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Allgemeine Zeitung des Judenthums · 1906-01-19 · Heft 3 (19.1.1906) · p. Seite 28

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Journal
Allgemeine Zeitung des Judenthums
Volume
70 (1906)
Issue
Heft 3 (19.1.1906)
Date
1906-01-19
Page
Seite 28 (sequence 4)
Language
German
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' 1 ■“iv r yr‘ müßte auch hier eine Bestimmung darüber, in welchem Falle die Schulverbände verpflichtet sind für den Religionsunterricht der Kinder einer jüdischen Minorität zu sorgen, getroffen werden. Dieses Verlangen muß mit um so größerem Nachdruck gestellt werden, als ja durch die Bestimmungen des § 8 über die Aufbringung der erforderlichen Mittel die jüdischen Eltern indirekt auch zu den Kosten des christlichen Religionsunterrichts beitragen. Auf weitere Bemerkungen in dieser Richtung wollen wir verzichten; die jüdischen Angehörigen des preußischen Staates mögen Ausstellungen, die sie an dem Gesetzentwurf neben diesen auch uns augenfälligen vorzubringen haben, an den geeigneten Stellen selbst geltend machen. Auf dem Brandenburgischen Städtetag hat Sanitätsrat Peyser-Königsberg i. N. und in einer vom Vorstand der Berliner Freisinnigen Volkspartei einberufenen Protestversammlung der Abgeordnete Funk-Frankfurt a. M. die Ungerechtigkeit der Bestimmungen des Entwurfs über die jüdischen Volksschulen nachgewiesen. Auch auf dem preußischen Städtetage wurde der Protest gegen den Gesetzentwurf u. a. mit der Begründung motiviert, daß er die verfassungsmäßigen Rechte der Staatsbürger in Frage stelle. Die ausgezeichnete Denkschrift des Verbandes der Deutschen Juden, auf die wir bereits hingewiesen, enthält übrigens das ganze Material und gibt in vorzüglicher Ausführung die allgemeine Meinung in der ganzen preußischen Judenheit wieder. Die Gefahren, welche der neue Schulgesetzentwurf in sich birgt, sind derartig drohende, daß eine Abwehr linter Beteiligung sämtlicher jüdischer Gemeinden in Preußen am Platz erscheint. Es erscheint deshalb dringend erforderlich, daß alle Gemeinden, Korporationen und Vereine schleunigst ihr Einverständnis mit dieser Denkschrift erklären. # Im bayerischen Parlament geht auch schon der Antisemitismus um. In der Sitzung vom 11. d. M. sagte der klerikale Abgeordnete Schönleben a. a.: „Bedauerlich ist das Einschleichen des jüdischen Geistes in die Armee.' Die Triebfeder dazu ist der Reserveoffizier. Auch jüdische Armeelieferanten sind sehr unnötig. Die Soldaten sollen in bayerische Wolle gesteckt werden und sollen bayerisches Hammelfleisch essen. Ich habe das schon früher gesagt und bin dann als „fränkischer Hammel im bayerischen Landtag" bezeichnet worden. (Allgemeine Heiterkeit.) Bei einem Münchener Kavallerieregiment sind 28 Pferde, die von jüdischen Händlern herstammen, an der Seuche krepiert. Ich glaube, wenn schon Justiz, Kunst, Presse usw. von den Juden beschandelt werden, so sollten nur wenigstens die Armee reinhalten." Sehr schwach war die Antwort, die darauf die sozialistischen Abgeordneten gaben. Um so energischer trat der liberale Abgeordnete Häberlein für die Juden ein. Er erklärte rundweg: „Ich kann nicht umhin, in meinem und meiner Partei Namen unser Erstaunen darüber auszudrücken, daß der Kriegsminister in seinen Ausführungen keinerlei Worte der Abwehr gegenüber der Rede Schönlebens gefunden hat: ich meine die Stelle, in der Schönleben geglaubt hat, den Militäretat vom Standpunkt des Antisemitismus aus betrachten zu müssen und von einem immer mehr zunehmenden jüdischen Geist der Zersetzung in unserem Heere gesprochen hat, und wo er den Kriegsminister ausdrücklich warnte, unsere Armee durch Juden verschandeln zu lassen. Der Kriegsminister muß doch auf Grund seiner langjährigen militärischen Laufbahn wissen, daß der jüdische Soldat genau so viele Militärpflichten erfüllt wie der Christ und genau so im Ernstfall Gut und Blut für das Vaterland opfern muß, und da glaube ich, es haben die jüdischen Mitglieder der Armee als gleichberechtigte Staatsbürger die