Verein, dessen Mitglieder zwar eine beispiellose Opferfreudigkeit zeigen, demnächst wieder an den Gemeindevorstand herantreten und mit Recht auf eine größere Subvention Anspruch erheben werde. — Dem Religionsverein Westen wird zur Rückzahlung eines Darlehens ein außerordentlicher Zuschuß von K00 Mark gewährt. — Die nächste Vorluge betraf die von uns bereits in der vorigen Nummer erwähnte Errichtung einer Stiftung aus Anlaß der silbernen Hochzeit unseres Kaiserpaares. Der Gemeindevorstand hat beschlossen, an genanntem. Tage mit einer Summe von 100000 Mark eine Stiftung zu begründen, welche den Grundstock zur späteren Errichtung einer gynaekologischen Station nebst Entbindungsanstalt in dem neu zu erbauenden Krankenhause der Gemeinde zu bilden bestimmt sein soll. Die Mittel sotten dem Ueberschusse des Rechnungsjahres 1904/05 . entnommen werden. — Zur Kenntnisnahme liegt eine Korrespondenz des Krankenhausvorftandes mit dem Gemeindevorstand vor. Vom Krankenhausvorstand ist gelegentlich der Beratungen des für das neue Krankenhaus aufgestellten Programms der Antrag angenommen worden, künftig eingehende Stiftungsgelder und Geschenke, welche für Ausstellung und Unterhaltung weiterer Betten bestimmt sind, ausschließlich zur Erweiterung der festgesetzten Bettenzahl zu verwenden. Ferner ist eine Resolution zur Annahme gelangt, das Restgrundstück des für den Bau des neuen Krankenhauses von der Stadt Berlin erworbenen Terrains durch Ankauf in den Besitz der Gemeinde zu bringen. Endlich ist gegen die Stimme des Vorsitzenden des Krankenhauses der Beschluß gefaßt worden, die Räume für Registratur und Rendantur des neuen Krankenhauses in einem der Verwaltungsgebäude der Gemeinde unterzubringen. Die beiden ersten Punkte werden vom Gemeindevorstand abgelehnt, da die Annahme von Stiftungsgeldern in jedem Einzelsall als auch die Festsetzung der Belegungsziffer in jeder Etatsperiode dem Gemeindebeschlusie Vorbehalten sind, und betreffs des zweiten Punktes, weil der Gemeindevorstand eine so hohe Belastung der Gemeindemitglieder nicht verantworten zu können glaubt. Die Frage einer eventuellen Verlegung der Räume für Registratur und Rendantur ist der gemischten Deputation sür den Krankenhausneubäu überwiesen worden. — Der umfangreiche Erwerb von Grundstücken und die hiermit verbundene Bautätigkeit, welche die Gemeinde teils in den jüngsten Jahren vorgenommen hat, teils vorzunehmen im Begriffe steht, machen die Aufnghrne einer größeren Anleihe erforderlich. Es kommen für diesen Zweck folgende Summen in Betracht: die Kosten für den Ankauf der Grundstücke Auguststraße 11/13 mit rund 250 000 Mark, der Grundstücke Rosenstraße 3/4 mit 100 000 Mark, der Anzahlung auf das Terrain für das neue Krankenhaus mit 283 000 Mark (der Rest der Kaufsumme wird voraussichtlich seinerzeit aus dem Erlös der Grundstücke in der Auguststraße gedeckt werden können), des Kaufgeldes für das Grundstück Oranienburgerstraße 28 mit 325 000 Mark, für den Bau des zweiten Verwaltungsgebäudes mit 283 000 Mark, für den Bau der Knabenschule mit 400 000 Mark, sür den Ankauf der Grundstücke Fasanenstraße 79,80 zuzüglich der Ausgaben für Steuern, Notariätskosten und Verzinsung des Kaufpreises mit 624000 Mark, für den Bau einer neuen Synagoge mit 750 000 Mark, für den Bau des Krankenhauses mit 2 500 000 Mark, für den!! : 28 mil-250 OOQ Mark. Die > Versammln^ gibt ihm ZustMmung, zur Deckung dieser Beträge eine mit &V*3—^?o jährlich zu verzinsende und mit zu amortisierende Anleihe in Höhe von 51/2 Millionen Mark aufzunehmen und für diesen Zweck die gesetzlich erforderliche Genehmigung der Aufsichtsbehörde nachzusuchen. In der Debatte bezeichnet es Justizrät Dr. Simon als wünschenswert, behufs leichterer Begehung der Anleihe eine Verfügung zu extrahieren, wonach bei der Gemeinde errichtete Stiftungsgelder nicht nur, wie es bestimmungsgemäß ist, in mündelsicheren Papieren anzulegen sind, sondern