Allgemeine Zeitung des Judenthums
- Journal
- Allgemeine Zeitung des Judenthums
- Volume
- 70 (1906)
- Issue
- Heft 3 (19.1.1906)
- Date
- 1906-01-19
- Page
- – (sequence 13)
- Language
- German
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Berlin, 19. Januar 1906. 70. Jahrgang. No. 3 Brtlsgr zur „Allgemeinen Leitung deK IudentumK°°. korrrhwndm?m und Aachrichtm. Deutschland. 8. Berttrr, 14. Januar. Der heutigen Sitzung der Repräsentantenversammlung lag eine nur kurze Tagesordnung vor, deren Vorlagen zum größten Teile Bewilligung von Ausgaben betrafen. Ein einziger Punkt der Tagesordnung, betr. die Kosten für den Religionsunterricht von Proselyten, welcher bereits der vorigen Sitzung vorlag und von dieser in die geheime Beratung verwiesen wurde, ließ gerade wegen dieser Zurückverlegung in die öffentliche Beratung vorausahnen, daß es hierbei zu einer allgemeineren Debatte größeren Stils kommen würde, und in dieser Erwartung wurde man nicht enttäuscht. Im geschäftlichen Teile gab der Vorsitzende Herr Louis Sachs den Eingang einer mit 450 Unterschriften bedeckten Petition gegen die Errichtung einer Orgel in der Synagoge Rykestraße bekannt. Die Petition wurde als Material der ad hoc eingesetzten gemischten Deputation überwiesen. Die Annahme der Zuwendung des Herrn Seminarlehrers Marcuse im Betrage von 1500 Mark zur Errichtung einer Marcuse-Stiftung für die Lehrerbildungsanstalt fand keinen Widerspruch. Die Zinsen sollen, solange das Stiftungskapital keine Vermehrung erfahren hat, zur Unterstützung eines würdigen Zöglings der Anstalt dienen. — Zur der bereits oben erwähnten Vorlage betr. Bewilligung von Kosten für den Religionsunterricht von Proselhten brachte der Vorsitzende einen Brief des am frühzeitigen Erscheinen in der heutigen Sitzung behinderten Direktors Dr. Minden zur Verlesung, in welchem unter ausführlicher Motivierung um Ablehnung der Vorlage gebeten wurde. Zur Geschäftsordnung legte Gemeindesyndikus Justizrat Lilienthal gegen die Verlesung eines derartigen Schriftstücks Verwahrung ein und begründete unter Berufung auf die Geschäftsordnung der Repräsentantenversammlung seinen Einspruch damit, daß die Repräsentanten ihre Meinung in freier Rede zu entwickeln hätten und daß bei Fortführung eines derartigen Modus, wie des heutigen, die Gefahr vorliegen würde, ein schriftliches Verfahren in der Versammlung einreißen zu lassen. Die Herren Weinberg und Kommerzienrat Friedländer wiesen ebenfalls die Verlesung des Schriftsatzes eines Repräsentanten als unzulässig zurück, während der Vorsitzende die erwähnte Bestimmung der Geschäftsordnung als zu unrecht angezogen erklärte und sich auf seine Verpflichtung berief, alle eingegangenen Schriftstücke zur Kenntnis der Versammlung zu bringen. Ein Veriagungsantrag des Herrn Professor Kalischer fand keine Unterstützung, doch erklärte sich die Versammlung damit einverstanden, die Vorlage als letzten Punkt der Tagesordnung zu beraten, da Direktor Dr. Minden sein späteres Erscheinen in der heutigen Sitzung in Aus-' sicht gestellt hatte. Zur Herausgabe eines Schulberichts über die Gemeindeschulen und die Religionsschulen, dessen Veröffentlichung zu Ostern 1906 beschlossen war, teilt Prof. Blaschke mit, daß vom Leiter der Knabenschule unter Berücksichtigung, daß die Schule jetzt in provisorischen Räumen fich befinde und dadurch ihre Entwicklung gehemmt sei, eine Verlegung des Termins der Veröffentlichung gewünscht worden sei. Auch die Leiter der Religionsschulen hätten diese Terminverlegung befürwortet, wenn auch nach Ansicht des Referenten kein Zusammenhang der Berichte der Religionsschulen mit denen der Gemeindeschulen ersichtlich sei. Der Schul- und Talmud-Torah-Vorstand und mit ihm der Ausschuß III haben fich jedoch den geäußerten Bedenken angeschlossen und das Erscheinen des Berichts auf Ostern 1907 vertagt. Die Versammlung beschließt gemäß dem Anträge des Ausschusses. Bei der Vorlage, zur Anschaffung von Mobiliar für das zweite Verwaltungsgebäude in der Rosenstraße 40000 Mark zu bewilligen, bittet Herr Weinberg um Vorberatung über die Ausgabe in einer Kommission. Kommissar Netter begründet dieses ungewöhnliche Verfahren einer dringlichen