Mannheim
Compact Memory

Allgemeine Zeitung des Judenthums · 1906-01-19 · Heft 3 (19.1.1906) · p. Seite 2

Scan of the page
Image: UB Frankfurt, Visual Library (IIIF)
Journal
Allgemeine Zeitung des Judenthums
Volume
70 (1906)
Issue
Heft 3 (19.1.1906)
Date
1906-01-19
Page
Seite 2 (sequence 14)
Language
German
Belongs to
journal issue
OCR quality
98% known words query
IRI
…/3224737-3228690-3228694--62334-3289467
Visual Library
page viewer of the UB Frankfurt

Mentioned entities

OCR text

3 entity mentions

soll; es sei eine Ehrenpflicht der Rabbiner, ihn unentgeltlich zu erteilen. Gemeindesyndikus Li Lienthal widerspricht dieser Ansicht, da'die' mit Arbeit überlasteten Rabbiner weder die rechtliche noch auch wohl die moralische Verpflichtung hätten zur unentgeltlichen Erteilung des Unterrichts. Es sei besser, daß nicht der Rabbiner, der nach Abschluß des Unterrichts die Prüfung des Proselyten abzunehmen hätte, sondern ein anderer Religionslehrer den Unterricht leite. Professor Geiger stimmt der Bewilligung im vorliegenden Falle zu, da es sich hier um eine christliche Ehefrau handle, deren Mann Jude sei, und die denselben Glauben wie der Mann und die etwaigen Kinder haben wolle; er lehnt dagegen die prinzipielle Gewährung von Beihilfen ab. Er ist auch der Ansicht, daß dieser Unterricht kostenlos sein müsse und die Gemeindeverwaltung keine Verpflichtung habe, eine Honorierung eintreten zu lassen. Doch sieht er kein Bedenken darin, daß der ° die Prüfung abnehmende Rabbiner auch den Unterricht leite, da ohne jeden Nachteil analog bei den Lehrer- und Oberlehrerprüfungen verfahren werde. Er ist der Ansicht, daß ausschließlich der Rabbiner diesen Unterricht geben solle und müsse. Ein Aequivalent dürfe für den Unterricht nicht in Frage kommen, es wäre eine Entwürdigung des Standes. Der Vorsitzende des Gemeindevorständes Julius Jacoby wendet gegen diese Aussührungen ein, daß die Verwaltung keine Macht habe, den Rabbiner zur Erteilung des Unterrichts zu zwingen. Professor Kalischer, der ebenfalls gegen die Honorierung ist und auch dem Rabbiner den Unterricht übertragen wissen will, beantragt, den Gemeindevorstand zu ersuchen, einen Rabbiner aufzufordern, diesen Unterricht unentgeltlich zu übernehmen. Justizrat Dr. Veit Simon legt an der Hand des statistischen Jahrbuchs von Berlin im Jahre 1904 dar, daß unter 780 jüdischen Männern,wetchelgeheiratet hätten, 151, also 20 Prozent, Mischehen eingegangen seien. Nach den Erfahrungen des Lebens würde die weitaus größere Zahl der in solchen Mischehen aufwachsenden Kinder dem Christentum zugeführt, hauptsächlich um den Kindern späterhin materielle Vorteile zu sichern. Die Wahrscheinlichkeit spreche dafür, daß dieser gröbere Prozentsatz der Kinder in geometrischer Progression steige und dadurch dem Judentum starke Verluste entstehen. Mit Rücksicht ferner darauf, daß in Mischehen Zwistigkeiten unausbleiblich, hierdurch die Erziehung der Kinder erschwert sei und demgemäß, wie statistisch erwiesen sei, die Kriminalität von Kindern aus Mischehen eine prozentual höhere sei als aus gleich konfessionellen Ehen, sei es Pflicht, dazu beizutragen, daß aus Mischehen einheitlich konfessionelle Ehen werden. Deshalb