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Allgemeine Zeitung des Judenthums · 1921-02-04 · Heft 3 (4.2.1921) · p. Seite 27

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Journal
Allgemeine Zeitung des Judenthums
Volume
85 (1921)
Issue
Heft 3 (4.2.1921)
Date
1921-02-04
Page
Seite 27 (sequence 3)
Language
German
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27 - Tuch die Ausländer müssen, gleiche- Rechte erhalten; in einem religiösen Verband können keine Politischen Unterschiede gemacht werden. Rabbiner Pinchas K oh n dankt namens des Bundes der gesetzestreuen. Gemeinden Deutschlands für -die Einladung zur- Tagung. Der Bund ist bereit, an den gemeinsamen Interessen der deutschen Juden und an allgemein-jüdischen Angelegenheiten ohne jede territoriale Begrenzung von Fall zu Fall mitzuarbei'ten, allerdings ohne seine Selbständigkeit aufzuigeben. M. A. Loeb (Berlin) erklärt, daß die Gesetzestreuen zur Mitarbeit bereit sind und dem Grundgedanken des Entwurfes zustimmen. Er hofft, daß die -im Bund gesetzestreuer Gemeinden organisierten Gemeindenals Einzelgemeinden der Gesamtorganisation beitreten werden. Rechtsanwalt Heinrich Stern (Berlin), der im Namen des religiösen Liberalismus spricht, hat zu seiner innigen Freude erkannt, daß keine Richtung im deutschen Judentum dem großen Werke entgegenstrebt. Nachdem die Nation,äljuden ihre Zustimmung erklärt haben und die Orthodoxie unter gewissen Kautelen zum Beitritt bereit ist, werden die Liberalen mit ehrlichem Willen an die Arbeit herantreten. Nach einer kurzen Pause wird in die Speziald^batte eingetreten, die von Dr. Freund durch! einige kurze Ausführungen eingeleitet wird. Die Abänderungsanträge teilen sich in sachliche und formale. Die vier sachlichen Anträge betreffen den 8 1 (Zweckbestimmung), § 4 (Finanzfragen), § 6 (Autonomie' der Gemeinden) und § 10 (Wahlrecht zum Bundestage). Professor Ludwig Stein (Berlin) tritt für die erweiterte Fassung des § 1 ein. Wenn die Tätigkeit des Bundes ausschließlich auf die deutschen Interessen 'beschränkt wird, so wird die Verbindung mit den 200 Gemeinden in den äbgetrennten Gebieten unterbrochen. Der Partikularismus, unter dem -das Judentum seit Jahrtausenden gelitten hat, muß endlich verschwinden. Uns alle verbindet das Universelle im Judentum. Der stärkste Eindruck, den der Redner bei der Völkerbundssitznng in Rom empfing, war eine Ansprache des früheren italienischen Ministerpräsidenten Luzzatti in einer Synagoge über Palästina. Hier darf keine Parteipolitik, sondern lediglich die Sache des gesamten Judentums betrieben werden. Amtsgerichtsrat Wolfs (Berlin) bezeichnet als Hauptzweck der G'esamtorganisatiion die Zusammenfassung des deutschen Judentums zu seineic eignen Stärkung. Die innerdeutschen Ausgaben sind so groß, daß sie den- Bund vollauf beschäftigen. Die engere Fassung schließt auch keineswegs die Beschäftigung mit außerdeu-tschen Fragen aus. Keinesfalls aber darf der Bund für irgendwelche jüdischen Interessen- -eintreten, die keine Bindung mit dem deutschen Judentum haben. (Beilfalls- und Mißfalls äußerungen.) Für den Ausschuß erklärt Dr. Freund, daß der Abänderungsvorschlag der Berliner Jüdischen Gemeinde ohne schwerwiegende sachliche Bedeutung ist. Da die Gemeinde Berlin ihren Beitritt jedoch von der Annahme ihres Antrages abhängig, gemacht hat und die Gesamtorganisation ohne Berlin nicht zustande kommen kann, bittet der Ausschuß, den Berliner Entwurf anzunehmen. Dr. Ahron Sandler (Berlin) teilt zu den Ausführungen von Amtsgerichtsrat Wolfs ergänzend mit, daß alle Parteien in der Berliner Gemeindeverwaltung bis vor wenigen Wochen für die erweiterte Fassung des 8 1 eingetreten sind. Erst in neuerer Zeit wurde von antiziionistischer interessierte c Seite gegen die großzügigere Fassung geltend gemacht, daß dieselbe sich dem zionistischen Standpunkt nähere. Maßgebend muß der Gedanke der jüdischen Gesamtheit sein. Wer dieser dienen will, muß ehrlich für die weitere Fassung eintreten. Die Debatte wird geschlossen. — Die Abstimmung ergibt 694 Stimmen für die begrenzte, 331 Stimmen für die erweiterte Fassung des 8 1, der nunmehr folgenden Wortlaut hat: „Der Bund bezweckt die Zusammenfassung aller Kräfte im deutschen Judentum zur Pflege seiner gesamten Interessen." Zu dem Finanzparagraphen spricht Rechtsanwalt Dr. Katzenstein (Kassel). Nach dem Anträge der Großgemeinden sollen die Beiträge zur Gesamtorganisation auf Grund der Staatseinkommensteuer erhoben werden. Dieser Modus ist für diejenigen Gemeinden, welche