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Allgemeine Zeitung des Judenthums · 1921-04-01 · Heft 7 (1.4.1921) · p. Seite 74

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Journal
Allgemeine Zeitung des Judenthums
Volume
85 (1921)
Issue
Heft 7 (1.4.1921)
Date
1921-04-01
Page
Seite 74 (sequence 2)
Language
German
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74 Jahrhundert so segensreich wirkte, muß als eine künstlerische Großtat betrachtet werden, denn in ihrer Vollendung steht sie unerreicht da. Ein herrliches Zeugnis seines musikalischen Könnens, ja seiner Genialität! Bezeichnend sind die Titel, die er seinen veröffentlichten Werkens für den Gottesdienst gegeben hat. Das erste, das Rezitative für den Kantor und zweistimmige Chöre enthält, nennt er K61 rinnah ut'fillah’ (Stimmen des Jubels und Gebets), die beiden anderen großangelegten, die gesamte Liturgie umsaffenden Bände für Kantor, vierstimmigen Chor usw., Todah w’simrah’ (Dank und Sang). In ihnen manifestiert sich deutlich der Geist wahrer Frömmigkeit des Komponisten, die in der Gottesvereihrung den erhabensten musikalischen Ausdruck sucht und findet. Wir spüren in seinen Schöpfungen —: das sei nebenbei bemerkt — auch so etwas vom Hauche Mozartscher Genialität, aber weit mehr weht uns aus ihnen der sprudelnde Geist der deutschen Romantiker, eines Schubert, Mendelssohn und Schumann an, natürlich unbeschadet seiner eigenen Originalität, an der es ihm wahrlich nicht fehlte, ganz besonders in den Kantilenen sowie in den bewegten Chören. Mit dem im ganzen und großen strengen Festhalten an den selbstgeschaffenen Gesäugen L.s durch mehr als zwei Generationen übt die Berliner Jüdische Gemeinde eine löbliche Pietät gegen den . Meister, eine Pietät, die in gleicher Weise von den vorzüglichen musikalischen Leitern und allen ausübenden künstlerischen Kräften, in erster Reihe von den Kantoren, in Liebe und Treue ihm gewahrt wird. Diese Stabilität des Gottesdienstes hat zunächst die erschöpfende Durchführung des Prinzips des Gemeindegesanges in den Berliner Synagogen bewirkt, dann aber auch die allmähliche Vertrautheit der Sy nago genbesuch er mit dem so reichen Melodien schaß des ganzen religiösen Jahres gefördert. Man könnte hier fast von einem Zuviel des Mitwirkens der Gemeinde sprechen. — Sapienti sat! Anderseits ist es ein laut sprechender Beweis mehr dafür, wie sehr diese alten und üeuen Melodien in die Herzen der. Beter gedrungen und ihnen lieb geworden sind. Und der tiefere psychologische Grund? L ewa n d ow ski hat eben aus der jüdischen Volksseele heraus komponiert und gewisse Momente aus der so wechselvollen Geschichte unseresStammes, insoweit sie in unserer Liturgie w i d e r h a l - len, in wunderbaren To n gem älde ni aus- Hingen lassen. Das ist wesentlich der Schlüssel zur Erklärung seiner Popularität und seines Ruhmes. Bei den weihervollen Gottesdiensten mit ihren ergreifenden Höhepunkten, besonders an unseren heiligsten Festtagen, wird man an den Ausspruch unserer Alten erinnert: „Als Israel am Roten Meere feinen 'ersten gewaltigen Lobgesang anstimmte, war es vom heiligen Geiste umflossen, fl Im schönen Bewußtsein, die hohe Mission im Dienste des Judentums, wozu er von der Vorsehung berufen war, treulich erfüllt zu haben, schied er im 73. Jahre seines tatenreichen Lebens von dannen, um im Reiche ewiger Harmonien fortzuleben. Weit über ein Vierteljahrhundert ruht Meister Lewandowski bei seinen Vätern, aber seine uns als teueres Vermächtnis zurückgelassenen Gesänge in ihrer Jugendfrische, Kraft und Schönheit erquicken und erbauen die nach Andacht verlangenden Hörer. Mögen sie w eiter z ur Eh re Go t tes in den Bethäusern Israels fort klingen von Geschlecht zu Geschlecht! fl Eine kurze Charakterisierung desselben findet sich in des Verfassers Arbeit: „Lewandomskis Verdienste um den