Allgemeine Zeitung des Judenthums
- Journal
- Allgemeine Zeitung des Judenthums
- Volume
- 70 (1906)
- Issue
- Heft 4 (26.1.1906)
- Date
- 1906-01-26
- Page
- Seite 40 (sequence 4)
- Language
- German
- Belongs to
- journal issue
- OCR quality
- 96% known words query
- IRI
…/3224737-3228690-3228695--62341-3289475- Visual Library
- page viewer of the UB Frankfurt
Mentioned entities
OCR text
sowohl bei Begründung konfessioneller Schulen wie bei der Besetzung der Schuldeputationen und Schüworstände, befürwortet. Soweit bisher aus den Kreisen des Landtages über die Aufnahmeder.Denkschrift-etwas bekannt geworden ist, scheint'die Annahme des Regierungsentwurfes hinsichtlich der jüdischen Schulen mnb Schüler eine Mehrheit nicht zu finden. Auch im übrigen find Pie Beschwerden der Denkschrift sichtlich nicht ohne Eindruck geblieben. Ueber die sogenannte „jüdische Kurie" schreibt man einem liberalen deutschen Blatte aus Wien: „Es hat jetzt auch in Wien eine ziemlich geräuschvolle Agitation für die Forderung einer besonderen jüdisch-nationalen Kurie der Reichsratswähler eingesetzt und gestern ist in mehreren Versammlungen über diese Frage geredet worden. Die wohlorganisierten Zionisten machen sich bei solchen Debatten.natürlich stärker bemerkbar, als sie es nach der Zahl der von ihnen Vertretenen tun dürften. Außerhalb der Meetingsräume aber kommen die faktischen Kräfteverhältnisse-doch wieder zur Geltung. Es kann wohl auch nichts Verfehlteres gedacht werden, als die Forderung einer allgemeinen nationalen Kurie für die Juden im nationalgemischten Oesterreich. Die nationalen Kurien werden in der Hauptsache zum Schutze der Sprachen verlangt. Daß es auch nur einen nennenswerten Prozentsatz von Juden giebt, der als Verkehrssprache das Hebräische benutzt und wirtschaftlich-kulturelle Fürsorge für dieses Idiom beansprucht, werden auch die Zionisten nicht behaupten wollen. Die Deklaration des Jargons, des „Jiddisch", aber als Sprache der jüdischen Bevölkerung trifft auch für einen Teil der Ostjuden nicht zu, und die Nationaljuden müßten sich erst mit der europäisierten Majorität auseinandersetzen, bevor sie -an die Staatsregierung mit politischen Forderungen herantreten. Gegenüber diesen terroristischen Romantikern ist ein offenes Wort auch endlich am Platz. Der Jargon ist keine Sprache, sondern eine Sprachentartung; mittelhochdeutscher Dialekt in mangelhafter Weise aufgefaßt und noch mangelhafter bewahrt. Es trifft gewiß niemanden ein Vorwurf, der im Osten ausgewachsen, keine Gelegenheit gehabt hat, eine europäische Sprache zu erlernen; aber es ist eine starke Verkennung der Wahrheit, wenn die Vernachlässigung und Verkümmerung des Ghettos als besonderes jüdisches Kennzeichen angesehen werden soll. Was die Juden in diesem antisemitisch-klerikalen Reiche brauchen, ist eine soziale Abwehrorganisation, Schutz ihrer Menschenrechte, aber nicht Schutz einer nicht vorhandenen nationalen Eigenart. Dieser Schutz kann nur durch besondere Organisation erreicht werden und da mögen die zionistischen Verbände immerhin Dienste tun; es können bei den Wahlen die jüdischen Minoritäten allerorten von den Kandidaten bindende Zusicherungen verlangen, es kann sogar ein Reichsverband aller Juden mit einzelnen Parteien in Verbindung treten und seine Unterstützung von der Zusage einer auch gegen die Juden gerechten Politik abhängig machen. Mit jüdischer Nationalität aber hat das alles nichts zu tun. und es wäre geradezu eine Verfassungsänderung nötig, wenn die Inden, die bisher nur als Religionsgenossenschaft betrachtet wurden, nun als Nation behandelt werden sollten. Natürlich denkt die Regierung nicht daran, dem irregeleiteten Teil der Juden diesen Gefallen zu tun. Den Zionisten aber sollte es kein Geheimnis sein, daß sie mit ihrer Forderung sich in direkten Widerspruch mit dem Programm ihres toten Führers Dr. Herzl setzen, der die ferne alte Heimat nur für diejenigen, die sich weder assimilieren können noch wollen, zurückzugewinnen suchte, von allen Juden aber verlangte, daß sie in dem Staate, in dem sie leben, einfach Staatsbürger seien und nicht Glieder einer besonderen Nation." Nach langen Jahren taucht der berüchtigte Ritualmordprozeß von Polna wieder -auf. Der Berliner Rechtsanwalt Dr. Arthur Nußbaum veröffentlicht demnächst eine umfassende kriminalpshchologische Untersuchung -auf aktenmäßiger Grundlage. Das Buch, deffen Aushängebogen uns ivLnckiegeu/ Erscheint int Berlage wort Äl. M. Hayns Erbest. Professor Grunz v.