Allgemeine Zeitung des Judenthums
- Journal
- Allgemeine Zeitung des Judenthums
- Volume
- 70 (1906)
- Issue
- Heft 4 (26.1.1906)
- Date
- 1906-01-26
- Page
- Seite 45 (sequence 9)
- Language
- German
- Belongs to
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sich die GemeindeSltesten an Dr. Sachs, der seinen Standpunkt ineiner Reihe von Gütächten darlegte. Unter diesen ragt eines hervor, betitelt „Vorsänger und Chor", dessen Inhalt noch heute großes Interesse erregen dürste, weil es ein Michael Sachs, der gefeierteste Prediger seiner Zeit, gesprochen hat. Die Bekanntschaft dieses literarischen Fundes verdanke ich meinem Kollegen, dem emsigen Forscher Herrn Oberkantor Birnbaum, Königsberg. Sachs schreibt unter dem 12. November 1844 an die Gemeindeältesten wie folgt: Der Vorsänger oder Vorbeter bildet den Mittelpunkt des jüdischen Gottesdienstes, indem er, obgleich ein jeder einzelne für sich das Gebet verrichtet, es im Namen und gleichsam im Aufträge aller laut vorträgt. Er ist es, der die einzelnen Beter zu einer Gemeinde verbindet und die Privatandacht derselben zu einer öffentlichen macht: Worin besteht denn die öffentliche Andacht? Darin, daß einer laut vorbetet und die übrigen -zuhören. Wo die gesetzlich zu einer religiösen Gemeinde (Edah) erforderliche Zahl (Minjan) von zehn nicht vorhanden ist, fällt auch das im Gebet aus, was nur von einer Gemeinde gebetet werden soll oder eine Anwesenheit derselben voraussetzt, was eben den öffentlichen Gottesdienst zu einem solchen macht und Ihn charakterisiert — V"7p WHp nKTJ 13*13- Als Scheliach-Zibbur Deputierten der Gemeinde, der gleichsam für sie das Wort nimmt und ihr Dolmetscher ist, sieht ihn das jüdische Gesetz an. Schon aus dieser Bedeutung desselben für den Gottesdienst ergibt sich, daß die Gemeinde gegen ihn in der öffentlichen Andacht zurückzutreten und ihm den Norderraum zu lasten habe. Da er sie darstellt, darf sie ihn nicht überschreien, nicht dasjenige vörwegnehmen, was sie erst von ihm zu hören hat, oder das für ihn Gehörige mitbeten. Daß der Nachbetende seine Stimme nicht höher erheben dürfe, als der Vorbetende, ist eine oft wiederkehrende Bestimmung, TsL'-stl "jt£7“1pj sind vom Vorbeter an die Gemeinde gerichtete Aufforderungen, den göttlichen Namen zu heiligen, denen sie durch die Tat des VNp V1*7p entspricht. — Insoweit der Gottesdienst im Gebete im engern und strengern Sinne besteht, ist der Chasan Vorbeter. Nun hat aber auch das Musikalische seinen Anteil an dern Gottesdienste. Dieser enthältHymnisches und Lyrisches, das seinem innersten Wesen und seiner Bestimmung nach nicht in bloßer Rezitation, noch weniger in einem mechanischen geistlosen Ablesen oder Hersagen seinen angemeffenen Ausdruck findet. Die Psalmen sind mit Begleitung von Instrumenten vorgetragen worden. Die Pajtanim haben auf Reim und Strophe so viel Mühe verwendet, und es galt ihnen Klang und Fall ihrer Verse oft inehr, als der innere Gehalt — sollten sie eine prosaische Rezitation beabsichtigt haben, und der ganze Aufwand rhthmischer Kunst umsonst von ihnen gemacht worden sein? Der Gesang als Erweckungsmittel religiöser Teilnahme, sowie die Aeußerung einer inneren Seelenbewegung durch den Gesang, beides ist so natürlich und sich von selbst verstehend, daß dafür erst kein weiterer Nachweis zu führen sein wird. Die Klage über Vorsänger, die dem Musikalischen, der Schaustellung ihrer Naturgaben größere Aufmerksamkeit zuwenden als dem eigentlichen Gebete, kehrt in den ritualen Rechtsbescheiden häufig wieder, und es wird immer auf die bereits im Talmud ans solche Vorsänger gewendete Prophetenstelle: „Sie erhebt gegen mich ihre Stimme, darum Haffe ich sie", zurückgekommen — Beweis genug, daß der Gesang zu jeder Zeit sein Recht in dem öffentlichen Gottesdienste behauptete/ und nur gegen das mißbräuchliche Ueberwiegen desselben Verwahrung eingelegt wurde. Dies Recht ist