Allgemeine Zeitung des Judenthums
- Journal
- Allgemeine Zeitung des Judenthums
- Volume
- 85 (1921)
- Issue
- Heft 16 (5.8.1921)
- Date
- 1921-08-05
- Page
- Seite 181 (sequence 3)
- Language
- German
- Belongs to
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181 Totschlag zu begehen. Dr. Dinier, der angibt, Vortragsangebote aus aller Welt — sogar nach Amerika — zu haben, will die ihm zur Last gelegten Aeuß-erungen in anderem Zusammenhang derart getan haben, als hatten die Juden den Gott des. Alten Testaments zun: Geschästsmacher heraibgewürdigt, so -daß es ein Irrwahn sei, wenn deutsche Christen diesen Gott des Alten Testaments mit dem Christengott identifizieren wollten. Der Angeklagte spricht ferner von dem Alten Testament als dem Produkt des jüdischen Geschäftsmannes, der Wucherer-und'Betrüger zu allen Zeiten gewesen sei. Die alttestamentlichen Schriften seien ein fortlaufendes Tagebuch jüdischer Betrügereien, die unter dem Schutze dieses entstellten Gottes vollzogen würden. In den Propheten, die natürlich Nichtjuden sein müssen, kommt der flammende Protest gegen die Betrügereien zum Ausdruck. Das Kolnidr-e-Gebet gebe dem Juden die Möglichkeit, wenn es in seinem Interesse liege, die Heiligkeit des Eides nicht allzu ernst zu nehmen!. Die Zeugenaussagen stinrmten darin überein, daß die Aeußerungeu in dem durch die Anklage sestgelegten Wortlaut getan worden seien, Auf die Frage des Vorsitzenden an den Zeugen, Bankier Blument hal, ob er Aergernis genommen an den Bemerkungen des Angeklagten, erwidert dieser, daß er nicht nur als Jude, sondern als religiös denkender Mensch stärkstes Aergernis daran genommen habe. Von einer Unterscheidung zwischen sittlich hochstehenden und nicht hochstehenden Juden, die Dinter gemacht haben will, weiß der Zeuge nichts. Redakteur Gado m s k i erblickt einen Widerspruch in der von dem Angeklagten gegebenen Auslegung seiner Rede und der von ihm stammenden Bemerkung: Der Gott Jahwe sei gegen einen Gewinn von zehn Prozent beteiligt. (Hier soll jedenfalls auf das Gebot des Zehnten angespielt sein!) Auf die Frage des Staatsanwalts, ob er sich erinnere, einen Zuruf an den Zeugen Dispeker gemacht zu haben, erwidert Gadomski: Jawohl, ich sagte, das ist Gotteslästerung! Der Zeuge betont auch noch, daß Dinter nach seiner Auffassung das Kolnidre-Gebet fälschlich übersetzt bzw. falsche Uebersetzungen desselben benutzt habe. Zeuge Redakteur Dispeker vom „Kasseler Tageblatt" hat die von dem Angeklagten betonte Auslegung, . . . die Juden hätten den- Gott des Alten Testaments herabgewürdigt, nicht gehört, dagegen sei es ihm ausgefallen, wie Dinter in der Geschichte von Jako b und E fa u einen R a s s e n g e g e n - s a tz zwischen dem Arier Esau mit dem blonden (roten) Haar und Jakob, dem Repräsentanten des Judentums, -konstruiert habe, um dadurch diese Geschichte zu verhöhnen und lächerlich zu machen. Hinsichtlich des Kolnidre-Gebets gewann Zeuge den Eindruck, als habe Dmter Nachweisen wollen, daß -den Juden Verbrechen erlaubt seien. Auch Zeuge Dispeker bekundet auf Befragen des Vorsitzenden, ob er Aergernis genommen habe, daß ein stark religiös entwickelter Mensch Anstoß nehmen müsse, gleichgültig, ob er Jude oder Christ sei. Pfarrer Stein äußert sich -als Sachverständiger -über die Frage: „Wie steht es mit dem Gottesbegrisf im Alten Testament, und kann man davon sprechen, daß der Gott des Alten Testaments herabgewürd-igt sei?" Das Alte Testament erscheint dem Sachverständigen als ein großes Sammelwerk, zumal die ersten sechs Bücher, in die alle möglichen Dinge, Sagen,. Märchen u. dgl. ausgenommen und mit großem Geschick zu einem einheitlichen Ganzen verarbeitet seien, so daß man gemeint habe, -es stammten die ersten fünf Bücher von Moses selbst. In den ältesten Dingen sei der Gottesbegrisf ein niedrigsteh-ender, bis nach wissenschaftlicher Auffassung die Menschheit, die jüdische Menschheit, in immer klarere Begriffe Hmeingewachsen s-ei. Auch in den Erzväter sa gen seien sittliche Begriffe enthalten, die von demnachher entwickelten Judentum nicht gutgeheiß-en wurden. Die Wissenschaft lächelt über die Behauptung, daß die Propheten Arier und keine Juden gewesen seien. Sie lacht auch darüber, daß Jesus kein Jude gewesen sei. In dem Urteil Friedrich Delitzschs u. a. steht Pfarrer Stein -eine neue Konstruktion, die durch nichts gehalten werden könn-e. Staatsanwalt Dr. S ch m itz betont als Anklageverteidiger, daß nicht die politische oder