Allgemeine Zeitung des Judenthums
- Journal
- Allgemeine Zeitung des Judenthums
- Volume
- 70 (1906)
- Issue
- Heft 1 (5.1.1906)
- Date
- 1906-01-05
- Page
- Seite 2 (sequence 14)
- Language
- German
- Belongs to
- journal issue
- OCR quality
- 96% known words query
- IRI
…/3224737-3228690-3228692--62300-3289431- Visual Library
- page viewer of the UB Frankfurt
Mentioned entities
OCR text
deS zeitigen Vorsitzenden, in welcher derselbe auch des in diesem Jahre Heimgegangenen früheren Vorsitzenden, Herrn Martin Simon, in warm empfundenen Worten gedachte, erhielten die im Heim befindlichen 17 Pfleglinge die üblichen Geschenke von mehreren Vorstandsmitgliedern. Das Heim soll den ganzen Winter hindurch geöffnet bleiben, da gerade in dieser Zeit durch die geringere Belegungjedem einzelnen Pflegling noch eingehendere Aufsicht und besondere Pflege zugewendet werden kann. Die Pflege der Insassen wird durch den Awraltsarzt Herrn Dr. Wolff sowie durch die Schwester Hermine des Vereins für jüdische Krankenpflegerinnen in sorgsamster Weise ausgesührt. 6. Königsberg, 31. Dezember. Wie alljährlich, so hat auch diesmal der Obersekretär unserer Synagogengemeinde, Herr Klern einen übersichtlichen tabellarischen Bericht über die Tätigkeit der Wohltätigkeitsvereine und sonstigen Institute für das Jahr 1904 herausge^eben. Danach bestehen in Königsberg 15 jüdische Institutionen, von denen 5 auch außerhalb der Gemeinde in der Provinz ihre Wirksamkeit ausüben, mit einem Gesamtvermögen von 1 524 312,87 Mark. Tie Jahresbeiträge, welche die Mitglieder leisten, betrugen 29 998,35 Mark, wovon fielen auf das Israelitische Waisenhaus 4496 Mark, auf den Hilfsverein für kranke russische Israeliten 4291 Mark, auf die Cbevra kadischa 4066, Frauen-Chevra 3119, der Rest auf die übrigen 11 Institutionen. Außer diesen Beiträgen erhielten die Institutionen noch 50130,72 Mark regelmäßige anderweitige Beiträge. An Unterstützungen wurden von allen Anstalten und Vereinen 1904 insgesamt 106 763,21 Mark verwendet. Es wäre ein sehr verdienstliches Unternehmen, wenn jemand eine solche Tabelle auch für die Berliner Gemeinde ausarbeiten würde. o. Danzig, 24. Dezember. In dem ersten Jahresbericht des Kuratoriums sür jüdische Krankenpflegerinnen wird die lebhafte Anteilnahme konstatiert, welche die Bestrebungen, in Danzig eine Niederlassung für jüdische Krankenschwestern zu schaffen, in der Stadt selbst, wie auch zum Teil in der Provinz gesunden haben. Eine ganze Reihe von Freunden und Gönnern haben sich infolge des im November 1904 erlassenen ersten Aufrufes bereit erklärt, durch jährliche Spenden das Kuratorium in seinen Absichten zu unterstützen und die Anstellung von Krankenschwestern sowie die Gründung eines Krankenschwesternfonds ermöglichen zu helfen. So ist es ohne Schwierigkeiten gelungen, die Unterhaltungskosten sür die in Danzig stationierte jüdische Krankenschwester zu decken und zugleich eine überschießende Summe als Krankenschwesternfonds anzulegen- Die Schwester Rahel vom Mutterhause in Berlin trat am 17 November 1904 ihren Dienst in Danzig an. Ihre Tätigkeit seit diesem Tage bis zum Ablauf des Berichtsjahres, 10l/s Monate umfassend, war eine überaus eifrige, so daß die Notwendigkeit sich herausstellte, noch eine zweite Krankenschwester zu berufen. Das Kuratorium hat mit der Großloge des Ordens Bnei Briß hierüber Verhandlungen angeknüpft, die bisher noch zu keinem Absch uß gelangt sind. Die Zahl jüdischer Mädchen, die sich dem so idealen Beruf der Krankenpflege widmen, ist leider noch eine so geringe, daß die vorhandenen Kräfte nicht ausreichend um der aus allen größeren Gemeinden von Jahr zu Jahr sich steigernden Nachfrage gerecht zu werden. Trotz vieler Bemühungen ist auch den hiesigen Interessenten bisher erst die Zuführung eines jüdischen Mädchens zum Schwestern berufe gelungen. Das Kuratorium richtet deshalb an alle Glaubensgenossen in der Provinz die dringende Bitte, für die Verbreitung dieser Ideen sorgen und für die Zuführung jüdischer Mädchen zum Krankenschwesternberufe, der ja nicht nur der jüdischen Frauenwelt eine neue Lebensexistenz eröffnet, sondern sie auch einem bisher nicht genügend gepflegten Felde sozialer Wohltätigkeit zuführt, mit allen Kräften zu werben. Das Kuratorium besteht zurzeit aus den Herren: Rabbiner Dr. Freudenthal, als Vorsitzender, Hugo Hirschberg, als Schatzmeister. Dr. med. Boenheim, Rechtsanwalt Dr. Brodnitz, Frau Max Jacobh, Dr. med. Jelski, Dr. med. Lewh. Frau Selbiger, Dr. med. Solmsen, Frau Rechtsanwalt Sternberg. --- Liegnitz, 29. Dezember. Vor dem Bezirksausschuß Hierselbst klagte der Kaufmann Georg Abraham in Hirschberg wider den Vorstand der Shnagogengemeinde zu Hirschberg, weil es der letztere abgelehnt hatte, den Kläger in die Wählerliste einzutragen, welche zur Repräsentantenwatzl seinerzeit aufgesteMwerdeu-.