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Allgemeine Zeitung des Judenthums · 1921-08-05 · Heft 16 (5.8.1921) · p. Seite 188

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Journal
Allgemeine Zeitung des Judenthums
Volume
85 (1921)
Issue
Heft 16 (5.8.1921)
Date
1921-08-05
Page
Seite 188 (sequence 10)
Language
German
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zusammen. „Gassen, in größeren Städten ganze Quartiere, bilden sich, in denen nur eine Art Gewerbetreibender wohnt, und so stehen zum Teil in früher Zeit, in völliger Ausbildung mindestens seit dem 12. Jahrhundert, Gassennamen fest, die derart nach Handwerkern benannt sind." Desgleichen sind auch die Judenquartiere (intsr Judeos, vieus Judeorum), die, wie in anderen Ländern, so auch in Deutschland, seit dem 11. oder 12. Jahrhundert erwähnt werden, wenigstens in ihren Anfängen, zu erklären. Die Gemeinsamkeit der rechtlichen, religiösen, vor allem aber der wirtschaftlichen Interessen führt die Juden in diesen Städten zusammen. Entsprechend ihrer Beschäftigung suchen sie innerhalb derselben vielfach die Gegend auf, in «der der lebhafteste Verkehr herrschte, die Gegend des Marktes. Das läßt sich für eine stattliche Anzahl derselben Nachweisen. So z. B. wohnen die Juden in Magdeburg und Merseburg nach den Privilegien Ottos I. und Ottos II. von 965 und 973 in der Kausmannsansiedlung, d. i. in Magdeburg um den alten Markt der Altstadt, der den Mittelpunkt für die zahlreichen Straßen und Gassen bildete, die später der Handel- und gewerbetreibenden Bevölkerung der Altstadt zum Wohnsitz dienten. Das wird uns bestätigt durch eine späte Notiz von 1315, aus der hervorgeht, daß die Juden vor Zeiten aus dem Kleiderhof auf der Nordseite des alten Marktes gewohnt haben. In Regensburg sind sie seit dem Anfang des 11. Jahrhunderts (1006/1028) im pagus mercatorum, der die den Markt enthaltende Neustadt umfaßte und zum größten Teil von Kaufleuten und Gewerbetreibenden bewohnt gewesen war. dem heutigen Neupfarrplatze, nachweisbar. In Frankfurt befand sich das älteste Jüdenquartier bis zum Jahre 1349 in der Nähe des Mains auf dem heutigen Weckmarkt und erstreckte sich im Osten bis zur Fahrgasse. „Hier herrschte der regste Verkehr, ein fortwährendes Gehen und Kommen"; nur wenige Schritte vom Judenquartier war der Dom, wo die in den Festzeiten unweit der Kirche errichteten Kaufbuden, später die daraus erwachsenden Messen den Juden Gelegenheit zu reichlichem Verdienste boten. „Wie sich auf dem unweit des Domes befindlichen Markt, der damals die Krämergasse hieß, das kaufmännische Leben konzentrierte, so spielte sich auch das politische Leben der Stadt im Judenquartier ab." Hier befanden sich ja auch das Rathaus, die Münze und andere öffentliche Gebäude. Aehnlich war es in Augsburg, Erfurt, Basel, Nürnberg, Straßburg, Trier und anderen Städten. Daneben dürfte auch die Nähe der Burg oder der landesherrlichen Befestigung, unter deren Schutz sich gern in älterer Zeit der Markt entwickelte, für die Judenansiedlung maßgebend gewesen fein, so z. B. in Aachen, Braunschweig, Breslau, Friedberg, Halle, Koblenz, Landshut, Münster, Wien. Die Lage der Judenwohnungen in der Nähe des Marktes, der Kirchen, inmitten der Stadt aber ist fast stets ein Zeichen des hohen Alters der Ansiedlung und läßt die Behauptung als berechtigt erscheinen, daß die Juden auf die Entwicklung des.deutschen Städtewesens mit eingewirkt haben. Damit dürfte auch die Annahme widerlegt sein, als ob die Wohnstätten der Juden von vornherein Zwangswohnstätten gewesen wären. „Inter Judeos", „vieus Judeorum" bezeichnen vielmehr in 'der älteren Zeit nur den Ort, wo die Juden vorzugsweise gewohnt haben. Denn auch Christen wohnten vielfach unter den Juden oder umgekehrt. Ein rabbinisches Rechtsgutachten des Eliöser ben Nathan aus Mainz (bis ca. 1150), in dem es heißt, daß Juden auch unter. den Nichtjuden wohnten und in allen Wohnsitzen der Israeliten die Gassen offen sind, ist ein deutlicher Beweis dafür, ebenso wie manche andere Nachricht, z. B. aus Basel (1214), Frankfurt (bis