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Allgemeine Zeitung des Judenthums · 1906-02-02 · Heft 5 (2.2.1906) · p. Seite 53

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Journal
Allgemeine Zeitung des Judenthums
Volume
70 (1906)
Issue
Heft 5 (2.2.1906)
Date
1906-02-02
Page
Seite 53 (sequence 5)
Language
German
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—— 58 - geworfen werden. Zu dew Ende wird der gesamte Bildungsstoff mit religiösen Vorstellungen getränkt und wohl imprägniert. Ob die Jugend auf diese Weise wirklich vor der Berührung mit diesen Grundstoffen bewahrt wird? Wer vermag es zu sagen? Es gibt genug Zweifler und nicht zum wenigsten unter der intelligenten Lehrerschaft, die der Religion diese Siegfriedskraft nicht zutrauen und durch die gänzliche Konfessionalifierung des Unterrichtsmaterials eine erbitterte Hetze gegen die Religion an sich heraufzubeschwören befürchten. Diese Bedenken werden gewiß keine Würdigung finden, und so wird die Religion ihre Fühler bis in die äußersten Winkel selbst der technischen Fächer womöglich auszustrecken haben. Und indem man so das gesamte Unterrichtswesen zu verkirchlichen trachtet, soll das Judentum allein von allen Gemeinschaften des religiösen Schutzes gegen die gefürchtete Brandfackel entkleidet werden. Wo bleibt da die Konsequenz? Oder glaubt die Regierung im Gegensatz zu ihrer konservativen Gefolgschaft, die Juden seien von Hause aus vor dieser Ansteckungsgefahr gefeit? Wenn man nicht die letztere Folgerung aus der Stellung des Entwurfs zur jüdischen Volksschule ziehen will, dann weiß man wirklich nicht, was inan zur beabsichtigten Vernichtung derselben sagen soll. Man darf doch der Vorlage nicht unterstellen, mit Bewußtsein und gegen alles Staatsinteresse den Juden einen Schlag ins Gesicht zu versetzen. Will man das aus einem angeborenen Optimismus, der ja eine unzerstörbare Beimischung der jüdischen Psyche ist, nicht annehmen, so bleibt einem keine irgendwie plausible Erklärung für das geflissentliche Uebersehen und Ignorieren der jüdischen Schule. Aber was sage ich — übersehen und ignorieren, nein, bei dem gänzlichen Außerachtlassen derselben, fern von der besonderen Begünstigung schützender Paragraphen und hegender Zäune, hätte die jüdische Schule sich noch ganz gut entwickeln können. Ihr brauchten keine besonderen Schutzbestimmungen zu gelten. Sie hätte sich kraft ihrer guten Konstitution und ihrer für manche Gegend unbestrittenen Unentbehrlichkeit schon selbst behaupten können. Aber diese Ruhe ist ihr nicht beschieden. Ein ganzes Netzwerk stacheliger Gesetzesvorschristen und mit besonderem Raffinement ausgeklügelter Schlingen sorgt dafür, daß die jüdische Schule sich unfehlbar darin verfängt und mit Sicherheit zu Tode gewürgt wird. Um die dabei zutage tretenden inneren Widersprüche, auf der einen Seite die konfessionelle Tendenz auf die Spitze zu treiben, und auf der anderen die Jnterkonfessionalität zum Prinzip zu erheben, kümmert sich der Entwurf durchaus nicht. Aber weit über den Rahmen der Schule hinaus ist dieses gesetzliche Drahtgeflecht zur Vernichtung der jüdischen Schule von unermeßlicher Tragweite. Zn staatsbürgerlicher Beziehung bedeutet es für die Juden insofern einen' verhängnisvollen Wendepunkt, als damit die vielfach beliebten administrativen Willkürlichkeiten in der Behandlung der Juden eine gesetzliche Fixierung erhalten. Die Juden stehen mit ihrer Volksschule auch de jure unter einem Ausnahmegesetz. Diese Erwägung beleuchtet den ganzen Ernst dieser Vorlage. Wenn es bisher klugen Gesetzesauslegern manches Kopfzerbrechen machte, dem auf dem Papier vorhandenen Recht ein Schnippchen zu schlagen, sv kann man in Zukunft seinen Gefühlen ohne dialektische Jnterpretierungskünste, auf Grund eines klaren Gesetzes, von Zweifel und Skrupel nicht