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Allgemeine Zeitung des Judenthums · 1906-01-19 · Heft 3 (19.1.1906) · p. Seite 26

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Journal
Allgemeine Zeitung des Judenthums
Volume
70 (1906)
Issue
Heft 3 (19.1.1906)
Date
1906-01-19
Page
Seite 26 (sequence 2)
Language
German
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— 26 --- eine Strafe van ca. 1000 Mark gestattet. Der furchtbare auf ihnen lastende und jahrhundertelang währende Druck hat unsere Glaubensgenossen in Marokko völlig zugrunde gerichtet. Sie sind nicht nur blutarm und müssen von der Hand in den Mund leben, sie sind auch geistig so reduziert, daß Niemand mehr in ihnen die Abkömmlinge jener stolzen Spanier zu erkennen vermag, die einst einen Maimonides, einen Jehuda Halevi und andere Größen des Judentums und Zierden der Menschheit erzeugt haben. Wie wichtige Jntereffen nun das jüdische Volk in Marokko auch hat, so gering sind leider unsere Aussichten, daß sie auf der Konferenz in Algeciras wirksam vertreten werden. Leider sind wir ja stets und überall auf gütige Fürsprache und auf fremde Hilfe angewiesen. Auch die Argumente, die wir zu unfern Gunsten ansühren können, sind nicht die von andern Völkern gebrauchten und überaus wirksamen. Wir müssen uns auf „Recht", „Kultur" und „Menschlichkeit" berufen, und diese Dinge haben in unserm materiellen Zeitalter, wo Politik durch Blut und Eisen gemacht wird, geringen Kurs. Zwar sollen, wie berichtet wird, die Regierungen Frankreichs. Englands, Oesterreichs und selbst Deutschlands den Vertretern der großen jüdischen Organisationen in jenen Ländern versprochen haben, die Anerkennung der Juden in Marokko auf der Konferenz warm zu befürworten. Allein die Erfahrungen, die wir 1878 auf dem Berliner Kongreß mit Rumänien gemacht haben, beweisen, was solche Versprechungen wert sind und wie wenig aus Kongreßbeschlüsse zu geben ist. Auch in Marokko wurde den Juden schon dreimal die Gleichberechtigung zugesagt. Im Februar 1864 hat Sultan Sidi Mohamed auf Veranlassung des unvergeßlichen Sir Moses Montefiore ein Gesetz erlaßen, welches die Juden von Marokko mit der nichtjüdischen Bevölkerung des Landes gleichstellt. Sein Nachfolger bestätigte 10 Jahre darauf dieses Gesetz von neuem. 1880 faßte die damals;u Madrid tagende erste Marokkokonferenz den Beschluß, zu verlangen, daß die freie Ausübung aller Kulte in Marokko anerkannt werde und daß weder Religion noch Rasse einen Unterschied in der Behandlung vor dem Gesetz rechtfertigen dürfen. Der Vertreter Marokkos auf dieser Konferenz beeilte sich darauf, ein Schreiben des Sultans zu verlesen, in welchem dieser zun: dritten Male die gleichen Rechte und gleiche Behandlung allen seinen Untertanen verbürgt. Alle diese Versprechungen sind, namentlich was die Juden anbetrifft, auf dem Papier geblieben, und wir fürchten, daß die in Algeciras bestimmt zu erwartende Dekretierüng der Judenemanzipation in Marokko das gleiche Schicksal teilen wird, da wir nicht Mittel besitzen, die Verwirklichung dieses Beschlusses zu erzwingen und keine europäische Macht geneigt sein dürfte, aus idealem Interesse für „Gerechtigkeit" und „Kultur" unsertwegen mit Marokko anzubandeln. Eine Ausnahme könnte vielleicht Spanien bilden. Hier ist unter Führung des Senators Pulido eine Bewegung im Gange, die darauf hinausgeht, die spaniolisch redenden Juden der ganzen Welt als ehemalige Untertanen Spaniens unter spanisches Protektorat zu stellen. Wenn auch dieser Plan weder in der Türkei noch sonstwo in einem Lande mit einer spaniolisch jüdischen Bevölkerung für uns notwendig oder ausführbar ist, so könnte jedenfalls damit in Marokko der erste Versuch gemacht werden. Die