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Allgemeine Zeitung des Judenthums · 1921-09-16 · Heft 19 (16.9.1921) · p. [Seite]

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Journal
Allgemeine Zeitung des Judenthums
Volume
85 (1921)
Issue
Heft 19 (16.9.1921)
Date
1921-09-16
Page
[Seite] (sequence 11)
Language
German
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Berlin,16. September 1921 SS. Jahrgang. Nr. 19 Beilage zur „Allgemeinen Leitung deF Judentums". korrespondenZm und Aachrjchtm. Deutschland. E. M. Berlin, 13. September. Die letzte Sitzung, der Repräsentantenversammlung. der Jüdisch-eir Glemein'de wurde, w-i>e vn der vorigen Nummer bereits mitgeteiät, von dem neu gewählten Vorsitzenden des Kollegiums, Gewerberat Pkotke, mit einem Dank für seine Wahl eröffnet. Gr entwickelte ein Prograurm' für seine Geschäftsführnua. In einer großen Gemeinde wie Berlin bestehen scharte Gegensätze, die.auch in dieser Berfammlung aufeinanderplatzen. Es ist die Aufgabe des Vorsitzenden, zu versuchen, jedem Standpunkt gierecht zu lverden, weil alle Mitglieder dieser Versammlung, durch die gemeinsame Liebe zum Judentum vereinigt lverden. T'ie besondere Note des einzelnen wi-rd bedingt durch sein besonderes Verhältnis zum Judentum. Nur wenn -alle diese Kräfte zusammenstreben, wind gedeihliche Arbeit geleistet lverden. Ter Vorsitzende feierte die Geschästssührung seines Vorgängers, Gdheimrat Dr. Minden, dem er die herzlichsten Dankeslv>orte widmete. Tie Repräsentanten aller Parteien erkennen di>e Verdienste Dr. Mindens -an, der auch iw allen Konnn'issionen der Gemeinde segensreich gelvirkt hat. Tie Aera Minden wird ein ehrenvolles B'.'ätt in der Gesägllste der Repräfen- 'tantenversammlnng bleiben. An diese Dankesloorte schloß Gewerberat Plotke einen Nlach>rnf für den Vovsto ebenen Gemeinderabbiner Tr. Samson Hochfeld an. Sein Wirken -als Fvrscker, Seelsorger und Lehrer sichert ihm ein erstes Gedächtnis in der Gemeinde. Gebeimrat Minden, der in einer 'längeren, von uns in der vorigen Nummer bereits veröffentlichten Auch rolle dem Vorsitzenden' für seine Ausführungen dankte, gekob'te, die Pflichten, die trjan fein Amt als Repräsentant auferlegt, -auch weiterhin n-ach besten Kräften zu erfüllen. — Magistratsrot N e n m >a n n (Kons.) referierte über den Antrag, für die Ehrenbeämten der Gemeinde informatorische Vortrüge abhalten zu lassen. Tiefe Vorträge sollen von sachiverstäud'gen Beamten der Gemeinde gehalten lverden, um denjenigen Ehrenbealnben, denen Zeit und Möglichkeit zum eingehenden Studium irr wichtigen Problern.eu fehlt, Gelegenheit zu geben, sill> mit wichtigen Fragen vertraut zu machen. Diese Vorträge würden außerdem die Ehrenbeamten der Gemeinden zur persönlichen Näherung bringen und dadurch den Frieden in der Gemeinde fördern. Tr. Al i n d e n (Lib.) stimmt namens seiner Freunde dem Anträge zu, der vorzüglich geeignet sei, das Interesse an den Gemeindeansgaben zu vertiefen und die Ehrenbeamten mit ihrem Angabenkreise vertraut zu macken. Ter Antrag wird einstimmig angenommen. — Im Anschluß an den Rechnungsabschluß des Bureaus für Vermietung von Synagogenplähen lvünscht Dr. Klee (Jüd. Dp.) Aufschluß über die Zahlen der insgesamt in Berlin vorhandenen Synagogenplätze, von denen sich nach Angabe des Rechnungsabschlusses 50 397 Plötze irr den Synagogen gemeinden befinden. Aus der Versammlung wird die Zahl der Plätze in den Privatisynogogen auf etwa 16 000 bis 18 000 angegeben. ' Pros. T ü r k (Lib.) bezweifelt diese Zahlen, da vor einigen Jahren vom Vorstandstisch die Gesamtzahl der Plätze bei einer damaligen Seelenzahl von 140 000 bereits auf 60 000 Für die hohen Feiertage angegeben wurde. Der Redner glaubt, daß heute 90 000 bis 100 000 Plätze zur Verfügung stehen. Dr. K liee bittet den Gemeindevorstand, noch Vörden Feiertagen sestznstelle,n wieviel Plätze in. diesem Jahre zur Verfügung stehen, sowohl in den Gemeind'esynagogen und Betsälen als auch in den Bethäusern, subventionierter und nichtsubventionierter Private,emeiuden. Auchdie Gottesdienste in den Waisenhäusern', Altersheime und so weiter mühten gezählt werden. Wenndiese Statistik auch keinen Anspruch auf unbedingte Zuverlässigkeit machen könnte, so würde sie doch einen Einblick geben, inwieweit für die religiösen Bedürfnisse in Berlin gesorgt ist. — Während der Sitzung erfolgte die Einführung und Verpflichtung des zum Repräsentantenstellvertreter gewählten Hauptbuchhalters Rawack, 'mit dem zum ersten! Mä!l!e ein VerwEbu'nigM'eiaimter in die Repräsentantenversämim'- lung eintritt. Namens des Gie-meindevorstandes verpflichtet Amtsgerichtsrot Wolfs das! stellvertretende Mtglied der Versammlung. Er gibt der Freude Ausdruck, daß das Vertrauen der Wähler auf einen Beamten gefallen ist, und betont ausdrücklich,, daß das neue Mitglied sich nicht als Vertreter der Beamte nschast betrachten möchte, weil ff der Repräsentant m'cht die Interessen eines Standes, sondern die der gesamten Gemeinde zu vertreten hat. Ter Vorsitzende heißt das neue Mitglied herzlich willkommen und hofft in ihm einen' besonders wertvollen Mitarbeiter für die wichtige Beä intensvage gewonnen zu haben, der auch den Interessen' der Gesai nt gemein de h'vffeutlich ivertvolle Dienste leisten wird. 