Allgemeine Zeitung des Judenthums
- Journal
- Allgemeine Zeitung des Judenthums
- Volume
- 85 (1921)
- Issue
- Heft 12 (10.6.1921)
- Date
- 1921-06-10
- Page
- Seite 140 (sequence 8)
- Language
- German
- Belongs to
- journal issue
- OCR quality
- 95% known words query
- IRI
…/3224737-3229482-3229494--76276-3288855- Visual Library
- page viewer of the UB Frankfurt
OCR text
140 Diese bedeutsame und -weittragende Entschließung ist aus der tiefen Bewegung heraus entstanden, von der alle Versammlungsteilnehmer ergriffen waren, nachdem sie die Schilderung der Vorsitzenden, Oberkantor Davidsohn (Berlin) und des Kantors Guttmann (Potsdam), von dem tiefen Elend des südischen Kantoren- und Lehrerstandes vernommen hatten. Welch ein trauriges Bild entstand da vor unseren Augen! Die Besoldung ist in den meisten Gemeinden eine so klägliche, daß es in den Kultusbeamtenfamilien am Notwendigsten fehlt! Man denke aber nicht, daß solche Verhältnisse nur aus Kleingemeinden berichtet wurden, nein — und das Betrüblichste — auch die Großgemeinden sind sich nicht alle ihrer sittlichen Pflicht den Kultusbeamten gegenüber bewußt. Mit tiefem Weh erfüllte uns der Hilferuf eines alten würdigen Kantors, der schon mehr als 25 Jahre an einer Großgemvinde wirkt, und ein monatliches Gehalt von 600 Mark bezieht. Wenn das am grünen Holze einer leistungsfähigen großen Gemeinde geschieht, was haben wir dann am dürren Holz der K l e i n g e m e i n d e n zu erwarten! Infolge dieser traurigen Besoldungsverhältnisse haben viele Kantoren und Kultusbeamten ihr Amt niederlegen müssen und sich geschäftlichen Berufen zugewendet. Berechtigt war daher der Pessimismus der Anwesenden, die verkündeten, daß, wenn diesem Elend nicht durch baldige Hilfe ein Ende gemacht werde, es den Untergang des jüdischen Lehrer- und Kantorenstandes bedeuten würde zum Unheil des Judentums. Nur wenige Gemeinden sind es, die eine rühmliche Ausnahme darstellen, und die Gehälter ihrer Beamten nach den staatlichen Besoldungsgruppen geregelt haben. Aber selbst, wo dieses geschehen ist, haben die Beamten vielfach unter einer andern Not zu seufzen, unter der Unsicherheit ihrer Anstellung. Meistens wollen die Gemeinden nur kurzfristige Verträge mit dem Kultusbeamten abschließen. Von einer definitiven Anstellung kann in den seltensten Fällen berichtet werden. Das Damoklesschwert der Entlassung schwebt ständig über seinem Haupte, und die Kultusbeamtenfamilie kann ihres Lebens nicht froh werden. Es gehört nicht zu den seltenen Erscheinungen im jüdischen Gemeindeleben, daß ein Kultusbeamter nach 25jähriger und längerer Dienstzeit wegen nichtiger Gründe aus seiner Stellung entlassen wird. Auf der Tagung israelitischer Lehrer der Provinz Schlesien am 14. November 1920 in Breslau, aus welcher ebenfalls dieses traurige Bild des jüdischen Lehrerdaseins entrollt wurde, erklärte der anwesende Regierungsvertreter: „Solche Anstellungsbedingungen sollten zu den Unmöglichkeiten gehören". Leider sind sie aber da, diese „Unmöglichkeiten", und die jüdischen Lehrer und Kultusbeamten haben mit ihnen zu rechnen. Deshalb stand aus dem Allgemeinen Kantorentag in Berlin die Frage, wie der Lehrer- und Kantorenstand vor dem Untergang zu bewahren sei, im Vordergrund der Erörterung, und die Antwort lautete: Durch Selb st Hilfemittels der Gesamtorganisation aller jüdischen Gemein d e b e a m t e n. — Es soll nicht in Abrede gestellt werden, daß durch das Eingreifen unserer bestehenden Beamtenorganisationen in einzelnen Fällen gute Erfolge erzielt wurden. Aber diese Selbsthilfe kann nicht mit der nötigen Macht und Autorität zur Geltung kommen, weil die Kräfte der jüdischen Beamtenschaft zersplittert sind. Wir haben den „Verband der jüdischen Lehrervereine im deutschen Reiche", den „Bund gesetzestreuer jüdischer Lehrer in Frankfurt a. M.", den „Verein jüdischer Lehrer Bayerns", ferner den „Allgemeinen deutschen Kantorenbund" und