Allgemeine Zeitung des Judenthums
- Journal
- Allgemeine Zeitung des Judenthums
- Volume
- 84 (1920)
- Issue
- Heft 25 (18.6.1920)
- Date
- 1920-06-18
- Page
- Seite 288 (sequence 12)
- Language
- German
- Belongs to
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- 288 Mchkrrjnlauk. i Besprechung der Bücher Vorbehalten. Zurücksendung der Bücher findet in keinem Falle statt. Mitteilungen der Arbeitsgemeinschaft jüdisch?-liberaler Jugendvereine Deutschlands. Nr. 5. Mai 1920. Jahrgang II. Menschen im Abgrund. Roman von Jakob Fi n g e r m a n n. R. Löwit Wer lag, Wien-Berlin 1920. Eugen Hoeflich: Feuer im Osten. 1920. E. P. Tal u. Co. Verlag, Leipzig - Wien - Zürich. Wohlfahrtspflege im Volksstaat. Gedanken zur Umgestaltung des Fürsorgewesens. Von. Paul Frank, Charlottenburg. Berlin 1920. Verlag von Franz Bähten. W 9, Linkstrabe 16. Die siegreiche Weltanschauung (Neo-Macchiavellismus) und wir Juden. Von Tr. Liegsried Pentha-Tull. Verlegt bei Ferd. Schreibers Nachfolger in Leipzig und Hartenstein v. Crzg. 1920. Preliniinary Conference of the American Jewish Congress. Report of Prooeedings. March 26 und 27, 1916. Philadelphia (Pa.). Waffen im Abwehrkampf. 6. bis 8. Tausend. Philo-Verlag, Berlin SW6S. 1920. Der Neue Merkur. Monatshefte. Herausgeber: L. Frisch und W. Hausenstein. 1920. Heft 1. Verlag „Der Neue Merkur", München. Jüdische Monatshefte, herausgegeben unter Mitwirkung von Rabbiner Dr. S. Breuer (Frankfurt a. M.) von Rabbiner Dr. P. Ko hu (Ansbach). Mai-Juni 1920. Heft 5 und 6. Verlag Rudolf Leonhard Hanunon, - Frankfurt a. M. Haderch. Hebräische Monatsschrift der Agudat W"8. Zürich 1920. Das Erwachen der Politik. Von Julius Ba b. Preis 20 Mark. Oesterheld u. Co. Verlag, Berlin W 15. 1920. Zur jüdischen Moral. Das Verhalten von Juden gegenüber Richtjuden nach dem jüdischen Religionsgesetze. Quellenmäßig dargestellt von Tr. A. L i e b e r m a n n. Philo-Verlag. 1920. Berlin SW 68, Lindenstraße 10. Sprrchlaal- An die 9ted>akti'v-n der „Allgemeinen Zeitung des Judentums", Berlin. Sehr verehrte Redaktion!! Als Rechtsbei stand der Firma C. Lew in erlaube ich mir. Ihnen über die gegen diese Firma eingeleitete antisemitische Propaganda folgen des m t tzutei le n: Die Firma C. Lewin verwertet seit längerer Zeit den Hanptteil der im Besitz der Heeresverwaltung -befindlichen Alttextilien (Hofen, Röcke, Mäntel usw.). Diese befinden sich, wie ohne weiteres einleuchtend ist, fast ausnahmslos in einemsehr abgerissenen, zerlumpten, verschmutzten und verseuchten Zustande. Aufgabe der Firma Lewin ist es, aus den noch brauchbaren Stücken dieses Altmaterials neue | K leidungsstücke herzu stellen, was durch A uftren nen, Reinigen, Tesi-nfizieren, U-mfärben, Zusanrmensetzen usw. geschieht. Tie Textil- Notstandsversorgung überweist der Firma Lewin das Altmaterial zu bestimmten. Preisen gegen die Verpflichtung, daraus neue Kleidungsstücke herzustellen, die zu Preisen, welche von der Textiltstandsversorgu>ng auf Grund genauester Kalkulation vorgeschrieben sind, au die nrinderbemittelte Bevölkerung .abgegeben werden. Die Verteilung der Sachen erfolgt durch Vermittelung von Genossenschaftsverbänden, Komruunalverbänden, großen Werken usw., un'd zwar eben-falls durch die Textil-Notstand-sversorgung. Die Verkaufspreise, welche in der Hauptsache ein Entgelt für die von der Firma geleistete Umarbeitung sind, sind-außerordentlich niedrig und betragen beispielsweise fair Mäntel je nach Beschaffenheit 18 bis 30 Mark. Sowohl private Firmen als auch öffentliche Werkstätten Deu-tsch>- lands haben wiederholt von der Textil-Notstandsversorgung erbeten, sie ebenfalls in größerem Umfange durch die Vergebung von Altmaterial zu berücksichtigen. Diesen Gesuchen, ist stattgegeben worden. Das Ergebnis war aber jedesmal so, daß die Textil-Notstandsverforgung im Interesse der Allgemeinheit sich genötigt sah, wieder aus die Firma Lewin zurückzugreisen. Eine große Zahl der Konkurrenzfirmen lieferte nämlich überhaupt keine neuen Sachen ab; andere nur mit großer Verzögerung-und einem geringen Bruchteil des vorgeschriebenen