'Das neue stellvertretende Mitglied der Versammlung gehört der Linken de,-! H-aufes an. Berlin, 13. September. Das Zeutralvurean für jüdische Auswanderungsangelegenheiten, Hilfsverein der Deutschen Inden (vom Reichswanderungsamt anerkannt), gibt die B e st i m m u n g e n über die Ein lv a n d e r n n g na ch E a n a d a bekannt' Personen, die nach Eanada einwandern wollen, müssen einen Pas; ihres Heimatlandes haben und eine Geldsumme im Werte von 250. Dollar canadischer Währung bei sich führen, außer den Mitteln .für die Bahnfahrt bis zum Reiseziel. Sie müssen die Reise direkt von ihrem Heimatslande antreten und in ununterbrochener Fahrt mit dort gekauften oder in Eanada bezahlten Schifsstärren (Prepajds) ausführen; sie müssen körperlich und geistig vollkommen gesund, moralisch einwandfrei sein, irgendeine Sprache zu lesen verstehen, die genaue Adresse einer Person in Eanada besitzen, zu der sie sich begeben wollen. Es ist dabei zu bemerken, daß die canadischen Einwandcrungsvorfchriften durch administrative Bestimmungen jederzeit geändert werden können. Von den angeführten Bestimmungen sind folgende AiuGn.ähmdn, vorgesehen: 1. Bon den Geldvorischrisem Besitz von 250 Dollar, sind befreit Ettern, die zu ihren Kindern fahren, Kinder unter 18 Jahren, die zu ihren Eltern reisen, Frauen, die ihre Männer aussuchen, Landarbeiter und Dienstboten mit gesicherter Arbeit, die dies durch Dokumente Nachweisen können. Sic alle müssen jedoch die Mittel zur Bahnfahrt bis zum Reiseziel besitzen. 2. Ein Hochschüler kann nach Eanada zngelassen lverden, um seine Studien an einem canadischen Eollege oder an einer canadischen Universität fortznsetzen, ohne den obigen Bestinunungen nnterworfen zu sein. Jedoch muß der Betreffende Nachweisen können, daß er wirklich Student ist und in einem canadischen Eollege oder an der Universität immatrikuliert lverden soll. 3. Touristen, Reisende, Mitglieder dramatischer, künstlerischer und athletischer Gesellschaften können zeitweilig in Eanada zngelassen lverden, ohne daß die obigen Bestimmungen Anwendung finden. Folgende Kategorien von Einwanderern können auf keinen Fall in Eanada zngelassen werden: Schwachsinnig:.', Idioten, oder Personen, die früher geisteskrank waren; Tuberkulöse, an Trachom- oder an Kopsausschlag Leidende oder mit Infektionskrankheiten Behaftete: Taube, Blinde: Verbrecher. Ferner Emigranten, die von 'einer Wohlfahrtsorganijation Geld empfangen haben, um sie zur Landung in Eanada instand zu setzen, oder deren Fahrt nach Eanada von einer Wohlfahrtsorgan,isation bezahlt worden ist. Personen, die gewaltsamen Umsturz von Gesetz und Obrigkeit vertreten, Mitglieder anarchistischer oder gleichartiger Organisationen; Angehörige von Staaten, die in dem letzten Kriege gegen Eanada gekämpft haben. Sodann Personen -über 15 Jahre, die keine Sprache oder keinen Dialekt lesen können. Ausnahmen von letzterer Vorschrift sind jedoch für folgende Kategorien zugelassen: Vater, Mutter oder Großeltern über 55 Jahre, die sich zu einem Kinde oder Enkel begeben wollen, die sich rechtmäßig in Eanada aufhalten: Frauen, die zu ihrem Manne reisen; eine unverheiratete oder verwitwete Tochter, die zu ihrem Vater reist. Diese Personen können einwandern, auch wenn sie Analphabeten sind. Sie müssen jedoch den übrigen Vorschriften des Einwanderungsgesetzes entsprechen. Von besonderer T r a g w c i t c s ü r die j ü d i s ch en E i n w a n d e r e v n a ch Eanada ist die B e st i mm u n gd a ß die Fahrt d i - r e k t v o m H e i m a t s l a n d e a n s in eine r u n n n t e r b rochene n Reis e nach Ean a d a e r f o l g e n m u ß. Diese Vorschrift bezieht sich auf alle Passagiere, einerlei mit welcher Gesellschaft sie nach Eanada fahren oder in welchem Hasen sie sich einschiffen. Die Canadapassagiere sollten sich demgemäß von dem Vertreter der Schisfahrtsgesellschast im Einschiffungshasen im Falle des Umtausches von Schiffskartenanweisungen gegen Schrffskarte bescheinigen lassen.

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