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Allgemeine Zeitung des Judenthums · 1921-08-05 · Heft 16 (5.8.1921) · p. Seite 187

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Journal
Allgemeine Zeitung des Judenthums
Volume
85 (1921)
Issue
Heft 16 (5.8.1921)
Date
1921-08-05
Page
Seite 187 (sequence 9)
Language
German
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187 auf einem Osfenbarungsglaubsn beruht. Auch der „heilige Schkoh", Es idem C-Hajim „der Mikwenitzer" lin Bernsteins „Voegele der Maggid" Trost in allen Schicksalsfügungen schöpft, ist, obwohl h>as Werk eines bekannten Autors, für den gläubigen Kabbalisten nicht eine Person, sondern eine Osfenbarungsschrfft. Die Bezeichnung „Ha-Ari Hakadosch" für den Kabbalisten Jsaac Luria im 16. Jahrhundert, deren Auflommen ich nicht chronologisch Nachweisen kann, sowie die Anrede „heiliger Zaddik", im Gespräch mit den modernen Wunderräbbis gebraucht, ist wohl im Sinne einer Kanonisierung zu verstehen. Als Beispiel für die letztere Sitte möchte ich die Erzählung von Levi Jitzchoks aus Berdyczew Wundertaten in Jsaac Ewens geschichtlich und folkloristisch höchst interestanten Skizzen (In der Gut-Jdischen Welt. Maisselech fun Gute Iden, S. 120 New Jork 1917) zitieren. Wir kommen nun zu dem eigentlichen Anlaß dieser Erörterung, dem Ursprünge der steiwilligen Beerdigungsgefellschasten im Judentum. Es liegt wohl in der Natur der Sache, daß selbst im alten Israel nur die Königs und die Vornehmen, die schon bei Lebzeiten für ihre würdige Bestattung Fürsorge treffen konnten (Jes. 22, 16, Matth. 27, 60), ihre eigenen Familiengrabstätten befaßen. Für die Maste des Volkes mußten allgemeine Gewölbe mit ihren Nischen (Kukin) hergestellt werden, wie wir sie noch in Palästina und Nordafrika finden, und zu denen die römischen Katakomben auch gehören. Für die Verwaltung solcher Grabstätten mußte ein ständiger Verwaltungskörper bestehen. Auch mußte bei Epidemien und bei frühen Todesfällen, bei denen die unmittelbaren Hinterbliebenen physisch oder geistig nicht in der Lage waren, für die Beerdigung zu sorgen, die freiwillige Hilfe von Freunden und Nachbarn eintreten, die Wohl schon in früherer Zeit organisiert war. Die erste sichere Andeutung finden wir im Talmud (Moed Katan 27 d), und der Bestand eines Beerdigungsvereins, „Hebrat Kebarim" (nicht mit Kadischa verbunden), dem letztwillige Legate zugewendet werden, finden wir in den Gutachten R. Nistims ben Reuben in Barcelona im 14. Jahrhundert (Nr. 75) bezeugt. Diese und andere mir bekannt gewordene Notizen habe ich in meinem Artikel „Hebra Kadischa" in Jewish Enchclopedia, VI, 298 bis 300, angeführt. Hier mögen einige mir inzwischen bekannt gewordene Nachträge aus älterer Zeit folgen. Ein Verein in Rom, gleich dem in Barcelona „Hebrat Kebarim" genannt, wird ebenfalls in einer Abhandlung über ein Testament im 16. Jahrhundert erwähnt (Resp. Jomtob Zahalon Nr. 126). David Gans berichtet in seiner Chronik zum Jahre 1597, daß der in späterer Zeit ebenfalls als Wunderrabbi verehrte Akiba Frankfurter die Wohltätigkeitsvereine (Kuppot) gestiftet habe. Der Name „Kippe" für Beerdigungsvereine ist noch jetzt in manchen deutschen Gemeinden üblich, so in Frankfurt a. M. (Der Israelit, 1892, S. 568) und in Fürth (Allg. Zeitung, d. I. 1842, S. 277), wird aber auch für Studienvereine, so in Worms, schon 1655 (Loewenstein: Blätter für Jüdische Geschichte und Literatur, IV, 146), in Frankfurt a. M. (Lernkippe, Der Israelit, 1878, <&: 944), in Mainz seit 1713 (Schas-KiPPe, ib. 1912, Nr. 43, S. 12) bezeugt. Der jüdische Volksdialekt in Süddeutschland hat das Wort Kippe aus eine kaufmännische Gesellschaft ausgedehnt und es dadurch, wie andere Worte des jüdischen Geschäftslebens (schachern, mogeln, Kassiber), in eine üble Bedeutung gebracht (Kipperei, 1621, Monatsschrift f. G. u. W. d. I. 1903, S. 83). Von sonst mir bekannt gewordenen Schriften der älteren Zeit möchte ist das Ritualwerk des Moses aus Przemysl (Mattel) Moscheh, S. 