Allgemeine Zeitung des Judenthums
- Journal
- Allgemeine Zeitung des Judenthums
- Volume
- 70 (1906)
- Issue
- Heft 6 (9.2.1906)
- Date
- 1906-02-09
- Page
- Seite 63 (sequence 3)
- Language
- German
- Belongs to
- journal issue
- OCR quality
- 97% known words query
- IRI
…/3224737-3228690-3228697--62374-3289510- Visual Library
- page viewer of the UB Frankfurt
Mentioned entities
- Odesa 1× ep/1000834
- Vilnius 1× ep/1000947
OCR text
e& durch gessl^s ch a ftLLche..B o^tz^o tlmaßncrh me n -geLen' j üdifche Beamte be^nträchtigt/wLud/; Jeder Kommentar zu diesem Artikel erscheintwie gesagt, überflüssig. Aber als ein Epilog zu der ganzen Affäre mag hier nochdieseMitteilungsich anreihen d Alle Blätter haben in dieser Woche den Fall des Landgerichtsrates Blumen berg recht ausführlich behandelt; da ist es denn nun sehr interessant, aus den „Mitteilungen zur Abwehr des Antisemitismus" Folgendes zu erfahren: „Herr Alfred Blumenberg gehörte als Referendar zu jenem Breslauer Juristennachwuchs, in dem die Blüten antisemitischer Denkweise besonders gut gedeihen. Gr hat, um eine bei seinem Namen nahe liegende Verkennung zu bekämpfen, sich stets höchst demonstrativ als christlichen und antisemitischen Blumenberg bezeichnet, wie jener Bürger der Hälleschen Torbezirke zu Berlin, der sich stets als den „christlichen Blumenthal" vorstellte und mit Feuereifer der Stöckerpartei diente." . * Die Denkschrift des Verbandes der deutschen- Juden vom 7. v. M. in Sachen des Schulgesetzentwurfs ist, wie wir schon mitgeteilt, sämtlichen preußischen Synagogengemeinden' zum Beitritt zugegangen. Die Aufforderung hat einen außerordentlich günstigen Erfolg gehabt. Bon den höchstens 1200 preußischen Shnagogengemeinden haben bis zum 4. Februar etwa 1000 Gemeinden mit einer Seelenzahl von zusammen 323163 dem Verbände mitgeteilt, daß sie ihre Zustimmung an das Abgeordnetenhaus eingesandt haben. Die noch fehlenden Gemeinden sind, wie sie mehrfach mitgeteilt haben, durch irgend welche formellen Gründe an der Absendung gehindert worden, z. B. weil sie glauben, ihrer entsprechenden Pflicht durch die Unterschrift irgend einer besonderen Petition bereits genügt zu haben. Diese Ansicht ist irrtümlich, weil z. B. die Petition der Gemeinden und Landrabbiner in Hannover ausdrücklich sich mit dem Inhalte der Verbandsdenkschrift einverstanden erklärt hat. Gegen alle Bestrebungen, die Juden in Preußen den übrigen Bekenntnissen in dem in Rede stehenden Entwurf gleichzustellen, wenden die Konservative- und Zentrumspartei iw Landtage ein, daß die Verfassung dem entgegenstehe. Es ist sehr dankenswert von Herrn Rechtsanwalt Mako wer, daß er diesen Einwand vom streng juristischen Standpunkte in der „Deutschen Juristenzeitung" (Nr. 3 vom 1. Februar 1906) einer Erörterung unterzogen hat. Die ominöse Verfassungsstelle ist der Artikel 14, wonach die. christliche Religion zugrunde gelegt wird bei denjenigen Einrichtungen des Staates, „welche mit der Religionsübung im Zusammenhänge stehen". Die Verhandlungen des Herrenhauses zeigen, daß der staatsrechtliche Führer der damaligen Konservativen, Professor Stahl (früher Schlesinger), vorgeschlagen hatte, das Christentum maßgebend sein zu lassen „für alle öffentlichen Einrichtungen, die mit der Religion im Zusammenhang stehen". Der Antrag ist abgelehnt. Die jetzige Fassung ist hervorgegangen aus einem Anträge v. Viebahn im Abgeordnetenhause, welchen das Herrenhaus später genehmigte. Makower, der die Zwischenschicksale der Redaktion des Gesetzes mitteilt, faßt die Geschichte des Entwurfs dahin zusammen: Man war sich der Beschränkung wohl bewußt, die darin lag, daß statt der „öffentlichen" Einrichtungen Stahls „die Einrichtungen des Staates" nach Viebahn und daß statt der „Religion" die „Religionsübung" gesetzt wurde. Aber weder die Ernennung eines Lehrers an einer Volksschule noch das Einrichten des Religionsunterrichts auf Kosten des Schulverbandes