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Allgemeine Zeitung des Judenthums · 1920-12-10 · Heft 38 (10.12.1920) · p. Seite 436

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Journal
Allgemeine Zeitung des Judenthums
Volume
84 (1920)
Issue
Heft 38 (10.12.1920)
Date
1920-12-10
Page
Seite 436 (sequence 4)
Language
German
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sorgten, denen jüdische Treue erst den Rückweg nach der Heimat ermöglichte. Die Wurzel des Antisemitismus in der Schube ist der konfessionelle Unterricht, der aus der Schule entfernt werden müßte. Lehrer F l a n t e r wünscht die Bekämpfung des Antisemitismus in -der. Schule vom vaterländischen Standpunkt aus. Die Sorge um den Auftau des Vaterlandes, die den jüdischen Deutschen ebenso wie ihren anderen Mitbürgern am Herzen liegt, macht diesen Kampf zur patriotischen Notlvendigkeit. -Dieser Kampf ist in den Eltern beträten auszufechten. Iustizrat Chodziesner macht die feinsinnige Bemerkung, daß der Antisemitismus in Deutschland nicht die Fd'ge davon ist, daß es bei uns zu viel Juden, sondern zu wenig Christen gibt. Der Antisemitismus wurzelt nicht in den breiten Volksmassen, sondern -in den deutschnational orientierten oberen Kreisen. Diese haben im Kriege nicht viel gelitten und deshalb auch kein Empfinden für die Leiden anderer. — In später Stunde wurde die interessante Versammlung geschlossen. * Wie bereits von uns vor längerer Zeit mehrfach berichtet wunde, hatten sich in Oberschlesien durch die schlimmen Hetzereien, die sowohl von deutschnationaler wie von polnischnationaler Seite gegen die dort befindlichen ostjüdischen Arbeiter betrieben wurden, große Mißhelligkeiten ergeben. Obwohl die überwiegende . Mehrzahl der in Oberschlesien sich aufhaltenden jüdischen Flüchtlinge im Bergbau und in der Schwerindustrie Produktive Arbeit taten und mit ihren deutschen Arbeitskollegen durchweg vortrefflich auskamen, wurden in den Gruben unter Tag die polnischen Arbeiter derartig verhetzt, daß während der Unruhen im Juli .und August es zu schlimmen Gewalttätigkeiten gegen die dort befindlichen jüdischen Bergarbeiter kam. Es dürfte auch noch bekannt sein, mit wie grausamen Mitteln mehr als fünfhundert jüdische Arbeiter während dieser schlimmen Tage über die Grenze nach Polen abgeschoben und dort einem furchtbaren Schicksal entgegengeführt wurden. Nunmehr scheinen aber die Bemühungen und Verhandlungen, die das Arbeiterfürsorgeamt in Berlin in Zusammenhang mit seiner Zweigstelle Kattowitz geführt hat, ein Ergebnis erzielt zu haben, das gleicherweise die Interessen des oberschlesischen Landes wie die der Humanität und der Neutralität den Flüchtlingen gegenüber berücksichtigt und befriedigt. Die Interalliierte Kommission in Oppeln hat, wie uns berichtet wird, Bestimmungen über das Aufenthaltsrecht der in Oberschlesien befindlichen ostjüdischen Flüchtlinge herausgegeben, die sich von jeder antisemitischen Voreingenommenheit freihalten. Diese im Interesse der Staatsräson liegende Regelung ist auf der einen Seite, soviel wir hören, tatkräftig gefördert worden durch den deutschen Bevollmächtigten bei der Alliierten Kommission; aus der anderen Seite war es ganz besonders Major Watts, der die Verhandlungen durch seine vorurteilslose und menschenfreundliche Haltung besonders erleichtert hat. '* Ein würdiges Denkmal für Geheimrak Ehrlichl Im Hinblick daraus, daß Ehrlich durch seine unermüdlichen Arbeiten. die zur Entdeckung des Salvarsans führten, ein Wohltäter der Menschheit geworden ist, im Hinblick darauf, daß die Höchster -Farbwerke, ihre Direktoren und Aktionäre durch Ehrlichs Salvarsan ein Vermögen verdienten, hat diese Firnra sich entschlossen. Ehrlich ein. weittragendes Denkmal zu setzen. Zu diesem Zweck hat sie als Marke für ihre sämtlichen Fabrikate das Hakenkreuz beim Patentamt eintragen lassen. Der „Reichsanzeiger" veröffentlicht es: 11 252352, K 17551. Rbf 11/12 Töl9. Farbwerke vorm. MeMer Lucius & Brüning, A. W., ’ Höchst a. M. 15/9 1920. | So geht also jetzt das Heilmittel, das den Namen feiner i Erfinder Ehrlich-Hata — Ehrlich ein