jüdischen Organisationen müßten Spanien zu veranlassen suchen, auf der Konferenz das Protektorat über die Juden in Marokko, die ja vor 400 Jahren direkt aus Spanien gekommen waren und zu ihrem eigenen großen Schaden spanische Sitten und Gebräuche bis auf den heutigen Tag beibehalten haben, ja noch jetzt ein gutes Altspanisch reden, zu beanspruchen. Durch die Erfüllung dieser Forderung würde Spanien in Marokko die gleiche Stellung einnehmen, wie sie Frankreich durch das Protektorat der Katholiken bis vor kurzem im Orient inne gehabt hatte. Die Juden in Marokko aber würden dicht in der Nähe einen mächtigen Beschützer und^ energischen Vertreter ihrer Jntereffen erlangen. In zweiter Reihe haben die Vertreter der jüdischen Organisationen sich zu hüten, etwa auf der Konferenz die Emanzipation der Juden generell zu fordern. Eine solche Emanzipation ist bei den gegenwärtigen kulturellen und politischen Zuständen in Marokko nur durch Verhängung von zahlreichen harten Strafen über die nichtjüdische Bevölkerung zu erzwingen, und kein Sultan in Marokko wird der Juden wegen einen Konstikt mit seinen eigenen Untertanen herbeisühren wollen. Das Beispiel Rumäniens beweist auch, wie unwirksam solche generelle Emanzipation bleiben und wie leicht sie auf Verwaltungswege illusorisch gemacht werden kann. Dagegen würden einzelne Erleichterungen für die Juden nicht nur zu erreichen, sondern leicht durchzuführen sein. Wir würden daher den Vertretern der jüdischen Interessen raten, auf der Konferenz nicht die allgemeine Gleichstellung der Juden, sondern folgende vier Punkte zu fordern: 1. Aufhebung der Mellahs (der jüdischen Ghettos). 2. Gewährung des Rechts an die Juden, sich auf dem flachen Lande dauernd aufzuhalten und da Grundbesitz zu erwerben. 3. Abschaffung des gelben Flecks resp. Aushebung des Verbotes für die Juden, die gleiche Kleidung wie die Mohammedaner zu tragen. 4. Auf die Ermordung eines Juden ebenso wie auf die eines anderen Menschen die Todesstrafe zu setzen. Wir sind überzeugt, daß der Sultan von Marokko diese vier positiven Postulate ohne weiteres genehmigen und deren Verwirklichung wahrscheinlich durchführen wird. Wir wissen uns bei diesem Rat im Einverständnis mit dem Talmud, der ungefähr gesagt hat: „Wenn du zuviel angepackt hast, Haft Du nichts erfaßt, wenn Du wenig angefaßt hast, hast Du etwas behalten." Bit Wochr. Berlin, 16. Januar, llmählich, wenn auch sehr langsam, sickert doch auch durch die Kreise unserer Gegner die Erkenntnis, daß die Tauspraxis, welche gegenwärtig so im Flor steht, dem Staate selbst, der sich ihrer bedient, mehr schaden müsse als dem Judentum, das dadurch geschädigt werden soll. Einen Beleg hierfür gibt uns die Klage, die im Organ des Bundes der Landwirte über die Reformbedürftigkeit des Vorbereitungsdienstes der höheren Verwaltungsbeamten in Preußen geführt wird. Dabei wird vor allem auf die „ernste Gefahr" hingei wiesen, die in dem starken Prozentsatz des getauften jüdischen! Elements, besonders der Halbjuden, unter den höheren Verwaltungsbeamten liegen soll. Wir hätten nicht nur Minister, sondern auch Oberpräsidenten, Regierungspräsidenten und Landräte solcher Herkunft gehabt. Auch das Offizierkorps sei „leider" nicht ganz verschont geblieben. Die konservative Partei wird in ihren Spitzen von dieser „fürchterlichen Musterung" allerdings eigenartig berührt werden. Sie weiß, wie viel sie „getauften Juden und Halbjuden" zu verdanken hat, und hat nicht ohne Grund Stahl durch eine im Sitzungssaal des Herrenhauses aufgestellte Büste geehrt. Und dabei ist die Liste der konservativen Führer, die gelauste Juden oder „Judenstämmlinge" sind, mit Stahl nicht etwa ab- *

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