199a, Krakau 1591) anführen, der einen Beerdigungsverein erwähnt, dessen Mitglieder in Gruppen eingeteilt sind, die abwechselnd den Dienst versehen. Elijah Spira, der Vorfahr Zacharias Frankels (gest. 1712), nennt eine „Hebrat Kabranim", der schon im Jahre 1619, bei dem Tode des bekannten Predigers Ephraim aus Lenczhza, das ausschließliche Privilegium auf alle Liebestätigkeit bei Beerdigungen von Jesaias Horowitz, dem „heiligen Schloh", zugesprochen wird (Ba-er Heteb, Orach Chajim, 526,5). Spira fand diese Entscheidung im Protokollbuche des Vereins, den er bereits „Hebra Kadischa" nennt. Die Hevausgabe dieses BucheS, wenn es noch vorihwuden sein sollte, wäre von großem historischen Werte. Zum Schluste noch die Bemerkung, daß das nüchterne amerikanische Leben mit diieiser poetisch-sentimentalen Tradition der alten Kehillah wie mit so vielem anderen aufgeräumt hat. Noch im Jahve 1870 weigerte sich der Vorstand der Gemeinde Jackson, Mississipi, ein Kind aus dem jüdischen Friedhose begvaiben zu lassen, weil der Vater die gebräuchliche Bestattungsart, Waschen der Leiche und die Eichen linnen Toten,kleiider, nicht zulasten wollte. Der Rabbiner der Gemeinde, der noch jetzt in hohem Mer lebende Leopold Winter, weigerte sich auf Grund des Gemeindebeschlusses bei der Beerdigung zu fungieren, und Jsaac M. Wise, Won damals als Autorität des Resormsudentums angesehen, stellte sich auf seine Seite. (Amerioan Jsraelite, 15. und 29. Juli 1870). Inzwischen hat sich das total geändert. Alle sonst der „Hebra Kaddischa" zukommenden Dienste bei Verstorbenen werden von geschäftsinäßigen Leichenbeftattern (Undertakers) versehen. Die Leichen werden sinbalsamiert, um ,chräsentäbel" zu sein, und in ihren besten Kleidern bestattet, so daß man, wie ich es einmal, allerdings bei einer christlichen Beerdigung hörte,' die. Bsmierklmg hören kann: „Wasn’t she a beautiful corpse!" Nur bei den gänzlich nnassimilierten Ostjnden wird die traditionelle Waschung noch vorgenommen, die Linnenkleidung beibehalten und sogar die abstoßende Sitte geübt, die Leiche aus dem Sarge zu nehmen und sie aus der bloßen Erde zu bestatten, wobei das heulende Wehklagen der Hinterbliebenen und ihre maßlosen Schmerzänßerungen, die sich oft im Wälzen auf dem Boden manifestieren, jedes zivilisierte Gefühl provozieren. Wir sind ein Volk der Extreme. Juirengaffnt, Iudenvirrte! und Iudendörker int Mittelalter". Von Rabbi ne v Dr. Adolf Kober (Köln), as Altertum kennt bereits 'das Zufarnmenwohnen der Juden, so in Rom im Transtevere und in der ägyptischen Stadt Alexandria. In letzterer Stadt war es anscheinend ein Privileg, das man den Juden damit gewährte. Ein Zusammenhang zwischen den besonderen Wohnstätten der Juden des Altertums und den Judenvierteln des Mittelalters kann jedoch nicht ernsthaft erörtert werden, da die Anfänge der Ortsbezeichnungen in den mittelalterlichen Städten frühestens in die Karolinger Zeit zurückreichen. Erst in den folgenden Jahrhunderten beim Städteausbau des 10. und 11. Jahrhunderts ergeben sich auch für Straßen und Gassen feste Namen. Die Vertreter der Gewerke, wie sie innerlich nach Rechten und Lasten verbunden sind, rücken auch räumlich *) Aus dom ,,Grundbuch des Kölner Jiudenvi'ertels 1135—1425v Ein Beitrag zur mittelalterlichen Topographie, Rechtsgeschichte und Statistik der Stadt Köln, bearbeitet von Adolf Kober. Mit einer Karte des Judenviertels. Bonn. P. Hausteins Verlag, 1920." (Publikationen der Gesellschaft für Rheinische Geschichtskunde XXXIV). Das hier mit Erlaubnis des Verfassers zum Abdruck gelangende Kapitel ist seiner instruktiven Einleitung (S. 9 bis 15), die ein außerordentlich reiches geschichtliches Material bietet, entnommen. In dieser findet der Leser die vom Verfasser benutzten Quellen genau angegeben, umrahmt von zahlreichen wissenschaftlichen Anmerkungen und Erklärungen, auf die wir, ohne sie an dieser Stelle wiederzugeben, ganz besonders aufmerksam machen. Die Redaktion.

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