Allgemeine Zeitung des Judenthums
- Journal
- Allgemeine Zeitung des Judenthums
- Volume
- 2 (1838)
- Issue
- Heft 4 (9.1.1838)
- Date
- 1838-01-09
- Page
- Seite 14 (sequence 2)
- Language
- German
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|4 Er könne den rhrenwerchen Mitgliedern versichern, daß die Zulassung von Juden den Gefühlen des Landes widerstreiten würde. Er selber habe von jeher die Zulassung von Juden in dies Haus bestritten, und werde darin auch fortfahren. Herr Cutlar Fergusson sagte, er habe nie daran gezweifelt, das ehrbare Mitglied für die Universität von Oxford überall zu finden, wo es gelte, sich solchen Maßregeln entgegcnzusetzen, die zur Beseitigung der Intoleranz beitrügen. Ihm aber geböten seine Grundsätze für die Zulassung jedes loyalen Unterthanen zu allen öffentlichen Aemtern zu stimmen, ohne Rücksicht auf dessen- Religionsmeinungen. Mit der allergrößten Hochachtung für die christliche Religion sehe er durchaus keinen Nachtheil in der Zulassung von Israeliten zu solchen Aemtern, zu denen sie sonst geeignet waren. Deshalb hoffe er, das Amendement würde durchgehen. Herr Kem ble widcrsetzte sich dem Amendement als zu weit gehend und das Princip der Aufnahme ins Parlament in sich fassend. Herr G. I. Voüng, der sich auf seine frühem allgemeinen Aeußerungen über diesen Gegenstand bezog, sagte, das Mitglied von Oxford sei in einen sonderbaren Jrrthum verfallen, da es sich der Bill widersetzte, um, wie er sagte, Leuten ohne alle Religion keinen Vorschub zu leisten. Aber solche Leute, bedürften keines Vorschubes, weil sie ihr Gewissen wol von keiner Eidesformel genirt fühlen würden, (Hört! hört!) und es wäre demnach ein Jrrthum, diese Bill mit einer sogenannten Judenbill zu verwechseln. Selbst von Zulassung von Juden in dieses Haus sei jetzt nicht einmal die Rede. Auch nicht von der Zulassung von Juden in Municipalamter, denn in diesem Augenblicke bekleidet ein Gentleman von jüdischem Glauben die höchste Municipalwürde der City von London. Die ganze Frage sei: ob Personen jüdischen Glaubens gezwungen sein sollten, ihre Aemter unter einer unsinnigen und abnormen Besitzweise zu halten, oder ob diese Besitzweise einer vernunftgemäßen Platz machen solle. Gesetzt ein Gentleman von jüdischem Glauben solle gegenwärtig zum Sheriff der City von London erwählt werden, so müsse er entweder das Amt annehmen, oder eine Buße von 600 Pfund Sterling bezahlen. Aber ehe er ersteres könne, müsse er erst eine Erklärung „auf den wahren Glauben eines Christen" ablcgen, oder jene ansehnliche Strafe entrichten, von der er allenfalls nur durch eine jährliche Indemnitäts-Bill befreit werden könne. (Hört! hört!) Sei dies gerecht? würde irgend eineVersammlung von Gentlemen, von vernünftigen Menschen überhaupt ein solches System dulden? Er hoffe das.Haus würde das Amendement unterstützen, und dadurch die bestehende barbarische und grundlose Praxis beseitigen. (Beifall). (Schluß folgt.) Theologie. Haben die Juden Glaubensartikel/ oder nicht? Vom Rabbiner H. Ohne sich über die Begriffsbestimmung in irgend eine Erörterung weiter einzulaffen, was denn unter „Glaubensartikel" zu verstehen sei, eröffnet Herrvr. Freistadt (Sulamith 8.Jahrg. I.B. I. H. S. 15.) seine Beantwortung gedachter Frage mit den Worten: diese Frage auch nur problematisch verneinen zu wollen, heiße das Wesen der Religion überhaupt, und der jüdischen insbesondere, von Grund aus, verkennen." Wie aus diesem Satze ziemlich klar hervorleuchtet und aus dem weitern Verlaufe gedachter Abhandlung noch deutlicher sich ergibt, hat Herr Dr. Freistadt den Begriff „Glaubensartikel" nach seiner wörtlichen Bedeutung (Nominaldesinition) aufgefaßt, nämlich, Artikel, oder gewisse Sätze die man glauben oder für wahr halten müsse, und in so fern er dies gethan, hat er allerdings unbestreitbares Recht zu behaupten, daß das Wesen jeder Religion, und somit auch das der jüdischen, darin bestehe, daß sie ihre Bekenner zum Glauben an gewisse Wahrheiten verpflichtet, und daß Jeder, der sich eine Religion ohne gewisse Glaubenssätze denken wollte, ihr Wesen durchaus verkennen müßte. Er würde den Begriff, den Jederman mit dem Worte „Religion" verbindet, in feinen Gedanken zerstören und in dasselbe etwas hineinlegen müssen, was allfällig nur für ihn allein Bedeutung haben könne. Allein, wie mich dünkt, haben Makmonides, Atbo, Mendelsohn und alle andere jüdische Theologen bis auf die neueste Zeit herab, den Begriff „Glaubensartikel" anders verstanden und angewandt, was auf die Beantwortung der gestellten Frage: ob die Juden solche haben, natürlich entscheidenden Einfluß hat, und Hr. Dr. F., der, meines Wissens, zuerst diesem Begriff die gedachte, wörtliche Bedeutung unterlegt, und die mendelsohn'sche Ansicht, daß das Judenthum keine Glaubensartikel habe, durch die kritische Philosophie Kants zu widerlegen glaubt, hätte von diesem Meister lernen sollen, seine Frage erst mit allseitiger Bestimmtheit festzustellen, um sich dann den sichern Weg zu ihrer Lösung zu bahnen, und vornämlich das warnende Beispiel beherzigen, mit welchem Kant in seiner Vorrede zur Kritik der reinen Vernunft diejenigen zurechtweist, welche unbestimmte Fragen hinstellen und sie durch eben so unbestimmte Antworten erledigen. — Ferner scheint Hr. F. dafür zu halten, daß diejenigen Religionslehrer, - welche die Annahme von Glaubensartikeln aus der Religionslehre verwiesen, sich lediglich darauf berufen, daß die Glaubenswahrheiten der natürlichen Religion