Allgemeine Zeitung des Judenthums
- Journal
- Allgemeine Zeitung des Judenthums
- Volume
- 84 (1920)
- Issue
- Heft 39 (24.12.1920)
- Date
- 1920-12-24
- Page
- Seite 446 (sequence 2)
- Language
- German
- Belongs to
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■ 446 sonstigen im unehrlichen Politischen Kampfe gebräuchlichen Mitteln arbeiteten, ließen die anständigen nichtjüdischen Kreise diese Gesellschaft in ihrem Schimpskonzert hübsch unter sich, wenn auch hie und da einem oder dem anderen nichtjüöischen Gelehrten und Volksfreunde ob dieser Schimpfkanonaden die Galle überging und er sich — wenn auch mit einem gewissen Ekel und Widerwillen — mit diesem Gelichter beschäftigte. Wenn aber jetzt die Herren Antisemiten nicht wie bisher Einzelheiten Zusammentragen, sondern systematische dickleibige Bücher veröffentlichen, die von Anfang bis Ende sich auf Lnellenschristen stützen, die überhaupt nicht existier c n, also nach dem bewährten Muster des fliehenden Diebes, der von seiner Spur ablenken will mit dem Rufe: „Haltet den Dieb!", wenn sie ferner auf die mystischen Neigungen des deutschen Volkes spekulieren und geheimnisvolle Versammlungen, Geheimbücher und Geheimvereine, ja sogar ein geheimnisvolles Oberhaupt aller Juden der Welt erfinden, den Aberglauben als Mittel zum Zweck benutzen und in wahnsinnigem Judenhasse alle guten, seelischen Kräfte des deutschen Volkscharakters zu untergraben suchen, so daß Oswald Spengler auch diese Erscheinung als Beweis für „den Ukftergang des Abendlandes" anführen kann, dann muß jeder andere deutsche Mann in Ruh und Glied treten, um die bedrohte deutsche Kultur, das einzige Gut, das wir aus dem Zusammenbruche retten können, zu schützen. In dieser Erkenntnis treten zwei Nichtjliden auf den Plan, deren soeben veröffentlichte Schriften wir im nachstehenden einer kurzen Würdigung unterziehen wollen. Der eine Autor steht in jüdischen Gelehrtenkreisen und bei gebildeten jüdischen Laien schon seit Jahren in hohem Ansehen. Es ist Professor D. Dr. Hermann L. Strack, Professor der Theologie an der Universität Berlin, Geheimer Kvnsistorialrat. der soeben eine Schrift veröffentlicht: „Jüdische Geheimgesetze?" Der andere Autor, Otto Friedrich, nennt sein Buch „Tie Weisen von Zion, das Buch der Fälschungen". I. Stracks Schrift ist bei C. A. Schwetschke u. Sohn in Berlin erschienen. Es enthält neben dem Hauptteil „Jüdische Geheimgesetze?" noch drei Anhänge: I. Rohling, Ecker und kein Ende? ll. Artur Dinter und Kunst, Wissenschaft. Vaterland. III. Die Weisen von Zion und ihre Gläubigen. Wie Strack seine Stellung zum Antisemitismus ausfaßt, das erfahren wir aus seinem Bekenntnis (S. 7), „Jetzt muß ich trotz starkem Ekelgefühl nochmals zum Worte greisen. Möchten viele erkennen, daß das Geistesschwert des Zweiundsiebzigjährigen noch nicht stumpf geworden!" Unter den Nichtjuden ist Strack zurzeit der beste Kennner der biblischen und nachbiblischen Literatur im Urtexte. Er ist nicht allein in das Verständnis, sondern auch in den Geist der Literatur so tief eingedrungen, daß er sogar > nach der Mahnung unserer Weisen nicht verabsäumt, seine Lehrer des Hebräischen und ihre Werke dankbar und mit Ehrfurcht zu nennen, aus denen er sein hebräisches Wissen geschöpft hat. So gedenkt er in Liebe seiner Lehrer Moritz Steinschneider und Abraham Berliner. Eharakteristisch ist sowohl für Strack selbst als auch für die Kampfesmethode der Antisemiten, was er im Anschlüsse an den Unterricht bei diesen jüdischen Gelehrten sagt lS. 8): „Die erste Auflage meiner Einte i t u n g i n d e n T a l m u 0 (1887) habeich.gleichsam um den Tatbeweis zu liefern, daß auch für ein wissenschaftliches Urteil der C h r i st nicht mehr von dem abhängig i st, was Juden ihm über den Talmud mitzuteilen für gut halten, geschrieben, ohne