in das 15. Jahrhundert), Mainz, Straßburg (13. und 14. Jahrhundert) und Trier (1284), wo Christen in den vorzugsweise von Juden bewohnten Vierteln ihre Häuser, Höfe und Woh- 188' —- nungen haben. Erst allmählich, feit dem Ende des 13. Jahrhunderts, ist das typische Judengetto entstanden. Diese Judengassen oder Viertel sind gegen die christliche Umgebung durch Mauern und Tore abgegrenzt und werden bei Nacht außerdem noch abgesperrt. Die Unglücksjahre 1348/50 bilden hierbei insofern einen Abschnitt, als nach dieser Zeit die Juden dort Wohnung nehmen müssen, wo man sie ihnen anweist, und diese vielfach in entlegenen Straßen und Winkeln, mitunter in recht unangenehmer Nachbarschaft sich befindet. Auch besondere Jüdendörfer kennt das Mittelalter, so z. B. daS Judendorf in der Sudenburg bei Magdeburg (villa Judeorum, jodendorp). Es lag zwischen dem Kloster Berge und der Stadt, war erzbischöflicher Besitz und wird zum ersten Male im Jahre 1012 erwähnt. Es bestand als Wohnstätte der Juden neben der innerhalb der Stadt erwähnten bis zu ihrer Austreibung im Jahre 1493. Damals (11. August 1493) überließ Erzbischof Ernst nach Ankauf der den Juden gehörigen Grundstücke durch den Rat demselben das Judendorf „mit solicher sreyheit und gevechtikeit, als dieseMen juden bischer in verschribung und gebruchender gewehre gehabt" zur Vergrößerung der Stadt. Dafür sollten jährlich in zwei Terminen vom Rat von Sudenburg 65 Gulden Zins für den erzbischöflichen Tisch gezahlt werden. Ob aber und inwieweit die Namen der in Jnnerösterreich und auch sonst vorkommenden Judendörfer ursprünglich auf jüdische Niederlassungen zurückgehen, läßt sich nicht mehr feststellen. . Auf die ganze Entwicklung hat vielfach das fiskalische Interesse der Fürsten und Herren hingedrängt, auf deren Grund und Boden die Juden saßen. So ist z. B. in Wien die eremte Stellung der Judenstadt eine Folge ihrer Lage auf herzoglichem Grund und Boden und des Prinzips ihrer Zugehörigkeit zur herzoglichen Kammer, wodurch anderseits eine völlige Unabhängigkeit ihrer Bewohner von der Stadt Wien sowohl in Sachen der Gerichtsbarkeit als auch in bezug auf Steuern und Abgaben eintrat. In der Stadt Narbonne, deren Gebiet durch Pipin den Kleinen zwischen Erzbischof und Grasen geteilt worden war, unterstanden die Juden der westlichen Hälfte dem Herrschaftsbereich des Erzbischofs, die der östlichen Hälfte der des Grafen. Es gab demgemäß in Narbonne zwei Judenviertel — übrigens nicht geschlossene Quartiere —, ein großes gräfliches Judenviertel, dessen Grenzen uns seit 1217 bekannt sind, und ein kleines, erzbischöfliches Judenviertel in der Vorstadt Belreze. Den größten Einfluß aus die endgültige Gestaltung der Judenviertel aber hat die Kirche ausgeübt. Das in der gallischen Gesetzgebung bekundete Prinzip einer möglichsten Absonderung der Juden von den Gläubigen — geboren aus der Furcht, die Juden könnten der christlichen Religion gefährlich wer,den, zumal in Gebieten, wo das Christentum eine junge Pflanzung war — wurde für die kirchliche Gesetzgebung Maßgebend. Das zeigt sich schon in einem Schreiben des Papstes Stephan III. an den Erzbischof Aribert von Narbonne von ca. 768/72. Im Frankenreiche eiferten bereits die Erzbischöfe Agobard (geboren 779> und Amulo (gest. 825) gegen das Zusammenwohnen von Christen und Juden. Die Begründung einer besonderen Judenstadt in Speyer (1084 durch Bischof Rüdiger) und des Judendorfes bei Magdeburg entsprach durchaus den kanonischen Bestimmungen. Das Decretum Gratiani (1141 bis 1150) enthält u. a. das Verbot, daß Christen mit Juden zusammenwohnen. Ein Narbonner Konzil (1050) und ein Mainzer Konzil (1310) setzen fest: Christen dürfen bei Juden nicht wohnen. Aus der Breslauer Provinzialfynode von 1267 wird bestimmt, daß die in der Gnesener Kirchenproving sich äufhaltenden Juden nicht vermischt unter den Christen wohnen, sondern in einem abgesonderten Teile der Stadt oder des Dorfes ihre Häuser eines neben dem anderen haben sollen, und zwar so, daß das Judenviertel von 'den

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