konfessionelle, sondern nur die rechtliche Frage zu .behandeln ser, ob -ein Verstoß gegen 8 166 vorliege oder nicht. Nach einer Entscheidung des Reichsgerichts müsse auch der Begriff des jüdischen Gottes unter den des geschützten Gottesbegriff.es fallen. Auf die Frage, ob der Angeklagte schuldig fei, öffentlich Gott gelästert nno Aergernis erregt zu haben, sei mit einem Ja zu antworten. Der Angeklagte habe sich der Gotteslästerung und der Beschimpfung der Schriften, die als Grundlagen der jüdischen Religion und religiöser Einrichtungen anzusehen sind, schuldig gemacht. Der Angeklagte habe sich des verletzenden Charakters und der Tragweite seiner Behauptungen bewußt sein müssen, Der Staatsanwalt beantragt für jeden Fall eine Gefängnisstrafe von zwei Monaten, -eine Gesamtstrafe von drei Monaten G -e f ä n g n i S. Nachdem der Verteidiger -des Angeklagten für Freisprechung plädiert hatte, benutzte Dr. Dinter sein Schlußwort zu einer scharfen Agitationsrede. Er sprach u. a., -auf den „Forschungen" des Mühlentechnikers Theodor Fritsch fußend, von dem El schadai-, dem Gott mit der Maske des bösen Geistes (gleichbedeutend mit Sched — Teufel), im Gegensatz zum Elohim, und erging sich in den wüstesten Beschimpfungen über die Juden, die er als Gauner, Schieber, Betrüger hinstellte. Er hielt es für unwahrscheinlich,, daß man ihn zugunsten einer rassischen Minderheit eines Verbrechens fähig hielt, ihn, der für die deutschvölkische Erneuerung kämpfe, einen deutschen Mann, der alles daran setze, wo gerade heute alles unter dem Banne des Judentums stehe!! Wenn er aber doch verurteilt würde, so sei das für seine deutschvölkischen Genossen das Signal, eine Revision des Staatsgesetzes zu erreichen, das die Juden als gleichberechtigte Staatsbürger ansehe. Nach halbstündiger Beratung teilte der Vorsitzende als Ergebnis mit, daß der Angeklagte nur subjektiv die jüdische Lehre habe angreisen wollen. Ein Verstoß gegen 8 166 liege nicht vor, so daß er freizusprechen sei.. * Lehrervervand und Gesamtorganisation des deutschen Judentums. In der Angelegenheit der Ablehnung der Lehrersorderungen ans dem 15. Gemeindetage sowie der vom Deutsch>-israelitischen Gemeindebund eingesetzten Kommission „zur Prüfung der Lage der jüdischen Lehrer" hat der Vorstand des Lehrerverbandes folgende Entschließung angenommen: Der Vorstand des Lehrerverbandes spricht seinen Delegierten auf dem 15. Gemeindetage Dank und Anerkennung für die mannhafte Vertretung der Lehrerforderungen aus und bedauert zugleich, -daß der Gemeindetag die wichtigste Forderung, „die Anstellungs- und Vesoldungsverhältnisse der Lehrer durch Bundesbeschluh zu regeln", abgelehnt hat. Er kann in der seitens des Gemeindebundes eingeleiteten Noistandsaktion keinen Ersatz für das der Lehrerschaft vorenthaltene Recht, sondern allenfalls einen Versuch erblicken, das auf dem Gemeindetage an ihr begangene Unrecht einigermaßen gutzumachen. Ter Vorstand vertritt die Auffassung, daß der Fortbestand des Lehrerstandes und mit ihm der Fortbestand der jüdischen Gemeinden davon abhängt, daß an die Stelle der bisherigen Willkür in der Anstellung und Besoldung der Lehrer Gesetz und Recht tritt, und spricht die ganz bestimmte Erwartung aus, daß die Leitung des D. I. G. B. alles daran setzen wird, eine g e s e tz l i ch e Regelung der Anstellung und Besoldung, die den Anschauungen und wirtschaftlichen Verhältnissen der Zeit entspricht, herbeizuführen. Unter dieser Voraussetzung ist der Verbandsvorstand bereit, an der Gesamtorganisation des deutschen Judentums mitzuarbeiten und auch auf seine Mitglieder in gleichem Sinne einzuwirken. * Schweiz. — Die Schweizerisch - deutsche Hi-lfskom Mission für notleidende deutsche Kinder (Dr. Schwhzer, Kastanienbaum-Luzern) hat. ihr Arbeitsfeld erweitert, indem sie auch der Stu-den-tenfürsorge -ihre Aufmerksamkeit schenkt. Ohne von jüdischer Seite dazu ersucht worden zu sein, hat Dr. Schwhzer dem Israelitischen Hilfsfonds.' in der Schweiz (Sitz Luzern) einen Beitrag zur Verfügung gestellt, welcher jüdischen unterernährten Studenten und Thora-H-ochschülern aus Deutschland einen längeren Ferienaufenthalt in Deutschland oder in der Schweiz ermöglichen soll. Der Israelitische Hilfsfonds, welcher bereits 125 000 Fr. für die Kinderheime erhalten hat, ernannte eine eigene, für die Studentenhilse arbeitende Kommission. Umdie Mittel möglichst zu vergrößern, hat der Hilfsfonds bei den Akademikern der Schweiz eine Sammlung -eingeleitet. JLP, Z. *