Allgemeine Zeitung des Judenthums
- Journal
- Allgemeine Zeitung des Judenthums
- Volume
- 85 (1921)
- Issue
- Heft 25 (9.12.1921)
- Date
- 1921-12-09
- Page
- [Seite] (sequence 13)
- Language
- German
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85. Jahrgang. Nr. 25 Berlin, 9. Dezember 1921 Betlage zur „Allgemeinen Leitung de§ Judentums. Sorrrsponvmzm unv Aachrichtrn. Deutschland. Berlin, 0. Dezember. Die VII. Delegierten- und Mtgl iederver sammlun g des Jüdischen Frauenbundes fand vom 31. Oktober bis 2. November in den schönen Räumen *be§ Elberfelder Frauenklubs statt. Vereine wtö> Ortsgruppen aus -allen Tei-len Deutschlands hattenihre Abgeordneten gesandt; auch Gäste aus Holland und Amerika waren vertreten. Der Leitgedanke der Tagung war -eine „Orientierung über zeitgemäße Fragen". Die Hauptreserate behandelten „Die Tuberk u l o 1 e b e k ä m Psung mit besonderer Berücksichtigung der Kindersterblichkeit! bei den Inden"; „Folgen des Entwurfs zum Reichsschu lge setz für die jüdische Schule"; „Berücksichtigung der Konfession und Weltanschauung im Reichsjugend.- W o h l s a h r t s ge s e tz"; „Stellung des Jüdischen Frauenbundes zum § 218 des Strafgesetzbuches. Zum ersten Thema sprach Frau Dr. Alice Gottschalk - G r a - b o w s k i aus Köln. Sie faßte ihre Ausführungen und Forderungen zusammen in den Leitsatz: „T u b e r k >u. l o s e i st a n st -e ck e n d, v e rm eidbar und heilbar". In der Aussprache wurde der von der Vorsitzenden ein gebrachte Dringlichkeits-antrag, die Bekämpfung der Tuberkulose sowie aller Volikskrankheiten in die statutengemäß festgelegten' Arbeitsgebiete des Frauenbundes einzuschließen, angenommen -und -die Herausgabe eines -au Märenden Flugblatts „Was die Kinder wissen müssen" als erste PropagandaarbeiL in diesem Sinne beschlossen. Die Frage der Folgen des R-eichsschutgesetzentwinrfs wurde von zwei Reserentinnen-, Fräulein Lö-b und Fräulein Frei mann, Köln, beleuchtet. Einleitend wurde der historische Zusammenhang des Entwurfs von 1921 mit dem Schulartikel der Reichsverfaffung von 1919 gezei-gta Bei der Behandlung dieser Artikel (142—149) der Verfassung wurden die neuen Momente besonders hervorgehoben, nämlich: Begriff der Grundschule, Berücksichtigung des Willens der Erziehungsberechtigten-, Aushebung der Vorschulen, Freiwilligkeit allen Religionsunterrichts. Der „Entwurf" ist ein Versuch, die Arten der Grundschule, wie sie die weitgehenden Disferen-zen in Weltanschauungsfragen innerhalb Deutschlands erfordern, zu fixieren. Zum Normalthp macht er Gemeinschaftsschule; zulässig sindferner drei andere Arten: die Bekenntnisschule, die weltliche Schule und die Weltanschauungsschule. Die Folgen des Entwurfs für die jüdische Schule wurden au Hand von drei Leitsätzen beantwortet: 1. Die jüdischen Volksschulen-, die wir haben, können bestehen bleiben. 2. Die Neugr-ündung von staatlichen- und privaten jüdischen Grundschulen ist möglich. 3. Eine Beleuchtung des Charakters und der Methoden der Grundschulenzeigt, daß die jüdische Bekenntnisschule notwendig ist. Beide Reserentinnen forderten die jüdische Schule, da sie -allein imstande sei, jüdischen Kindern eine Synthese von jüdischer und deutscher Kultur zu bieten, bei welcher der Unterricht im jüdischen Wissen und die Erziehung der Liebe zum Judentum den ihnen gebührenden Platz einnehmen. Besonders lebhaftwar die Aussprache, die diesen Vorschlägen folgte. Mit ihr wurde die Gegenaussasfung, -besonders von-der 1. Vorsitzenden des Jüdischen Frauenbundes, Berta Pappenheim, betont, die aussührte/daß für ein normales, gesundes Kind die einseitig gerichtete konfessionelle Schule Verweichlichung und Absonderung bedeute und keine Stählung für den- Kamps des Lebens. Sie wies auf das jüdische Haus als die Stätte hiiu, die grundlegend sein müsse für jüdische Erziehung und Kultur. Anders ist es bei Kindern, deren eigenes -Versagen oder häusliche Verhältnisse sürsorgerische Erziehung nötig machen. Die Forderung, daß sich , für