Berechtigung zu verlangen, daß sie gegenüber derartigen unberechtigten und unbegründeten Angriffen, wie sie - der Abgeordnete Schönleben machte, von autoritativer Stelle verteidigt werden. Ich muß im Namen meiner Fraktion das Bedauern darüber aussprechen, daß dies nicht geschehen ist." 2ß. Nun erst fand sich der Kriegsminister v. Horn veranlaßt, folgende Erklärung abzngeben: '? „Ich erkläre hiermit unumwunden, daß der Kriegsverwaltuntz seitens der einzelnen Kommandobehörden irgendwelche Klagen israelitischer Soldaten darüber nicht vorgekommen find, daß ihnen von den Angehörigen der anderen Glaubensbekenntnisse in einer nennenswerten Weise Hindernisse in den Weg gelegt worden sind. Mir ist es gleich, ob einer Katholik, Protestant oder Israelit ist, wenn er nur ein guter Soldat ist." $ Ueber den Antisemitismus in der Schweiz handelt ein Aufsatz von S. Bollag in der „Israel. Wochenschrift für die Schweiz", von dem man zugeben muß, daß er allerdings tatsächlich nur richtiges aussagt. Obwohl die Emanzipation der Juden in der Schweiz teilweise schon 1848 und vollständig durch die Bundesverfasinng von 1874 eingeführt worden ist, wird es in den allermeisten Kantonen nicht Vorkommen, daß ein Jude durch Volkswahl in eine gesetzgebende, verwaltende oder richterliche Behörde berufen wird. Im Kantonsrat von Zürich sitzt wohl ein jüdisch-russischer Sozialist, aber er hat vielleicht keinen einzigen Kollegen in der Schweiz. Man bedenke aber, wie gering noch heute die Zahl der Juden in der Schweiz ist, die vor 1848 überhaupt nur an ganz wenigen Orten sich niederlassen durften, und daß leider auch hier dem Worte „Jude" in den Augen der minder gebildeten Bevölkerung noch immer das aus dem Mittelalter herstammende, in erster Linie von der Kirche ihm ausgeprägte und von ihr genährte Stigma anhängt. Da die Wahlen zu öffentlichen Aemtern in der Schweiz fast durchgängig direkte und geheime sind, so macht sich dieses instinktive Vorurteil selbst da geltend, wo die Wähler gar keine Berührung mit Juden gehabt haben; umsomehr, weil die Mehrzahl der Juden doch wohl aus der Fremde stammt. Uebrigens wird es nur ganz selten Vorkommen, daß einer der verhältnismäßig wenigen schweizerischen Inden auf ein öffentliches Amt Anspruch erhebt; erst dann könnte es sich zeigen, wie weit in den weiteren Schichten des Volkes das Vorurteil wirklich stärker als der Gerechtigkeitssinn ist. Viel stärker ist der letztere jedenfalls bei den Behörden, wenigstens denen der vorgeschrittenen protestantischen Kantone. Dies zeigt sich darin, daß da, wo die Behörden zu entscheiden haben, in erster Linie bei Besetzungen von höheren Lehrstellen die Juden durchaus zu ihrem Recht kommen. Insbesondere im Kanton Zürich ist das der Fall. Hier amtet eine ganze Anzahl von jüdischen Hochschulprofefforen, auch Gymnasiallehrer; ob auch Volksschullehrer (die übrigens vom Volke direkt gewählt werden), ist mir nicht bekannt. Jedenfalls ist in dieser Richtung dem Israeliten in der Schweiz ein freieres Feld gewährt als in Deutschland, insbesondere in Preußen, wo es notorisch selbst für hervorragende Gelehrte immer ein „belastendes Moment" ist, wenn sie von jüdischen Eltern stammen und diesen Makel nicht durch Taufwasser abgewafchen haben. Nur das in seinen höheren Schichten größtenteils noch recht „fromme" Basel scheint hierin eine Ausnahme zu machen. Dem Schreiber dieses sagte ein jüdischer Kandidat, der sich dort beim Universitätspedell wegen der Promotionsbedingungen erkundigte, daß Juden nicht zum Doktorexamen zugelaffen würden. Ganz selbstverständlich steht hiervon nichts in den Universitätsstatuten, und ganz sicher würden die meisten der Baseler Profefforen, wenn nicht alle, die Anschuldigung des Antisemitismus mit Entrüstung ablehnen, aber jener Ausspruch des Pedells muß doch irgendwelche tatsächliche Grundlage haben. Auch die durch die Kantonsräte (nicht durch das Volk!) erfolgenden Naturalisationen von fremden Juden sind in den protestantischen Kantonen häufig, genug; nur aus dem Kantoy

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