Allgemeine Zeitung des Judenthums
- Journal
- Allgemeine Zeitung des Judenthums
- Volume
- 70 (1906)
- Issue
- Heft 4 (26.1.1906)
- Date
- 1906-01-26
- Page
- Seite 39 (sequence 3)
- Language
- German
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39 Und noch eine Schlußbemerkung. Nicht alle Revolutionen sind ein Unglück. Macht man die Juden für alle möglichen und noch einige andere Dinge verantwortlich, dann sollte man ihnen auch zu gute schreiben, was durch manche Revolution gutes geschaffen worden ist. Wenn es eine großartige Revolution gegeben hat, so war es die Entstehung des Christentums. Nun wird doch die „Kreuzzeitung" selbst zugeben müffen, daß die Juden an der Entstehung des Christentums in hervorragendem Maße beteiligt gewesen sind. Auch die Reformation bedeutete eine große Revolution, und wenn die Juden — was nicht wir behaupten und auch nicht glauben — auch an der Reformation schuld sind, dann sollte doch die „Kreuzzeitung" am allerwenigsten grollen. Allerdings würde sie dann gegen den ersten und Hauptparagraphen der antisemitischen Moral verstoßen, welcher lautet: Unter allen Umständen wird der Jude verbrannt. Bit Wochr. Berlin, 23. Januar, er Kampf für die Schule wird von allen Seiten mutig und energisch geführt. Wir haben schon wiederholt der vorzüglichen Denkschrift gedacht, die der Verband deutscher Juden dem Abgeordnetenhause unterbreitet hat. Leider fehlt es uns an Raum, um deren reichen Inhalt auch nur auszugsweise wiederzugeben. Wir müssen uns deshalb damit begnügen, die Schlußforderungen der Denkschrift hier zu resümieren: Die Bestimmungen des Statuts setzen den jüdischen Volksschullehrerstand aus den Aussterbeetat. Die Juden haben aus eigenen Mitteln, ohne staatliche Beihilfe, Lehrerbildungsanstalten errichtet und unterhalten. Wird der Entwurf Gesetz, so bleibt für die dort vorgebildeten Lehrer kaum mehr Beschäftigung. Es kommt hinzu, daß manche kleine Synagogengemeinde nur dadurch, daß am Orte eine jüdische Schule besteht, in der Lage ist, einen geprüften Lehrer anzustellen, wie ihn Z 62 Abs. 2 des Gesetzes über die Verhältnisse der Juden zur Erteilung des Religionsunterrichts mit Recht verlangt. Als dringende Forderungen ergeben sich daher: 1) Streichung des ganzen § 24 (betreffend^Auflösung von Schulen), 2) Fassung des 4. Abschnitts (§8 18—23 und 25) gleichmäßig für alle Religions» bekenntnisse, 3) Dementsprechend Abänderung der 88 28—30 mit gleicher Berücksichtigung der Juden (betreffend die Zusammensetzung der Schuldeputationen), 4) Erweiterung des Kreises der in 8 25 aufgeführten Unterrichtsfächer (in welchen jüdische Lehrer an Volksschulen unterrichten dürfen). Wir hoffen zuversichtlich, daß die Denkschrift eine gute Wirkung ausüben wird. Auch im Verein der nationalliberalen Jugend zu Aachen wurde der Volksschulgesetzentwurf einer scharfen Kritik unterzogen. Oberlehrer Boß trat entschieden für die Simultanschüte ein und erklärte es als eine Unbegreiflichkeit, daß nicht alle Nationalliberalen das Ideal der Simultanschule hochhielten. Noch schlimmer als die Behandlung der jüdischen Schulen sei in dem Entwurf die „verwaltungspraktische" Regelung des Religionsunterrichts der Dissidentenkinder, wodurch diese dem Religionsunterricht zwangsweise zugeführt werden könnten. Ein solcher Zwang sei unerhört! Generalagent Hirsch bezeichnte das Schulgesetz als durch und durch reaktionär, illiberal und intolerant, noch intoleranter und reaktionärer als den Schulgesetzentwurf von 1892, den damals der Sturm der Volksmeinung hinweggeweht habe. Ein solcher Sturm müsse wieder entfesselt werden. Die Behandlung der Juden in dem Entwurf sei das Exorbitanteste, was man sich in Preußen bisher erlaubt habe. Er finde keinen parlamentarischen Ausdruck, der scharf genug wäre, dieses Vorgehen gegen die Juden genügend zu kennzeichnen. Er setze es als selbstverständlich voraus, daß die nationalliberale Partei, die leider nicht genug tue, um die fortwährende