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Allgemeine Zeitung des Judenthums · 1921-12-23 · Heft 26 (23.12.1921) · p. Seite 305

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Journal
Allgemeine Zeitung des Judenthums
Volume
85 (1921)
Issue
Heft 26 (23.12.1921)
Date
1921-12-23
Page
Seite 305 (sequence 11)
Language
German
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305 „Schuft, du!" „Schweigen Sie!" herrschte der Vorsitzende die Bissolster an. „Wollen Sie unter Ihrem Eide aussagen, daß Sie nicht mit ihr verkehrt haben? Daß ihr Verzweiflungsausbruch Verleumdung ist?" „Ich stehe doch man nur wegen -dem Ritualmovd unter Eid und nicht wegen einem Mädchen, die was von mir will." „Fräulein Bissolster, Sie sagten, daß Sie dem Mani Baschkes schaden wollten; in welcher Weise wollten Sie dies anstellen?" „Herr Justizrat," griff der Vorsitzende mit scharfem Tone ein, „Sie dürfen jetzt nur mit dem Zeugen verhandeln." „Somit untersagen Sie dem Fräulein die Beantwortung meiner Frage, Herr Präsident?" Dieser schwieg; das Mädchen wartete auch nicht aus seine Erlaubnis. „Ich wollte 'das Mädel warnen. Sie tat mir auch leid. Dem Serjus Berjack Hab' ich gesagt: „Renn' hin, paß auf, daß du sie alleine triffst, sag' ihr, sie soll mal hinkommen zu Annita Bissolster, bald, bevocks zu spät ist." Baschkes erblaßte, der Verteidiger sah festen Blickes zum Staatsanwalt hinüber, der Rabbi faltete die Hände, erhob die Augen zur Zimmerdecke und murmelte Dankesworte, der Angeklagte blickte halb verständnislos von einem zum andern. Der Vorsitzende richtete das Wort an Baschkes: „Haben Sie dem Gerichtshof etwas Mitzuteilen?" „Was die sagt, ist ja nichts vonRitualmord", stammelte der. „Trafen Sie den Knaben, als er zu Anna Katti gehen wollte?" „Ich Hab' ihn tot daliegen gesehn", schrie Baschkes, „mit 'nvm Stich im Hals; weiter weiß ich nichts, als daß LerJsaschus gezittert hat und gebebt und wie 'n Mörder ausjesehn." \ „Ich beantrage, diese Eifersuchtsszene zu beenden", warf der Staatsanwalt ein. „Fräulein Bissolster kann ja, wenn sie sich treulos verlassen fühlt, Strafantrag stellen. Mit der ruchlosen Mordtat am Vorabend des jüdischen Osterfestes hat es doch nichts zu tun, wenn ein Soldat sein Mädchen verläßt." „Führen Sie sie der entstandenen Störung wegen in vorläufigen Arrest", befahl der Vorsitzende dem Gerichtsdiener. „Mit allen mir zu Gebote stehenden Mitteln protestiere ich gegen den Antrag' des Herrn Staatsanwalts", unterbrach der Verteidiger die Fortführung der Bissolster. „Ich stelle die dringende Forderung, Herr Präsident, daß das Fräulein nachträglich als Zeugin vereidigt und vernommen werde." „Das würde eine vollständig nutzlose Nebenverhandlung hevbeiführen", rief der Staatsanwalt. „Ich beantrage, die Zeugenvernehmungen zu schließen und die Plaidoyers zu eröffnen." „Ich fordere die Herren Beisitzenden auf, über beide Anträge abzustimmen", sprach der Präsident. Die Abstimmung erklärte den Antrag des Staatsanwalts für angenommen. Dieser hielt nun eine lange Rede. Was irgendwie für das Bestehen von Ritualmorden ins Treffen geführt werden konnte, hob er hervor. „In dem Falle des Shnagogendieyers", schloß er, „liegt die sündige Tat so klar zutage, daß nur bewußte Heuchelei imstande ist, sie bemänteln zu wollen. Das unglückliche Kind wird, ermordet durch den berüchtigten Schächterschnitt, in der Ecke seines Hausflurs gefunden, er aber will es den ganzen Tag über weder gehört noch gesehen haben. Nun, selbst wenn ein anderer Mörder in Betracht gezogen werden könnte, würde die Tat doch wohl nicht so lautlos vor sich gegangen sein, daß ein Mensch, an dessen Tür fast sie vollbracht, sogar aber auch gar kein Geräusch vernimmt, weil er, taub und blind durch die Vorfreude auf ein leckeres Mahl, einen zu diesem bestimmten Fisch zerschneidet. Und merkwürdigerweise scheint -er hierzu keines Messers bedurft zu haben. Zwar: ein Messer wurde gesunden, doch in Menschenblut war es getaucht worden, und ein Rest des