Vorlage für eine so große Ausgabe mit der Arbeitsüberlastung des Gemeindevorstandes, bittet jedoch mit Rücksicht darauf, daß der baldige Umzug einiger Verwaltungskommissionen sehr notwendig sei, von einer Vorberatung der gründlich geprüften Vorlage zu abstrahieren. Nachdem auch Rechtsanwalt Dr. Cohn zugunsten der sofortigen Erledigung gesprochen, gelangt die Vorlage zur Annahme. — Die Versammlung wendet sich alsdann der an den Schluß der Sitzung verlegten Vorlage betreffend die Kostenbewilligung für den Religionsunterricht von Proselyten zu. Der Referent Prof. Blaschke berichtet, daß die Vorlage des Gemeindevorstandes in zwei Teile zerfalle. Es handelt sich einmal darum, einer Christin, die zum Judentum übertreten will, für den zu diesem Zwecke genossenen Religionsunterricht 30 Mark zu bewilligen. Alsdann hat aber der Gemeindevorstand die Repräsentanten ersucht, sich prinzipiell damit einverstanden zn erklären, daß solche Zuschüsse für die Erteilung des Religionsunterrichts in Zukunft gewährt werden sollen. Ein im Ausschuß eingebrachter Antrag, die Vorlage des Gemeindevorstandes in beiden Punkten abzulehnen, hat keine Mehrheit gefunden. Der Ausschuß hat sich auf den Standpunkt gestellt, daß von den Gemeindebehörden nichts getan werden darf, was auch nur im Entferntesten den Schein erwecken könnte, daß eine Veranlassung gegeben würde, zum Judentum überzutreten, oder daß der Uebertritt durch irgendwelche Unterstützung erleichtert würde. Vorl unseren Glaubensgenossen wie vor den Andersgläubigen muß der Schein vermieden werden, als ob der Uebertritt, falls er nicht aus innerster Ueberzeugung erfolgt, befördert würde. Der Ausschuß war sich jedoch klar, daß die Bewilligung eines Zuschusses zu den Kosten des erforderlichen Religionsunterrichts keine Beförderung des Uebertritts zum Judentum involviert, und hat deshalb die Bewilligung der verlangten 30 Mark befürwortet. Den Antrag, sich prinzipiell mit der Gewährung einer Beihilfe einverstanden zu erklären, hat er dagegen abgelehnt, ebenso einen ferneren im Ausschuß eingebrachten Antrag, sich nicht grundsätzlich gegen die Bewilligung eines solchen Zuschusses auszusprechen. Durch Mehrheitsbeschluß empfiehlt dagegen noch der Ausschuß, den Gemeindevorstand zu ersuchen, in jedem einzelnen Falle des Uebertritts eines Andersgläubigen zum Judentum betreffs der Kostenbewilligung für den Religionsunterricht eine Vorlage an die Repräsentanten gelangen zu lassen. Gemeindesyndikus Lilienthal erklärt, daß der Gemeindevorstand mit den Beschlüssen des Ausschusses einverstanden ist. Der Gemeindevorstand sei der Ansicht, daß in der Zustimmung zur Bewilligung der erforderten 30 Mark schon die grundsätzliche Erklärung enthalten sei, in geeigneten Fällen solche Zuschüsse zu bewilligen. Auch dem ferneren Anträge, in jedem einzelnen Falle eine besondere Vorlage zu machen, stimme der Gemeindevorstand zu. Gemäß dem alten jüdischen Standpunkte solle keine Mission getrieben werden, aber man wolle sich Vorbehalten, den Leuten, die aus freien Stücken in lauterer Absicht zum Judentum übertreten wollen, aber die Kosten für den Unterricht nicht aufwcnden können, Gelegenheit zu geben, Unterricht zu erhalten. Der minimale Betrag von 30 Mark werde übrigens nicht dem Proselyten ausgehändigt, sondern einem der Rabbiner gegeben, der die Summe an den von ihm zu erwählender:. Religionslehrer als Entschädigung für den erteilten Unterricht zu überweisen hat. Rechtsanwalt Dr. Cohn bittet dringend, die Vorlage in der Form anzunehmen, wie sie aus dem Ausschuß gekommen sei. Er ist der Ansicht, daß den Leuten, die Willens sind, fich aus Ueberzeugung dem Judentums anzuschließen, keine unnötigen Schwierigkeiten bereitet werden dürfen und bei Bedürftigkeit der Betreffenden die Kosten für den Religionsunterricht gewährt werden müssen. Die Lehrer könnten den Unterricht nicht unentgeltlich erteilen. Ter Beschluß, daß in jedem einzelnen Falle über die Eignung entschieden werden müsse, gebe die besten Kautelen, daß nicht schlechte Elemente in die jüdische Religionsgemeinschaft hineinkommen. Geheimrat Blumenthal kommt zur Ablehnung der Ausschußanträge, daß ein solcher Religionsunterricht bezahlt werden