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Allgemeine Zeitung des Judenthums · 1920-08-06 · Heft 29 (6.8.1920) · p. Seite 330

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Journal
Allgemeine Zeitung des Judenthums
Volume
84 (1920)
Issue
Heft 29 (6.8.1920)
Date
1920-08-06
Page
Seite 330 (sequence 6)
Language
German
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entsprechen, und er wird sich bemühen, auf jede mögliche Weise die Wohlfahrt und die Einheit aller Klassen und Gruppen unter euch zu fördern. Ich würdige aufs tiefste den Ernst der Aufgabe, die in der Regierung eines Landes liegt, das in gleicher Weise dem Christen, dem Mohammedaner und dem Juden heilig, ist, und ich werde mit tiefem Interesse und warmer Sympathie den Fortschritt und die Entwicklung eines Staates beobachten, dessen Geschichte von so ungeheuerer Wichtigkeit für die Welt gewesen ist. George. Nach Verlesung der Botschaft, die alsdann ins Arabische und Hebräische -übersetzt wurde, hielt Sir Herbert .Samuel seine Programmrede über das zukünftige Verwaltungssystem Palästinas und über die Arb-eiten, die er zur Entwicklung und zum Wohl des Landes demnächst durchzuführen .gedenkt. Er führte, nach der I. P. Z., unter anderem aus: Er sei im Begriff, einen „Advisory-Counci l" m ernennen, dessen Zahl nicht groß sein weroe und der zum großen Teil aus Regierungsdeamten und zehn Zivtlmitgliedern aus den verschiedenen Bevö'lkerungsschichten sich zusammenseb-en werde. Dieser Council, der jeweils in kurzen Intervallen unter seinem Vorsitz Zusammentritt, wird über das Iahresdudget des Landes m beraten haben. Die zivilen Mitgli-eder werden das Recht haben, «auch andere Fragen, die fte im Interesse des Landes Kr nötig erachten, der Regierung zu unt-erbrerten. Bezüglich der heiligen Orte erklärte Samuel, daß die Liga der Nationen eine spezielle Konnnifsio-n zur Regelung dieser Frage einsetzen 'werde. Die Schaffung einer nationalen Heimstätte für das jüdische Volk in Palästina .werde zur Entwicklung des Landes viel beitragen. Der Botdenverkauf und andere Landerwerbstnansaktionen, die binnen kurzem wieder vorgenommeu werden dürfen, werden einer gewissen Beschränkung unterliegen, um Spekulationen zu verhindern. Ein diesbezüglicher Erlaß w-ird demnächst v.cröfsontlicht werden. Mit der Vermessung des Landes ist begonnen, und in Verbindung damit wird ein Landgerichtshof (Land settlement court) eingesetzt. Es werden Banken gegründet werden zur Gewährung langfristsger Kredite. Die Eisenbahnen werden demnächst von der Zivil- Verwaltung übernommen' und mit den Arbeiten wird noch vor der Regenzeit begonnen werden. Die schmalspurige Eisenbahn von Jaffa nach Ludd wird in -eine normalspurige umgebaut werden. Es wird geplant, das Eisenbahnnetz in den verschiedenen Teilen 'des Landes auszudchnen. Das ausgestellte Progranmr für öffentliche Arbeiten umfasse: Anlegung und Verbesserung von Straßen, Entwickelung des Telegraphen- und Telephonverkehrs, Ausnutzungder elektrischen Kraft, Errichtung eines Hafens in Haifa, Entsumpfung des Bodens und Aufforstung geeigneter Landstriche. Atauche di>eser Unternehmungen seien sehr kostspielig, weshalb man nüt diesen Arbeiten warten müsse, bis größere finanzielle Atöglielsteiten geschaffen lverden. Er hoffe, sobald der Status des Landes endgültig entschieden sei, eine Anleihe aufnehmen zu können, die zur Ausführung eines Teils des Programms reichen soll. Weitere Teile des Programms werden durch Kräfte, die der Regierung nicht angehören, ausgeführt werden. Das hygienische Restart wird für die Hebung, der Vol-ksg.esundh>ei-t sorgen und -besonders die Malaria bekämpfen. Sobald sich die Einkünfte des Landes steigern, wird 'das Erziehnngsdepartement das Erziehu-ngswesen heben. Es werden Anstalten getroffen, die Stadt Jerusalem zu verschönern, neue Stadtviertel und auch ga-nz neue Städte erstehen zu lassen. Es werden alle Anstrengungen gemacht werden, für Reisende und Touristen Sicherheit und Bequemlichkeit im ganzen Lande zu schaffen. Die Entwicklung des Landes werde es ermöglichen, eine größere Zahl von Einwohnern als bisher zu ernähren, aber die Entwicklung des Landes könne nicht durchgesührt werden, ohne von außen meine Kräfte hinzuzuziehen. Die Grenzen und Häsen Palästinas werden demnächst für eine begrenzte