Allgemeine Zeitung des Judenthums
- Journal
- Allgemeine Zeitung des Judenthums
- Volume
- 85 (1921)
- Issue
- Heft 25 (9.12.1921)
- Date
- 1921-12-09
- Page
- Seite 289 (sequence 7)
- Language
- German
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auch die Republik nicht aus die gesetzlich festgelegte Schulpflicht, skandalösen Zustände von damals wieder herrschend werden Men: das Interregnum, die Vogolfreiheit, die Willkür, die absolute Gesetz- und Regellosigkeit. Nicht umsonst verzichtet auch die Republik nicht aus die gesetzlich festgelegte Schulpflicht. Alles war «damals in das Ermessen der verehrten Eltern und einer einsichtsvollen Jugend gestellt. Der jüdische Religionsunterricht war das Bettelkind, das sich von den kärglichen Brosamen nährte, die vom Tische der anderen Unterrichtsfächer abfielen. Er war damals nur ein Gegenstand mitleidigen Achselzuckens. Bei Eltern und Schülern. Und gäbe es keine Barmizwah, wer würde sich seiner im Ernste erinnert haben? Nach der Barmizwahfeier und dem Empfang der Barmizwahgeschenke war der Religionsunterricht endgültig für Lebenszeit abgeschlossen und abgetan. Mit Neid blickten die jüdischen Lehrer auf die bevorzugte Stellung des christlichen Religionsunterrichts, der seinen Platz im Lehrplan der Schule hatte und dem die beste Tagesstunde eingeräumt wurde. Nur kühne Träumer wagten in Vorstellungen zu schwelgen, der jüdische Religionsunterricht könne sich ähnlicher Privilegien erfreuen und sei nicht mehr von der Laune und dem guten oder schlechten Willen unmündiger Kinder abhängig. Und diese Illusionen, diese Träume, diese in weite Fernen schweifenden Hoffnungen und Verheißungen sind Wahrheit, reale Wirklichkeit und Erfüllung geworden. Der jüdische Religionsunterricht ruht heute auf demselben ehernen Fundament wie jeder andere Unterricht. Er ist Pflichtfach geworden. Er gehört zum Organismus jeder öffentlichen Schule, sofern die Schülerzahl nur irgend die Berechtigung dazu gibt; er ist eingeovdnet in den Unterrichtsplan, liegt am Vormittag und erfreut sich der Disziplinarmittel und Rechte aller anderen Unterrichtsfächer. Und dieses Erstgeburtsrecht will man ohne Not aufgeben, diesen Fels, der uns Halt und Rückgrat verleiht, leichten Herzens zerstören, ohne die Möglichkeit zu haben, dieses Vorrecht je wieder erobern zu können, wenn der Reformentwurf mit einem Fiasko endigt. Was man von der Minute ausschlägt, bringt keine Ewigkeit zurück. Was wir haben, das wissen wir; was die grundstürzenden Refornrpläne bringen, wissen wir zwar nicht genau, können wir aber uns unschwer ausmalen. Der alte Schlendrian wird wieder auf den Thron gesetzt, unsere Jüngsten werden entscheiden, ob sie sich am Religionsunterricht zu beteiligen die Güte haben wollen; man wird um ihre hochmögende Gunst werben und sie um gut Wetter bitten. Auch Dr. Aschner gibt zu, daß die Hauptvoraussetzung für die Reform die Erfassung der gesamten jüdischen Jugend ist. Verlegt man unter Ausschaltung der öffentlichen Schulen den Religionsunterricht in die Religionsschulen, dann ist es damit aber für immer aus und vorbei. Jetzt haben wie die ersehnte Erfassung der jüdischen Schülerschaft, und darum soll man an den Grundlagen des gegenwärtigen Systems nicht rütteln, wenn man nichts Vollkommeneres an die Stelle zu setzen hat. Denn trotz aller Revolutionen und freien Selbstbestimmung ist der Religionsunterricht in der Schule nach wie vor fast mit der bisherigen Autorität bekleidet, und nur in den allerseltensten Fällen — und nicht öfter als früher — schließen sich jüdische Kinder vom Religionsunterricht ihrer Schule aus. Man kann sich zu dem Talmud-Thora-Vorstand stellen wie man will, aber das Verdienst, jedes