die Rabbinerverbände. Die drei Lehrerverbände haben sich in der letzten Zeit zu einer Arbeitsgemeinschaft zusammengeschlossen und deren gewerkschaftlichen Anschluß an den deutschen Beamtenbund erwirkt. Dasselbe hat der Kantorenverband getan. Man glaubt nämlich! in Kollegenkreisen, daß der deutsche Beamtenbund bei den jüdischen Gemeinden eine Besserung der Lage der Kultusbeamten herbeiführen könne. Man dürste aber bald die Beobachtung machen, daß der deutsche Beamtenbund nur in den seltensten Fällen einen Erfolg erzielen kann; die erhoffte Wirkung aus die Gefamtlage der Kultusbeamten muß ausbleiben. Denn die Mitglieder des deutschen Beamtenbundes sind durchweg Staats- und Kommunalbeamte, die sich einer definitiven Anstellung und festen Besoldungsordnung schon längst erfreuen, während die jüdischen Religionslehrer, Rabbiner und Kultusbeamten zu 95 Prozent auf Privatdienstvertrag angestellt sind und deshalb unter die Kategorie der kaufmännischen und gewerblichen Angestellten zu rechnen sind. Wofür wir also kämpfen müssen, und was wir zu erreichen erstreben, hat der Deutsche Beamtenbund schon längst unter Dach uNd Fach. Ganz und gar aber muß der Deutsche Beamtenbund versagen, wenn es gilt, Differenzen zu schlichten zwischen dem Gemeindevorstand und dem Kultusbeamten. Hier liegen die Verhältnisse so eigenartig und sind oft so interner Natur, daß sie von nichtjüdischen Organisationen gar nicht verstanden, und deshalb um so weniger geregelt werden können. Da nun die meisten Gemeinden in der Herbeiführung einer besseren Lage ihrer Beamten versagt haben, der Deutsche Beamtenbund aber in den meisten Fällen versagen muß, so ist die Selbsthilfe mittels der Gefamtorganisation das einzige Mittel, um den Kultusbeamtenstand aus seinem elenden Dasein zu retten und ihn einer besseren Zukunft zuzusühren. Alle bestehenden Verbände müssen sich daher zu einer Gesamt o r g a n i s a t i o n vereinigen. Erst nachdem diese Gesamtorganisation geschaffen ist, kann man der Frage näher treten, bei welcher größeren Organisation man Rückhalt zu suchen habe, ob bei dom Deutschen Beamtenbund, wie es in diesen Tagen der Deutsche Lehrerverein beschlossen hat, oder bei den Angestelltenverbänden. Aber unsere Gefamtorganisation muß z u n ä ch st die Zentrale sein, von welcher aus die berechtigten Interessen aller jüdischen Gemeindebeamten und -Angestellten geleitet und vertreten werden müssen. Eine solche Zentralstelle ist notwendig aus den angeführten Gründen und auch deshalb, weil der Freundsche Entwurf die vitalsten Interessen der Beamten (Besoldungs- und Anstellungsverhältnisse) den einzelnen Gemeinden zur Regelung nach freiem Ermessen überläßt. Die Impulsivität, womit mein Antrag auf dem „Allgemeinen Deutschen Kantorentag" angenommen wurde, hat gezeigt. daß die jüdischen Kultusbeamten von der Notwendigkeit dieser Gesamtorganisation durchdrungen sind- Die Gesamtorganisation wird sich mit elementarer Macht Bahn brechen. Sie ist das Gebot der Stunde, die Forderung des Tages. Lur Kharilserkragk. Von Dr. S. A sch n e r (Berlin.) euerdings hat 'bie überraschend-e Anerkennung der Kulturleistung -der Pharisäer in der christlichen Wissenschaft viel von sich reden gemacht. Der Grund der Mihdeutung und des Mißverständnisses liegt, abgesehen von törichtem Antisemitismus, der nicht schien will uNd sehen kann, sobaldes. sich um jüdische Dinge dreht, im Neuen Testament, iba§; noch immer in der christlichen Theologie als objektive Geschichtsquelle betrachtet wird, obwohl es sich doch dort um eine polemische, dogmatische Schriftensakmwlung handelt, in der Mythos und Legende — Luther nannte sie grob, aber kernig „Lügend" — Geschichte klittern. So schreibt z. B. noch D. Dr. W. Staerk in seiner „Neutestamentlichen Zeitgeschichte", Leipzig, II, 29: „Auch über die Pharisäer belehrt uns das Neue Testament, zwar einseitig, aber doch so, daß wir uns ein klares Bild von ' ihnen