Allgemeine Zeitung des Judenthums
- Journal
- Allgemeine Zeitung des Judenthums
- Volume
- 84 (1920)
- Issue
- Heft 33 (1.10.1920)
- Date
- 1920-10-01
- Page
- Seite 375 (sequence 3)
- Language
- German
- Belongs to
- journal issue
- OCR quality
- 92% known words query
- IRI
…/3224737-3229443-3229475--75962-3288506- Visual Library
- page viewer of the UB Frankfurt
OCR text
M$ die Juden nicht die Schuld am Kriege tragen. Weiler geht Redner auf die Vorwürfe ein, die den Ju'den hinsichtlich der Beteiligung am Kriegs gemacht werden, und widerlegt sie in trefflichen Ausführungen. Dann -berührt er die Angriffe wegen der Teilnahme von Juden an der Revolution. Die hierbeizutage getretenen Erscheinungen dürfe man nicht verallgemeinern. Ebensowenigtreffe es zu, da-ß die Juden einen überheblichen Einfluß auf die Regierung besäßen. Im ersten Reichsministerium saßen unter 14 Mitgliedern nur 2 Juden, jetzt keiner. Es sei lächerlich, zu behaupten, daß die christliche Bevölkerung sich vor dem geringen Prozentsatz von Ju-den fürchten müsse. Er als Christ lege gegen eine solche Beleidigung entschiedenen Einspruch ein. Ter Antisemitismus sei -darum eine innere Gefahr, weil er der notwendigen Einigung aller Deuts-ckene n tge ge n st ehe. Redner zeichnet die Verkehrtheit des wgenannten R-assen-antisemitismus und betont unter stürmischem Beifall der Verfammlu-na: Deutscher ist der, der deutsch fühlt, der am Deutschtum mita r beite t. Redner gedenkt der Mitarbeit der Juden aus allen Gebieten deutschen' Lebens, besonders in der Wissen schalt. Die -antisemitischen Vorgänge in der Stl'.dentenschaft seien ein Skandal: das Vorgeben aeaen einen Mann wie Einstein, das 'led-iialick -ans seiner Zueebörwckeit zum Judentum basiere, schädige unser Ansehenim Ausland. Der A n t i s e m i t i s mn s sei auck eine f 111 l t rft e Gefah r. die lleiberbebnna fei verderblich:' die Anscka-u-u-nia,. daß einanderer ini-nderwerbia sei. müsse -zu unsittlichen Ha-nlbl'Uineenführen, unter Umständen Pogrome bervo-rruken. Bedauerlick fei es. daß ein Teil der Erzieher unserer Jugend das antisemitische, -unsittliche Gilt in die Seelen ihrer Zöglinge träufele. Solche Elemente seien ibres Amtes unwürdig. Hier müßten, die Kultusminister der -einzelne u Länder entschieden ein schreiten. Die Resultate solcher Erziehuna seben w'ir in an-tisemitikeben Ausschreihu-naen der Jugend. Gerade dieser urüsse gelehrt Vierden, daß d--e Berfassnna, ni-ebr als ein Jeßen Pa vier sei. Weiter beleuchtet der Redner die Verhältnisse -inder. Reichswehr, die von denen-der w iche kn i n i sch-e n ' Zeit sich kaum unterschieden. Wie wirke diese antisemitische Bewegung -aus -da-?- Ausland? Deutschland scheine es nie zu verstehen, moralische Grober unee-n zu macken. Bei solchem Treiben halte inan 'die Teu'tscken für Gegner der Kultur undwolle mit ihnen keine Gemeinicha'fb; die Fo-lge.fei, daß wir nicht zur Höhe kommenkönnen. Dann berührt V-ort ragender die Frage des Ostjude nt ums. Ein Herein strömen dieser Elemente wünsche niemand, aber inan habe eine gewisse Verpflichtung ihnen gegenüber aus den Zeiten des Krieges her. Ivo die Heeresleitung! sich ihrer bediente, ja, sie auch zu- Arbeitsuoeck-en zwangsweise nach Deutschland brachte. Müßten sie nach -ihrer Heimat zurück, so liefere man sie dem Pogrom aus. Wir wollen sie nicht in Deu-tschila-nd 'behalten, sondern ihnen nach Vm bereu Ländern die Wege ebnen!. Die Bekämpfung des Antisemitismus sei eine sittliche Aufgabe der christlichen Bevölkerung. Die überwiegenide Mehrheit 'des Ka-thMzi'smns verwerfe diese Bewegung, zahlreiche evaingel-i'sche Geistliche - helfen uns in unserem Kampfe gegen Ang-ri'ffe aus Angehörige einer Religion, mit der das Christentum vieles gewein-sam Hot. Den Christen rufe er zu: „Schließen Sie sich an, werden Sie nicht allein Mitglieder, sondern arbeiten Sie mit!" Nur eine von sittlichem Bewußtsein getragene Bewegung kann den Wiederaufbau Deutschlands herbei führen. N u r ,gesteigerte Sittlichkeit bringt uns zur Höhe. Den» jüdi-schen Mitbürgern rufe er zu. alles ihrerseits zu tun, um berechtigten A-nsei-ndungen vcrzubeugen. Redner schließt: In dieser trüben- Zeit müssen wir alle zusammenha-llten, müssen wir uns wenden -gegen alles, wasdas deutsche Volk zu trennengeeignet ist. Jedem Deutschen, demsein Vaterland lieb sei, dem rufe er zu-, mitzuwirken an diesem