Quantums. Eine Werkstatt konnte (da die Stoffe natürlich nur -stellen«weise nochbrauchbar sind) lediglich Kinder-kleider .daraus fertigen-; endlich waren sämtliche Firmen -erheblich teurer, z. B. berechnete eine amtliche Berliner Werkstelle, tote keinen Unternehmergewinn erzielen wollte, etwa -doppeltso hohe Ber-Laufspreise wie die Firma Lewin. Eines Ta.ges richtete der un-abhängige Abgeordnete Eichhorn an die Regierung eine „kleine .Anfrage", obes richtig fei, daß L-ewin in großem Umfange Altmaterial zu überaus niedri-gen Preisen, erhalte. Die Anfrage führte dazu, daß der 20. Ausschuß der Deutschen Nationalversammlungsich eingehend -mit der Angelegenheit befaßte. Er kam zu folgendem Beschluß: „Berlin, den 14. Februar. Das Verhältnis des Reiches zur Firma L-ewinin Breslau.. Der 20. Ausschuß der Deutschen Nationalversammlung, der zu-r Ueberw-achu-ng der Liquidation der Neich-s^Textil-Aktiengesellschaft und zur Kontrolle der -Gieschäf-tssühirung der Noitstandsversorgungs«-'Ges-ellschast m. b. H. eingesetzt wurde, befaßte sich in denzwei letzten Sitzungen, mit dem Verhältnis -dieser Gesellschaft zu der so sehr angefeind-eten Firma- Lewin in Breslau. Es lagen dem Anschuß vor je eine Denkschrift der beiden Gesellfchasten über ihr Verhältnis zu -der Firma sowie Verträge und- Gestehnngskosteu-Rechntt'Ugen nebst Aufzeichnungen über die bisherige Leistung. Ter Ausschuß kam zu der einmütigen Auffassung, das Verhältnis zu der Firma Lewin in vollem- Um-san-ge ansrechtzuerhalten, da seststehe, daß kein zweites Unternehmen in Deutschland in der Verwertung von. Alttextilien so> -ergiebig und prei-slvert arbeite wie diese Firnra. Bei dem ungeheuren Mangel an Textilien müsse auf die bestmögliche Verwertung der Abfälle geachtet werden, weshalb nicht zu. empfehlen fei', -der Firma Lewin diese Verwertung zu entziehen. Die gegendiese Firma gerichteten Angriffe.seien unbegründet und daher -völlig unberechtigt." Dieser Beschluß ist dadurch besonders bemerkenswert, daß er einstimmig gefaßt wurde, und daß an ihm sogar ein d e ut s ch - n a t i o n a l e r a n t i s e ur i t i 's ch e r A b g e o r >d n e t e r teilgenommen hat. Nichtsdestoweniger verbreiten seit einigen Monaten der Deutschen lbif-che Schützrrnto- Trutzbund in Hamburg, die Deutsche Erneuerungsgemeinde ber Herren Fritsch und Kramer in Leipzig, zahlreiche Zeitungen und Wahlredner der Deutschnationalen Volkspartei in Ftulgblättern-, Reden, Zeitungsartikeln 'imb Inseraten die unlvahre Behauptung, daß die Sachen an die Firma- L-ewin „verschleudert" -würden. - Es -wird so angestellt, als ob Lewi-n vonder Heeresverwaltung noch brauchbare Sachen zu .ganz minimalen Preisen erhalte mito als -ob tote Firm-a freie Verfügung über diese Sachen hätte, was nachweislich nicht der Fall ist. Es heißt in toent Flugblatt bei'sp-ielsweife: „Begreift -ihr nun, «weshalb die jüdischen Geschäf-te mit Waren vollgepfropft sind, für die euch beim Einkauf Wucherpreife abgen-omm-enwerden,? Ihr müßt z. B. für einen' Ntantel 500 Mark zahlen-, den Juden kostete er aber — 2 Mark!" Die Firma hat deshalb mehrere -Klagen erhoben, und gegen den Deutschvölkischen Schutz-und Trutzbund", Sitz Hamburg, sowie dessen Vorsitzenden', Herrn Hauptmann Roth-, die im Abdruck beiliegende einstweilige Verfügung des hiesigen Landgerichts erwirkt*). Da die Firma fortgesetzt von Glaubensgenossen' a-u-s> -allen Teilen des Reiches Zuschriften und Anfragen erhält, wie sich denn die Angelegenheit -in Wahrheit verhält, 'so. 'dürste es 'Sie wohl interessieren, v-orsteh-en-des «Material zu erhalten und, zur Kenntnis« Ihrer Leser zubringen.. Hochachtungsvoll Rechtsanwälte Lew in und Jakob Riefen selb gez. Dr. Lux, Rechtsanwalt. I In dieser Verfügung, die wir aus Mangel an Raum nicht zum Abbruck bringen können, wird dem Deutschvölkischen Schutz- und Trutzbund, Sitz Hamburg, bti Androhung, einer Geldstrafe von 1500 Mark oder einer Haftstrafe von 6 Monaten für jeden Fall die Verbreitung, Herstellung- und Abgabe des gegendie Firma C. Lew-i.n in Breslau gerichteten Flugblattes untersagt. Die Redaktion.