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Allgemeine Zeitung des Judenthums · 1921-05-13 · Heft 10 (13.5.1921) · p. [Seite]

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Journal
Allgemeine Zeitung des Judenthums
Volume
85 (1921)
Issue
Heft 10 (13.5.1921)
Date
1921-05-13
Page
[Seite] (sequence 13)
Language
German
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85. Jahrgang. Nr. 10 Berlin, 13. Mai 1921 Der Gemeindebore. Betrage zur „Allgemeinen Leitung deF Judentums. Korrespondenzen und Kachrichten. Lklltschlsnd. E. M. Berlin, 10. Mai. Die letzte Repräsentanten ve r s am IN hin g luiirbe vom Vorsitzenden, Geheimrat Dr. Minden, mit einer Würdigung der Verdienste des Repräsentanten Siegfried S achs eingeleike-t, der ans Gesundhei>tsrücksichten sein Mandat in der Repräsentantenversamm'lung niederlegt. — Eine lebhafte Anssprache knüpfte sich an eine Petition des N e u e n I ü d i s ch e n G e m eindeverein s, der die Einsetzung eines Beth-din fordert. Ter Antrag wurde von Herrn Dr. Löb (Jüd. Bolksp.) vertreten, der aus den Ausschußverhandlungen mi,t-tei'tte, daß die Majorität den Antrag abgelehnt habe und auf einen Dermittlungs-antrag des Atagi'stratsrats Dr. Neu m ann, der die Anhörung der Rabbiner über diese Frage wünschte, nicht eingehen wollte. Die Bolkspartei, für welche der Redner sprach, fordert trotz dieser Verhandlungen die Einrichtung eines Beth-din, das einer religiösen Vorschrift entspricht. Das Beth-din wurde bei Beginn der Emanzipationsperiode in Berlin abgeschasst, während es in anderen deutschen Städten, z. B. in Altona, noch bis zmn Jahre 1865 unter dänischem Einfluß bestanden h>at. Di>e jüdische Bevölkerung hat ihre Streitigkei.ten vor dem bürgerlichen Gericht airsgetragen. Während dies bei den Westjuden ohne allzu große Schwierigkeiten möglich war, haben sich die Verhältnisfe durch die Einwanderung aus dem Osten geändert, da die ostjüdischen Glaubensgenossen gewöhnt sind, in Streitfällen das jüdische Gericht anZurustn. Für diese Kreise müßte-das Beth-din loieder geschaffen werden. Gegen den Einwand, daß d.ie klagenden Parteien sich dem Urteil des Beth-din eventuell nicht unterwerfen würden, sei geltend zu machen, daß die klagenden Parteien vor Anrufung dieses Gerichts 'erklären könnten und erklären müßten, daß sie das Urteil des Beth->din für sich als rechtsverbindlich ansehen. Es ist dann nach geltendem Recht möglich — ebenso wie dies vielfach bei Schiedsgerichten der Fall ist —, die Entscheidungen endgültig zu treffen. Das jüdische Gericht ist in Altona auch jetzt wieder zuerst eingerichtet worden; die bisherigen Erfahrungen sind durchaus befriedigend. Herr Emil P i n c u s (Lib.) will den Ausführungen, des Vorredners eine gewisse Berechtigung nicht versagen, kann aber als liberaler deutscher Jude keine Notwendigkeit für ein ständiges Beth-din zugeben. Die Berliner Jüdische Gemeinde kann nicht für die Ostjuden Einrichtungen schaffen., welche die Entwicklung um Jahrzehnte zurückschrauben. — Rechtsanwalt S t e r n, (lib.) glaubt, daß vom juristischen Standpunkte, falls beide - Parteien das Urteil des Beth-din als rechtsverbindlich vorher anerkennen, keinerlei Schwier iigkeiten entstehen können. Außerdem ist in Berlin bte Möglichkeit, ein jüdisches Gericht zu finden, seit langem vorhanden; ans den drei konservativen Ge:neinderabbinern, den Rabbinern der subventionierten Gemeinden und der Adaß Jisrrel könne jederzeit -ein Beth-din gebildet werden. Ans jüdisch-politischen Gründen sei die Schaffung eines Beth-din m Berlin verhängnisvoll. — Amtsgerichts rat H al l e gibt der Befürchtung. Ausdruck, daß das Beth-din eine Ausnahmestellung für Juden schafft. Für unsere Glaubensgenossen gilt als deutsche Staatsbürger das deutsche und nicht das jüdische Recht. Die Rabbiner sind als Schiedsrichter ungeeignet, weil ihnen die Kenntnis des Rechts fehlt. — Dr. K l e e (Jüd. Bolksp.) wendet sich gegen den Vorredner, dessen Ausführungen es ihm begreiflich machen, wenn man in der breiten Oefsentlichkeit von einer Weltfremdheit der Richter spricht. Der Wunsch nach Einrichtung eines Beth-din werde auch von einer großen Anzahl deutscher Juden geteilt. Auch er 'schätze den- Pflichteifer und. die Objektivität des deutschen Nicht,evstandes, dock) gebe es auch Richter, welche sich in die Mentalität jüdischer Parteien nicht einsinden können. Er unterstreicht die Verpflichtung beider Parteien, vor Anrufung des Beth-din dessen Urteil als rechtsverbindlich anzuerkennen, so daß eine Austragung dieser Streitigkeiten vor dem ordentlichen