synagogalen Gesang" in der oben angegebenen Schrift, S. 44—47. fl rm^'2,2, rrrtr iiösi ttnprr rm c,Tt?r nmi? 1 Mochrnlchau. Berlin, 25. März. ie am 20. d. M. in Oberschlesten erfolgte Volksabstimmung ist, wie zu erwarten war, in Ruhe und ungestörter Ordnung verlausen. Sie hat 716 400 deutsche geKn 471 400 polnische Stimmen erbracht, also eine deutsche Mehrheit von 245 000 Stimmen. In 683 Städten und Ortschaft e n'i st ei ne d eut sch e Mehrh eit, in 597 Ortschaften eine polnische Mehrheit festgestellt wovden. Dabei muß aber, wie eine Meldung aus Oppeln vom 25. März hervorhebt, berücksichtigt werden, daß fast alle Städte und größeren Ortschaften des Abstimmungsgebietes eine überwiegende deutsche Mehrheit erhalten haben, während die polnischen Mehrheiten sich fast durchweg auf die kleineren Landgemeinden verteilen. Aus Anlaß der Volksabstimmung in Oberschlesien hat der Reichspräsident folgenden Aufruf erlassen: Berlin, 21. März. An das deutsche Volk! Die deutsche Sache in Oberschlesien hat einen entscheidenden Sieg errungen. Er ist dem einmütigen Emstchen des gesamten deutschen Volkes zu danken. Die eingesessene Bevölkerung hat ungeachtet aller gegnerischen Versuche, sie dem deutschen Gedanken zu entfremden, in ihrer überwiegenden Mehrheit treu zum Daterlande gehalten. Die stimmberechtigten' Oberschlesier aus dem Reich und dem Ausland haben, erfüllt von der Liebe zur Heimat, Entbehrungen und Mühen nicht gescheut. Sie sind allen Einschüchterungsversuchen zum Trotz vollzählig noch Oberfchlesien geeilt, um ihrer Pflicht gegen Heimat und Vaterland zu genügen. Mit größter Opferwilligkeit haben alle Schichten der Bevölkerung durch Sammlung der „Grenzspende" die Mittel beigesteuert, um auch dom Aermsten die Reise nach Oberschlesien zu ermöglichen. Die Abstimmungsvrganisationen haben durch hingebende unermüdliche Arbeit und mustergültiges Zusammenwirken das große Werk vollenden helfen. Ihnen allen ohne Ausnahme ist der bleibende Dank des deutschen Volkes gewiß. Der Reichspräsident E b e r t. Der Reichskanzler Fahrenbach. * Das Gemeinschaftsschulgcsctz. Wie das „Berliner Tageblatt" von gut unterrichteter Seite erfährt, hat der Reichsminister deS Innern dem Reichsrat einen Gesetzentwurf zur Ausführung des Artikels 146 Absatz 2 der Reichsverfassung zugestellt. Nach der Bestimmung der Reichsverfassung können auf Antrag von Erziehungsberechtigten neben der regelrechten Schul» (Artikel 146 Absatz 1) Weltanschauungsschulen und Bekenntnisschulen eingerichtet werden. Das Nähere soll die Landesgesetzgebung nach den Grundsätzen eines Reichsgesetzes bestimmen. Dieses Reichsgesetz legt der Minister des Innern vor. Es bestilmmt ritt wesentlichen, daß die Volksschulen Gemeinschaftsschulen (Simultanschulen) sind, soweit sie nicht nach der näheren Bestimmung dieses Gesetzes Bekenntnisschulen oder bekenntnisfreie Schulen bleiben oder werden. Die bekenntnissreien Schulen sind' entweder weltliche Schulen oder Weltanschanungsschnlen. Das Gesetz bestimmt weiter, daß zur Vermeidung einer Zersplitterung, des Schulwesens durch ungehinderte Einrichtung leistungsunsähiger Zwergschulen die in einer Gemeinde bereits erreichte Höhe der Schulorganisation nicht herabgesetzt werden darf. lieber die Bekenntnisschule bestimmt der Gesetzentwurf, daß sie grundsätzlich zur Aufnahme von Schülern eines bestimmten Bekenntnisses dient, ihre Eigenschaft als Bekenntnisschule aber nicht dadurch verliert, daß nach näherer Bestimmung des Landesrechts auch andere Schüler ausgenommen werden. Die Lehrer müssen dem Bekenntnis der Schule angehören, Ausnahmen sind zulässig. Die Lehrbücher' können der Eigenart des Bekenntnisses angepaßt sein. Zugelassen sind auch die üblichen religiösen Hebungen und Gebräuche, jedoch ohne Beeinträchtitung des Unterrichtsbetriebes im ganzen. *

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