üÄW. Die Frage, welche Gemeindemitglieder in der Wählerliste aufzunehmen sind, regelt der § 15 des Statuts der Synagogengemeinde zu Hirschberg dahin, daß alle.selbständigen Gemeindemitglieder, welche einen eigenen Hausstand besitzen, in die Wählerliste .aufzunehmen sind. Nun behauptete der Kläger, er besitze einen.eigenen Hausstand; er wohne zwar im Hause der Eltern, zahle daselbst aber Kost- und Logisgeld, werde auch selbständig zur Steuer herangezogen. Der Kläger berief sich auch auf zwei Präzedenzfälle, in denen die, Betreffenden zwar nicht bei den Eltern, wohl aber bei fremden Leuten wohnen und in derselben Lebensstellung sich befinden; diese beiden Wähler seien in die Wählerliste eingetragen. Der Vorstand der Synagogengemeinde hatte gegen die Klage geltend gemacht, daß der Kläger nicht wahlberechtigt sei, weil er keinen eigenen Hausstand habe. Der Bezirksausschuß erkannte aber zugunsten des Klägers, indem er denselben sür wahlberechtigt erachtete; das Sta'ut der beklagten Synagogengemeinde sei nicht in Einklang zu bringen mit dem Gesetz von 1847, wonach wahlberechtigt derjenige sei, der sich selbst ernähren könne. Die Kosten wurden der Synagogengemeinde auferlegt. Hannover, 25. Dezember. Das Kuratorium der Israelitischen Erziehungsanstalt zu Ahlem hielt am' 17. d. M. seine diesjährige ordentliche Sitzung in Hannover ab. Aus dem Bericht des Vorstandes ist als wichtigster Punkt zu erwähnen, daß seit dem 1. Januar 1905 14 ausgelernte Zöglinge die Anstalt verlassen und, bis, auf einen erkrankten, sämtlich Unterkunft als Gärtner bezw. Handwerker gefunden haben; ebenso ist dies mit 4 Mädchen der Fall. ' die durch Vermittlung der Fürsorge-Kommission des Damenkomitees ebenfalls Stellung als Haus- oder Küchenmädchen erhalten haben. Der Voranschlag für 19 '6 zeigt, daß fortdauernd große Anforderungen an die Anstalt herantreten (die Zahl der Zöglinge beträgt gegenwärtig etwa 160), deren Deckung nicht geringe Schwierigkeiten macht. Die statutengemäß ausscheidenden Mitglieder des Kuratoriums und des Vorstandes wurden wiedergewählt; außerdem wurden neu gewählt die Herren Meyer Simon-Hannover (ein Bruder des verstorbenen Stifters der Anstalt), Dr. Paul Arons- Berlin, I. de Beer-Harzburg, Dr. med. Katzenstein-Hannover, Rechtsanwalt Dr. Cohn-Dessau. Konsul Jaffe-Hannover in das Kuratorium und Herr S. Vorreuter-Hannover in den Vorstand. Schließlich erklärte der Vorstand unter attseitiger Zustimmung der Anwesenden, daß er es für eine Pflicht der Anstalt betrachte, sich an der Erziehung verwaister russischer Kinder, die bei den letzten Greueln ihrer Eltern beraubt worden sind, zu beteiligen. Es sollen sechs Kinder, vorzugsweise Mädchen, Aufnahme finden. Die Sitzung fand zum erstenmal, in den schönen Räumen der Zion-Lage statt, die sich in hohem Grade für die Anstalt interessiert. 6. Braunschweig, 29. Dezember. Vor der Zweiten Strafkammer wurden der Viehhändler Chiblinski und der Knecht Abelsko aus Calvörde als Zeugen vernommen. Beide sind mosa.scher Religion. Sie machten geltend, nach den Vorschriften ihrer Religion dürften sie den Namen Gottes nicht unbedeckten Hauptes anrufen und es möchte ihnen daher gestattet werden, sich beim Schwur mit ihren Kopfbedeckungen zu bekleiden. D^r Vorsitzende Landgerichtsdirektor Bode gestattete beiden, den Eid bedeckten Hauptes abzuleisten. In einem früheren Falle hatte ein Braunschweiger Gerichtshof das gleiche Ansuchen eines der jüdischen Religion angehörenden Zeugen als mit den hier geltenden Vorschriften und Bestimmungen unvereinbar zurückgewiesen, wie denn auch von deu Militärpersonen stets die Entblößung des Hauptes beim Schwur verlangt zu werden pflegt, obwohl sür jene an sich die Vorschrift gilt, solange im Dienstanzuge umgeschnallt ist, auch den Helm innerhalb bedeckter Räume aufzubehalten. M. Hamburg, 28. Dezember. Das Veschenkungskomitee der Henry Jones-Loge konnte auch in diesem Jahre 330 Kinder mit Winterpaletots, Anzügen und anderen nützlichen Kleidungsgegenständen versehen. Die Art und Weise, wie diese Verteilung vorgenommen wird, verdient Nachahmung. Die Bons, auf welchen die Gegenstände verabfolgt werden, werden den Eltern der Kinder nebst einer Einladung zum Kinderfeste ins Haus geschickt, so daß nur die Eltern wissen, daß die Gegenstände vorn Veschenkungskomitee herrühren.