Gericht nickst mehr in Frage kommen kann. Rechtsanwalt Stern, habe richtig' bemerkt, v daß in Berlin bereits die Möglichkeit besteht, ein Beth-din znfammenzubringen; denn in der Tat werden in Berlin täglich zahlreiche Urteile gefällt, aber vielfach von Männern, deren Autorität niemand nachgeprüft habe. — Magistrats rat Dr. N e u mann nimmt eine vermittelnde Stellung ein. Es sei Pf,kickst der Gemeinde, denjenigen, welche ein Be'th - diu wünschen, diesen Wunsch zu. erfüllen. Er bittet, den Gemeindevorstand zju veranlassen, mit den Rabbinern in entsprechende Erwägungen einzutreten. — Herr P l o t k e (Lib.) macht gegen das Bet'tpdin geltend, daß ,es notwendig ist, -der Allgemeinheit zu beweisen, daß die Streitigkeiten unter Juden völlig harmloser Natur sind. Es gilt, hier der Legen de nbildung vorznbengen. — Repräsentant M. A. Loe'b (Kons.) tritt energisch für die Schaffung eines Beth-din ein. Seine Partei wi-rd sich mit der Ablehnung des Antrages nicht beruhigen, sondern immer loieder aus die Einführung dieser wichtigen Einrichtung, drängen. Der Verein zur Erhaltung des überlieferten Judentums ve>r trete diese Forderung bereits seit langem. Bei der Abstimmung lvnrde sowohl der Antrag der Jüdischen Bolkspartei als auch der Bermittelungsantrag Tr. Nenman'n ab gelehnt. — Der Gemeindevorstand hat den verheirateten Beamten analog der den Reichst, Staats,- und Kommunalbeamten bewilligten Teuerungszuilage einen zwanzigprozentigen Teuerungszuschlag bewilligt. Die Vereinigungen der Gemeindebeamten haben in einer Petition darnur gebeten, diese Zulage auch den unverheirateten Beamten zu gewähren. Repräsentant Goldschmidt (Kons.) spricht sich im Sinne der Petition ans. Weder in Handel und Industrie, noch in anderen Verwaltungen wird ein Unterschied zwischen Verheirateten nnd Ledigen gemacht. Für die Volkspartei spricht sich Tr. Klee für den Antrag aus. Als Vorstandsvertreter erwiderte Amtsgerichts rat Wolfs, daß 'der Vorstand dem Anträge nicht zustimmen kann. Ein unverheirateter Beamter kann mit weit weniger auskommen und von seinem Gehalt noch Ersparnisse machen. Direktor Dr. G u t m a n n (Lib.) bestreitet die VMöglichkeit, daß unverheiratete Beamte von ihrem Gehalt Rücklagen -miachen können, im Gegenteil ist ihre Lage schwieriger; ihre Aufwendungen erreichen mindestens die Höhe der Unkosten kinderloser Ehepaare. Rechtsanwalt Stern (Lib.) betont, daß die ganze Besoldungsordnung keinen Unterschied zwischen verheirateten uud ledigen Beamten kennt. Die Konsequenz gebietet, auch bei dieser Zulage keinen Unterschied zu machen. Auch fachlich liegt ein Grund zur Differenzierung nicht vor. Nachdem Amtsgerichtsrat Wolfs noch einmal den Standpunkt des Gemeindevorstandes vertreten hat, 'beschließt die Versammlung, auch den ledigen Beamten den zlvanzigprozentigen Teuernngszn schlag zn bewilligen. 2/D Berlin, 10. Mai. Am siebenten Tage Pessach fand in der Neuen Synagoge anläßlich der Wiederkehr des 10 0. Geburtstages Lewandowskis eine Gedenkfeier statt, die einen sehr würdigen Verlaus nahm. Mit Rücksicht aus den Ernst der Zeit hatte der Gemeindevorstand von einer besonderen Feier abgesehen uud verband die Erinnerung an diesen Tag mit dem Vormittagsgottesdienst in der Weise, daß die Festpredigt von einigen, sonst nicht üblichen Gesängen (Kompositionen Lewandowskis) umrahmt wurde. Nach dem Einheben der Thorarollen sang der Chor anstatt des sonst vom Rabbiner gesprochenen deutschen Gebetes ein selten gehörtes Uw' nucho jomar und Haschiweuu. Dann folgte Thoraß Adonai (Psalm 19), von Oberkantor Klein mit innigem Vortrag (unter leiser Chorbegleitung) gesungen. Hierauf nahm Herr Rabbiner Dr. H ochsetd das Wort und feierte in feiner Predigt Lewandowskis Verdienste um den fynagogalen Gesang. Der Redner bemerkte in seinen einleitenden Worten, daß der heutige Festtag, an dem die Kinder Israels ihren Siegessang ertönen ließen, besonders geeignet sei, einen Mann zn feiern, der sich um den jüdischen Gesang so verdient gemacht habe. Er schilderte in beredter Weise den „Meister des Gesanges" als besonders begnadeten Komponisten synagogaler Musik, die sowohl in Freud wie in Leid die Zuhörer ergriffe und an deren Melodien sich die Synagogenbesucher noch heute erfreuen. In allen seinen Werken weht jüdischer Geist und Seele, da er ein gläubiger Jude war. So verkörperte er in reichem Maße die Verbindung von Religion und Musik. Des weiteren erwähnte der Redner auch Lewandowskis Tätigkeit als Chorleiter der Synagoge, der er die erste

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