- Liszt widmet ldem Buche folgendes '.interessante Vorwort: ... . „Zu dem Geleitsworte, das ich der Schrift mit auf dett Weg geben möchte, bestimmt rnich eurerseits die'Eigenart des in ihr Behandelten Falles, andererseits der wissenschaftliche Gehalt der Darstellung. Das Strafverfahren gegen Leopold Hilsner wegen Ermordung der Agnes Hruza in Polna ist bisher. das erste, das, u n t er de m Ge s i ch ts.p n n kt.e d es Ri tu alnrorde s ei n g e be i te t, zu der Verurteilung des durch die Volks stimme Bezichtigten geführt hat. Die aktenmäßige Darstellung dieses Strafverfahrens ist daher für die Kulturgeschichte des ausklingenden 19. Jahrhunderts eine Urkunde von einzigartiger Bedeutung. Allerdings hat die Staatsamvallschaft in der erneuten Schwurgerichts- Verhandlung zu Pisek (-1900) die Annahme eines Ritualmordes mit Entschiedenheit abgelehnt; aber die ursprüngliche Beweisaufnahme und die erste Verhandlung vor dem Schwurgericht in Kuttenberg (1899) stand unter dem herrschenden Zeichen der Blutbeschuldigung. Dieses dem Strafprozeß gegen Hilsner von allem Anfang an gegebene Gepräge hat die Staatsanwaltschaft ihm nicht wieder zu nehmen vermocht. Indem sie das Motiv des Ritualmordes preisgab, beraubte sie sich der Möglichkett, die dem-Angeklagten zur Last gelegte Tat psychologisch zu erklären; für die Annahme eines Lustmordes, auf die sich die , Anklage in Pisek stützte, fehlte es an jeder ausreichenden Grundlage. Und dennoch die Verurteilung wegen Mordes! Und zwar wegen Doppelmordes. Denn als im Oktober 1898 ein Skelett gefunden wurde, das man der im Juli dieses Jahres verschwundenen Marie Klima züschrieb, folgerte die Staatsanwaltschaft aus der angeblichen Uebereinstimmung des Leichenbefundes mit dem im Falle Hruza, daß dem Angeklagten auch diese Tat zur Last gelegt werden müsse, und die Geschworenen sprachen auch in diesem Falle ihr „Schuldig". Als Ritualmordprozeß wird der Fall Hilsner in der Kulturgeschichte fortleben. Die Ueberzeugung des Volkes, das; Christenblut zu jüdisch-rituellen Zwecken beschafft werden sollte, hat den Verdacht auf Hilsner gelenkt; von dieser Ueberzeugung ist die private Untersuchungskommission ausgegangen, als sie, neben dem behördlichen Verfahren, das Belastungsmaterial gegen den Beschuldigten zu gewinnen suchte; von dieser Ueberzeugung sind die Aussagen der Zeugen.getragen; in ihr liegt auch die Erklärung für den sonst kaum begreiflichen Wahrspruch der Geschworenen. Diesen Fall in seinem ganzen Verlauf, vom ersten Auftauchen des Verdachts bis zur Rechtskraft des Urteils, aktenmäßig dargestellt und damit der Nachwelt überliefert zu haben, ist diks erste Verdienst des Verfassers.' Aber nicht nur dem Kulturhistoriker, sondern auch dem Kriminalisten bietet der Prozeß Hilsner ein außergewöhnliches Inter, esse. Er liefert einen Beitrag zur Psychologie der Aussage, der alle theoretischen Auseinandersetzungen über dieses Thema und alle experimentellen Untersuchungen in den Schatten stellt. Der Verfasser hat es verstanden — und das ist sein zweites Verdienst — auch diese Bedeutung des Falles in das richtige Licht zu setzen. In anschaulichster Weise zeigt er uns -an der Hand der Akten .die Macht der Suggestion: wie aus dem Volksaberglauben heraus die Phantasiebilder in den Zeugenaussagen entstehen, wie sie immer mehr Gestalt gewinnen, anschaulicher werden und zahlreichere, kennzeichnende Einzelheiten aufnehmen; wie nach langen Monaten neue Zeugen sich melden und unter ihrem Eide über entscheidende Tatsachen berichten, die sie bis dahin unbegreiflicherweise bei sich behalten haben; wie die Maschen des Netzes immer enger werden, das sich über dem Verdächtigen zusammenzieht. Die „Kriminalistik", das Wort im'Sinne von Hans Groß genommen, kann reiche Belehrung und vielfach neue Anregung aus dem Buche schöpfen. And so möchte ich das gründliche Studium der Schrift den Gebildeten aller Kreise, ganz besonders aber unseren deutschen Strafrechtspraktikern, wärmstens empfehlen. Es ist keine Tendenzschrrft, was der Verfasser uns geliefert hat, sondern eine nüchterne, streng wissenschaftliche, überall auf dem Aktenitthalt fußende Darstellung eines der interessantesten und lehrreichsten Prozesse aus dem letzten Viertel des 19. Jahrhunderts." ■ *