K a m p se f ü r d i e S i t tl ichk eit des de u tsche n Volkes! Stürmischer Beifall folgte -den Ausführungen, für die Abgeordneter Haberlein den Dank -der Erschienenen auss-prach, den diese am besten dadurch a'bstatten könnten, daß sie zu eifriger Mitarbeit sich entschlössen. In -der sich anschließenden Aussprache dankte Justizrat Dr. Cah n der Verbandsleitung für ihre mühevolle Arbeit, die namentlich auch in den „Mitteilungen" zum Ausdruck kämme, die treffliches Abw-ehrmateriial bieten, das er -dringend -der Beachtung «der Nlitglieder enchfehle. In längeren Ausführungen betont -der -Redner, das deutsche Denken und Fühlen: -der jüdischen Bürger. Hieraus. folgte der geschäftliche Teil. Mit nochmaligem Appell an rege Mitarbeit für die -Sache und herzlichen Dank an alle diejenigen, die sich um: das Gelinigender Tagung wohlverdient gemacht haben-, insbesondere Herrn A uf - s e e s s e r (Nürnberg), schloß der Vorsitzende die Versammlung. * In der Preußischen Landesversammlung fand am 16. d. M. die zweite Beratung des Gesetzes über die Erleichterung des Austritts aus der Kirche und den jüdischen Snagogengeinemden statt. Der Gesetzentwurf, der nach den Parlamentsberichten im Plenum keine wesentliche Veränderungmehr erfahren, hat vom Rechtsausschuß folgende Form erhalten: 8 l. 1. Mer aus -einet RMgionsgesellschiaft öffentlichen Rechts mit bürgerlicher Wirkung austreten will, hat den Austritt bei dem Amtsgericht seines Wohnsitzes zu erklären. Die Erklärung .nruß zu Protokoll des Gerichtschreibers erfolgen oder in öffentlich beglaubigter Formei-ngereicht werden; bei der Erklärung, findet eine Vertretung kraft Vollmacht nicht statt. 2. Die rechtlichen Wirkungen der Austrittserklärung' treten -einen Monat nach dem -Eingang der Erklärung bei dem Amtsgericht ein; bis dahin kann die Erklärung in der in, Abs. 1' vorgeschriebenen Form zurückgenommen werden. 3. Das Amtsgericht hat von der Abgabe und der .etwaigen Zurücknahme der Austrittserktärung 'unverzüglich den Vorstand der N-eligionsgefellschaft. der der Erklärende -angehört, zubenachrichtigen und demnächst dein Ausgetretenen eine Bescheinigungüber den vollzogenen Austritt zu erteilen. § 2. 1. Die Austrittserklärung bewirkt die dauernde Befreiung des Ausgetretenen von allen Leistungen, die aus der persönlichen Zugehörigkeit .zu >der NMgionsgesellschast beruhen. Die Befreiung tritt ein m-it dem Ende des laufenden S-teuerjahres, jedoch nicht vor Ablauf von drei- Monaten nach Abgabe der Erklärung. 2. Leistungen, die nicht auf der persönlichen Zugehörigkeit zu einer Reli-gionsgesellscha-ft beruhen, insbesondere Leistungen, die entweder kraft besonderen Rechtstitels auf bestimmten Grundstücken haften oder von allen Grundstücken des Bezirks oder von allen Grundstücken einer gewissen. Klasse in dem Bezirk ohne Unterschied des Besitzers zu entrichten sind, werden durch die Austrittserklärung nicht berührt. § 3. Für das Verfahren -werden Gerichtskosten nicht erhoben: zu der Beglaubigung der Erklärungen und zuder Bescheinigung über den Austritt wird kein Stempel berechnet. 8 4. 1. Die Bestimmungen dieses Gesetzes finden auch auf den Austritt aus der einzelnen Shnago,gengemeinde Anwendung. 2. Ein Jude, der aus einer Syn-ago-gengemeinve ausgetreten -ist, wird nur dann Mitglied einer anderen Synagogengemeind-e, wenn er ihrem Vorstand feinen Beitritt schriftlich erklärt. 8 5. 1. Dieses Gesetz tritt mit -seiner Verkündigung in Kraft. 2. Die Gesetze, «betreffend den Austritt aus der Kirche, vom 14. Mai 1873 (Gesetzsamml. S. 207), betreffend den Austritt aus ' den jüdischen Shnagogengemeinden, vom 28. Juli- 1876 (Gesetzsarnml. S. 353) und betreffend die Erleichterung des Austritts -aus -der Kirche und aus den jüdischen Synagogengem-eiuden, vorn 13. Dezember 1918 (Gesetzsamnrl. S. 199) werden aufgehoben. * Ein Beleidigungsprvzetz. Vor dem Münchener Schöffengericht wurde am 16. d. M. eine Beleidigungsklage verhandelt, die der Verwattungsausschuß der Israelitischen Kultusgemeinde München gegen den Studenten Karl Braßler und den verantwortlichen Redakteur des „Völkischen Beobachters, Franz Xaver E der, angestrengt hatte. Der Anklage lag ein Artikel Eders im „Völkischen Beobachter" zugrunde, der zum Gedenktage der Geiselerschießung geschrieben war. Es hieß darin unter anderem: Lev in, Lew ine und Toller, sie haben berechnende