Allgemeine Zeitung des Judenthums
- Journal
- Allgemeine Zeitung des Judenthums
- Volume
- 70 (1906)
- Issue
- Heft 3 (19.1.1906)
- Date
- 1906-01-19
- Page
- Seite 32 (sequence 8)
- Language
- German
- Belongs to
- journal issue
- OCR quality
- 97% known words query
- IRI
…/3224737-3228690-3228694--62328-3289461- Visual Library
- page viewer of the UB Frankfurt
OCR text
Zuerst mögen einige notwendige Katen über die kroatischen Juden vorangehen. In dem ca. 2 Millionen Einwohner zählenden Kroatien nnd Slavonien — dies der vollständige Name des Landes — gibt es etwas mehr als 20 000 Juden; sie bilden also kaum ein Prozent der Bevölkerung. Diese Zahl wurde erst durch starke Einwanderung in den letzten drei Dezennien erreicht, woraus ersichtlich ist, daß in der ersten Hälfte des XIX. Jahrhunderts die Zahl der Juden, denen das josephinische Toleranzedikt die Tore Kroatiens öffnete, eine verschwindend kleine war. Aus den damaligen fünf Gemeinden sind heute dreißig geworden, darunter zwei mit 2000—3000 Seelen. Jene fünf Gemeinden standen mit den ungarischen Gemeinden in steter Fühlung, taten mit bei allen Petitionen der ungarländischen Juden an den Reichstag bis zum Jahre 1848, genossen auch bis dahin alle den ungarländischen Juden eingeräumte Privilegien. Nach dem Jahre 1848 reoto 1868 erhielt Kroatien eine neue staatsrechtliche Stellung, eine Autonomie für manche Staatsangelegenheiten, darunter auch für den Kultus, wodurch -die gesetzliche Regelung der jüdischen Verhältnisse vom ungarischen Reichstag auf den kroatischen Landtag überging. Die gesetzliche Regelung der jüdischen Verhältniffe! Das ist noch ein weiter Weg; zuerst handelte es sich um die Emanzipation, um die Gleichberechtigung. Sie kostete keinen heißen Kampf. Es war am Anfänge der 70 er Jahre, da der Liberalismus überall am Ruder und die Judenemanzipation der Prüfstein des Liberalismus war. Es war eine Zeit, da die in der Landeshauptstadt. Agram zur Begrüßung des Königs versammelten Gemeindevorstände ernstlich beschließen konnten, an den Landtag um die Emanzipation nicht zu petitionieren, weil die Juden ein Recht darauf hätten, der Landtag die Pflicht, sie zu geben. Ein stolzes Wort seinerzeit, denn heute wäre damit wenig zu erzielen. Im Jahre 1873 wurde das Emanzipationsgesetz im Landtage angenommen, die erste Etappe in der Gesetzgebung Kroatiens für seine Juden, die erste Etappe, der 33 Jahre später die zweite folgte. Es klingt paradox, entspricht jedoch der Wahrheit: der Anfang brachte mehr als die Fortsetzung, das Jahr 1906 weniger als 1873. Ein Zeichen der Zeit, charakteristisch für den Wandel der Zeitströmungen, der die Stellung der Juden am meisten beeinträchtigte. Die Emanzipation fiel den kroatischen Juden kampflos zu. Bei ihrer kleinen Zahl mußte ihr Augenmerk hauptsächlich auf die Konsolidierung der einzelnen Gemeinden gerichtet sein, die in allen Gegenden emporschossen und meistens sich auf große Gebiete erstreckten. Aus jüdischen Ansiedelungen mußten festgegründete Gemeinden mit den allernotwendigsten Institutionen gebildet werden. Es bedurfte dazu einer Arbeit von 25 bis 30 Jahren, während welcher die Idee von einem Zusammenwirken, von einer Organisierung, von gemeinsamer Arbeit und Schaffung gemeinsamer Institutionen sich kaum regte, geschweige denn in Taten umgesetzt werden konnte. Ein äußeres Ereignis gab den Impuls zu einem Zusammenschluß aller Juden in Kroatien beziehungsweise ihrer Gemeinden, obzwar es schon früher an bewegenden Gründen nicht mangelte. Die Gemeinden waren aber innerlich noch wenig gekrästigt, um für allgemeine jüdische Ziele Sinn und Verständnis zu haben, zum Beispiel für die Verletzung des Emanzipationsgesetzes. Dem Emanzipationsgesetz gemäß war der Uebertritt zum Judentum gestattet, in der Praxis wurde er auch ausgesührt. Da