Zurücksetzung der Juden zu verhindern, jetzt in dieser Sache ein stärkeres Rückgrat zeigen werde als bisher. Dieser entschiedenen Rede für unser'gutes Recht mögen noch die wahrhaft goldenen Worte folgen, womit Geheimrat Dr. v. Rottenburg, der Kurator der Universität Bonn, sich jüngst in einem Vortrage über das Znkunftsprogramm unserer Schulgesetzgebung ausgesprochen. Herr v. Rottenburg widmete den Konservativen und Orthodoxen folgende Bemerkungen : „Die hauptsächlichste Forderung in meinem Programm, die Befreiung des Religionsunterrichtes in der Volksschule von allem konfessionellen Beiwerk, ist in Preußen zuerst von einem Manne gestellt worden, welcher sicherlich ebenso gut konservativ war wie meine Kritiker, und ohne Zweifel vor denselben das voraus hatte, daß er sich viel eingehender als diese theoretisch und praktisch mit der Schulsrage beschäftigt hatte. Es sind über hundert Jahre her, daß der bekannte Philantrop und Pädagoge Friedrich Eberhard v. Rochow erklärte, „es könne viel vollkommener werden, wenn in der Schule alles, was lutherisch, reformiert oder römisch-katholisch heißt, wegbliebe, damit der Seelsorger dieses bei der langen Präparation zur Konfirmationslehre liefere, in der Schule aber nichts als natürliche Erkenntnis Gottes und allgemein christliche Tugend gelehrt und letztere geübt werde". Was die religiösen Bedenken betrifft, so möchte ich behaupten, daß, wer dieselben erhebt, dadurch eine minderwertige Weltanschauung verrät. Die Vorstellung von dem Gotte, der die Nächstenliebe als das höchste Gebot hingestellt hat, wird geradezu verringert, wenn man annimmt, die Menschen seien so geschaffen worden, daß man sie schon in ihrer Jugend voneinander trennen müsse und sie insbesondere nicht vereint über ihr Verhältnis zu ihrem himmlischen Vater belehren dürfe. Even jener Herr v. Rochow hat auch erklärt, er könne es wohl begreifen, daß man schwarze Schafe nicht in den Schäfereien, Wiesel und Füchse nicht in Fasanen-Gehegen und wilden Hafer nicht in Kornfeldern toleriere; aber ein unbegreifliches Rätsel sei es für ihn, wenn man Menschen nicht toleriere, weil dieselben verschieden seien an Hautfarbe, Kleidung, Sitte oder Religion. Ich lege, wenn es sich um Fragen des Schulwesens handelt, mehr Wert darauf, mich mit Friedrich Eberhard v. Rochow als mit der heutigen konservativen und orthodoxen Partei in Uebereinstimmung zu wissen." Herr v. Rottenburg war als Chef der Reichskanzlei einer der treuesten Mitarbeiter des Fürsten Bismarck. * Ueber die Bewegung innerhalb der preußischen Judenheit zur Abwehr der ihr aus dem preußischen Schulgesetzentwurf drohenden Gefahren können wir folgendes Mitteilen : Der Verband der Deutschen Juden hat unter dem 7. Januar 1906 in einer ausführlichen DenkschrLft elf Beschwerdepunkte erörtert und näher begründet. Der Verband, in welchem sich alle vorhandenen Richtungen und die Gemeinden aller preußischen Landesteile zusammengefunden haben, hat die Denkschrift sämtlichen preußischen Gemeinden mitgeteilt, von welchen bereits etwa 700 ihre volle Zustimmung dem Abgeordnetenhaus gegenüber erklärt haben. Abgelehnt ist die Beteiligung im ganzen von zwei oder drei kleinen Gemeinden. Unter den zustimmenden fehlt keine der größeren Gemeinden. Soweit noch die Beschlüsse ausstehen, was hiernach nur noch bei der kleinen Minderheit der Synagogengemeinden der Fall ist, dürften lediglich formelle Hinderungsgründe den Beschluß verzögert haben. Die Denkschrift bittet um Streichung des 8 24 im Entwürfe, welcher die jüdischen Volksschulen vollkommen der Willkür der politischen Gemeinden und der Schulaufsichtsbehörde überantworten wollte. Es wird ferner eine Garantie dafür erbeten, daß im Falle der Auflösung lebensfähiger jüdischer Volksschulen unter Anstellung eines Lehrers der Religionsunterricht auf die neue öffentliche Volksschule übernommen wird. Endlich wird im wesentlichen eine Gleichstellung der jüdischen Minderheiten mit anderen Minderheiten,