denn auch bis auf den heutigen Tag anerkannt — nur daß in manchen Gemeinden der künstlerischen Seite die ihr gebührende-Aufmerksamkeit geworden und durch Einführung des Chores ein angemessener Vortrag der Gesangstücke erreicht worden, in andern dies unterblieben ist. Ist nun dem Gesänge in unserem Gottesdienst seine Stelle unantastbar gesichert — ja wird es selbst als verdienstlich hervorgehoben, daß, wer mit einer schönen Stimme begabt ist, diese zur „Verherrlichung Gottes" verwende (Jalkut Schimeoni, Mischte III, nach dem Jeruschalmi) so kann nur die Frage sein, welche Ausdehnung ihm zu geben und durch welche Mittel er sich zu realisieren habe. In Rücksicht auf den ersten Punkt halten wir die von den ältesten Autoritäten angedeutete Grenze fest, daß der Gesang nicht um seiner selbst willenda ist, sondern einer höheren Absicht dient — er ist Mittel, nicht Zweck. Daher darf weder der Vorsänger den Gottesdienst dazu verwenden, sich hören zu lassen, noch auch dürfen die Gesangstücke so geartet sein, daß sie als selbständige, künstlerische Kompositionen, als Tonkunstwerke, ohne Rücksicht auf Inhalt und Bestimmung, austreten. Das erstere ist bei der Anstellung eures Chasan als maßgebend festzuhalten, für das letztere ist bereits durch vorhandene Hilfsmittel gesorgt, unter denen ich Sulzers „Schir Zion" als vorzüglich nenne, da es die hergebrachten altjüdischen Weisen, das sogenannte nl37n künstrecht gestaltet hat, und die neukomponierten Piecen — für 'IN N3^>» b*U' “W “fiöTö usw. — wohlklingend und angemessen sind. Da diese Sammlung bereits in einigen der größeren Gemeinden Eingang gefunden, so ist es wünschensrvert. daß sie auch hier zugrunde gelegt werde, damit die Uebereinstimmnng, die den alten Gottesdienst hielt und befestigte, auch dem neu gestalteten zugute kommt. Doch soll durch die Einführung dieser schätzbaren Melodiensammlung keineswegs der Möglichkeit neuer Komposition der Weg versperrt werden; vielleicht weckt die würdiger gestaltete Synagogen- und Gebetordnung irgend einen Begabten, der sein musikalisches Talent der Hebung und Verherrlichung der Anbetung Gottes weiht. Als das Angemessenste, in Rücksicht auf die Mittel, hat sich der Chor herausgestellt, in welchem außer dem musikalischen noch, wenn ich sagen darf, das erziehende Element für die Gemeinde, in ihrem Verhalten zu dem Vorbeter und den von ihm vorgetragenen Stücken, voir großer Wichtigkeit ist. Wäre die Gemeinde durchweg musikalisch, so wäre sie der natürliche Chor; sie ist es nicht, und so muß ein künstlerisch gebildeter Chor sie vertreten, doch keineswegs so, daß er sie der Teilnahme an dem Gebete enthebt und statt ihrer betet. Sie schließt sich in leiser Andacht dem von jenem Gesprochenen an, so z. B. bei L>1*>p trVrp, IW» in der Antiphonie des Hallet. Das ist nicht bloß für den Anstand und ganze Haltung des Gottesdienstes wichtig, sondern auch insofern, als es ihn vereinfacht und kürzt. Wenn z. B. gegenwärtig der Chasan die Worte *1081717 ^8 >*17 8°7p1 gesprochen, schreit die Gemeinde ihr dreifaches VINp» das dann der Chor nochmals singend wiederholt. Da ist dieser dann zwecklos und bildet ein überflüssiges Echo der Gemeinde; sie hat bereits für sich selbst gesorgt und er erscheint als unnützer Nachzügler. Ganz anders, wenn er, nachdem der Chasan seine Aufforderung vollendet hat, anhebt und mit ihm die Gemeinde. Schon um diese niederhaltende, die Gemeinde beherrschende und leitende Macht üben zn können, bedarf es einer nachdrücklichen Verstärkung; je kräftiger, aushallender und eindringlicher seine Stiinme — und infolge derer seine Gesamtwirkung — desto sicherer drängt er die Gemeinde aus ihrem maßlosen Schreien in die Grenzen des Anstandes zurück. Die Bestimmung, bis zu welcher Anzahl er verstärkt werden soll, fällt natürlich dem Kunstverständigen anheinr. Ein verstärkter Chor erfordert aber auch einen ihn anführenden Vorsänger, dem