kamen die achtziger Jahre mit der großen antisemitischen Bewegung und den verschiedensten Ritualmärchen. Auch Kroatien wurde vom Rummel nicht verschont. Zu Ausschreitungen kam es dank der eisernen Hand des damaligen Banus Grafen Khuen nicht, der alle Versuche dazu im Keime erstickte. Soviel war aber doch möglich, den Juden eins am Zeuge zu flicken. Die geistlichen Abgeordneten liefen gegen den Uebertritt Sturm im Landtage und haben dieses Bollwerk der Emanzipation zerstört. Die Regierung verharrte wohl beim Standpunkte der Verteidigung des Uebertritts, sie begnügte sich jedoch mit der Rettung des Prinzips, gab die praktisch<DurchsAhrung preis und damit blieb die Bresche im Emanzipationsgesetz für immer offen. Da die Emanzipation — sagt die diesbezügliche Verfügung — in der Oesfentlichkeit auf verschiedene Weise erklärt wird, d. h. den Uebertritt enthaltend und ausschließend, die Modalitäten des Uebertritts gesetzlich nicht bestimmt find, tritt die Uebertrittserlaubnis außer Kraft, bis die Regierung diese Frage durch ein besonderes Gesetz geregelt haben wird, wobei auch die Modalitäten festgesetzt werden sollen. Damit war diese Frage ad calendas graecas verschoben. Die kroatischen Juden warten auf das versprochene Gesetz seit dem Jahre 1884, heute aussichtsloser als je, denn unlängst trat die Regierung wieder mit zwei auf das Judentum bezugnehmenden Gesetzen vor den Landtag, von denen eines den Status quo sanktioniert, den Uebertritt gesetzlich regelt, indem es ihn kurz und bündig verbietet. Man darf jedoch daraus keineswegs einen Schluß auf antijüdische Stimmungen und Regungen unserer Landesbehörden ziehen. Das Konkordat besteht eben noch bei uns, und weder der Regierung noch dem Judentums lohnt es sich, wegen einiger Proselyten das Gespenst des Kulturkampfes, dem Judentume noch dazu die Gefahren des Antisemitismus, heraufzubeschwören. Die Opportunität empfahl auch das Prinzip preiszugeben, um so eher, da sich die Juden im großen und ganzen seit 20 Jahren für das Proselytentum nicht erwärmen konnten. Die Ruhe und Eintracht mit den übrigen Landesbewohnern galten' ihnen mehr als die paar heiratslustigen Proselyten. Dieser Anschauung gab der jüdische Abgeordnete Dr. Ludwig Schwarz in der Landtagskommisston Ausdruck im Namen des jüdischen Gemeindetages, und erhielt die Versicherung der Regierung, daß sie das Prinzip der Emanzipation nicht verletzen, nur den bestehenden Usus sanktionieren wollte. In Wahrheit kommt es nicht auf den Willen an, sondern auf die Tatsache, die nicht weggeleugnet werden kann, daß das Prinzip des Uebertritts nun vollständig aus dem Gesetze ausgemerzt wurde. In diesem Punkte bleibt die Gleichstellung der jüdischen Religion eine mangelhafte. Nachdem sich der Gemeindetag über diesen Punkt leichten Herzens hinweggesetzt hat in der richtigen Erwägung, daß das kroatische Judentum weit wichtigere Ziele hat als Proselytenfängerei, will ich mich auch nicht lange dabei aufhalten, sondern die Bedeutung des Gemeindetages und seiner Leistungen hervorheben. Auf die Nachricht hin, daß die Regierung eine Novelle über die Regelung der jüdischen Gemeindeverhältnisfe in Kroatien und das interkonfessionelle Gesetz dem Landtage unterbreitet hat, berief der Vorstand der Agramer Gemeinde im Einvernehmen mit demjenigen der zweitgrößten Effegger-Gemeinde eine Versammlung sämtlicher Gemeindevorstände des ^Landes. Schon bei der Einberufung geschah ein kleiner Fehler. Die zwei Einberufer gingen verschiedenen Weges. Der eine berief die Vorsteher und Rabbiner, der andere nur die Vorsteher. Die Versammlung wurde mit Ausnahme von drei bis vier, von sämtlichen Gemeinden beschickt, bestand aus 26 Teilnehmern, darunter 8 Rabbinern und kann als erste jüdische Landesversammlung betrachtet werden, als erstes sichtbares Zeichen des