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Allgemeine Zeitung des Judenthums · 1921-07-08 · Heft 14 (8.7.1921) · p. [Seite]

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Journal
Allgemeine Zeitung des Judenthums
Volume
85 (1921)
Issue
Heft 14 (8.7.1921)
Date
1921-07-08
Page
[Seite] (sequence 13)
Language
German
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85. Jahrgang. Nt. 14 Berlin. 8. Juli 1921 Beilage zur „Allgemeinen Leitung deS Judentums". korrrspmidm?rn und Kuchnchtm. Srutschlsnd. SBevlin, 5. Juli. Der Orden One Bri th in und außerhalb Deutschlands hat die liebevolle Beachtung unserer antisemitischen Presse in steigendem Maße gefunden. Gegen einen besonders plumpen Angriff in Nummer 33 des „Münchner (jetzt Völkischen Beobachters" vom 6. August 1919 glaubte die Großloge für Deutsche land durch Anstrengung einer Beleidigungsklage gegen den damaligen Schriftleiter Hans G. Müller sich zur Wehr setzen zu müssen. Der beim Schöffengerichte München, der 3. Strafkammer des Landgerichts München I und dem Bayerischen Obersten Landgerichte durchgesührte Prozeß endigte mit der kostenfälligen Verurteilung des Peivatbeklagten wegen eines Vergehens der üblen Nachrede zu 500 Mark Geldstrafe eventuell 50 Tagen Gefängnis und zur Publikationsbefugnis in zwei Münchner Zeitungen. Der Angriff auf den Orden, der in der Nummer 65 des „Beobachter" vom 26. November 1919 fortgesetzt wurde, stützte sich auf angeblich landesverräterische Bestrebungen des Ordens, indem von einem Kardinal-Erzbischof Netto in Lissabon als einein eminent deutschfeindlichen jüdischen Kirchensürsten gesprochen und behauptet wurde: „Dieser Erzbischof war, als er in Bergheim (Kreis Rappoltsweiler, Elsaß) noch in Fellen und alten Kleidern machte, ein bekannter Bruder der jüdischen Hetzloge Bne Brith, welche zusammen mit der internationalen anglo - französischen Weltloge bekanntlich in erster Linie den gegen uns von langer Hand vorbereiteten Ausrottungskrieg auf dem schmutzigen Gewissen hat!" Der Prozeß wurde vom Privatbet tagten in erster Instanz mit der größten Leidenschaftlichkeit geführt. Der Privatbeklagte «bot den Wahrheitsbeweis in vollem Umfange an durch Vorlage antisemitischer Druckschriften und durch den Antrag, auf zeugenschaftliche Vernehmung der Rechtsanwaltswitwen Dr. Liebknecht in Berlin, Dr. H a a s e in Königsberg und der Witwe Kurt Eisners in München dafür, „daß ihre Ehemänner dieser Loge angehört haben und daß die Deutschfeindlichkeit dieser drei genannten Persönlichkeiten in der Oeffentlichkeit bekannt ist", sowie durch den Publizisten Professor Wilhelm Georgi in Jena, der sich als Professor Dr. Gustav S i e b e r t in Offenbach entpuppte, über folgende Behauptung: „Im November 1916 haben die jüdischen Bne Brith-Logen Deutschlands in Köln in einem für ihre Zwecke gemieteten Saal bei fest verschlossenen Türen eine Versammlung der angesehensten führenden Bne Brith-Logen abgehalten. Dieser Versammlung haben Redakteure der „Frankfurter Zeitung" und des „Berliner Tageblatts", die größtenteils Mitglieder der Bne Brith-Logen sind, beigewohnt, ferner die Abgeordneten Haase, Cohn, Kautsky, Bernstein und die Ausländer Trotzky und Lenin. In der Versammlung wurde erklärt, das Judentum könne seine Ziele m Deutschland nur erreichen durch die rücksichtsloseste Unterstützung der internationalen Sozialdemokratie." Das klägliche Fiasko der Beweiserhebung über diesen blühenden, an die „Geheimnisse der Weisen von Zion" gemahnenden Unsinn kann man sich vorstellen. In zweiter Instanz vollzog der Privatbeklagte einen überraschenden, in der Kampfesweise des deutschen Antisemitismus allerdings nicht mehr ungewohnten Frontwechsel. Er hätte die deutsche Großloge und die deutschen Einzellogen des Ordens Bne Brith ja gar nicht gemeint, „sondern die Großlogen in Amerika, England, Frankreich usw." Selbstverständlich verfing dieser schlecht verhüllte und etwas verspätete Rückzug in zweiter Instanz nicht mehr. Die Revision zum Bayerischen Obersten Landesgericht verfiel dem Mißgeschick, daß sie ohne mündliche Verhandlung durch Beschluß als unzulässig verworfen wurde, weil eine Gesetzesverletzung nur zum Scheine behauptet, in Wahrheit aber die Beweiswürdigung der Tatrichter angegriffen worden sei. Besonders wertvoll für den Orden ist nicht sowohl der leicht vorauszusehende Ausgang dieses Preßprozesses als vielmehr der auf Grund eines umfangreichen