Allgemeine Zeitung des Judenthums
- Journal
- Allgemeine Zeitung des Judenthums
- Volume
- 85 (1921)
- Issue
- Heft 3 (4.2.1921)
- Date
- 1921-02-04
- Page
- Seite 28 (sequence 4)
- Language
- German
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28 Einem Anträge des Justizrats Dr. Blau (Frankfurt a. M.) folgend, erhält der 8 10 folgende Fassung: „Wahlberechtigt und .wählbar zürn Bundestag sind alle -volljährigen in Deutschland wohnhaften Juden, die mindestens ein Jahr -vor Auslegung der Wählerliste in einer Bundesgemeinde gewohnt haben." Namens der GeseHestreuen erklärt Rabbiner de Haas das Frauenwahlrecht aus religiösen 'Gründen für unannehmbar. Er stützt sich hierbei auf eine Entscheidung des Professors H o f f m a n n (Berlin). Rabbiner Dr. Nobel (Frankfurt a. M.) widerspricht der Auffassung, daß das Frauenwahlrecht aus religionsgesetzlichen Gründen verwerflich ist. und erklärt, daß kein Jude d?as Recht habe, eine noch strittige religionsgesetzliche Frage zur Grundlage seiner Annahme oder Absage zu machen. Professor Dr. Hoffmann habe ausdrücklich erklärt, daß er seine Anhänger nicht an sein Gutachten bindet. Das bedeutet, daß er es selbst nicht für unbedingt bindend halte. Das größte religiöse Unrecht aber wäre, in die heutige Versammlung religiösen Zwiespalt hineinzutragen. (Anhaltender Beifall.) Rabbiner Dr. Auerbach (Halberstadt) wendet sich gegen Do. Robeils Auffassung, daß die Entscheidung Professor Hossmanns fraglich sei. Er selbst halte sie für bindend und könne in Gewissensfragen keinen Majoritätsbeschluß für entscheidend halten. Bei der Abstimmung wird das aktive und passive Wahlrecht der Frauen angenommen. Die konservativen Anträge werden dem Ausschuß als Material überwiesen. Eine Reihe von Abänderungsanträgien liegt zum § 20 vor, welcher die Zusammensetzung des „Rates" riegelt. Die Lehrerschaft verlangt durch Steinhardt (Magdeburg) drei Vertreter im Rat, während Rabbiner Dr. N o b e l (Frankfurt a. M.) sechs vom Rabbinerverband zu wählende Rabbiner zu delegieren wünscht. — Kantor Fabisch wünscht zwei Kantorenvertreter im Rat. — Dr. Freund macht gegen diese Anträge geltend, daß der Rat keine Berufskammerdarstellt, sondern daß die Arbeit in Ausschüssen geleistet werden solle, und daß dort die Lehrer am Platze wären. Eventuell könnten statt der drei Rabbiner zwei Rabbiner und ein Lehrer gewählt werden. — Goldrei ch (Beuel) unterstützt die Forderung der Lehrer, da diese in kleinen Gemeinden auch ails Seelsorger wirken. — Oberlandesgecichtsrat N eumayer (München) tritt ebenfalls für diese Forderung -ein'und beantragt, die Zahl der 51 Vertreter auf 53 zu erhöhen, um den> Lehrern -eine ausreichende Vertretung zu sichern. — Es wird beschlossen, außer den drei Rabbinern auch zwei von dem Lehrerverband zu wählenden Lehrern Sitz und Stimme im Rat zu geben. — Von konservativer Seite wird beantragt, die Vertretung der Mitglieder der theologischen Lehranstalten zu streichen. Dieser Antrag wird mi't 637 gegen 306 Stimmen abgelehnt. — Ein weiterer konservativer Antrag verlangt, daß Mitgliedern der Kultus- und Unterrichtsausschlüsse nur solche Personen gewählt werden dürfen, die der für den Ausschuß maßgebenden religiösen Richtung angehören; bei der Wahl zu diesen Ausschüssen dürfen nur Angehörige der betreffenden Richtung Stimmrecht haben. Für diese Ausschüsse, soweit sie konservativer Richtung sind, Haben Frauen kein Wahlrecht. Weiter wird gefordert, daß die religiöse Selbständigkeit der Rabbiner und Gemeinden durch die Ausschüsse in keiner Weise angetastet wird. —- Dr. Freund erklärt, daß der Ausschuß des Gemei-ndebundes zn jeder denkbaren Konzession bereit ist, um das große Werk zu fördern. Er erwartet aber, daß dann der Bund gesetzestreuer Gemeinden dem Gesamtverbande beitreten muß. — Da die Mitglieder der Aus^- schüsse nur von, den Angehörigen der betreffenden Richtungen gewählt werden dürfen, wird sich die Frauenfrage dadurch regeln, daß die Konservativen eben keine Frauen in ihre Ausschüsse wählen. — Für die Gemeinde Halberstadt