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Allgemeine Zeitung des Judenthums · 1906-02-09 · Heft 6 (9.2.1906) · p. Seite 62

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Journal
Allgemeine Zeitung des Judenthums
Volume
70 (1906)
Issue
Heft 6 (9.2.1906)
Date
1906-02-09
Page
Seite 62 (sequence 2)
Language
German
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62 Völker, die genau so wie. die Juden gern gute Geschäfte'machen. Daß Amerika den Juden auch zum großen Teil die Entdeckung zu verdanken hat, ist in letzter Zeit wiederholt betont worden. Ebenso ist in jüngster Zeit, nämlich anläßlich des zweihundertjährigen Jubiläums der Ansiedelung der Juden in Nordamerika, von verschiedenen kompetenten nichtjüdischen Persönlichkeiten das Zeugnis ausgestellt worden, daß sie auf den verschiedensten Gebieten des öffentlichen Lebens, dem politischen, militärischen und richterlichen,- auf den Gebieten der Kunst, Literatur und Wissenschaft, Hervorragendes geleistet haben. Und in der alten Welt kann den Juden, soweit ihnen gestattet war, sich um das öffentliche Leben verdient zu machen, in jeder Beziehung nur das gleiche Zeugnis ausgestellt werden. Sonach ergibt die Debet- und Kreditseite des Kontobuchs der Juden ein sehr anständiges Saldo zugunsten derselben; und töricht und zu ihrem eigenen Schaden handeln diejenigen Völker und Individuen, die Juden von ihren Beziehungen ganz oder teilweise ausschließen oder doch wenigstens auszuschließen den Versuch machen. i£3£s Sir Wache. Berlin, 6. Februar, ie antisemitischen Referendare in Breslau haben in dieser Woche wieder von sich reden gemacht. In der letzten Sitzung der Budgetkommission des Abgeordnetenhauses fand eine Auseinandersetzung zwischen einein freisinnigen Abgeordneten und dem Jnstizminister über den Boykott jüdischer Referendare durch ihre christlichen Berufskollegen statt. Die politischen Blätter brachten darüber folgenden Bericht: Dem betreffenden freisinnigen Abgeordneten gab der bekannte Breslauer Fall die Anregung dazu, die Verhältnisse in verschiedenen größeren und mittleren Städten zur Sprache zu bringen. Er führte an, daß dort Vereine oder auch nur lose Vereinigungen existieren, die teilweise, vermöge ausdrücklicher Statutenbestimmungen, den Ausschluß jüdischer Referendare bedingen, daß ferner teilweise durch stillschweigende Uebereinkunst oder Tradition derselbe Effekt erreicht werde, in einigen Fällen auch durch die Bestimmung, daß Einstimmigkeit zur Aufnahme notwendig ist, die Aufnahme jüdischer Referendare als ausgeschlossen gilt. Hieran schloß der freisinnige Abgeordnete die Anfrage, ob der Minister geneigt sei, in dieser Beziehung nähere Recherchen anzustellen und, wenn die Tatsachen richtig seien, gegen diese Ungebührlichkelten einzuschreiten. Er verwies darauf, daß es ja zweifelhaft sein könnte, ob der Minister in der Lage sei, Vorschriften über gesellschaftliche Zusammensetzungen oder den Verkehr der Referendare untereinander zu treffen,- daß es ferner nicht anfechtbar sei, wenn in einzelnen Fällen mißliebige Personen gesellschaftlich ausgeschlossen würden, daß es aber nicht angängig sei, ganze Klassen von Referendaren nur wegen ihrer Zugehörigkeit zu einer Religionsgemeinschaft zu boykottieren. Der Minister ging näher auf den Breslauer Fall ein, indem er erklärte, er habe Gelegenheit genommen, die Disziplinarunt ersuch ung zu veranlassen; sie sei auch eingeleitet und habe seines Wissens bereits zu einem erstinstanzlichen Urteil geführt. Er werde auch in jedem einzelnen Falle, der ihm dazu Veranlassung gebe, ein schreiten; er sei aber nicht in der Lage, im allgemeinen Untersuchungen anzustellen und die Referendare in der Wahl ihres Umganges zu beschränken. Man vergleiche nun mit diesem Bericht, der, wie gesagt, sämtlichen Blättern zuging, die nachfolgende Mitteilung der „Täglichen Rundschau": „Die demokratischen Blätter und die jüdischen Generalanzeiger, wie das „Berliner Tageblatt" u. a. m., schlugen kürzlich gewaltigen Lärm darüber, daß in Breslau auf dem Stiftungsfest einer Vereinigung von Referendaren ein antisemitisches Lied gesungen worden sei. Man wußte sogar schon von einem fürchterlichen Strafgericht