müßten auch im vorliegenden Falle die verlangten 30 Mark bewilligt werden. Keineswegs dürfe jedoch verlangt werden, daß die Rabbiner diesen Unterricht unentgeltlich im Nebenamt übernehmen. Jährlich kommen auf Grund der vorerwähnten Statistik etwa 150 christliche Frauen in Betracht, welche diesen Unterricht erhalten müssen. Bei nur sieben Rabbinern sei diese Arbeit zu groß, und durchführbar wäre diese Abficht nur, wenn 15 bis 20 Rabbiner angestellt würden, eine Zahl, die durchaus wünschenswert wäre. Professor Bla sch ke teilt aus der Ausschußberatung mit, daß man gerade dort der Ansicht war, den Gemeindevorstand die Kosten für den Unterricht tragen zu lassen, um stets einen Ueberblick über den Leiter und die Art des Unterrichts zu haben. Wenn der Rabbiner den Unterricht leite, könne die Prüfung in Fortfall kommen. Rechtsanwalt Dr. Cohn hält es ebenfalls für zweckmäßiger, wenn die Rabbiner von diesem Unterricht fern gehalten werden. Die Herren Manheimer und Weinberg bitten, die Anträge des Ausschusses abzulehnen. Herr Manheimer will durch die Bewilligung der 30 Mark keinen Präzedenzfall schaffen, doch sollte die Möglichkeit geschaffen werden, einen derartigen Unterricht unentgeltlich erteilen zu lassen. Nach Herrn Weinbergs Ansicht bietet sich für denjenigen, der aus innerem Drange zum Judentum übertreten will, Gelegenheit genug, diesen Unterricht kostenlos zu genießen. Geheimrat Blumenthal hält bei sieben Rabbinern die Arbeitsbelastung durch die Erteilung des Unterrichts nicht für groß. Die mangelnde Seelsorge kann nur aus dem Wege der Parochialeinteilung verbessert werden. Justizrat Lilienthal betont nochmals, daß die Rabbiner weder juristische noch moralische Verpflichtung hätten, den Unterricht gratis zu erteilen. Doch er hat das Vertrauen zu unseren Rabbinern, daß sie auch ohne diese Verpflichtung gern den Unterricht erteilen würden, wenn sie in der Lage wären, hierbei mitzuwirkem Herr Hirsch plaidiert für die Annahme der Ausschuß anträge. Auf Grund der Mitteilungen der Quellbadverwaltung kommt er übrigens zu weit niedrigeren Zahlen, als fie das statistische Jahrbuch gibt. Danach sind im Jahre 1905: 20, 1904: 35, 1903: 32, 1902: 29 und 1901 nur 18 christliche Frauen zum Judentums übergetreten. Darauf wurde der Antrag auf Schluß der Debatte angenommen. In der Abstimmung fällt der Antrag Kalischer, dagegen werden die Ausschußanträge in allen drei Punkten mit großer Mehrheit angenommen. ■ 8. Berlin, 15. Januar. Im Verein für jüdische Geschichte und Literatur hielt am 11. d. M. Herr Dr. Max Osborn einen Vortrag über „Rembrandt und die Juden". In fesselnder Weise schilderte der Redner das Milieu, aus dem Rembrandt hervorgegangen, seine Beziehungen zu den Juden, vor allem seine Freundschaft mit Manasse ben Israel, und führte sodann die wichtigsten der Bilder Rembrandts vor, die Motive aus der Bibel oder Porträts jüdischer Männer und Frauen darstellen. Gut ausgeführte Lichtbilder ergänzten den Vortrag, dev außerordentlichen Beifäll fand, in lehrreicher Weise. — Aus den auswärtigen Literaturvereinen: In Tilsit sprach Dr. Stein-Memel über „Das Leben unserer Ahnen"; in Allenstein Dr. Moses-Berlin über „Die jungjüdische Bewegung"; in Danzig