Schriftenmaterials und aus Grund der Vernehmung von dem Orden angehörenden Zeugen in vollster Oeffentlichkeit von dem Privatkläger geführte Gegenbeweis, den der Erstrichter in die Worte zusammenfaßte: „Die verbreiteten Tatsachen sind nicht erweislich wahr; die für den Nachweis des unnationalen Verhaltens der deutschen Logen vorgeführten Zeugen Else Eisner und Dr. Gustav Siebert konnten. Angaben, daß die deutschen Logen sich unnational verhalten haben, nicht machen. Nach dem satzungsgemäßen Zweck der Logen und nachdem be kan n t ge w o r d e n e n Verhalten der Logen >vm Weltkrieg müssen die Behauptungen als unwahr bezeichnet werden." An anderer Stelle konstatiert das Urteil: „Die Großloge hat während des Krieges einen Lazarettzug ausgerüstet, sie hat weiter sich Mühe gegeben, in Amerika, solange es sich noch nicht am Kriege beteiligt hat, und im neutralen Auslande den Lügennachrichten der Feinde entgegenZutret-en unv für das Deutsche Reich Freunde zu werben." (München, 18. Mai. Justizrat Dr. Dreifuß, Expräsident der Münchener Loge.) ### Berlin, 5. Juli. Ter Beamtenausschuß der Jüdischen Gemeinde zu Berlin sendet uns, mit der Bitte um Veröffentlichung, nachstehende Zuschrift: Am 29. August 1920 ist zwischen der Repräsentantenversammlung, dem Vorstande und der Angestelltenschaft der Jüdischen Gemeinde zu Berlin das Abkommen getroffen worden, eine neue Besoldungsordnung auf der Grundlage derjenigen der Stadt Berlin für die Angestelltenschaft der Jüdischen Gemeinde einzuführen. In der damaligen Beratung sowohl, als auch in den späteren Verhandlungen ist stets von den Vertretern der Angestelltenschaft zum Ausdruck gebracht worden, daß die Besoldungsvorlage entsprechend derjenigen der Stadt Berlin gestaltet werden müsse, und daß dieser Anspruch der Angestelltenschaft auch für die in Zukunft von der Stadt Berlin zu regelnden Gehaktsverhältnisse gelte. Wie bekannt, haben das Reich, der Staat und auch die Stadt Berlin ihren Beamten eine Erhöhung der Teuerungszulage um 20 Prozent vom 1. Januar 1921 ab zugebilligt. Die Angestelltenschaft der Jüdischen Gemeinde ist daraufhin mit der gleichen Forderung an die Gemeindebehörden herangetreten, der Gemeindevorstand hat jedoch entgegen dem oben angeführten Abkommen die Erhöhung der Teuerungszulage nur den verheirateten Beamten zugesprochen, während die ledigen leer ausgegangen sind. Trotz verschiedener Eingaben ist der Gemeindevorstand aus seinem ablehnenden Standpunkte geblieben. Die Repräsentantenversammlung hat in ihrer Sitzung vom 5. Juni einen Beschluß angenommen, mit welchem auch die Ledigen in den Genuß der 20 prozentigen Teuerungszulage kommen sollten. Der Gemeindevorstand hat aber diesem Beschluß die Zustimmung versagt. Der von Mitgliedern der Repräsentantenversammlung wieder aufgenommene Antrag, der in' der Sitzung der Repräsentantenversammlung vom 19. Juni erneut zur Verhandlung kam, ist merkwürdigerweise mit 9 gegen 7 Stimmen bei 3- Stimmenthaltungen abgelehnt worden. Hiermit hat die Repräsentantenversammlung kundgetan, daß sie ihren Standpunkt vom 29. August 1920 verlassen hat. Die Beamtenschaft der Jüdischen Gemeinde hat daraufhin in einer überaus stark besuchten, vom Beamtenausschuß einberufenen Versammlung am Mittwoch, den 29. Juni, zu diesem Verhalten der Gemeindebehörden Stellung genommen und nach scharfer Geißelung des Verhaltens nachstehende j Entschließung einstimmig gefaßt: „Die am 29. Juni in der Aula der Mädchenschule zahlreich erschienene Beamtenschaft der Jüdischen Gemeinde legt Verwahrung ein gegen die Besoldungs- Politik der Gemeindebehörden im allgemeinen sowie im besonderen gegen die Zurücksetzung der Unverheirateten. Die Beamtenschaft erblickt hierin einen Bruch der seitens der Gemeindevertretung gegebenen Zusicherung, nach der die Besoldung der Beamten der Jüdischen Gemeinde auf der Grundlage der Magistratsbesoldung erfolgen soll. Dre Beamtenschaft wird mit allen Kräften jeder Verschlechterung ihrer Lebenslage begegnen." — Die Beamtenschaft hofft nunmehr, daß die Gemeindebehörden ihrem einmütigen Willen Rechnung tragen und dem Gebot der Zeit folgend und eingedenk des gegebenen Versprechens ihre Forderung erfüllen wird. Berlin, 5. Juli. Vom Vorstande des „Lehrerhorts ehemaliger Zöglinge der Jüdischen Lehrerbildungsanstalt zu Berlin E. V." erhalten wir folgende Mitteilung: „Den Kollegen und Mit-

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