auch für Anleihen der Gemeindeverwaltung selbst, deren Fundierung ja absolut sicher ist, flüssig gemacht werden könnten. Justizrat Lilienthal erklärt, daß der Vorstand versuchen wolle, diesem Wunsche Rechnung zu tragen, daß diese Erleichterung jedoch schon jetzt bei nicht selbständigen Stiftungen stattfinden könne. Herr Weinberg brachte die alte Anregung der Aufstellung eines einjährigen Etats wieder vor. Herr J acoby erwiderte jedoch, daß man durch Einstellung reichlicher Reserven und allmähliche Aufnahme der Anleihe, auch für mehrere Jahre Vorsorgen könne. — In der geheimen Sitzung wurde heute Herr Dr. Emil Cohn, ein Hörer der Lehranstalt für die Wissenschaft des Judentums und der Sohn des verstorbenen bekannten Sanitätsrat Dr. Cohn aus Steglitz, zum Prediger der hiesigen Gemeinde gewählt.. Berlin, 2. Februar. In der vom Zentralverein deutscher Staatsbürger jüdischen Glaubens am 31. v. M. im Saale der Viktoriabrauerei veranstalteten öffentlichen Versammlung ist nach einem Vorträge des Herrn Justizrats Dr. M. Loevinson über „Das preußische Schulunterhaltungsgesetz und die Juden" folgende Resolution einstimmig angenommen worden: Die heute im Saale der Viktoriabrauerei zu Berlin tagende öffentliche Volksversammlung erklärt zu dem Gesetzentwurf betreffend die Unterhaltung der öffentlichen Volksschulen: „Der Entwurf verletzt die verbriefte Gleichberechtigung der jüdischen Preußen. Die Versammlung richtet deshalb im Anschluß an die Denkschrift des Verbandes der deutschen Juden an beide Häuser des preußischen Landtages das Ansuchen, im Falle einer gesetzlichen Regelung der Schulunterhaltung nur einem Gesetze die verfassungsmäßige Zustimmung zu erteilen, das die Anhänger des jüdischen Glaubensbekenntnisses hinter ihren andersgläubigen Mitbürgern in keiner Hinsicht zurücksetzt, das insbesondere also jüdische Schulkinder von keiner am Orte des Schulbesuchs vorhandenen Schule grundsätzlich ausschließt, jüdischen Lehrern und Lehrerinnen die Möglichkeit einer Anstellung an öffentlichen Volksschulen offen läßt, jüdische Volksschulen dort bestehen läßt, wo andernfalls jüdische Schüler eine andere konsessionelle Volksschule besuchen müßten, und gleiche Grundsätze für die Erteilung des Unterrichts in der jüdischen Religionslehre aufstellt, wie für die in einem christlichen Bekenntnis." 6. Königsberg, 2. Februar. Am 21. v. M. fand eine Konferenz der sämtlichen Schutzkomitees des „Hilfsvereins der Deutschen Juden" (Zentralbureau für jüdische Auswanderungsangelegenheiten) statt, welche dem Hauptkomitee Königsberg unterstehen. Die infolge der entsetzlichen Judenhetzen in Rußland stark vermehrte Auswanderung ließ es wünschenswert erscheinen, aufs neue die Grundsätze festzustellen, nach denen die Komitees den Auswanderern Rat und Hilse gewähren. Es wurde daran festgehalten, daß die Emigration unter keinen Umständen gefördert und ermuntert werden dürfe. Die Tätigkeit der ^chutzkomitees soll in der gleichen Weise, wie bisher, fortgesetzt werden. Die an den Grenzen und in Berlin errichtete Organisation hat sich als so kräftig erwiesen, daß sie auch den Bedürfnissen der jetzt so überaus starken Auswanderung genügt. Ein weiterer Gegenstand der Beratung waren die Schwierigkeiten, die den jüdischen Einwanderern durch das neue englische Einwanderungsgesetz entstanden sind. Soweit es erreichbar ist, hat, das „Zentralbureau für jüdische Auswanderungsangelegenheiten" in Berlin dafür gesorgt, daß die jüdischen Auswanderer unter dem Gesetz nicht allzuschwer leiden. Durch Garantien den Schiffahrtsgesellschaften gegen- - über wird in den meisten Fällen bewerkstelligt, daß Auswanderer, die j irgendwie Anhalt in England haben, ihre Reise antreten könney.M Auch sür diejenigen Emigranten, die mit Schiffskarten in Deutschland M nichtkonzesfionierter Linien versehen find, ist in ähnlicher Weise durch»

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