auf Grund eines Schätzungsfystems ihre Steuern erheben, ungangbar. Redner bittet deshalb, sür diejenigen Gemeinden, in denen das Schätzungssystem eingeführt ist, die Festsetzung der Bundesbeiträge nach Höhe und Berechnungsart jeweils durch einen besonderen Bundesbeschluh vorzunehmen. Bei der Abstimmung wird der Antrag Katzenstein (Kassel) angenommen, ebenso nachstehender Antrag Berlin: „Soweit die Ausgaben dadurch nicht gedeckt werden, sind sie durch Beiträge der ein-, zelnen Bundesgemeinden in der Weise aufzubringen, daß die Gemeinden verpflichtet sind, einen durch Bundesbeschluß für jedes Etatsjahr festzufetzenden bestimmten Prozentsatz der Reichseinkommensteuer ihrer Mitglieder an den Bund abzuführen. Uebersteigt dieser Satz die Höhe von einem Vtertelprozent, so bedarf der Beschluß irn Rate (ß 20) -und im Bundestage (8 9) einer Mehrheit von drei Vierteln der Anwesenden." Nach der Mittagspause erklärt Oberlandesgerichtsrat Dr. Neumayer (München), daß der Verband der jüdischen Gemeinden' in Bayern unter Wahriung seiner Selbständigkeit sich dem Reichsbund an'sichließen will. Er bittet, die Regelung der Verhältnisse der Landesverbände zum Deutfch-Jsrae'liiti-scheri Gemeindebund der besonderen ' Vereinbarung des Rates und- -des Bundestages vorzubehalten. Der Vertreter des württembergischen Verbandes, Dr. L e p p m a n n (Stuttgart), schließt sich diesem Anträge an, der hierauf angenommen wird. Zu 8 6, welcher den Gemeinden die Selbständigkeit ihrer Verwaltung sichert, beantragt Dr. Kalmus (Hamburg), daß die Gesamtvertretung auf die Bundesgemeinden dahin einwirkt, daß diese ihre Gemeindevertretungen auf demokratischer Grundlage wählen. Der Antrag wird abgelehnt, -ebenso ein Antrag Steinhardt (Magdeburg), der namens des Lehrerverbandes fordert, daß die Anstellungs-, Besoldungs- und Versorguugsverhültnisse der Beamten der Bundesgemeinden durch Bundesbeschluß geregelt werden. Kommerzienrat L a d e w i g (Chemnitz) erklärt, daß der Gedanke der Gesamtorganisation in Sachsen freudig ausgenommen wird. Eine große Anzahl sächsischer Gemeinden hat jedoch schwere Bedenken gegen den 8 10, welcher das Wahlrecht allen volljährigen Gemeindemitgliedern' ohne Rücksicht auf ihre Staatszugehörigkeit zubilligt. In Sachsen besteht das eigentümliche Verhältnis, daß die Mehrheit der Juden Ausländer sind, denen die sächsischen Gemeinden keinesfalls das Wahlrecht geben wollen. Sie hätten das Wahlrecht geändert, um den deutschen Juden die Majorität in den jüdischen Genreinden zu erhalten. (Beifall und stürmischer Protest.) Für den Ausschuß erklärt Dr. Freun d, daß die Verhältnisse in Sachsen besonders liegen mögen, daß. diese Frage aber nicht vom lokalen, sondern vom allgemeinen Standpunkt aus angesehen werden muß. Die Autonomie der lokalen Gemeinden bleibt erhalten; das Wahlrecht zum Bundestag muß jedoch ein freiheitliches sein, weil ein religiöser Verband keine Staatsunterschiede machen kann. Auch die Berliner Gemeinde, in der die Verhältnisse auch, nicht rosig sind, ist einmütig sür das gleiche Wahlrecht zum Bundestag eingetreten. Juden dürfen keinen Unterschied zwischen Juden machen. Auch die katholische und protestantische Kirche kennt keinen Unterschied Zwischen Inländern und Ausländern. Schocken (Zwickau) schildert die sächsischen Verhältnisse anders als der Vorredner. Die Entziehung des Wahlrechts der Ostjuden hat viel böses Blut gemacht. Der sächsische Antrag sei nur von einer kleinen Zahl von Gemeinden unterschrieben und deshalb für die Gesamtorganisation nicht bindend. Dr. Ahron Sandler (Berlin) betont, daß die Ostjuden das Krastreservoir des deutschen Judentums sind. Ei-n Drittel aller deutschen Juden lebt ehelos, ein Drittel lebt in Mischehe, und das restliche Drittel >in Zweikinderehe. Ohne dieses Krastreservoir würde die deutsche Judenschaft verschwinden, die auch geistig auf die Ostjuden angewiesen ist.< Das deutsche Judentum hat nur Sinn als Teil der Gesamtjudenheit. Die Zionisten haben das Beispiel der großen Selbstbescheidenheit in großen Fragen gegeben. Nur wenn alle Parteien diesem Beispiel folgen, kann der Zusammenschluß erfolgen. Wenn die deutsche Judenheit einen Unterschied zwischen deutschen und nichtdeutschen Juden macht, liefert sie nur dem Antisemitismus die Waffen. Rabbiner Dr. de Haas erklärt, daß die Gesetzestreuen unter keinen Umständen eine Unterscheidung zwischen Ausländern und Inländern Zulassen würden. Der Antrag der sächsischen Gemeinden wird abgelehnt.

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