zu bericUen, das in Form dergleichen über die armen Sünder hereingebrochen sei: Wie sich' jetzt aber herausstellt, war das nur ein blinder Lärm, der offenbar zu dem Zweck erregt würde, die Aufmerksamkeit des Minister s auf die^Ängelegenheit zu lenken. Denn Herr Dr. Befeler erMrtie heute auf eine Anfrage in der Budgetkömwrssion des Abgeordnetenhauses, daß er keinen Anlaß zum Einfchrei 1 e n sehe, ein jeder könne sich den Umgang suchen, der ihm behagte. Wir pflichten diesem Standpunkt und seiner Begründung um so eher bei, als auch wir von vornherein die Ansicht vertreten haben, daß es eine starke Anmaßung des Judentums ist, sich um Dinge zu kümmern, die in geschlossener Gesellschaft vor sich gehen." Die Tendenz springt sofort in die Augen, und man merkt, bei der Vergleichung der beiden Berichte, daß hier im Handumdrehen die Sachr so dargestellt wird, als bezöge sich der Bescheid des Ministers auf die Angelegenheit des antisemitischen Festliedes. Und das wagt unter der Flagge der Objektivität und Unparteilichkeit zu segeln! Inzwischen ist nun auch in der Angelegenheit jenes Festliedes eine Entscheidmig erfolgt. Wie übereinstimmend gemeldet wird, hat das Disziplinargericht in Breslau gegen den Verfasser des Liedes, Landgerichtsrat Hoffmann, auf einen Verweis erkannt. Im Aufsichtswege ' sind auch die Mitglieder des Vereinsvorstandes durch den Oberlandesgerichtspräsidenten Vierhaus mit einem Verweis bestraft worden. Was nun aber die Antwort des Herrn Justizministers aus die Anfrage von freisinniger Seite über den gesellschaftlichen Boykott der jüdischen Referendare betrifft, so wäre es sehr falsch, wenn wir hier eine andere Stimme sprächen ließen, als die des Blattes, dessen Ansehen niemand in Frage stellen wird, und von dem zum Ueberfluß auch jeder weiß, daß es sich gerade nicht durch Philosemitismus auszeichnet. Wirmeinen natürlich die „Kölnische Zeitung", die über den Fall unter der Ueberschrist „Konfessionelle Gleichberechtigung?" wie folgt sich ausspricht: „Diese Antwort ist zu bedauern, denn es ist nicht erwünscht und für eine politische und kulturelle gemeinsame Arbeit nicht ersprießlich, wenn der Versuch einzelner Beamtenklassen, die ihren jüdischen Standesgenossen gewährten staatlichen Rechte der. gesetzlichen Gleichberechtigung durch Mittel anderer Art, so in diesem Falle gesellschaftlicher Art, aufzuheben, von dem Vorgesetzten Minister nicht mißbilligt wird. Es handelt sich bei Referendar-Vereinen nicht um Vereinigungen beliebiger gesellschaftlicher Art; es handelt sich vielmehr um Vereinigungen auf der Basis der Standesgenossenschaft: alle, die .dem Stande an dem bestimmten Orte angehören, sind ohne weiteres. Mitglied des Vereins. Während sonst eine Nichtaufnahme in einen beliebigen Verein nur als ein entgehender Vorteil aufgesaßt werden kann, ist hier der gesellschaftliche Boykott eine direkte Schmälerung der zustehenden gesellschaftlichen Rechte, die um so schlimmer wirkt, wenn man sich die Verhältnisse in mittleren und kleineren Städten vergegenwärtigt, in denen alle Kreise, die mit den Justizbeamten, den Verwaltungsbeamten und Offizieren verkehren, einfach gezwungen werden, die jüdischen Referendare auszuschließen, wenn sie nicht selbst boykottiert werden sollen. Aber darüber hinaus ist die gesellschaftliche Zurückhaltung, weil sie eben die Standesgenossen trifft, auch eine Degradation der Betroffenen in ihrem Charakter als Mitglieder des Juristenstandes; sie werden damit nicht allein gesellschaftlich, sondern auch als Justizbeamte zu Standesgenossen zweiter Klasse heruntergedrückt. Niemand wird nun billigerweise von dem Minister verlangen, daß er den ihm unterstellten Beamten die Grundsätze vorschreibe, nach denen sie ihren Umgang zu wählen hätten; aber an dieser Verwahrung vermissen wir die ergänzende Bemerkung, daß auch er es bedaure, wenn seine jüdischen Standesgenossen durch das Verfahren der Referendar-Vereine gesellschaftlich und amtlich aufs schwerste benachteiligt würden. Wenn irgend jemand, dann ist der Minister die berufene Stelle, zu verhüten, daß die den Juden von deck' Gesetze verliehene Gleichberechtigung

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