kostbaren Lebenssaftes rann noch auf dem Boden dahin; der größere Teil allerdings ist, wie wäre sonst die geringe Quantität zu erklären, den Zwecken zugeführt worden, denen es geopfert wurde. Ein anderes Messer -wurde nicht aufgefunden, und erst dessen Entdeckung könnte meine Anklage erschüttern. Es wird aber nicht entdeckt werden, denn eS existiert nicht. Der Zwischenfall, dessen Zeugen wir waren, ließ mich wie eine Vision das Bild -erkennen, als welches die Tat sich mir klar darstellt: der israelitischen Blutsorderung zu dem Pessachseste hatte in diesem Jahre, weil keine Gelegenheit zu ihrer Erfüllung sich geboten hatte, nicht genügt werden können. Der sehr bigotte Angeklagte zermarterte sein Hirn mit der Frage: Wie würde es doch noch zu gewinnen sein, noch jetzt, am letzten Tage vor dem Feste, das Kinderblut? Beim Zerschneiden seines Fisches denkt er nur a-n das noch zu vollstreckende Ta-lmudgesetz. Da hört -er Schritte, er lauscht, leise öffnet >er die Tür, steht den Knaben, ihm seitwärts zugewendet, im Begriffe zur Treppe zu gehen, um Anna Katti die ihm aufgetra-gene Botschaft zu überbringen. Doch mit einem Sprunge steht der fromm» Jude neben dem verblüfften Kinde, und ehe es zu sich kommt, ist der Schnitt erfolgt. Die Geistesgegenwart, das Opfer nach dem Aufsangen des nicht zu Boden fliehenden Blutes in die andere Ecke des Hausflurs zu schleifen, an die Treppe, welche es lebend nicht hatte -erreichen können, -besaß der Mörder; die Ueberlegu-ng, das Messer abzuspülen und wieder in Fischblut zu tauchen, fehlte chm, vielleicht auch hatte er keine Zeit mehr -dazu, well Baschkes den Flur betrat. Somit klage ich an der Hand der geschilderten Situation, unterstützt durch die Tatsachen, daß der Kindssmord an dem Pessach-Voraben-be geschah und ein Messer voller Fischblut nicht gefunden wurde, gegen -den Synwgogendiener Simeon J-saschus begangenen Ritualmordes wegen auf Todesstr-afe durch den Strang." Aus dem Publikum -heraus erschollen Rufe der Begeisterung, schnell unterdrückte Ansätze zu Hochrufen -wurden genommen, der Rabbi sank auf seinem Platz in sich zusammen, Baschkes Auge leuchtete, er griff nach Anna Kattis Hand; das Mädchen entzog sie ihm heftig und schmiegte sich an die neben ihr sitzende Bissolster. Der Vorsitzende erteilte nundem Verteidiger das Wort- „Erwarten Sie von dieser Stelle keine Erklärungen über die Unmöglichkeit des Ritualmordes", begann dieser -mit klarer, ruhiger -Stimme, „Herr D-r. Assaw-engu hat Ihnen diese Unmöglichkeit in so überzeugender Weise dargelegt, daß jedes weitere Wort hierzu sich -erübrigt. Aber, meine Herren, auch einen Mord aus anderen Gründen hat -der Angeklagte nicht auf dem Gewissen. Der Herr Staatsanwalt hatte das Glück, seinen Geist durcheine Vision erhellt zu sehen; ich will ihm auf diesem der Rechtspflege sonst ungewohnten Wege folgen. Auch vor meiner Seele spielt sich die Tat im Bilde ab: Am Vorabend -des jüdischen Osterfestes suchte Serjus Berjack eine Gelegenheit, seinen Auftrag auszuführen. Am Ausstieg zur Treppe stieß er mit einem Manne zusammen; er hatte ihn nicht bemerkt, denn die April-Abende sind noch ziemlich dunkel und die Judengassen an und für sich nicht hell. Der Knabe wollte im Bewußtsein der ihm angeratenen Vorsicht sich an ihm vorbeidrücken. Der Mann, von derselben Seite gewarnt, wenn auch in anderem Sinne, fragte nach dem „Wohin?" Nicht zu antworten wagte das Kind nicht; „zu Anna, Katti," sagte es. Jener wollte mehr wissen. Als ihm nicht gelang, den Knaben zur Preisgabe seines Auftrages zu bewegen, als der Junge ihn ob seiner vergeblichen Bemühungen vielleicht -verlachte, erfaßte den Burschen, der seine Geldhossnung bedroht sah, denn mehrere hundert Schillinge gelten ihm wohl nicht als Lappalie, die Wut; er hob das Messer, welches er zu irgendeinem Zweche von Jsaschus entlehnt hatte — die Tat war geschehen. Blicken Sie den Zeugen Baschkes an, meine Herren Geschworenen." (Schluß folgt.)

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