solche Fälle jüdische Familienpflegestellen und - Anstalten in weit - größerem Maße als bisher zur Verfligung stellen müßten, um i diesen Kindern das mangelnde Elternhaus zu ersetzen, hätte Dr. Margarete B e h r en t in ihrem- Referat über das Reichsjugendwohlfahrtsgesetz klar zum Ausdruck gebracht. Das Gesetz selbst ist noch nicht verabschiedet, sein Schicksal noch ungewiß. Sie beleuchtete die einzelnen Punkte desselben und wußte besonders aus die Probleme hinzudeuten, die nur durch Zusammenarbeit von Behörden u n d Beirat (erfahrene Männer und Frauen Es der privaten Wohlfahrtspflege aller Schichten und Konfessionen) annähernd gelöst werden können. Die Stellung des Jüdischen Frauenbundes zum 8 218 des Strafgesetzbuchs behandelten im Referat und Korreferat Fräulein Berta Pappen heim und Frau Paula Nassauer, Frankfurt a. M. Die erste Rednerin betontedaß das Gesetzbuch der Ausdruck des sittlichen Empfindens eines Volkes sei. Juristische und religiöse Gründe scheinen ihr für die Aufrechter Ha ltung des § 218 zu sprechen, der weiter nichts ist als eine logische Folgerung des altjüdischen Gebotes-: „Du sollst nicht -töten". Die G runda u ffass ung des Geschlechtslebens muß die alte bleiben und in jedenr Kind müssen wir eine Hoffnung sehen, auch hmm die Verhältnisse, denen es entstammt, schlecht und ungesund sind. Allerdings zwingen soziale und wirtschaftliche Gründe zu Reformen und Ausnahmebestimmungen. Die Vorsitzende U'toitt, daß der Jüdische Frauenbund in dieser Frage konform ginge mit dem Rabbinerverband, dem Evangelischen und dem Katholischen Frauenbund; damit werde aber die Stellungnahme des einzelne n Bundes Mitglieds zu dem Paragraphen nicht berührt. Die. Vorträge gaben den Arbeitstagen durch ihre gründliche Sachrichteit eme Fülle von Anregungen. In verschiedenen Kommissimien sollen die einzelnen Arbeitsgebiete weiter verfolgt und vertieft werden. Die Leiterin der Versammlung wies verschiedentlich darauf hin, daß mit Gesetzenlloürsen alleinnichts getan sei, sondern daß immer wieder Menschen, die Verantwortung in sich fühlen -müssen-, sich in / unermüdlicher Pflichterfüllung -lebendig betätigen. Aus dem Nacheinander der verschiedenen Fachgebiete wuchs eine große Einheit: das Bewußtsein, verknüpft! zu sein mit den allgemeinen Zeitfragen und die Erkenntnis, dieses Allgemeine anw-enden zu müssen auch aus die Eigenart der jüdischen Gemeinschaft. Wie tief dies in der Seele der jüdischen Frau verwurzelt ist, wußte Frau S. W r o n s k i in einem öffentlichen Abendvortrag über „Die Bedeutung der Frauenarbeit für die Entwicklung der jüdischen Wohlfahrtspflege" einer großen Zuhörerschaft aus reichem, eigenem Erleben heraus zu schildern. Das furchtbare Allgemeinelend, durch die drei Worte: Arbeitsnot, Gesundheitsnot, Jugendnot ungefähr ange-deutet, findet noch eine Steigerung in den jüdischen Verhältnissen und Bedingungn. Durch die dunklen- Wirklichkeitsschilderungen zog sich erhellend 'und wegweisend das feste Vertrauen aus „Rahels Muttergei-st", der auch in der heutigen jüdischeu- Frau noch lebendigsei und denen hilft, die in Not sind; der immer wieder Kräfte weckt zu Ausbau und- Gesundung. — Die Wirkung .ihrer Ausführungen wird gekennzeichnet durch die Worte, mit denen die Vorsitzende ihr dankte: „Ich möchte wieder jung fein, um mithelfen zu können, die Lebensaufgaben der jüdischen- Frau so zu erfüllen." Innere Bundes fragen: Erweiterung der Satzungen-, Bildung von Provinzia-l-Land esverbänden, Berichte der Ortsgruppen legten Zeugnis -ab von Wachsen und Vertiefung der Bundes-idee und Bnndcsarbeit. Don Anträgen und Resolutionen müssen Erwähnung finden: 1. Auf Grund des seit 1914 bestehenden internationalen Jüdischen Frauenbundes wird ein Antrag der holländischen Frau-:n, die gelockerten internationalen Beziehungen wieder fester zu knüpfen, gern angenommen. 2. Als Sh-mpathieversammlung des Jüdischen Frauenbundes für Oberschlesien wird die nächste Vorstandssitzung im Frühjahr 1922 dorthin verlegt.