auch nur eines Fadens oder Schuhrremens Wert an Mitteilungen von Juden oder Judenchristen erbeten oder äugen o m ui e n z u h a b e n." Wer da weiß, wie die Antisemiten jeden Nichtjuden, der die Wahrheit über die Juden und ihve Lehre ohne Furcht und Menschenscheu verkündet, als bestochenen Judengenossen oder Judenknecht, mindestens aber als Judenstämmling bezeichnen, der wird begreifen, daß den zweiundsiebzigjährigen christlichen Theologen von europäischem Ruf ein Ekelgefühl beschleichen muß, wenn er diesem Gesindel gegenüber seine Mannesehre verteidigen soll. An der Hand einer reichen biblischen und nachbiblischen Literatur, die überall, in vielen Sprachen, nicht nur in hebräischer Sprache, veröffentlicht ist und von jedem gelesen werden kann, der zu lesen versteht, und daß „das jüdische Recht nur für die ein Geheimnis ist, welche es nicht studiert haben", wie Professor Gustav Dalmann in Greifswald sagt, weist Strack nach: „Es gibt keine jüdische« Geheimschriften. Innerhalb des gesamten Judentums gibt es weder eine Schrift noch eine mündliche Tradition, welche kundigen Christen unzugänglich wäre. Weder suchen die Juden vor den Christen etwas zu verbergen, noch können sie vor ihnen etwas verberge n." (Von Strack selbst gesperrt gedruckt.) Seine Polemik richtet sich hauptsächlich gegen den „Abschreiber" (nach Strack) Th. Fritsch, Beweismaterial 3. Auflage. Er weist nach, a) daß den Juden eine solche Geheimhaltung nicht geboten, d) daß solche Geheimhaltung nicht möglich ist. c) daß man sich um solche Geheimhaltung tatsächlich in nennenswerter Weise nicht bemüht hat. Bei diesem letzteren Punkt führt er noch die vielleicht nicht allgemein bekannte Tatsache an, daß Strauß und Schechtsr, zwei jüdische hervorragende Gelehrte, in hebräischen Handschriften, Fragmenten die Mitteilung gesunden haben, daß die Juden in ihren Synagogen die Nazarener täglich dreimal verwünschen: daß sie aber, obwohl das Bekanntwerden dieser Tatsache gegen die Juden verwendet werden konnte, diese Tatsache nicht verborgen haben. Im zweiten Abschnitt seiner. Schrift „Die angebliche Nichtswürdigkeit des jüdischen Religionsgesetzes" (Talmud und Schulchan Aruch) geht Strack mit allen denen scharf ins Gericht, die nicht müde werden, trotz unzähliger Richtigstellungen von jütischer und christlicher Seite, die allgemeine religionsgesetzliche Verbindlichkeit dieser beiden Werke zu behaupten. Er weist auf sein. Werk „Einleitung in Talmud und Midrasch" hin, in welchem er quellenmäßig über Entstehung, Inhalt und Verbindlichkeit des Talmud ausführlich berichtet hat. An dieser Stelle erklärt er dasselbe über den Schulchan -Aruch und schreibt wörtlich: „Der Schulchan Aruch gilt in der Tat den gesetzestreuen Juden als Religionsgesetz, aber nur in der Verbindung „m i t d e n autoritativen Ergänzungen, Erklätung en und Beri chtigungen, die sich an den Text des Schulchan anlehnen" (nach D. Hoffmann: „Der Schulchan Aruch und die Rabbiner über das Verhältnis der Juden zu den Andersgläubigen"). Die gesperrten Worte sind von Strack selbst unterstrichen. Gewissenhaft nennt Strack auch die Kommentare zum Schulchan Aruch. Er weist dabei auf seine Untersuchungen über die Blutbeschuldigung der Juden hin, ebenso betreffend das Kol nidre. Strack sagt den Juden nichts Neues, es ist über eine erhebende .Genugtuung für uns, daß ein so hervorragender, christlicher Theologe aus Grund seiner eigenen Studien der einschlägigen Werke im Urtext zu demselben' Resultate kommt. wie die jüdischen Gelehrten. Mit erfrischender Deutlichkeit urteilt er über die antisemitischen Flugblätter, welche die oben bezeichneten Anschuldigungen weiterverbreiten. So sagt er von einem dieser Flugblätter: „Der Schmutzeimer, aus dem der unwissende Verfasser dieses Flugblattes seine Sätze entnommen Haft, scheint in-