Einwanderung, die iin Verhältnis zu den Arbeits-möglichkeiten und der Wohnung,sgelegenheit steht, geöffnet werden. Bald nach Uebernahme der Einwanderungskontrolle durch die Regi.crung. wird ein Erlaß über die Einwanderungsbedingungen veröffentlicht werden. Zum Schluß führte Sir -Herbert Samuel aus: In der Hoffnung, daß die Gefühle, die vor drei Monaten zu den unglücklichen Vorfällen in Jerusalem geführt haben, sich 'beruhigt haben und daß , Aussicht aus eine bessere Ha-rmonie unter den verschiedenen Bevölkerungskreisen besteht, erteile er di-e Amnestie für alle diejenigen, die infolge jener Unruhen verurteilt wurden, sowie für alle politischen Gefangenen in Palästina, -die ihre zivilen und politischen Rechte wiedererlangen. Die Amnestie umfaßt nicht jene zwei Männer, die unter Bürgschaftsleistung aus der Untersuchungshaft entlassen wurden und geflohen sind,- sowie jene Mer Individuen, die die Unruhen benutzt Haben, um abscheuliche Verbrechen zu begehen. Samuel betonte, daß eine solche Amnestie nur dieses eine Mal gewährt werde und daß er die Wiederholung solcher Unruhen mit allen ihm zu Gebote stehenden Mitteln verhindern werde. * Ausschreitungen gegen die jüdische Bevölkerung in Algier. In Setif (Algier) haben dem „Petit Paristen" zufolge ernste Ausschreitungen gegen die jüdische Bevölkerung stattgesunden, angeblich wegen der Mißhaudluing zweier Eingeborener durch israelitische Polizeibeamte. Viele Personen wurden verwundet und eine Anzahl Läden geplündert, wÄbei Waren im Werte von % Million Francs geraubt -wurden. Erst nach der Verhängung des Belagerungszustandes und dem Eingreifen des Militärs konnte die Ordnung wiederhergestellt werden. Der Linkluh der LeichsverkMung aut die Statuten der Synssosensememden. Nach Artikel 10 der Verfassung des Deutschen Reiches vom i L August 1919 kann das Reich im Wege der Gesetzgebung Grundsätze für die Rechte und Pflichten der Religionsgesellschaften aufstellcn. Solange und soweit das Reich von seinem Gesetzgebungsrecht keinen Gebrauch macht, behalten die Länder das Recht der Gesetzgebung. (Artikel 12.) In Preußen gilt daher vorläufig das Gesetz über die Verhältnisse der Juden vom 23. Juli 1847 weiter und in den Gemeinden die auf Grund dieses Gesetzes erlassenen Statuten. Die Reichsverfassung wirkt aber jetzt schon in sehr erheblichem Maße auf den Rechtszustand in den Gemeinden ein. In dem zweiten Hauptteile der Reichsverfassung, der von den Grundrechten und Grundpflichten der Deutschen spricht (Artikel 109 sf.), sind einige Artikel speziell den Religionsgesellschasten gewidmet. Der Artikel 137 Absatz 3 bestimmt, daß jede Religionsgesellschaft ihre Angelegenheiten selbständig innerhalb der Schranken des für alle geltenden Gesetzes ordnet und verwaltet. Nach dem Gesetze von 1847 bestand ein weitgehendes Aufsichtsrecht des Staates: Das Wahlgeschäft für die Repräsentantenversammlung war durch einen Regierungskommissar zu leiten. (8 42.) Die Wahl der Vorstandsmitglieder und der Kultusbeamten bedurfte der Bestätigung durch die Regierung. (88 43, 52.) Das Statut im ganzen bedurfte der Genehmigung durch den Oberpräsidenten. (8 50.) Die Ausübung eines so weit gehenden Aufsichtsrechts ist aber nicht mehr mit der Bestimmung der neuen Verfassung vereinbar, daß die Religionsgefellschaft ihre Angelegenheiten selbständig ordnen und verwalten soll. Die Mitwirkung des Staates bei der Beamtenwahl ist noch durch eine Spezialbestimmung der Verfassung ausdrücklich ausgeschlossen, indem es in Satz 2 Absatz 3 des angezogenen Artikels ausdrücklich heißt, daß die Religionsgesellschaft ihre Aemter ohne Mitwirkung des Staates oder der bürgerlichen Gemeinde verleiht. Aus der allgemeinen Bestimmung, daß die Religionsgesellschaft ihre Angelegenheiten selbständig ordnet und verwaltet, folgt auch, daß sie das Wahlrecht frei zu gestalten in der Lage ist. Das Gesetz von 1847 gab nur den männlichen Mitgliedern der Shnagogengemeinde das aktive Wahlrecht. Das passive Wahlrecht hatte zwar in jenem Gesetze eine Positive Regelung nicht gefunden. Es ist jedoch zweifellos, daß man die Frauen vom passiven Wahlrecht erst recht hat ausschließen wollen. Nachdem jetzt in der Reichsversassung den Frauen grundsätzlich dieselben staatsbürgerlichen Rechte wie den Männern

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