Jude, Hata ein Japaner — zu Weltruhm gebracht hat, in die Welt mit dem I antisernitisch-alldeutschen Pogromzeichen!! Dieser Skandal ist, wie die „W. a. M/, der wir diese Notiz entnehmen, richtig bemerkt, nicht zu überbieten. * Zu obiger Notiz wird dem genannten Blatte von fach- und rechtskundiger Seite geschrieben: Der Skandal greift noch weiter. Nicht so sehr die dankbaren Ausbeuter der Ehrlichschen Entdeckung, sondern das Reichspabentamt selbst trifft die Schuld, da dieses gemäß 8 4 des Warenzeichengesetzes das Zeichen gar nicht eintragen durste. § 4, Absatz 3 bestimmt, daß für Aergernis erregende Darstellungen die Eintragung zu versagen ist. Einer der anerkanntesten Kommentare des Warenzeichenschntzgesetzes, der von Selig sohn (o weh, wieder ein Jude!), sagt schon in der Auflage 1905 auf Seite. 90 über Aergernis erregende Darstellungen: „Aber nicht bloß in geschlechtlicher, sondern auch in Politischer, religiöser, sozialer Hinsicht kann ein Zeichen anstößig sein . . . Auch Zeichen, welche den inneren Frieden im Staate oder die Gefühle eines Teiles der Staatsangehörigen zu stören geeignet sind, gehören hierher." Ausfallend ist auch, mit welcher Eile das Hakenkreuz eingetragen worden ist, während doch mindestens die Bedenklichkeit der Zulassung auf den ersten Blick der zuständigen Prüfungsstelle auffallen mußte. In solchen Fällen müssen die Anmelder erst den Einwand des Patentamtes in monate-, ja oft jahrelang hinziehendem Rech'tswege (zwei Instanzen) meistens mit zweifelhaftem Erfolg bekämpfen, und da bisher das Reichspatentamt ein sehr wachsames Auge gerade bezüglich der Vorschriften des 8 4 des Warenzeichengesetzes -gezeigt hat, so ist die Eintragung um so befremdlicher. Aber nach § 8 Ziiffer 2 des Warenzeichengesetzes muß das Zeichen von Amts wegen wieder gelöscht werden, und wir wollen abwarten, ob sich das Patentamt seiner Pflicht recht bald erinnert. # Verbot des Hakenkreuzes. Das preußische Kultusministerium hat, wie die „P. P. N." hören, folgende Rundverfügunig erlassen: Don einer großen Anzahl Schüler wird heute das Hakenkreuz getragen. Leider mußte in vielen Fällen festgestellt werden, daß durch das Tragen des Hakenkreuzes das gute Einvernehmen zwischen den Schülern erheblich gestört wurde. Ich bestimme daher: Auch das Hakenkreuz ist als Abzeichen im Sinne der Ziffer 3 des Runderlasses vom 14. November 1919 anzusehen, h h. sein Tragen in der Schule ist verboten. Tie Provinzialschulkollegien und Regierungen wollen die Leiter und Leiterinnen der sämtlichen ihnen unterstehenden Lehranstalten bzw. die Kreisschu'l'räte hiernach mit Weisung versehen. gez. Haenisch. * Die Verwüstungen im Prager jüdischen Rathaus. Die tschechische „Tribuna" 'bezeichnet die Vernichtungen, die im Prager jüdischen Rathaus am 16. und 17. November ungerichtet wurden, als immens. Das alte, berühmte Archiv des jüdischen Rathauses wurde vollständig verwüstet. Die Stiftungsurkunden aus dem Mittelalter wurden Zerrissen und aus dem Fenster geworfen, vre altertümlichen, wertvollen Bilder zerschnitten, die Schlösser ausgebrochen, vre amtlichen Stücke des früheren alten jüdischen Magistrats vollständig vernichtet. Der Haufen drang in alle Räumlichkeiten des Rathauses ein, wo seiner Vernichtungsgier nicht einmal zwei altertümliche Thorarollen entgingen, die ebenfalls zerrissen wurden. Aus der Synagoge wurden ein alter goldener Becher, ein altertümlicher Silberleuchter und verschiedene silberne Ornamente entwendet. Die Fenster wurden zerschrnettert, die Gitter verbogen. Was wurde, schreibt das Blatt, durch die Verwüstung des historischen wertvollen Archivs . im jüdischen Rathalls bewiesen? Ter durch die Demonstrationen verursachte Schaden ist unersetzlich. Das, was in Prag geschehen ist, ist in tschechischen Gebieten nie geschehen. Auch bei den allergrößten Stürmen wurden die wertvollen, historischen Dokumente nicht angerührt. Die öffentliche Sicherheit hätte das nicht zugelassen. Das Blatt wälzt die Schande an liefen Vorgängen auf die Schreibweise der tschechischen Aararpresse , ♦

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