erklärt S e ck b a ch, daß die Gemeinde Halberstadt bei der Annahme der orthodoxen Anträge im Deutsch- Israeli trschen Gemeindebund verbleiben wird, und daß Hunderte gesetzestreuer Gemeinden diesem Beispiele folgen werden. — Die Anträge werden angenommen. Unter lebhaftem Beifall erklärt Kommerzienrat L a d e w i g (Chemnitz), daß die sächsischen Gemeinden ihre Bedenken zurückstellen und für den Satzungsentwurf des Deutschen Israelitischen Gemeindebundes stimmen werden. Damit sind alle Vorfragen geklärt. In feierlicher Stimmung leitet Professor Dr. Kalischer die Abstimmung über die Frage, ob der Deutsch- Israelitische Gemeindebund in eine Gesamtorganisation der deutschen Juden umgewandelt werden soll, ein. Unter jubelndem Beifall und andauerndem Händeklatschen fällt die Entscheidung: Der Gemeindebund wird Träger der neuen Gesamtorganisation des deutschen Judentums. (Anhaltender Beifall und Händeklatschen.) — Professor Dr. Kalischer dankt den Teilnehmern im Namen des Judentums für ihre Entscheidung. Der heutige Tag wird mit ehernen Griffeln eingeschrieben werden in die Geschichte des Judentums. Nach den nunmehr erfolgenden Ausschußwahlen weist Dr. Klee in einer kurzen Ansprache auf die geschichtliche Bedeutung des Augenblicks h'in. Er hofft, daß dieser Moment reiche Früchte tragen wird nicht nur für das deutsche Judentum, sondern für die Judenheit der gesamten Welt. In der ganzen Welt gibt es keinen Gemeindebund, der so wie der heute geborene aus dem allgemeinen, gleichen, direkten und geheimen Wahlrecht hervorgegangen ist. Diese Tatsache ist das Werk Professor Kalischers, dem hierfür der Dank der Judenheit gebührt. Herzlichen Dank hat sich auch Herr Dr. Freund, der Verfasser des Entwurfs, verdient. Der heutige Tag hat das Lebenswerk Professor Kalischers gekrönt, dem das Judentum der ganzen Welt in dieser Stunde danken muß — in einer Stunde, die seinen Namen der jüdischen Geschichte einverleibt. (Brausender Beifall.) Mochknlchau. Berlin, 31. Januar. et 23. Januar 1921 wird in der Geschichte der deutschen Juden als ein bedeutungsvoller historischer Gedenktag vermerkt bleiben. Was seit einem halben Jahrhundert von - den Edelsten und Besten unserer Glaubensgemeinschaft erstrebt wurde, ist an diesem Tage in Erfüllung gegangen, ein erfreuliches Ereignis geworden: die Gesamtorganisation, mit deren Begründung für die deutsche Judenheit eine neue Epoche beginnt. Der neue Bund, aus dem einheitlichen Willen der Gesamtheit hervorgegangen, wird dazu berufen sein, alle Wüusche und Hoffnungen, Sorgen und Pläne, die uns als Juden und Staatsbürger bewegen, zum Ausdruck zu bringen. Als autoritativer Träger des Einheitsgedankens wird es seine Hauptaufgabe sein, der Zerklüftung im Innern einen Damm entgegenzufetzM und unser Recht nach außen intensiver, als es bisher möglich war, zu vertreten. Dem D. I. G. B. bgw. seinem um das Zustandekommen der Gesamtorganisation hochverdienten Vorsitzenden, Professor K a l i s ch e r, sowie Herrn Dr. Jsnrar Freund, aus dessen Verfassungsentwurf der neue Bund am 15. Gemeindetage errichtet wurde, ist die jüdische Gesamtheit zu innigem Dank verpflichtet. Die einstimmig zur Annahme gelangte Verfassung des Bundes, strikte befolgt, bildet ein Werk, das eine gedeihliche Fortentwicklung des deutschen Judentums verbürgt und uns auch in dieser überaus traurigen Zeit mit berechtigter Hoffnung aus eine bessere Zukunft erfüllt. * Wie uns mitgeteilt wird, ist in einer am 9. Januar d. I. zu Dessau albgehaltenen Sitzung ein „Landesverband der Anhaltischen Kultusgemeinden" mit dem Sitze in Dessau errichtet worden. Jüd ische Gemeinden bestehen in Anhalt zurzeit in Dessau, Bernburg, Cöthen, Zerbst, Sandersleben, Ballenstedt, Coswig, Gröbzig und Jeßnitz; die sämtlichen Gemeinden haben sich dem neugegründeten Verbände angeschlossen. Der Verband hat beschlossen, seine Satzungen aus streng demokratischen Grundsätzen aufzubauen und seine Vertretung durch Urwahlen bestimmen zu lassen; das Wahlrecht soll dem politischen Wahlrecht entsprechen und Männern und