jüdische Kind dem Religionsunterricht nach Möglichkeit zugeführt zu haben, kann man ihm nicht rauben. In dieser Hinsicht hat er sich nicht lau benommen. Wer die einschlägigen Verhältnisse kennt, wird, will er nicht Parteipolitik treiben und ungerecht sein, zu¬ 289 - geben, daß die diesbezügliche Tätigkeit der jüdischen Unterrichtsbehörde kaum einer Steigerung fähig ist. Aber der Talmud-Thora-Dorstand wird in seinen Maßnahmen, allen Kindern den Unterricht zugänglich zu machen, durch die allgemeine Einführung desselben an den Staats-, Stadt- und privaten Schulen aufs glücklichste unterstützt. Man hüte sich also, zu dessen Beseitigung die Hand zu bieten. Aber ein Häkchen hat das jetzige System doch. Es werden uns nur zwei Wochenstunden zugestanden, und das ist für das reiche Pensum, das wir zu bieten haben, etwas wenig. Diese zwei Stunden sind die Schüler jedoch immer da. Die eiserne Disziplin der öffentlichen Schule bildet einen Schutzwall gegen Lässigkeit, Saumseligkeit, Launenhastigkeit und Gleichgültigkeit. Die Religionsschulen haben zwar ein doppeltes Zeitausmaß für diese Gegenstände und können es noch weiter ausdehnen, aber nur wenige wollen den Nachmittag opfern. Die Anmeldungen sind spärlich und noch viel spärlicher ist die Anwesenheitsziffer der Angemeldeten. Das Wegbleiben erscheint beinahe als die Regel und das Erscheinen die Ausnahme. Ist es nicht weit besser, die Schüler zwei Stunden da zu haben, als vier oder sechs Stunden n i ch t da zu haben? Ich resümiere. An der großen Errungenschaft, die dem jüdischen Religionsunterricht in den öffentlichen Schulen Bürger- und Heimatrecht einräumten, ist unter keinen Umständen zu rütteln. Damit will ich natürlich nicht sagen, daß nichts zu bessern ist. Aber der Reformeifer muß sich auf den jetzt gegebenen Grundlagen betätigen, anstatt bewährte, feste, den Bau tragende Pfeiler zu entwurzeln. Iüdilche LlindenanttaH kür Deutschland (Berlin-Steglitz). Von Obersokretär Nathan Cohn (Charlottenburg). ar mannigfach sind die Gebrechen, von denen die Menschheit heimgesucht wird, zweifellos aber ist die Blindheit als traurigstes zu bezeichnen. Den Notleidenden, den Kranken, dm seelisch Bedrückten erquickt ein Sonnenstrahl, gibt ihm neuen Mut in seiner oft schweren Bedrängnis, dem Blinden aber fehlt dieser Trost, 'ihn umfängt ewige Nacht. Das Schicksal dieser Unglücklichen zu mildern, ist erste Menschenpflicht. Im Jahre 1910 begründete der inzwischen Heimgegangene Herr William Neumann mit gleichgesinnten hochherzigen Männern und Frauen die jüdische Blindenanstalt für Deutschland, die sich aus kleinen Anfängen zu einer Musteranstalt herausgvbildet hat. Die Anstalt beherbergt zurzeit 40 Insassen, männliche und weibliche zu gleichen Teilen; Erwachsene sowohl wie Kinder. Die Arbeit lindert das Geschick dieser Unglücklichen >erheblrch. Die Kinder «erhalten vegelrechten Schulunterricht; auch die Späteverblindeten. Es wird Unterricht in Handarbeit, Maschinenschreiben, Lesen usw. 'erteilt. Die Erwachsenen werden in der Berussabbeilung in der Bürstenmacherei und Stuhlflechstevei ausgebMeis. Bewundernswert sind die Arbeiten, die hergestellt werden. Auch zwei taubstumme Blinde, mit denen eine Verständigung nur dadurch ermöglicht wird, daß ihnen Zeichen in die Hand geschrieben «werden, haben Aufnahme gefunden. Für Musik begabten Minden, wird auch eine musikalische Ausbildung zuteil. Ein junger Mann ist zum Organisten herangebildet worden. Er fungierte während der hohen Feiertage als solcher bei einem Gottesdienst in Friedenau. Er trug bei meinem Besuche der Anstalt mehrere synagogale Stücke auf dem Harmonium mit tiefem Gefühl und bewundernswerter Fertigkeit vor. Eine Insassin brachte mit