Dr. Löwenthal-Hamburg über „Heitere und ernste Moralprediger aus dem jüdischen Mittelalter"; in Culm Dr. Pick- Straßburg über „Der Kaufmann von Venedig"; in Straßburg Dr. Guttmann-Culm über „Toleranz und Judentum"; in Graudenz Professor Dr. Fuchs-Danzig über „Judentum und Musik"; in Schwetz (Weichsel) derselbe über „Judentum und Musik"; Dr. Löwent hal - Hamburg über Björnsons „Ueber unsere Kraft" und „Das Wesen des Judentums"; Dr. Nordheimer über „Der Talmud"; in Nakel Dr. Moses-Berlin über „Die moderne jüdische Literatur in Rußland"; in Kattowitz Dr. med. Frank über „Das Auge in Bibel und Talmud"; in Ratibor Dr. Ludwig Cohn-Berlin über „Die rechtliche und gesellschaftliche Stellung der Juden im deutschen Frühmittelalter"; in Grünberg Dr. Lucas-Glogau über „Die Wissenschaft des Judentums"; in Magdeburg Dr. L. Hirschberg- Berlin über „Das Alte Testament in der Musik"; in Hamburg Dr. Es chelbach er-Berlin über „Jüdische Propaganda in alter Zeit"; Dr. F. Perles-Königsberg über „Judentum und Griechentum in ihren gegenseitigen Beziehungen"; in Hameln Dr. Rosenthal- Stargard über „Die Psalmen in der Weltliteratur"; in Köln Dr. Heinrich Frank über „Ferdinand Lassalle"; in Neuwied Frau B. Leis er-Köln über „Die Kulturarbeit der jüdischen Frau"; in Siegburg Referendar Apfel-Köln über „Renaissance des jüdischen Bewußtseins"; in Aachen Dr. R os enth al-Stargard über „Die drei Rätselbücher der Menschheit"; in Frankfurt a. M. Justizrat Breslauer-Berlin über „Parallelen zwischen biblischem und deutschem Recht"; in Nürnberg Direktor Frauberger-Düsseldorf über „Alte Synagogen, mit besonderer Berücksichtigung der bayerischen Holzsynagogen"; in Ludwigshafen Dr. Salfeld-Mainz über „Haus und Welt der deutschen Juden im Mittelalter." — Ein neuer Literaturverein ist in Schl ett stadt gegründet worden. Den ersten Vortrag hielt Rabbiner Dr. Uhry über „Nathan der Weise." 8. Berlin, 14. Januar. Der Stadtverordnete Moritz Heilmann, der bekanntlich Jahrzehnte hindurch im Dienste der jüdischen Gemeinde in verschiedenen Ehrenämtern eifrig gewirkt hat, ist nach dem Stadtverordnetenvorsteher Dr. Langerhans das älteste Mitglied der Stadtverordnetenversammlung. Er wurde deshalb gestern, da er auf eine 25jährige Tätigkeit als Stadtverordneter zurückblicken kann, durch die Ueberreichung einer Adresse geehrt. Der Stadtverordnetenvorsteher Dr. Langerhans und sein Stellvertreter Michelet waren mit den Stadtverordneten W. Gericke, Friederici und Frick erschienen, die Adresse zu überreichen. Sie hat folgenden Wortlaut: „Hochgeehrter Herr Kollege! Ein Vierteljahrhundert ist ins Land gegangen, seit Sie zum erstenmal als ordnungsmäßig gewählter und verpflichteter Vertreter der Berliner Bürgerschaft in unsere Stadtverordnetenversammlung eintraten. Mit großer Freude und Genugtuung begrüßen wir es, daß Sie auch heute noch mit unverminderter Frische Ihre reichen Erfahrungen, Ihren bewährten Rat dem Dienste unserer Stadt widmen. Maß und Art Ihrer Leistungen haben stets Ihrer Mitbürger volle Anerkennung gefunden und find auch uns Veran-

Text as recognised by OCR (ABBYY FineReader), without corrections. Entity mentions: TagMe (2021); their positions were matched to this text again.