steht mit der Religionsübung im Zusammenhang. Als Beispiel der mit der Religionsübung im Zusammenhänge stehenden Staatseinrichtungen sei die Anordnung der gesetzlichen Feiertage , * die Feiertagsruhe und die MMävseeksorge angeführt worden. ' Makower weist mit^ Recht zum Schlüsse auf Artikel 12 Seite 2 der Verfassung hin: „Der Genuß der bürgerlichen und staatsbürgerlichen Rechte ist unabhängig von dem religiösen Bekenntnisse." * In Brüssel hat am 29. und 30. v. M. eine internationale Konferenz über die Lage der russischen Juden stattgefunden, die vom zionistischen Aktionskomitee einberufen war, an der aber auch Nichtzionisten teilgenommen haben. Die Tagesordnung war folgende: I. Berichte und Vorschläge aus Rußland auf Grund von Referate: a) Die allgemeine Lage der russischen Juden, b) Die Frage der Gleichberechtigung der russischen Juden. e) Die ökonomische Läge der russischen Juden, d) Ursachen und Folgen der Progrome, e) Die Emigration. II. Berichte und Vorschläge aus den Jmmigrationsländern. III. Vorschläge der bestehenden Organisationen. IV. Schaffung einer gemeinsamen Hilfsorganisation. - Zunächst wurde gemäß den Beschlüssen der Vorkonferenz das Bureau folgendermaßen konstituiert: D. Wolfsohn-Köln, Vorsitzender, Dr. Paul Nathan- und Dr. Hirsch Hildesheimer-Berlin (für den „Hilfsverein der Deutschen Juden"), Prof. Dr. Mandelstamm- Kiew und Dr. Kohan Bernstein-Charkow (für Rußland), H. Kisch- London (für die Anglo Jewish Association) und Prof. D. Simonsen- Kopenhagen zu Vizepräsidenten gewählt. Dr. Nathan erklärte sich bereit, die Wahl anzunehmen aus demselben Grunde, der ihn und seine Freunde hierhergeführt habe: „Wir waren der Ansicht, daß, wie immer wir in bezug auf die letzten Ziele und betreffs der dazu einzuschlagenden Wege auseinandergehen, die gräßliche Not der Gegenwart ein einträchtiges Zusammenarbeiten aller Faktoren notwendig und zur Pflicht mache. Alle hier Erschienenen bringen ein warmes Herz mit für die fünf Millionen Glaubensgenossen in Rußland; aber auch der kühle Verstand muß zu seinem Rechte gelangen, wenn wirksame Hilfe gebracht werden soll". Redner schloß unter lebhaftem Beifall mit der Mahnung, die Devise Belgiens zu beherzigen: L’union fait ]a force. Er hob noch hervor, daß der Kongreß streng vermeiden wolle, sich mit der inneren Politik der Länder, so auch Rußlands, zu befassen. Dieser Grundsatz bildete die Richtschnur für die Debatten, was um so mehr hervorgehoben zu werden verdient, als die Vertreter von etwa 50 russischen Gemeinden (Charkow, Wilna, Jelissawetgrad, Odessa usw.) lebhaften Anteil an den Diskussionen nahmen. Den tiefsten Eindruck machte die Rede des greisen Dr. Mandelstamm-Kiew; auch die Rede Motzkins-Kiew. der als Mitglied des vom zionistischen Aktionskomitee eingesetzten Ausschusses die überfallenen Orte besucht hat, rief große Bewegung hervor. Fast alle Redner glaubten, die Einwanderungsländer in den Nachbarländern Palästinas, wobei hauptsächlich Aegypten und die Gegend der deutschen Bay Sadopha in Betracht kam, zu finden. An der Diskussion beteiligten sich vornehmlich Prof. Warburg-Berlin, Dr. Marmorek-Paris, Dr. Levin-Wilna, Prof. Spielmann-London, Prof. Simonsen-Kopenhagen, Felice Ravenna-Ferrara, Sarfati-Mailand, Dr. Klein-Paris u. a. Einstimmig oder mit größerer Majorität wurden schließlich folgende Resolutionen gefaßt: 1. In Anbetracht, daß die ungeheure Notlage der Juden in Rußland die Zusammenarbeit aller jüdischen Korporationen erfordert, in Anbetracht, daß diese Notlage ein Problem darstellt, das alle Juden der Welt angeht, beschließt die Versammlung der verschiedenen in Brüssel auf Initiative des zionistischen Aktionskomitees versammelten Organisationen, sofort an die Errichtung einer Vereinigung aller jüdischen Korporationen heranzutreten. Zu diesem Zwecke wird ein vorläufiges, aus den Herren Green - berg und Spielman (beide aus London) bestehendes Komitee ernannt.