geängstigt, ungehindert freien Lauf lassen. Es ist merkwürdig genug, daß die Schmiedemeister dieses Gesetzeswerkes durch solche verfassungsrechtliche Bedenken in ihrem Beginnen nicht weiter eingeschüchtert wurden. Für uns Juden liegt die Besorgnis ziemlich nahe, daß es auf der schiefen Ebene keinen Halt gibt. Wenn überhaupt wirksam einzugreifen istmuß hier der Hebel angesetzt werden. Das Gesetz berührt die den Juden durch die Verfassung gewährleistete Gleichheit und ist darum für verfassungstreue Abgeordnete unannehmbar. Welche Aussichten selbst dieser Appell hat, steht allerdings auf einem anderen Blatte. Für das Zentrum gilt es jetzt, den praktischen Befähigungsnachweis für seine Toleranzanträge beizubringen. Wird es der jüdischen Volksschule die Existenzberechtigung und die dafür erforderlichen gesetzlichen Lebensbedingungen zugestehen, dann hat es die Toleranzprobe bestanden. Allerdings wird das Zentrum als Konsequenz seiner politischen Ideale kaum anders handeln können, ohne sich um allen Kredit zu bringen, auf den eine so große und ernsthafte Partei nun einmal zählen muß. Die bisherige Richtungsliuie seiner schulpolitischen Bestrebungen zwingt es ja mit Naturnotwendigkeit dazu. Ob aber seine Machtverhältnisse, selbst wenn es die innere Kraft dazu besitzt, ausreichen, um den gegen die jüdische Schule geplanten Schlag erfolgreich abzuwehren? Wenn äußere und innere Struktur des Zentrums sich als zu schwach erweisen, dann bricht — denn -von anderer Seite ist ein wirksames Wohlwollen kaumIzu erwarten — über die jüdische Schule eine Katastrophe herein, die völliger Vernichtung sehr ähnlich sieht. Und nicht genug, daß der Volksschule der Todesstoß versetzt werden soll, auch der jüdische Religionsunterricht wird für vogelsrei erklärt. Es läßt sich heute nicht die geringste Vermutung darüber aussprechen, was aus dem Religionsunterricht der höheren Schulen wird, für dessen Pflege manche liberale Verwaltungen dankenswerte Beihilfen leisten. Aus den statistischen Angaben der Adler'schen Schrift kann man sich einen Begriff von der großen Ausdehnung der Gefahr machen. Der Horizont der preußischen Judenheit ist mit dicken Wolken behängen und die wenigen Lichtstreifen haben nicht die Macht, sie irgendwie zu durchbrechen oder gar zu zerstreuen. Sriek aus Veltrrrrich. Mitte Januar. ir stehen nun in Oesterreich unter den Aspekten des allgemeinen, direkten und geheimen Wahlrechtes. Trügt nicht alles, wird diese große Wahlreform, wenn sie in der nächsten Sitzung des Reichsrats beschlossen werden sollte, einen Markstein in der Geschichte Oesterreichs bedeuten. Der ungarische Minister Kristoffy, der das allgenreine Wahlrecht für Ungarn verlangte, hat diese Lawine ins Rollen gebracht, und, was in Oesterreich die großen Parteien schon lange beschäftigte, soll nun auch in unserem Reiche der politischen Experimente znr Wirklichkeit werden. Diese neue Wahlreform ist ein Sprung ins Dunkle. Eine alte Glaubensgenossin meiner Bekanntschaft pflegte zu sagen: „Der Schiddech (die Ehe) macht sich erst nach der Chassene (Hochzeit)." Sie wollte damit sagen: Das eheliche Glück, und handelte es sich auch um Liebende, kann vor der Eheschließung nie vorausgesagt werden, es wird erst durch die Verhältniffe und die Personen bestimmt. So ist es auch mit solchen einschneidenden Reformen und Umgestaltungen im Staatsleben; es wird sich erst zeigen, ob die Wahlreform die Ruhe für Oesterreich bringen wird, nach der wir uns alle sehnen. Auch für uns Juden ist die Wahlreform von großer Wichtigkeit und wert, daß wir uns beizeiten mit ihr beschäftigen. Droht uns nicht durch diese einschneidende Maßregel, daß wir im neuen Reichsrate ganz unvertreten bleiben, Gefahr? Steht uns nicht eine Erdrückung durch die Massen bevor? Wir verhehlen

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